
Hund oder Katze überfahren: Kommt Fahrerflucht infrage?
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Wissenswertes zur Meldepflicht nach dem Zusammenstoß mit einem Tier
Katze überfahren: War es Fahrerflucht?
Wenn ihnen plötzlich ein Tier vor das Auto rennt, versetzt dies wohl die meisten Fahrer zunächst in einen Schockzustand. Einige sind wie versteinert und wissen nicht, wie ihnen geschieht. Andere versuchen möglicherweise noch zu bremsen, doch die Zeit reicht meist nicht aus. Das Tier wird überfahren.
So tragisch ein solches Szenario auch ist, noch tragischer ist es, dass wohl die wenigsten Fahrer nach dem Unfall mit einem Hund oder einer Katze anhalten, um nach dem verletzten Tier zu sehen. Manche sind zu geschockt und fahren daher einfach weiter, anderen ist es schlichtweg egal.
Doch begehen Autofahrer, die einen Hund oder eine Katze überfahren haben, Fahrerflucht, wenn sie nicht anhalten? Wer muss in einem solchen Fall für den entstandenen Schaden am Auto aufkommen? Hat der Besitzer des Tieres möglicherweise das Recht auf eine Entschädigung? Diese Fragen klären wir im folgenden Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis:
Hund oder Katze überfahren: Muss die Polizei gerufen werden?
Sie haben ein Tier überfahren? Eine Meldepflicht besteht zunächst nicht. Es gehört nicht zu Ihren Pflichten, den Halter ausfindig zu machen und ihn über den Vorfall zu informieren. Die Polizei müssen Sie ebenfalls nicht rufen, wenn es zum Unfall mit einem Hund oder einer Katze kam.
Haben Sie also einen Hund oder eine Katze überfahren, begehen Sie Fahrerflucht, wenn Sie sich nicht verhalten, wie gerade beschrieben. Oder? Droht eine Anzeige?
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Hund oder Katze angefahren: War es Fahrerflucht?
Haben Sie einen Hund oder eine Katze überfahren, liegt keine Fahrerflucht vor.
Der Tatbestand der Fahrer- oder Unfallflucht ist in § 142 des Strafgesetzbuches (StGB) definiert. Demzufolge handelt es sich um unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, wenn Personen verletzt oder Sachen beschädigt wurden.
Tiere – und daher auch Katzen – sind Sachen vor dem Gesetz gleichgestellt. Haben Sie also z. B. eine Katze überfahren, könnte Fahrerflucht vorliegen.
Dem ist jedoch nicht so: Da Haustiere über einen Besitzer verfügen, fällt es in seinen Aufgabenbereich, dafür zu sorgen, dass sie keine Gefährdung für andere darstellen.
Bei einem Zusammenstoß mit einem Haustier im Straßenverkehr handelt es sich demnach um eine Pflichtverletzung des Halters, da sein Tier den Unfall hervorgerufen hat.
Katze überfahren: Keine Unfallflucht, keine Strafe?
Haben Sie einen Hund oder eine Katze überfahren, ist eine Fahrerflucht – wie bereits erwähnt – nicht möglich. Dies bedeutet jedoch nicht automatisch, dass Sie gänzlich ohne Strafe davonkommen, wenn Sie ein verletztes Tier nach einem Unfall einfach sich selbst überlassen und weiterfahren.
Es kann beispielsweise ein Verstoß gegen das Gesetz zum Tierschutz vorliegen, wenn der Hund oder die Katze unnötig leidet. Wird Ihnen Tierquälerei vorgeworfen, nachdem Sie nicht angehalten haben, um dem verletzten Tier zu helfen, kann ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro auf Sie zukommen.
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1 Kommentar
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warum macht man sowas
.warum kan man nicht einfach warten