In der Fahrschule einen Unfall verursacht: Wer haftet?
Letzte Aktualisierung am: 21. August 2024
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Was gilt bei einem Unfall während der Fahrstunde?
Gerade in den ersten praktischen Fahrstunden liegen die Nerven der Fahranfänger blank. Geschulte Lehrer auf dem Beifahrersitz geben zwar eine große Portion Sicherheit, doch auch sie können nicht in allen Fällen rechtzeitig reagieren. So kommt es im Rahmen einer Fahrschule öfter zum Unfall.
Doch was passiert dann? Wessen Versicherung muss für die entstandenen Schäden aufkommen? Wie wirkt sich ein Unfall in der Fahrschule auf die weitere Lernphase aus?
In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Konsequenzen drohen, wenn Schüler mit einem Fahrschulauto einen Unfall verursachen, unter welchen Umständen der Fahrlehrer haftbar ist und wie sich ein Unfall in einer Fahrprüfung auswirkt.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Unfall in der Fahrschule
Das kommt auf den Ausbildungsstand des Fahrschülers an und muss im Einzelfall überprüft werden. So kann bei einigen Unfällen auch der Fahrlehrer haftbar gemacht werden. Ist ein Vorsatz nachweisbar, haftet in aller Regel der Fahrschüler selbst.
Nein. Ereignet sich während der praktischen Fahrprüfung ein Unfall, an dem der Prüfling keine Schuld trägt, darf er selbige wiederholen.
Ist der Unfall entstanden, weil der Fahrlehrer seiner Schutzpflicht nicht nachgekommen ist, kann dies ggf. einen Anspruch auf Schmerzensgeld begründen.
Halterhaftung und Fahrerhaftung beim Unfall in der Fahrschule
Grundsätzlich gelten in Deutschland zwei Arten der Haftung: Fahrerhaftung und Halterhaftung. Bei den meisten Vergehen gilt die Fahrerhaftung. Das bedeutet, dass jene Person, welche das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Verstoßes führte, auch für die Folgen haften muss. Bei Unfällen gilt die Fahrerhaftung.
Die Halterhaftung greift hingegen bei Verstößen im stehenden Verkehr – etwa bei einem Parkverstoß oder einem überzogenem TÜV. Doch wie sieht es aus, wenn ein Schüler in einer Fahrschule einen Unfall gebaut hat? Ist er in diesem Fall als Fahrer haftungspflichtig?
Das Straßenverkehrsgesetz (StVG) hält folgende Regelung fest:
(15) Wer zur Ausbildung, zur Ablegung der Prüfung oder zur Begutachtung der Eignung oder Befähigung ein Kraftfahrzeug auf öffentlichen Straßen führt, muss dabei von einem Fahrlehrer im Sinne des Fahrlehrergesetzes begleitet werden. Bei den Fahrten nach Satz 1 sowie bei der Hin- und Rückfahrt zu oder von einer Prüfung oder einer Begutachtung gilt im Sinne dieses Gesetzes der Fahrlehrer als Führer des Kraftfahrzeugs, wenn der Kraftfahrzeugführer keine entsprechende Fahrerlaubnis besitzt.“ (§ 2 StVG)
Also haftet in den meisten Fällen der Fahrlehrer bzw. die Fahrschule für den Unfall. Diese Regelung ergibt sich daraus, dass Fahrschüler noch keine Fahrerlaubnis und wenig Fahrerfahrung besitzen.
Eine Frage des Ausbildungsstands
Die Haftung des Fahrlehrers und der Fahrschule bei einem Unfall ist stets von dem jeweiligen Ausbildungsstand des Schülers abhängig. Entstand ein Verkehrsunfall, obwohl dies für den Fahrschüler aufgrund seiner erlangten Kenntnisse leicht zu vermeiden gewesen wäre, muss er ebenfalls teilweise haften.
Verursacht ein Schüler beispielsweise einen Auffahrunfall, weil er das Anfahren am Hang noch nicht beherrscht und dadurch in ein nachfahrendes Auto rollt, haftet der Fahrlehrer.
Da der Fahranfänger das Manöver noch nicht beherrscht, kann er dafür nicht zur Verantwortung gezogen werden.
Handelt der Schüler entgegen besserer Kenntnisse und verursacht einen Unfall, kann sein Verhalten als fahrlässig eingestuft werden.
Wer haftet bei einem fahrlässigem Unfall mit einem Fahrschulauto?
Dies ist beispielsweise der Fall, wenn ein Fahrschüler zum Ende seiner Ausbildung hin beim Abbiegen den entgegenkommenden Verkehr nicht berücksichtigt. Zu diesem Zeitpunkt sollte er das Schulauto bereits einigermaßen sicher beherrschen und ist aus diesem Grund dazu verpflichtet, den Straßenverkehr aufmerksam zu beobachten.
Für die entstandenen Schäden des Unfallgegners greift in diesen Fällen meist die Haftpflichtversicherung des Fahrschulautos. Doch die Reparaturkosten für das Auto der Fahrschule können bei fahrlässigem oder gar vorsätzlichem Verhalten dem Fahrschüler angelastet werden.
Unfall in der Fahrschule: Steht dem Schüler Schmerzensgeld zu?
Was, wenn der Schüler aus Überforderung einen Unfall verursachte? Entstand ein Unfall, weil der Fahrlehrer seiner Schutzpflicht nicht nachkam, kann ein geschädigter Schüler in Folge Schadensersatz bzw. Schmerzensgeld verlangen.
Dies ist dann der Fall, wenn der Lehrer seine Schüler in Situationen bringt, welche sie in ihrem aktuellen Ausbildungsstand nicht meistern können. Insbesondere bei Motorradfahrstunden ist die Obhuts- und Schutzpflicht des Lehrers besonders ausgeprägt. Da dieser nicht direkt eingreifen kann, muss er seinen Schüler durch ausgeprägte Vorsicht und ggf. durch ein langsameres Lerntempo schützen.
Kam es im Zuge der Fahrschule beinahe zum Unfall, ist das entsprechende Manöver beispielsweise zunächst in einem sicheren Umfeld erneut zu üben.
Ein Unfall in der Fahrprüfung: Konsequenzen
Verursacht ein Schüler in der Fahrprüfung einen Unfall, gilt die Prüfung als nicht bestanden. Liegt zudem noch Vorsatz vor – oder sind gar Alkohol oder Drogen im Spiel – kann ebenfalls eine Sperrfrist festgesetzt werden, welche vor der Erlangung des Führerscheins abzuwarten ist.
Anders sieht es aus, wenn sich in der Fahrprüfung ein Unfall ereignet, für welchen den Prüfling keine Schuld trifft. Dieser darf die Prüfung meist wiederholen, um seine Fahreignung zu beweisen.