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Zahlt bei einem Unfall mit Haarwild die Versicherung?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Was passiert bei einem Zusammenstoß mit Haarwild?

Zu Haarwild zählt das Wildschwein, welches auch unter der Bezeichnung Schwarzwild geläufig ist.
Zu Haarwild zählt das Wildschwein, welches auch unter der Bezeichnung Schwarzwild geläufig ist.

Ein Wildunfall kann gerade in der Nähe von Wäldern und zur Dämmerung vermehrt vorkommen. Insbesondere bei schlechten Sichtverhältnissen ist es für einen Fahrer im Straßenverkehr besonders riskant, dass ein wildes Tier auf die Fahrbahn springt.

Wenn ein Unfall passiert ist, bei dem ein Sachschaden resultierte, stellt sich häufig die Frage, ob der Schaden von der Kfz-Versicherung übernommen wird.

Da es verschiedene Arten von Wildtieren gibt, muss hier differenziert werden, um welches Wild es sich handelt. Denn hierbei gibt es je nach Versicherungsgesellschaft durchaus Unterschiede in der Regulierung.

Welche Versicherung Schäden bei Haarwild abdeckt und worauf generell geachtet werden muss, wenn ein Aufprall mit Haarwild passiert ist, erfahren Sie in dem folgenden Ratgeber. Außerdem erhalten Sie wichtige Tipps und die Informationen, welche Tiere genau unter die Kategorie Haarwild fallen.

FAQ: Haarwild

Bei welchen Tieren handelt es sich um Haarwild?

Als Haarwild werden beispielsweise diverse Arten von Mardern, Füchse, Luchse, Elche, Rehe oder Hasen angesehen. Kühe, Hunde oder Katzen gelten nicht als Haarwild.

Welche Versicherung wird aktiv, wenn es zu einem Unfall mit Haarwild kam?

In der Regel kommt diese Aufgabe der Teilkaskoversicherung zu. Teilweise muss jedoch eine Absicherung bei Wildunfällen zusätzlich vereinbart werden.

Gibt es Situationen, in denen die Versicherung bei einem Unfall mit Haarwild nicht zahlt?

War das Wildtier bereits tot als sich der Unfall ereignete, übernimmt die Teilkaskoversicherung die Kosten für dadurch entstandene Schäden normalerweise nicht.

Die Maßnahmen der Versicherung bei einem Haarwild-Unfall

Generell ist bei der regulären Teilkaskoversicherung für das Auto eine Absicherung bei einem Wildunfall inklusive. Dennoch gibt es hier die Unterschiede, dass bei einigen Anbietern dies als Zusatzleistung hinzugebucht werden muss. Sollte zum Beispiel keine direkte Teilkasko vorhanden sein, ist es üblich sich gegen Wildunfälle abzusichern. Zudem muss die Differenzierung der verschiedenen Wildtierarten beachtet werden. Neben Haarwild gibt es beispielsweise auch Federwild.

Bei einem Unfall mit Haarwild, ist eine Versicherung mit Kaskozusatz erforderlich.
Bei einem Unfall mit Haarwild, ist eine Versicherung mit Kaskozusatz erforderlich.

Die Versicherungen richten sich für die Definition, welche Tiere unter den Begriff Haarwild fallen, nach § 2 des Bundesjagdgesetzes (BJagdG). Demnach gehören die folgenden Tiere zum Haarwild:

  • Schwarzwild und Rotwild
  • Marderarten
  • Hasen
  • Murmeltiere
  • Füchse und Luchse
  • Wisente und Elche
  • Rehwild und Damwild

Es gibt allerdings Tiere, mit denen ein Aufprall im Straßenverkehr ebenfalls möglich ist, welche jedoch nicht als Haarwild eingestuft werden. Diese Tiere zählen zu den Haus- und Nutztieren und sind die folgenden:

  • Hunde
  • Katzen
  • Kühe

Bei einem Unfall mit den letzteren Tieren ist nicht Ihre Teilkaskoversicherung verantwortlich dafür, den Schaden zu regulieren oder die Kosten bei einem Sachschaden zu übernehmen. Hier muss der Besitzer des Tieres für den entstandenen Schaden haften bzw. die Haftpflichtversicherung des Tierhalters. In manchen Fällen hat diese Person eine extra Tierhalterhaftpflicht abgeschlossen.

Gut zu wissen: Wenn der Tierbesitzer nicht zu finden ist, übernimmt in der Regel Ihre Vollkaskoversicherung die Kosten sowie die Schadensregulierung. Allerdings müssen Sie dafür eine derartige Vollkasko abgeschlossen haben. Andernfalls kann es passieren, dass Sie die Reparaturkosten selbst tragen müssen.

Welche Versicherungsbedingungen gelten bei einem Aufprall mit Haarwild?

Ein Eichhörnchen ist zwar Haarwild, bei einem Schaden werden die Kosten aber nicht übernommen.
Ein Eichhörnchen ist zwar Haarwild, bei einem Schaden werden die Kosten aber nicht übernommen.

