Menü

Hund oder Katze überfahren: Kommt Fahrerflucht infrage?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Wissenswertes zur Meldepflicht nach dem Zusammenstoß mit einem Tier

Katze überfahren: War es Fahrerflucht?
Katze überfahren: War es Fahrerflucht?

Wenn ihnen plötzlich ein Tier vor das Auto rennt, versetzt dies wohl die meisten Fahrer zunächst in einen Schockzustand. Einige sind wie versteinert und wissen nicht, wie ihnen geschieht. Andere versuchen möglicherweise noch zu bremsen, doch die Zeit reicht meist nicht aus. Das Tier wird überfahren.

So tragisch ein solches Szenario auch ist, noch tragischer ist es, dass wohl die wenigsten Fahrer nach dem Unfall mit einem Hund oder einer Katze anhalten, um nach dem verletzten Tier zu sehen. Manche sind zu geschockt und fahren daher einfach weiter, anderen ist es schlichtweg egal.

Doch begehen Autofahrer, die einen Hund oder eine Katze überfahren haben, Fahrerflucht, wenn sie nicht anhalten? Wer muss in einem solchen Fall für den entstandenen Schaden am Auto aufkommen? Hat der Besitzer des Tieres möglicherweise das Recht auf eine Entschädigung? Diese Fragen klären wir im folgenden Ratgeber.

FAQ: Hund oder Katze überfahren – Ist eine Fahrerflucht möglich?

Muss ich melden, dass ich einen Hund oder eine Katze überfahren habe?

Nein, eine Meldepflicht besteht nicht. Stellt das tote Tier allerdings eine Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer dar, sollten Sie die Polizei alarmieren.

Ist es Fahrerflucht, wenn ich nach dem Zusammenstoß weiterfahre?

Bislang ist noch nicht endgültig geklärt, ob Sie Fahrerflucht begehen, wenn Sie ein Haustier überfahren und nicht angehalten haben. Daher sollten Sie im Zweifelsfall die Polizei rufen und nicht einfach weiterfahren.

Kann es dennoch Konsequenzen haben, weiterzufahren?

Ja. Muss das Tier unnötig leiden, kann Ihnen unter Umständen Tierquälerei vorgeworfen werden. Dieser Verstoß gegen das Gesetz zum Tierschutz kann ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro nach sich ziehen.

Tier angefahren – und nun?

In diesem Video erfahren Sie, wie Sie am besten nach einem Unfall mit einem Haustier reagieren und wer haftet.
In diesem Video erfahren Sie, wie Sie sich am besten nach einem Unfall mit einem Tier verhalten.

Hund oder Katze überfahren: Muss die Polizei gerufen werden?

Sie haben ein Tier überfahren? Eine Meldepflicht besteht zunächst nicht. Es gehört nicht zu Ihren Pflichten, den Halter ausfindig zu machen und ihn über den Vorfall zu informieren. Die Polizei müssen Sie ebenfalls nicht rufen, wenn es zum Unfall mit einem Hund oder einer Katze kam.

Dies ändert sich jedoch in dem Moment, in dem das betroffene Tier zu einer Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer wird. Flüchtet es beispielsweise verletzt über die Straße oder liegt tot mitten auf der Fahrbahn, sollten Sie das Warnblinklicht am Auto einschalten und die Polizei rufen. Im Anschluss kümmert sie sich um den Abtransport des Tieres.

Haben Sie also einen Hund oder eine Katze überfahren, begehen Sie Fahrerflucht, wenn Sie sich nicht verhalten, wie gerade beschrieben. Oder? Droht eine Anzeige?

Hund oder Katze angefahren: War es Fahrerflucht?

Haben Sie einen Hund oder eine Katze überfahren, kann eine Fahrerflucht nicht automatisch ausgeschlossen werden.
Haben Sie einen Hund oder eine Katze überfahren, kann eine Fahrerflucht nicht automatisch ausgeschlossen werden.

Der Tatbestand der Fahrer- oder Unfallflucht ist in § 142 des Strafgesetzbuches (StGB) definiert. Demzufolge handelt es sich um unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, wenn Personen verletzt oder Sachen beschädigt wurden.

Tiere – und daher auch Katzen – sind Sachen vor dem Gesetz gleichgestellt. Haben Sie also z. B. eine Katze überfahren, könnte Fahrerflucht vorliegen. Daher sollten Sie im Zweifelsfall nicht einfach weiterfahren, sondern die Polizei rufen, um auf der sicheren Seite zu sein.

