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Ist die Nebelschlussleuchte Pflicht bei schlechter Sicht?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Kleine Lampe, große Wirkung

Bei stark beeinträchtigten, witterungsbedingten Sichtverhältnissen wird die Nebelschlussleuchte zur Pflicht
Bei stark beeinträchtigten, witterungsbedingten Sichtverhältnissen wird die Nebelschlussleuchte zur Pflicht

Im alltäglichen Verkehr gefühlt nie gebraucht, ist sie trotzdem an jedem Fahrzeug zu finden: die Nebelschlussleuchte. Selbst langjährige Autofahrer werden zugeben, sie noch nie oder kaum benutzt zu haben.

Da sie eben erst in extremen Wetterverhältnissen zum Einsatz kommen darf, sind viele unsicher und lassen deshalb die Finger von ihr. Dies ist meist auch richtig, denn das Einschalten der Nebelschlussleuchte ist aus gutem Grund streng geregelt: das verhältnismäßig helle Licht blendet nachfolgende Fahrer. Bei schlechtem Wetter ist das Einschalten der Nebelschlussleuchte aber keine Pflicht.

FAQ: Nebelschlussleuchten-Pflicht

Sind Nebelschlussleuchten Pflicht am Fahrzeug?

Ja, gemäß Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ist die Ausstattung mit Nebelschlussleuchten Pflicht in Deutschland.

Wann müssen Nebelschlussleuchten eingeschaltet werden?

Nebelschlussleuchten müssen als Beleuchtung verwendet werden, wenn die Sichtweite durch Nebel, Schnee oder Regen weniger als 50 Meter beträgt.

Wie muss die Kontrollleuchte für die Nebelschlussleuchte aussehen?

Die eingeschaltete Nebelschlussleuchte muss Fahrzeugführern durch eine gelbe Kontrollleuchte am Armaturenbrett angezeigt werden.

Der Bußgeldrechner zur Nebelschlussleuchte

Aktive Sicherheit: Infos zur Nebelschlussleuchte

Die Nebelschlussleuchte ist ein rotes Zusatzlicht, welches am hinteren Teil des Wagens angebracht ist. Sie sollte immer dann eingeschaltet werden, wenn besonders dichte Nebel die Sichtweite auf unter 50 Meter reduzieren.

Grundsätzlich gilt die Faustregel: Das Einschalten der Nebelschlussleuchte ist keine Pflicht, wenn die Sichtweite durch Nebel, Regen oder Schnee unter 50 Meter beträgt, aber erst ab diesem Wert erlaubt. Hierbei können sich Fahrer gut an Leitpfosten orientieren, da diese stets im Abstand von 50 Metern zueinander stehen.

Die Ausstattung mit Nebelschlussleuchten ist Pflicht in Deutschland (§ 53d StVZO), die eingeschaltete Leuchte wird dem Fahrer durch ein gelbes Kontrollsignal am Armaturenbrett angezeigt.

Die Nebelschlussleuchte dient dabei jedoch nicht der eigenen Sicht, sondern um von nachfolgenden Fahrern bei dichtem Nebel etc. gesehen zu werden. Deshalb sollte sie auch keinesfalls anderweitig eingesetzt werden, da andere Verkehrsteilnehmer sonst stark beeinträchtig sind. Die unsachgemäße Benutzung ist deshalb mit einem Bußgeld von mindestens 20 Euro für falsches Einsetzten von Warnzeichen und Beleuchtung belegt. Nebelschlussleuchten haben also einen noch selteneren Einsatz als die Nebelscheinwerfer, welche ebenfalls nur bei bestimmten Sichtverhältnissen benutzt werden dürfen.

Die gelbe Kontrollleuchte gibt an, dass die Nebelschlussleuchte eingeschaltet ist
Die gelbe Kontrollleuchte gibt an, dass die Nebelschlussleuchte eingeschaltet ist

Die Gestaltung von Nebelschlussleuchten kann sehr unterschiedlich ausfallen, da diese bis auf die rote Farbe in der Form nicht vorgeschrieben sind. Mal handelt es sich um eine Lampe, mal auch um zwei. Diese sind an unterschiedlichen Stellen, aber immer am hinteren Teil des Wagens angebracht. Für PKW wurde die Nebelschlussleuchte ausstattungsmäßig zur Pflicht ab dem Baujahr 1991.

Gilt die Pflicht auch für Anhänger und Oldtimer?

