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Waschbär überfahren: Welche Versicherung greift?

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 17. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Kollision mit den kleinen Banditen

Auf der nächtlichen Futtersuche kann es schnell geschehen, dass ein Waschbär versehentlich überfahren wird.
Auf der nächtlichen Futtersuche kann es schnell geschehen, dass ein Waschbär versehentlich überfahren wird.

Die Meinung zu Waschbären ist in Deutschland geteilt. So finden nicht wenige die Kleinbären mit ihren angedeuteten Räubermasken putzig. Gleichzeitig wird aber auch die Ansicht vertreten, dass die Einwanderer aus Nordamerika, die sich in Deutschland zahlreich vermehren, die einheimische Artenvielfalt gefährden. Der Anstieg der Population und die Ansiedlung in den Städten führen zudem dazu, dass es mittlerweile relativ häufig vorkommt, dass ein Waschbär überfahren wird.

Doch wie müssen sich Autofahrer verhalten, wenn es zur Kollision mit einem Waschbär kommt? Handelt es sich hierbei um einen meldepflichtigen Wildunfall? Und welche Versicherung zahlt für die Schäden, die entstehen, wenn ein Waschbär angefahren wird? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.

FAQ: Waschbär überfahren

Wie gehe ich vor, wenn ich einen Waschbär angefahren habe?

Die wichtigsten Verhaltensregeln haben wir hier kurz zusammengefasst.

Muss ich einen Unfall mit einem Waschbär melden?

Eine gesetzliche Meldepflicht, wie sie in vielen Bundesländern bei einem Wildunfall vorliegt, gibt es in diesem Fall nicht. Dennoch ist eine entsprechende Meldung bei der Polizei in der Regel sinnvoll.

Welche Versicherung übernimmt die Kosten bei einem Zusammenstoß mit einem Waschbär?

Versichert ist ein solcher Unfall in der Regel nur über eine Vollkaskoversicherung.

Was gilt es zu beachten, wenn ein Waschbär überfahren wird?

Genau genommen wertet der Gesetzgeber einen Unfall mit einem Waschbär nicht als Wildunfall.
Genau genommen wertet der Gesetzgeber einen Unfall mit einem Waschbär nicht als Wildunfall.

Wird ein Waschbär überfahren, handelt es sich dabei um einen Unfall mit einem Wildtier. Der Gesetzgeber wertet dies allerdings nicht als einen Wildunfall, da der Waschbär nicht als Haarwild unter § 2 Bundesjagdgesetz aufgeführt ist. Aus diesem Grund besteht in der Regel auch keine gesonderte Meldepflicht für eine solche Kollision.

Nichtsdestotrotz müssen Sie nach einem solchen Unfall die gesetzlichen Vorschriften beachten, die unter anderem dazu dienen, eine Gefährdung der anderen Verkehrsteilnehmer zu vermeiden und ggf. einen nachfolgenden Auffahrunfall zu verhindern. Die wichtigsten Vorschriften haben wir hier zusammengestellt:

  • Absicherung der Unfallstelle (Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anlegen, Warndreieck aufstellen)
  • Versorgung verletzter Personen
  • Verständigung der Polizei (112)
  • Warten an der Unfallstelle

Wichtig! Auch wenn keine gesetzliche Meldepflicht besteht, dürfen Sie einen Waschbär, der überfahren wurde, nicht einfach zurücklassen. Denn ist das Tier verletzt und leidet, kann der Tatbestand der Tierquälerei vorliegen. Das Tierschutzgesetz sieht für diese Straftat eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vor.

Wer kommt für die Schäden bei einem Unfall mit einem Waschbär auf?

Haben Sie einen Waschbär angefahren, zahlt die Teilkaskoversicherung in der Regel nicht.
Haben Sie einen Waschbär angefahren, zahlt die Teilkaskoversicherung in der Regel nicht.

Hat ein Autofahrer einen Waschbär überfahren, fällt die Schadensregulierung üblicherweise in den Aufgabenbereich der Kaskoversicherung. Da es sich bei einer solchen Kollision, wie zuvor bereits erwähnt, nicht um einen Wildunfall im juristischen Sinn handelt, gilt es Besonderheiten zu beachten.

So lassen sich entstandene Schäden in der Regel nur gegenüber einer Vollkaskoversicherung geltend machen. Denn die Teilkaskoversicherung deckt üblicherweise nur die Schäden am eigenen Fahrzeug ab, die durch Haarwild verursacht wurden. Diese Einschätzung bestätigt auch der Ombudsmann für Versicherungen in seiner Entscheidung vom 15. August 2003 (Az.: 5129/2003). Darin heißt es unter anderem:

In der Aufzählung des § 2 Abs. 1 Nr. 1 Bundesjagdgesetz ist der Waschbär nicht enthalten und damit fällt ein Zusammenstoß mit einem Waschbär nicht in den Versicherungsumfang der Teilkaskoversicherung. Schäden aus einem Zusammenstoß mit einem Waschbär sind daher nur über eine Vollkaskoversicherung versichert.

Für diese Einschätzung ist es grundsätzlich auch irrelevant, dass der Waschbär laut den Länderjagdverordnungen ganzjährig in Deutschland zur Jagd freigegeben ist. Es gibt aber auch Versicherer, die bei der Teilkaskoversicherung Zusammenstöße mit allen Wildtieren abdecken. Prüfen Sie daher im Vorfeld die Vereinbarung im Versicherungsvertrag, ob diese die Schäden trägt, wenn ein Waschbär überfahren wurde.

Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Seit 2016 verstärkt Nicole die Redaktion von bussgeldkatalog.org. Zuvor absolvierte sie ein Studium der Buchwissenschaft und Kulturanthropologie in Mainz. Zu ihren thematischen Schwerpunkten zählen unter anderem die verschiedenen Aspekte der Verkehrserziehung und Verkehrssicherheit, Verkehrsregeln im Ausland sowie das Zollrecht.

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