Wurde ein Hund oder eine Katze überfahren, ist eine Fahrerflucht zwar nicht gänzlich unmöglich, ein Recht auf Entschädigung hat der Tierhalter allerdings im Regelfall nicht.

Wenn sein Hund oder seine Katze einen Unfall herbeiführt, muss er gemäß § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) für den entstandenen Schaden aufkommen. In einem solchen Fall ist eine Haftpflichtversicherung für Tiere von Vorteil, da diese die Kosten dann eventuell trägt.

Katze überfahren: Neben Unfallflucht auch Strafe wegen Tierquälerei möglich

Haben Sie einen Hund oder eine Katze überfahren, ist eine Fahrerflucht – wie bereits erwähnt – nicht vollkommen auszuschließen. Darüber hinaus kann Ihnen noch eine weitere Strafe drohen, wenn Sie ein verletztes Tier nach einem Unfall einfach sich selbst überlassen und weiterfahren. Es kann beispielsweise ein Verstoß gegen das Gesetz zum Tierschutz vorliegen, wenn der Hund oder die Katze unnötig leidet. Wird Ihnen Tierquälerei vorgeworfen, nachdem Sie nicht angehalten haben, um dem verletzten Tier zu helfen, kann ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro auf Sie zukommen.

Es ist Ihnen ebenfalls nicht erlaubt, den Hund oder die Katze zu „erlösen“, weil dies Ihrer Meinung nach das Beste für das Tier wäre. Rufen Sie die Polizei oder einen Tiernotdienst hinzu, denn diese Entscheidung darf nur ein Tierarzt treffen. Wurde ein Hund oder eine Katze überfahren, und eine Fahrerflucht kommt nicht infrage, muss sich also dennoch nicht bedeuten, dass Sie gänzlich straffrei davonkommen.

Keine Lust zu lesen? Fahrerflucht im Video erklärt

Video zur Fahrerflucht
Was passiert, wenn Sie sich unerlaubt vom Unfallort entfernen?

Über den Autor

Autor
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

Konnten wir Ihnen weiterhelfen? Dann bewerten Sie uns bitte:
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (159 Bewertungen, Durchschnitt: 4,30 von 5)
Hund oder Katze überfahren: Kommt Fahrerflucht infrage?
Loading...
Diese Themen könnten Sie auch interessieren:

32 Kommentare

Neuen Kommentar verfassen

  1. Achim A
    Am 29. November 2023 um 1:25

    Bei mir in der Tempo 30 Zone sind innerhalb von 6 Monaten zwei meiner Katzen bis auf wenige Meter an der gleichen Stelle überfahren worden. Wenn man sich hier an die Geschwindigkeitsbegrenzung halten würde, hätte man eine Chance für die Tiere zu bremsen. Aber es wird gerast, den Schildern zum Trotz. Es gibt hier auch keinen Bürgersteig und teilweise auch keine Beleuchtung. wahrscheinlich will man abwarten bis es denn mal einen Menschen erwischt. Immerhin man macht nun Messungen ob es sich lohnt hier zu blitzen.

  2. Christel
    Am 3. Juni 2023 um 6:42

    vorgestern wurde unser Kater vor unseren Augen vom Auto erfasst und überrollt. Er ist voller Panik auf die andere Seite und hat sich vor Schmerzen mit aller graft gewunden, er kam dann immer langsamer vorwärts und ist langsam und qualvoll gestorben. Meine Kinder und ich mussten alles mit ansehen. Der Fahrer hatte nach dem Zusammenprall und Rumpeln beim Überrollt kurz abgebremstnund ist dann einfach weiter gefahren. Ich stand unter Schock. Ich würde den gerne anzeigen wegen Fahrerflucht und Tierquälerei.
    Unser Loki war das liebste, gutmütigste Wesen was es gibt. Er war ein guter Freund zu meinen Kindern und absolut geduldig. Er hatte soetwas schreckliches einfach nicht verdient.

  3. Peter
    Am 7. Juni 2022 um 8:11

    Unser kleiner Kater wurde jetzt an Pfingsten auch in einer 30er Zone totgefahren, fast vor unserer Haustür.
    Er durfte keine zwei Jahre alt werden, solche Leute wissen gar nicht was sie einem antun.