Für diejenigen, welche zusätzlich einen Anhänger besitzen, stellt sich nun natürlich die Frage, ob eine Nebelschlussleuchte auch für Anhänger Pflicht ist. Die StVZO sagt hierzu in § 53d Folgendes:

Mehrspurige Kfz, mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 60 km/h, und deren Anhänger müssen mit einer oder zwei, andere Kfz dürfen mit einer Nebelschlussleuchte ausgerüstet sein.

Die Frage ist damit klar beantwortet: ja, auch für mitgeführte PKW-Anhänger ist die Nebelschlussleuchte Pflicht. Sollte der eigene Anhänger noch keine Nebelschlussleuchte besitzen, können diese preisgünstig nachgekauft werden.

Wie sieht es nun mit Wagen älterer Baujahre aus? Solche, die serienmäßig noch nicht mit der Zusatzleuchte ausgestattet wurden? Ist die Nebelschlussleuchte auch Pflicht für Oldtimer?

Oldtimer haben eine begrenzte Nachrüstpflicht, so zum Beispiel im Fall von fehlenden Warnblinkanalagen. Die Nebelschlussleuchte fällt hingegen nicht unter diese Regelung, Oldtimer müssen sie also nicht nachrüsten. Denn: die Betriebserlaubnis für Oldtimer orientiert sich an den Anforderungen, welche zum Zeitpunkt der Erstzulassung gültig waren – derartige Änderungen würden zudem die Originalität und den Wert historischer Fahrzeuge vermindern. Für Oldtimer gilt daher keine Nebelschlussleuchten-Pflicht.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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15 Kommentare

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  1. Ulrich
    Am 21. Juli 2021 um 19:10

    Den vorstehenden Kommentaren zufolge ist dieser Artikel seit mindestens 4 Jahren FALSCH.
    Stand heute steht unter dem Bild oben rechts nach wie vor: “Bei stark beeinträchtigten, witterungsbedingten Sichtverhältnissen wird die Nebelschlussleuchte zur Pflicht”
    NEIN, das wird sie nicht!

    Ich stimme der Kommentatorin Jutta zu, dass wir DRINGEND eine Kopplung der beiden Vorschriften in der Autotechnik brauchen:
    – Bei Sichtweite unter 50 m darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden und
    – Die Nebelschlussleuchte darf NUR bei Sichtweiten unter 50 m benutzt werden.
    Zusammen ergibt das: Mit Nebelschlussleuchte darf man NIEMALS schneller als 50 km/h fahren!

    Ich habe auf inzwischen mehr als einer halben Million Kilometern die Nebelschlussleuchte nicht häufiger als 10x benutzt, vermutlich eher 5x. Wenn jemand sie wesentlich häufger benutzt gibt es nur zwei denkbare Erklärungen: Er/sie wohnt (oder arbeitet) in einem wirklich üblen Nebelloch oder er/sie benutzt sie auch dann, wenn es verboten ist!

    • Andreas K
      Am 28. Juli 2023 um 21:44

      Hallo Ulrich, offenbar ist da etwas durcheinandergeraten, denn richtig ist:
      – Der Pkw muss eine Nebelschlussleuchte verbaut haben
      – Pkw aus dem Ausland, wo keine Nebelschlussleuchten vorgeschrieben sind, müssen Nebelschlussleuchten nachrüsten lassen, ansonsten bekommen sie keine Straßenzulassung und somit keine ABE
      – Die Nebelschlussleuchte darfst du erst ab Sichtweiten unter 50 m einschalten, musst es aber nicht.

      Weder in der StVZO noch in der StVO gab es bislang eine Änderung, die auch nur einen einzigen der genannten Punkte außer Kraft gesetzt hat oder eine andere Regelung dazugekommen ist.
      Das weiß ich mit absoluter Sicherheit, denn die Straßenverkehrsgesetze sind mein täglich Brot.

      Beste Grüße
      A.K.

  2. Wolfgang L.
    Am 4. Juni 2020 um 10:24

    Hallo,
    ich habe hinten zwei Nebelschlussleuchten. Wenn eine davon kaputt ist komme
    ich dann dürch den TÜV ?

  3. Andrey
    Am 27. April 2020 um 15:38

    Wenn das Auto mit einen Anhänger fährt und beide haben Nebelschlussleuchte. Ist das Pflicht oder nicht bei Auto selbst Nebelschlussleuchte abschaltbar soll sein ?

  4. Thomas
    Am 2. Januar 2020 um 13:03

    Hallo
    Wie sieht das ganze aus bei Fahrzeugen mit einer LOF-Zulassung???
    (Z.B Quad,Buggy,ect.)
    Höchstgeschwindigkeit über 60 km/h
    Nebelschlussleuchte Pflicht oder nicht???
    Ist ja wieder eine ganz andere Regelung als normal.

