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Dachs überfahren: Welche Vorschriften gelten bei einem solchen Unfall?

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 16. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Wenn Dachse dem Verkehr zum Opfer fallen

Wie muss ich mich verhalten, wenn ich einen Dachs versehentlich überfahren habe?
Wie muss ich mich verhalten, wenn ich einen Dachs versehentlich überfahren habe?

Der Dachs ist in unseren Breiten der größte Vertreter der Marderfamilie und vor allem in der Dämmerung sowie der Nacht aktiv. Aus diesem Grund und auch wegen ihrer unterirdischen Bauten bekommen wir diese Tiere, die auch als Erdmarder bezeichnet werden, in freier Wildnis allerdings kaum zu Gesicht. Müssen sie allerdings auf der Suche nach Futter vielbefahrene Straßen überqueren, kann es dazu kommen, dass ein Dachs überfahren wird.

Doch was müssen Autofahrer in einem solchen Fall unternehmen? Sind Sie etwa dazu verpflichtet, eine Kollision mit einem Wildtier zu melden? Und übernimmt eine Versicherung die Schäden am Fahrzeug, die durch einen Unfall mit einem Dachs entstanden sind? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.

FAQ: Dachs vom Auto überfahren

Was muss ich tun, wenn ich versehentlich einen Dachs angefahren habe?

Eine Zusammenfassung der wichtigsten Verhaltensregeln finden Sie hier.

Besteht, wenn ein Dachs überfahren wurde, eine Meldepflicht?

In vielen Bundesländern besteht nach einem Wildunfall eine gesetzliche Meldepflicht. Kommen Sie dieser nicht nach, droht ein Bußgeld.

Kommt eine Versicherung für den Schaden an meinem Fahrzeug auf?

Ja, bei einer Kollision mit einem Wildtier ist in der Regel die Voll- bzw. Teilkaskoversicherung für die Regulierung des Schadens zuständig.

Vorschriften für die Kollision mit einem Dachs: Was müssen Autofahrer wissen?

Dachs bei einem Unfall beteiligt: Melden müssen Sie dies dem Förster oder Jäger bzw. der Polizei.
Dachs bei einem Unfall beteiligt: Melden müssen Sie dies dem Förster oder Jäger bzw. der Polizei.

Jeder Autofahrer versucht Zusammenstöße tunlichst zu vermeiden. Dabei geht es nicht nur um mögliche Kollisionen mit anderen Verkehrsteilnehmern oder bauliche Hindernisse sondern auch um Wildtiere. Aus diesem Grund herrscht nicht selten Unwissenheit, welche Verhaltensweisen für den Fall vorgeschrieben sind, dass ein Fuchs, Marder oder Dachs überfahren wird.

Bei den eben angeführten Tieren handelt es sich um Tierarten, die gemäß § 2 Bundesjagdgesetz zum Haarwild zählen. Daher wertet der Gesetzgeber Kollisionen mit diesen als Wildunfall und schreibt in den meisten Bundesländern eine gesetzliche Meldepflicht vor. Zu verständigen ist bei einem solchen Unfall – unabhängig davon, ob der Dachs verletzt oder tot ist – gemäß der Landesjagdgesetze der zuständige Jäger oder Förster. Kennen Sie dessen Nummer nicht, ist die Polizei der richtige Ansprechpartner.

Wichtig! Im jeweiligen Bundesland besteht nach einem Wildunfall mit einem Dachs eine gesetzliche Meldepflicht? Kommen Sie dieser Verpflichtung nicht nach, droht gemäß dem Landesjagdgesetz in der Regel ein Bußgeld. Die Geldsanktion kann dabei bis zu 5.000 Euro betragen.

Darüber hinaus gelten, wenn ein Dachs überfahren wurde, die regulären Vorschriften für Unfälle im Straßenverkehr. Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) schreibt insbesondere folgende Verhaltensregeln vor:

  • Anhalten und Unfallstelle absichern
  • Versicherung über Unfallfolgen
  • Erste Hilfe leisten
  • Meldepflicht nachkommen
  • Am Unfallort warten

Zusätzlich zu den Vorschriften der StVO und der einzelnen Landesjagdgesetze kann, wenn Autofahrer versehentlich einen Dachs überfahren, auch das Tierschutzgesetz greifen. Denn wird ein Tier verletzt oder muss unnötig leiden, kann dies den Tatbestand der Tierquälerei rechtfertigen. Hierbei handelt es sich um eine Straftat, die eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren nach sich ziehen kann. Aus diesem Grund sollten Sie auch Zusammenstöße melden, nach denen der Dachs vermeintlich unverletzt weitergelaufen ist.

Dachs überfahren: Zahlt die Versicherung für den Schaden am Wagen?

Für die Schadensregulierung nach einem Unfall mit einem Dachs verlangt die Versicherung meist eine Wildunfallbescheinigung.
Für die Schadensregulierung nach einem Unfall mit einem Dachs verlangt die Versicherung meist eine Wildunfallbescheinigung.

Kommt es zu einem Zusammenstoß zwischen Auto und Dachs, kann dies auch Schäden am Fahrzeug hinterlassen. Für die Halter stellt sich dann die Frage, wer für die Kosten einer Reparatur aufkommt. Ist der zuständige Förster in der Pflicht? Muss der Autofahrer die Ausgaben selbst tragen? Oder springt vielleicht eine Versicherung ein?

Wird ein Dachs überfahren, handelt es sich um einen Wildunfall und für diesen kommt in der Regel die Voll- bzw. Teilkaskoversicherung auf. Allerdings verlangen die Versicherer im Vorfeld der Schadensregulierung einen Nachweis für den Zusammenstoß mit dem Wildtier. Hierbei kann es sich zum Beispiel um Spuren am Fahrzeug, Zeugenaussagen oder aussagekräftige Fotos handeln.

Deutlich mehr Beweiskraft hat allerdings eine sogenannte Wildunfallbescheinigung. Dieses Dokument stellt entweder die Polizei oder der Jäger bzw. Förster als Nachweis für einen Wildunfall aus. Somit ist es nicht nur aufgrund der gesetzlichen Meldepflicht und der Vermeidung von möglichen Bußgeldern sinnvoll, die zuständigen Stellen darüber zu informieren, dass ein Dachs überfahren wurde.

Quellen und weiterführende Links

Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Seit 2016 verstärkt Nicole die Redaktion von bussgeldkatalog.org. Zuvor absolvierte sie ein Studium der Buchwissenschaft und Kulturanthropologie in Mainz. Zu ihren thematischen Schwerpunkten zählen unter anderem die verschiedenen Aspekte der Verkehrserziehung und Verkehrssicherheit, Verkehrsregeln im Ausland sowie das Zollrecht.

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