    • Achim A
      Am 29. November 2023 um 1:33

      Da kann ich mitfühlen. Habe dieses Jahr auch zwei Katzen in der 30er Zone verloren. Als Autofahrer möchte ich mich nicht frei sprechen auch mal schneller als erlaubt zu fahren und manchmal werde ich auch geblitzt. Aber ganz ehrlich die Strafe zahle ich gerne und halte ich für sinnvoll. Für mich ist das eine Ermahnung aufmerksamer und rücksichtsvoller zu fahren. Man sollte IMMER daran denken, es könnte auch ein Mensch sein und keine Katze!

  4. Arry
    Am 29. Mai 2021 um 21:43

    Was ist, wenn ein Autofahrer “es” absichtlich macht?
    Unsere Katze wurde auf dem Bürgersteig überfahren.Heißt: vor der geschockten Nachbarin machte der Fahrer mal eben einen Abstecher um unsere Katze zu erwischen. Sie starb auch an den Folgen.
    LG

  5. Bine
    Am 9. Mai 2021 um 14:11

    Ich sehe schon, dass eine VU-Flucht vorliegt. 1. es ist ein Sachschaden über 25,- entstanden
    2. typische Gefahren des Straßenverkehres sind es auch
    3. und Unfallflucht kann ich auch begehen, wenn ich nicht Verursacher bin- alle Unfallbeteiligten

    VG

  6. Steffen
    Am 21. November 2020 um 10:39

    Diese Rechtsauffassung teile ich nicht und sie ist offensichtlich auch nicht richtig. Für den Tatbestand des §142 StGB (Unerlaubtes Entfernen von der Unfallstelle) ist es nicht relevant, wer für die Verursachung des Unfalls verantwortlich ist, sondern lediglich die Tatsache, dass man an einem Verkehrsunfall beteiligt ist. So kann beispielsweise auch derjenige, der an einer roten Ampel wartet und dem einer aus Unachtsamkeit hinten drauf fährt, eine Unfallflucht begehen, wenn er nach dem Unfallgeschehen einfach davonfährt, ohne seine Beteiligung und Personalien anzugeben (aus welchen Gründen auch immer).
    Abgesehen davon kann man nicht grundsätzlich davon ausgehen, dass das Verhalten des Fahrzeuglenkers nicht unfallursächlich ist. Schließlich hat er die „Fahren auf Sicht“-Verpflichtung, d.h. er darf jederzeit nur so schnell fahren, dass er bei einem auftretenden Hindernis“ rechtzeitig anhalten kann. Das wäre dann im Einzelfall zu prüfen. Wenn das Haustier unmittelbar vor oder in das Auto springt, kann man dem Fahrzeugführer diesbezüglich natürlich keinen Vorwurf machen, wenn es aber bereits erkennbar auf der Straße war, schon, denn er hat eine Unfallverhütungspflicht. Aber wie oben gesagt, ist die Frage der Unfallverursachung für die Erfüllung des Tatbestands des §142 StGB irrelevant.
    Vielleicht hat jemand zu der Frage ein höchstrichterliches Urteil….
    Grüße, Steffen

  7. Isa
    Am 18. Oktober 2020 um 10:43

    Dieser Artikel ist ja dermaßen unklar geschrieben! Wieso diese rethorischen Fragen? Wer den Artikel liest sucht eine klare Antwort und nicht ellenlang Geschwafel. Dass Tiere im Verkehr als Sache bewertet werden ist ein widerliches Unding! Manche überfahren Tiere mit Absicht, aber solange es keine Zeugen gibt kann der Besitzer ja nichts anzeigen. Und Tiere sind neunmal freilaufend, das ist deren Recht, und wie mit Wild muss man auch mit einem Tier rechnen!