    • Andreas K
      Am 28. Juli 2023 um 21:47

      Steht im Artikel: mehrspurige Kfz (also z. B. Pkw) müssen mindestens 1, können aber auch zwei haben. Andre Fahrzeuge, die nicht in die Gruppe der mehrspurigen Fahrzeuge fallen, müssen 1 haben.
      Hintergrund: Vorschrift der StVO.

      Beste Grüße A.K.

  5. Thomas
    Am 2. Januar 2020 um 13:02

    Hallo
    Wie sieht das ganze aus bei Fahrzeugen mit einer LOF-Zulassung aus???
    (Z.B Quad,Buggy,ect.)
    Höchstgeschwindigkeit über 60 km/h
    Nebelschlussleuchte Pflicht oder nicht???
    Ist ja wieder eine ganz andere Regelung als normal.

  6. Friedbert
    Am 9. Oktober 2019 um 3:49

    Gut gemeinter Artikel der leider viel zu undeutlich formuliert ist.
    Die Nebelschlussleuchte heißt nicht Regenschlussleuchte und auch nicht Schneeschlussleuchte und jetzt raten Sie mal warum…
    Bei NEBEL und nur bei NEBEL einschalten bei Sichtweiten unter 50 m und nicht schneller als 50km/h fahren (ergibt sich zwingend aus der Sichtweite).
    “Bei schlechtem Wetter ist das Einschalten der Nebelschlussleuchte aber keine Pflicht.” ? ES IST VERBOTEN ! Das Bild daneben zeigt eindeutig wie man es NICHT machen sollte!

  7. Sandra
    Am 5. Mai 2019 um 11:06

    Hallo, wir haben uns gestern einen Bootstrailer mit grünem Kennzeichen gekauft.
    Dieser Trailer ist Baujahr 1976.
    Wir haben gerade festgestellt, das der Tailer weder Rückfahrleuchte noch Nebelschlussleuchte hat, was müssen wir nachrüsten, oder kann man auch grüne H-Kennzeichen haben?
    Vielen Dank im Voraus
    Viele Grüße Sandra

  8. michael
    Am 10. März 2019 um 22:35

    kann ich eine nebelschlussleuchte auch komplett deaktivieren oder bekomme ich ärger mit dem tüv, wenn diese nicht schalt bar ist ???

  9. Martin
    Am 3. Juni 2018 um 9:40

    Hallo,
    Mich würde interessieren wo ihr die Angaben her habt?
    Nebelschlussleuchte NUR bei Nebel!
    Einschalten KEINE Pflicht!
    Hat sich die STVO in der letzten Zeit beim Paragrafen 17 geändert?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 29. Juni 2018 um 13:40

      Hallo Martin,

      die Ausstattung mit einer Nebelschlussleuchte ist Pflicht bei den meisten Fahrzeugen (§ 53d StVZO). Das Einschalten jedoch nicht. Wir haben den Artikel dahingehend präzisiert.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Jutta
    Am 15. November 2017 um 17:11

    Das ist ein ewiges Thema… Es gibt allerdings so manche Fahrer, die die Nebelschlussleuchte verkehrt anwenden – und dies hartnäckig. Die fahren dann auch gerne mit eingeschalteter Nebelschlussleuchte 180 km/h. 20 € Bußgeld ist viel zu wenig, zumal die Gefahr, erwischt zu werden, relativ gering ist. Der verantwortliche Umgang mit der Nebelschlussleuchte wird wohl erst dann eine Chance haben, wenn dann auch automatisch die Geschwindigkeit runtergeregelt wird. Auf einmal werden die dann lernen, die tatsächliche Sichtweite anhand der Leitpfosten einzuschätzen, was jetzt noch zu schwer scheint. Wenn aber das Auto mit eingeschalteter Nebelschlussleuchte tatsächlich nur noch 50 oder sagen wir großzügig 60 km/h fährt, werden die Autofahrer das ganz schnell verinnerlichen.

  11. bruenig
    Am 30. August 2017 um 1:53

    Komisch beim Anhänger brauchte keine nebelschlussleuchte nachrüsten
    Wollte die tage nen pkw autotrailer anmelden der hat auch keine nebelschlussleuchte. Muss ich jetz bei beiden Anhängern nachrüsten?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. September 2017 um 10:19

      Hallo Bruenig,

      dies sollten Sie bei einer Fachwerkstatt bzw. der zuständigen Zulassungsstelle erfragen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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