Die Versicherung übernimmt nur dann die Kosten für die Regulierung, wenn das Wild beim Zusammenstoß lebendig ist und sich in Bewegung befindet. Also dann, wenn das Tier plötzlich auf die Fahrbahn läuft und dadurch ein Unfall entsteht. Auch beim spontanen und für den Fahrer nicht ersichtlichen Auftauchen, trotz umsichtiger Fahrweise, kümmert sich die Versicherung um die Deckung der Kosten.

Sollte jedoch ein Versicherungsnehmer ein bereits totes Tier anfahren, woraus am Fahrzeug ein Blechschaden entsteht, gilt der Versicherungsschutz bei der Teilkaskoversicherung nicht und es werden auch nicht die Kosten dafür übernommen.

Wenn das Haarwild nach dem Aufprall lebt, von der Straße rennt und nicht mehr aufzufinden ist, dann sollte die Polizei oder der zuständige Jagdpächter über den Unfall informiert werden und gegebenenfalls zum Unfallort hinzugerufen werden.

Durch diesen Anruf sichern Sie sich den Versicherungsanspruch. Im Nachhinein kann anhand der Spuren an Ihrem Fahrzeug ein Gutachten erstellt werden, welches nachweist, dass ein Verkehrsunfall mit einem Wildtier entstanden ist.

Schon gewusst? Eine Schadensmeldung bei der Versicherung sollte unverzüglich erfolgen. Dabei müssen alle Aussagen wahrheitsmäßig erfolgen.

Die Vollkaskoversicherung übernimmt Sachschäden, welche nicht durch den direkten Aufprall mit dem Haarwild entstanden sind, sondern beim Brems- und Ausweichmanöver passierten.

Wann ist der Unfall mit Haarwild nicht versichert?

Bei einem Verkehrsunfall mit einem Haarwild ist es wichtig, dass trotz des plötzlichen Auftauchens kein hektisches Ausweichmanöver angewendet wird. Denn dies kann zum gänzlichen Verlust des Versicherungsschutzes und der Übernahme der miteinhergehenden Kosten führen. Gerade bei solch einem Ausweichen passieren häufig die größten Unfälle. Eine Kollision mit einem anderen Fahrzeug oder sogar einem Baum ist dabei selten zu vermeiden.

Der aus dem Ausweichen resultierende Fahrzeugschaden ist üblicherweise nicht versichert. In einigen Ausnahmen wird der Schaden am Auto von der Versicherungsgesellschaft übernommen. Üblich ist dies nicht, aber es kann passieren, wenn es sich um ein sehr großes Tier handelt und der Versicherungsnehmer bewusst versucht hat den Versicherunfall nicht eintreten zu lassen.


Bei kleinerem Haarwild, wie einem Hasen oder einem Marder, ist das Ausweichen und dem dennoch daraus resultierenden Schaden allerdings nicht versichert.

Das richtige Verhalten beim Zusammenstoß mit Haarwild

Die Versicherung für Haarwild gilt nicht bei Haus- und Nutztieren.
Die Versicherung für Haarwild gilt nicht bei Haus- und Nutztieren.

Damit nach einem Unfall mit einem Haarwild die Versicherung aktiv wird und sich um den Schaden kümmert, sollten Fahrer die Verhaltensrichtlinien für die Situation kennen und wissen, wie bei einem solchen Vorfall richtig zu reagieren ist.

Die oberste Regel ist, dass ein Ausweichen dringend vermieden wird, damit ein nicht noch größerer Schaden entsteht und Sie selbst und andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr gebracht werden. Es ist vorteilhaft, wenn gerade auf Landstraßen und in der Nähe von Wäldern zur Zeiten der Morgen- und Abenddämmerung, vorausschauend gefahren wird. Zu diesen Uhrzeiten ist Haarwild meist unterwegs und auch auf Straßen öfter anzutreffen, wenn die Tiere von eine Seite zur nächste wechseln wollen.

Eine Beschilderung weist zudem auf die Strecken hin, bei denen ein vermehrter Wildwechsel stattfindet. Gerade hier ist es wichtig, dass Autofahrer besonders aufmerksam sind und nicht mit einer überhöhten Geschwindigkeit fahren.

Ist ein Zusammenstoß mit einem Haarwild geschehen, ist es empfehlenswert, umgehend die Polizei zu kontaktieren sowie den Jagdaufseher. Meist wissen die Beamten wer für den Abschnitt als Jagdpächter in Frage kommt und können diesen verständigen.

Diese Handlung sichert Sie für später ab, damit der Inanspruchnahme der Versicherung im Nachhinein nichts mehr im Wege steht.

Bei dem angefahrenen und verletzten Haarwild sollten Sie vorsichtig sein. Wenn es lebendig ist, sollten Sie vermeiden sich zu nähern, denn dann könnte das Tier panisch reagieren und Sie angreifen. Sehr gefährlich wird dies gerade bei einem Wildschwein. Daher verbleiben Sie am Unfallort, sichern Sie diesen, aber ohne sich in Gefahr zu bringen und warten Sie auf die Polizei und den Jagdpächter.

Über den Autor

Autor
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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