  8. Egal
    Am 28. Mai 2020 um 4:31

    Habe sowas mit ner katze und nen Taxi diese Nacht beobachtet und der …. Ist einfach weiter gefahren .. da Frage ich mich was sich manche Menschen denken so gleichgültig und asozial zu sein fehlen mir die Worte …Katze ist nachdem sie unters Taxi geraten ist brummelnt davon gelaufen in irgendein Garten hoffe das sie nicht wo liegt und leidet😥 habe nachgeguckt ob ich sie finde aber selber nix gesehen bin auf 180 da selber auch Katzen Besitzer

  9. Diana
    Am 8. März 2020 um 15:43

    Unserer Familie ist am Mittwoch etwas ganz schreckliches passiert unsere beiden ja beide Katzenkinder wurden überfahren und einfach auf der Hauptstrasse liegen gelassen . Noch immer sehe ich sie liegen , eine von Ihnen war Schneeweiß umso schlimmer der Anblick des Blutes unter Ihrem Köpfchen .
    Sie wurden direkt vor der Tür unserer Nachbarn überfahren , ich kann nicht verstehen das man einfach abhaut , ein Klingeln am ersten Haus hätte gereicht um die Besitzer zu finden und zu informieren.
    Ich bin nicht wütend weil es passiert ist , ich denke das kann jedem passieren , was mich aber seit Tagen nicht los lässt ist die Frage warum der Verursacher einfach weiter gefahren ist . Jedem dem das passiert sollte doch Wissen das es einen oder wie bei uns, unsere Kinder als Besitzer gibt , die mit Trauer im Herzen einfach ohne Antworten zurück gelassen werden . Sind wir schon so abgeklärt, das man nicht mehr einschätzen kann, wieviel ein Wort des Bedauerns dem Besitzers bei dem Verlust des geliebten Tieres helfen könnte?
    Ich als Besitzer kann nur sagen , ein Gespräch mit dem Verursacher würde uns so vieles erklären und Helfen diesen Verlust zu verarbeiten .
    Traut euch steigt aus , helft oder meldet euch nach dem ersten Schock , ich glaube jeder Tierbesitzer wäre euch Autofahrern Dankbar 🙏

  10. Melanie
    Am 20. Februar 2020 um 0:37

    Unsere Gesetzte sind lächerlich.
    Wann ändert sich endlich was?Tiere als Sachschaden zu betrachten. Unfassbar.
    Für viele sind sie ein Familienmitglied, Gefährten oder mehr. (für Blinde zB Helfer fürs Leben,oder bei Ängsten usw.)
    Es gibt Leute, die absichtlich drauf zu rasen und dann soll das Tier bzw. der Halter Schuld sein.
    Das macht mich so wütend und es ist wirklich das allerletzte.

  11. Autor1
    Am 1. Januar 2020 um 22:48

    Guten Tag, ich bin durch eine anliegerfreie Zone gefahren, da war ein Paar mit zwei Hunden und einer der Hunde war nicht angeleint und ist auf das Auto zugelaufen, ich habe eine Gefahrenbremsung gemacht, aber da die Straße nass war hat es so gut wie nichts gebracht und der Hund ist gegen das Auto geknallt. Erst wollte ich anhalten, aber als ich gesehen habe dass der Halter wütend auf mich zuläuft bin ich weggefahren.

    Da ich mit dem Auto von meiner Mutter unterwegs war hat sie einen Zeugenbogen bekommen, aber nicht drauf reagiert. Vor paar Tagen kam eine Ladung der Polizei im Auftrag der Staatsanwaltschaft. Was droht mir in dem Falle wenn sie herausfinden wer am Steuer war?

    Den Hund habe ich übrigens nicht überfahren, sondern nur angefahren.

  12. Ignat
    Am 8. Oktober 2019 um 16:14

    Am vergangenen Montag ist mir ein Hund vor das Auto gelaufen weil sein Herr ihn nicht festgehalten hat, ich habe eine Gefahrenbremsung gemacht, aber da die Straße nass war hat es nicht viel gebracht. Den Hund habe ich leicht angefahren, aber nicht überfahren(beim wegfahren habe ich im Rückspiegel gesehen dass der Hund auf allen vier weiter läuft). Erstmal wollte ich anhalten, aber dann habe ich gesehen, dass der Herr wütend auf mich zuläuft und das war ein ziemlich großer und kräftiger Mann, also bin ich weggefahren(seine Frau hat mir auf die Scheibe geschlagen). Ich hatte auch zwei Zeugen dabei.

    Jetzt hat meine Mutter einen Zeugenbogen erhalten(ich war mit ihrem Auto unterwegs) und ich weiß nicht was genau mir vorgeworfen wird. Was soll ich als nächstes machen?(ich habe leider keine Rechtsschutzversicherung)

  13. Jimmi
    Am 8. August 2019 um 10:40

    Liebe Bussgeldkatalog,
    laut Anwalt handelt es sich beim Überfahren eines Hundes doch um Fahrerflucht.
    Haben Sie eine konkrete Erklärung, warum das doch nicht der Fall wäre.
    viele Grüße!

