Querparken: Ist dies laut Verkehrsrecht erlaubt?
Letzte Aktualisierung am: 13. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Sonderrechte für Kleinstfahrzeuge?
Die Suche nach einem geeigneten Parkplatz wird in vielen deutschen Städten zum täglichen Spießroutenlauf. Dabei haben es häufig die kleineren Modelle etwas einfacher, eine geeignete Lücke zu finden.
Insbesondere der Smart, der als kürzester der Kleinstwagen in Deutschland gilt, kann dabei Stellplätze nutzen, die regulären Fahrzeugen verwehrt bleiben. Dabei können Besitzer des Mini-Flitzers unter Umständen sogar auf die Idee kommen, diesen zum Querparken zu nutzen.
Doch darf man mit einem Smart überhaupt quer zur Fahrtrichtung parken? Was besagt die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) dazu? Müssen Autofahrer ggf. mit einem Strafzettel rechnen? Und wenn ja, wie hoch kann die Geldsanktion für das Querparken ausfallen? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Querparken
Das deutsche Verkehrsrecht sieht das Querparken nicht vor, verbietet es allerdings auch nicht ausdrücklich. Daher liegt die Bewertung, ob eine Ordnungswidrigkeit vorliegt, in der Regel im Ermessen der zuständigen Behörde. Ist eine Gefährdung der anderen Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen und liegt kein anderer Parkverstoß vor, kann ein entsprechendes Verhalten daher unter Umständen toleriert werden.
Was laut Bußgeldkatalog in einem solchen Fall drohen kann, verrät diese Tabelle.
Sie haben die Möglichkeit von Ihrem Recht auf Anhörung Gebrauch zu machen. Verweigern Sie die Zahlung, wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet, im Zuge dessen Sie einen Einspruch einlegen können.
Keine Lust zum Lesen? – Mehr zum Thema “Halten und Parken” im Video
Auszug aus dem Bußgeldkatalog zum Querparken
Beschreibung | Bußgeld |
---|---|
Nicht am rechten Fahrbahnrand geparkt | 15 € |
… mit Behinderung | 25 € |
... über eine Stunde | 25 € |
… über eine Stunde mit Behinderung | 35 € |
Bußgeldrechner zum Halten und Parken
Mit dem Smart quer zur Fahrbahn parken: Ist dies erlaubt?
Mit einer Länge von rund 2,7 m ist der Smart der Zwerg unter den Autos und findet dadurch auch in kleinen Parklücken Platz. Wird es längs vielleicht dennoch etwas knapp, versucht so manch ein Halter sein Glück quer. Doch was besagt die StVO zum Parken quer zur Fahrbahn?
Laut § 12 Abs. 4 StVO ist zum Parken der rechte Seitenstreifen bzw. der rechte Fahrbahnrand zu nutzen. Vorgaben, ob dabei längs oder quer zu parken ist, enthält das Gesetz allerdings nicht. Darüber hinaus führen Smart-Besitzer als Rechtfertigung für das Querparken immer wieder § 12 Abs. 6 StVO an. Denn darin heißt es:
Es ist platzsparend zu parken; das gilt in der Regel auch für das Halten.
Allerdings gibt es auch Argumente, die gegen ein solches Vorgehen sprechen. So ragt selbst der nur 2,7 m lange Smart beim Querparken aus den meisten Parkstreifen heraus, denn selbst besonders breite Modelle überschreiten selten 2,3 m. Somit besteht die Möglichkeit, dass der Smart den Verkehrsfluss beeinträchtigen. Aus diesem Grund kann also, wenn Sie mit dem Smart quer zur Fahrtrichtung parken, ein Strafzettel folgen, wenn Sie nicht wie alle anderen ordentlich am rechten Fahrbahnrand stehen.
Was sagen die Gerichte zum Querparken?
Sind die Gesetze unklar, müssen Gerichte eine Entscheidung treffen. So gibt es bereits Autofahrer, die sich erfolgreich gegen ein Knöllchen fürs Querparken gewehrt haben. So hat etwa das Amtsgericht Viechtach in seinem Urteil vom 23.08.2005 (Az.: 7 II Owi 00605/05) entschieden, dass das Querparken mit einem Smart zulässig ist. Bei dieser Entscheidung wurde insbesondere berücksichtigt, dass dieses Vorgehen zur besseren Ausnutzung des Parkraums zweckmäßig sei, solange es dabei zu keiner Gefahrerhöhung für andere Verkehrsteilnehmer kommt.
Bei dieser Einschätzung handelt es sich allerdings nur um eine Einzelfallentscheidung, da ein Grundsatzurteil fehlt. Aus diesem Grund ist es noch nicht abschließend geklärt, ob das Parken quer zur Fahrtrichtung erlaubt ist. Es ist allerdings fraglich, ob ein solcher Fall jemals vor dem Bundesgerichthof verhandelt wird. Wer einen Strafzettel vermeiden möchte, sollte daher vielleicht besser aufs Querparken verzichten.
Wichtig! Anders als beim Bußgeldbescheid können Sie gegen einen Strafzettel keinen Einspruch einlegen. Allerdings haben Sie gegenüber der verantwortlichen Behörde ein Recht auf Anhörung und können somit zu den Vorwürfen Stellung nehmen. Alternativ dazu besteht auch die Option, dass Sie die Zahlung des Verwarnungsgeldes verweigern, was zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens führt, und im Zuge dessen ist ein Einspruch möglich. Beachten Sie dabei, dass dadurch zusätzlich Gebühren anfallen, die unter Umständen die ursprüngliche Forderung übersteigen.
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