  14. Sylvia
    Am 27. Juni 2019 um 16:28

    Was aber wenn von mehreren Leuten gerufen wurde und sie oder er das Tier 50m vorher gesehen hat.

    Aber dann mit Vollgas wegfährt

  15. M.
    Am 9. April 2019 um 23:42

    Ich stimme der Auffassung dieser Seite zu, dass es keine Fahrerflucht bei Katzen (und auch Hunden) geben kann und sehe die Schuld am Unfall demzufolge an einer Vernachlässigung der Aufsichtspflicht des Halters. Zumal Katzen unberechenbar sind und gerne nochmal auf die andere Straßenseite rennen, nachdem sie schon die Straße überquert haben und “in Sicherheit sind”. Was hat das Viech auf der Straße zu suchen? Und wer soll die Aussagen hier glauben, dass die arme Katze “auf dem Gehweg” überfahren wurde… Schwachsinn, die ist vielleicht noch auf den Gehweg gekrochen, aber kein Autofahrer hätte einen Grund, ihr dorthin zu folgen, um sie zu überfahren.
    Leider ist die Justiz wohl auch der Auffassung, dass man jemanden wegen Fahrerflucht verurteilen muss, der erst vom Hund belästigt und bedroht wird und nach dem Unfall dann sogar den Zwischenfall der Halterin gemeldet hat:
    pnp.de/nachrichten/bayern/3286089_Hund-ueberfahren-Postbote-soll-zahlen-und-ist-sauer-auf-Justiz.html
    Spinnen die denn alle?
    Die lassen ihren “großen” Hund frei laufen, obwohl er anscheinend öfters Postboten jagt. Dann geht es schief, und am Ende ist der Mann schuld, der nur seinen Job machen wollte?
    Da sollte doch mal die Halterhaftung verschärft werden. Wir brauchen neben der Kennzeichnungs- und Schadenersatzpflicht auch für Katzen- und Hundehalter eine Strafe wegen unterlasserener Aufsicht und Gefährdung des Staßenverkehrs und MENSCHENleben durch die frei umher rennenden Viecher!
    Diese ganzen Petas hier kotzen mich an!

    • bitte.
      Am 3. Januar 2023 um 19:20

      PETA „kotzt“mich auch an ,weil die Haustiere in den USA massenweise einschläfern,aber ihre „Ansichten“auch….Niemand wird ein Vorwurf gemacht der ein Tier aus versehen anfährt, aber gerade Katzen laufen meistens nicht direkt vor ein Auto ,nur bei Rasern und welchen die auf Tiere regelrecht draufhalten haben sie keine Chance.Bei ihrer Wortwahl ist vorstellbar was sie selbst im Straßenverkehr womöglich anrichten…???

  16. Marie
    Am 15. März 2019 um 18:56

    Unsere Katze ist auch in einer 30er-Zone direkt vor unserem Haus angefahren und schwer verletzt liegen gelassen wurden. Wir fanden sie, weil sie auf Rufen noch antwortete. Leider war es zu spät und die Tierärztin konnte sie nur noch einschläfern.
    Kann man da jetzt eine Anzeige gegen unbekannt machen und ermittelt die Polizei da wirklich, wenn wir keine Hinweise haben?
    Außerdem, könnt ihr mal schreiben, wie die Finanzierung von Tierarztkosten aussieht, wenn man ein verletztes Tier findet und der Besitzer unbekannt ist. Vielleicht helfen so viele auch nicht, weil sie denken, dass sie alles bezahlen müssen.

    Liebe Grüße und Kraft für alle, deren Tiere so grausam und sinnlos sterben mussten.

  17. Matthias
    Am 3. März 2019 um 18:36

    Wer muss für die Tierarztkosten aufkommen, wenn man eine angefahrene/verletzte Katze auffindet und diese zum Tierarzt bringt?

  18. Milos
    Am 31. Oktober 2018 um 4:17

    Guten Morgen,

    Ich bin vorhin auf dem Weg zur Arbeit, über eine bereits tote ich vermute Katze gefahren. Das ganze passierte in einer unübersichtlichen Kurve. Da ich aber spät dran war und die Straße voll mit Fahrzeugen war und ich im Rückspiegel nichts erkennen konnte bin ich weitergefahren. Als ich auf dem firmenparkplatz war ist mir aufgefallen das meine Stoßstange einen Schaden erlitten hat. Hab ich mich strafbar gemacht weil ich weiter gefahren bin ? Und wer kommt für den Schaden auf ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. November 2018 um 18:12

      Hallo Milos,

      wenden Sie sich in diesem Fall am besten an einen Anwalt für Verkehrsrecht und melden Sie den Schaden an Ihre Versicherung.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. Bruno
    Am 15. Oktober 2018 um 18:34

    Hallo Jeanette und Elke,
    das tut uns sehr leid! Uns ist heute das gleiche passiert und meine Frau hat unsere 11 Mo alte Katze in einer Nacbarstraße gefunden. Alle weinen und ich bin maßlos verärgert warum man durch 30er Zonen mit 60-70 km fährt.
    Sind die am Montag Morgen noch alle besoffen oder macht das die Großstadthektik zum anderen noch (?). Keine Ahnung warum das so ist, aber damit sollten die Leute selbst zurecht kommen, wenn überhaupt noch Gefühle da sind. Bin in dieser Straße auch fast schon selbst zweimal überrollt worden (eigentlich eine ruhige Gegend, bis auf die Baumaßnahmen seit mehr als 2,5 Jahren). 30er Zone ist dort seit mehr als 2 Jahren nur niemand hält sich dran und die Polizei ist maßos überfordert.
    LG, Bruno

    P.S.: Wenn die Leute nicht allzusehr schräg sind werden sie zukünftig darüber nachdenken oder vom Herrgott einen gewaltigen Denkzettel bekommen. Nur blöde, hier in der sch….. Hauptstadt ist jedem alles egal und Erziehung haben mindestens 60% der Proleten nicht erhalten.

  20. PATRICIA
    Am 29. September 2018 um 22:35

    Unsere Katze ist Tod seit Seit 2 Tage von 1 Auto angefahren lag am Gehweg ,niemand sie zum Tier Arzt gebracht.wir haben es gesucht ,bis die Nachbarin sagt liegt 1 tote Katze am BusHaltestelle. Zum grosse Glück könnte wir es hohlen und wissen das sie nicht in der mühlverbrenung gelandet ist.

  21. Elke W.
    Am 21. August 2018 um 17:53

    Mein Kater wurde heute in einer kleinen Seitenstraße in einem Dorf!!!! totgefahren. Der Fahrer hat weder angehalten, noch nachgesehen, ob das Tier noch lebt. Ich bin voller Trauer und Wut und frage mich, ob das einfach so geht…Man bekommt es mit der Angst vor den Menschen…

  22. Jeannette
    Am 31. Juli 2018 um 18:20

    Unsere Paragraphen sind einfach nur ein Witz.
    Leider gibt es solche Menschen.
    Unserem Freund sein kleiner Kater ist gestern auch ( Auf dem abgesenkten Fußweg!!!) überfahren worden. Der Fahrer ist einfach weiter gefahren .
    Wenn es mein Tier gewesen wäre ob Hund oder Katze ich würde keine Ruhe geben, bevor ich den ausfindig gemacht hätte.
    Das nächste Mal ist es dann ein unschuldiges Kind oder ein gebrechlicher Rentner.
    Solche Leute müssten zumindest so bestraft werden , das sie an einen Tierschutzverein Summe X Zahlen müßten und einige Stunden gemeinnütziger Arbeit in einem Tierheim etc.

  23. Miriam
    Am 5. Juni 2018 um 16:46

    Hallo,
    wie genau wird festgestellt, ob das Tierschutzgesetz greift? Und wer stellt das fest?

    ich habe einen aktuellen Fall und würde gerne Genaueres wissen, ehe ich zur Polizei gehe.

    Mein Kater wurde vergangenen Dienstag von einem Auto angefahren, als er eine Straße überquerte. Es gibt Zeugen, die den Unfall gesehen haben und bereit sind auszusagen. Sie haben gesehen, dasss mein Kater auf der Straße saß und, wie er dabei von einem Kombi angefahren wurde. Nach dem Zusammenstoß bremste der Mann kurz, fuhr aber danach einfach weiter. Mein Kater konnte noch zu einem Gebüsch am Straßenrand gelangen.

    Die Zeugen haben sich Nummernschild und eine Beschreibung des Fahrers notiert und haben versucht, meinen Kater zu finden, aber leider ohne Erfolg. Sie haben auch die Informationen über den Unfall geteilt, sodass ein Tierschutzverein noch am Dienstag eine Suche organisierte und Tasso (die Tierschutzorganisation welche das Haustierzentralregister für die Bundesrepublik Deutschland betreibt) benachrichtigt wurde. Außerdem wurde der Unfall von den Zeugen der Polizei gemeldet.

    Dank vieler Helfer wurde ich informiert und wir haben die Suche ausgedehnt. Glücklicherweise hat mein kleiner Kater es überlebt und ist am Sonntag aufgetaucht. Ich habe eine Bescheinigung einer Tierärztin, dass es sich bei seinen – zum Glück eher leichten – Verletzungen definitiv um die Folgen eines Unfalls handelt. Er ist ganz ausgemergelt, weil er so lange ohne Futter und Wasser war.

    Kann ich bei der Polizei etwas ausrichten? Es handelt sich um eine breite Straße mit drei Spuren und der Unfall ereignete sich, als mein Kater zwei Spuren bereits überquert hatte. Für mich liegt Tierquälerei vor, wenn man ein Tier auf der Straße sieht und einfach ohne zu bremsen weiter fährt. Wäre nicht durch die Zeugen der Unfall dem Tierschutz bekannt geworden, hätten wir nicht so schnell reagieren und nach meinem Kater suchen können. Es hat so schon mehrere Tage gedauert ihn zu finden, aber es hätte sonst leicht noch länger dauern können und bei den derzeitigen Temperaturen, ist ein Überleben ohne Wasser auch nicht gewährleistet.

    Vielen Dank für Ihre Antwort.

    • bitte.
      Am 3. Januar 2023 um 19:07

      Ich finde es krass wie sich dieser Fahrer verhalten hat,der Zusammenstoß hätte vermieden werden können,aber leider fahren manche „Menschen“Tiere regelrecht mit Absicht tot. Ich musste gestern hören,dass eine Katze die ich kannte,wohl totgefahren wurde von einem Raser mit überhöhter Geschwindigkeit.Das Tier lebte offensichtlich noch und Niemand der „Zuschauer“kam auf die glorreiche Idee die Polizei zu rufen oder dieses leidene Wesen zum Tierarzt zu bringen, die unweit dieses Unfalls ihre Praxis hat. Ich sage mir auch wer Tiere vorsätzlich totfährt der fährt auch Menschen tot. Ich habe geweint um die Katze die nicht mir gehört hat.Es sollte wirklich was passieren,wenn Welche mit Absicht auf Tiere draufhalten,auch aus absurden Hass auf bestimmte Tiergattungen.Wie Waschbären die doch nicht hierher gehören,Katzen die angeblich die Vögel dezimieren(Windräder,Pestizide und Klimawandel natürlich nicht….) und Kreuzottern die bösen „Giftschlangen“oder Wildschwein,bzw.deren Frischlinge.Den an große Tiere trauen sich solche allzu „mutigen“Rennfahrer/innen nicht heran!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. Juli 2018 um 13:17

      Hallo Miriam,

      grundsätzlich kann ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vorliegen, wenn das Tier unnötig leidet. Wie Sie am besten vorgehen sollten, besprechen Sie am besten mit einem Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  24. Benni
    Am 27. April 2018 um 19:58

    Wie viele Haustiere werden im Jahr durschnitlich denn angefahren? Gibt es eine Studie dazu?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Mai 2018 um 11:25

      Hallo Benni,

      erkundigen Sie sich beim Statistischen Bundesamt. Uns liegen dazu keine Zahlen vor.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  25. sara
    Am 30. September 2017 um 11:10

    warum macht man sowas
    .warum kan man nicht einfach warten

    • Hallo123
      Am 17. Juli 2018 um 23:40

      Worauf möchtest du denn warten?

Verfassen Sie einen neuen Kommentar


Nach oben
Bußgeldkatalog als PDF
Der aktualisierte Newsletter 2023 vom VFR Verlag zum Download und Ausdrucken.
Jetzt kostenlos per E-Mail anfordern:
Mit dem Absenden akzeptieren Sie unsere Datenschutzerklärung.