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Eichhörnchen überfahren: Was sollten Autofahrer wissen?

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 14. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Kleine Kletterkünstler in Gefahr

Immer wieder werden bei der Nahrungssuche Eichhörnchen überfahren.
Immer wieder werden bei der Nahrungssuche Eichhörnchen überfahren.

Während eines Spaziergangs durch den Wald oder einen Park können wir immer wieder Eichhörnchen bei ihrem geschäftigen Treiben beobachten. Da die flinken Nagetiere mit dem buschigen Schwanz keinen Winterschlaf halten, legen sie im Winter zahlreiche Futterdepots für die kalte Jahreszeit an. Müssen sie dabei Straßen überwinden, kann es passieren, dass ein Eichhörnchen angefahren wird.

Doch welche Vorschriften gilt es zu beachten, wenn ein solches Tier unter die Räder gerät? Besteht für den Fall, dass Autofahrer in Eichhörnchen überfahren, eine Meldepflicht? Und wer haftet, wenn es aufgrund einer spontanen Bremsung wegen einem Eichhörnchen zu einem Unfall kommt? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.

FAQ: Eichhörnchen überfahren

Muss ich eine Kollision mit einem Eichhörnchen melden?

Nein, wird ein Eichhörnchen oder ein Igel überfahren, handelt es sich dabei verkehrsrechtlich nicht um einen Wildunfall. Somit entfällt auch eine mögliche gesetzliche Meldepflicht.

Zahlt eine Versicherung, wenn Schäden durch den Zusammenstoß mit einem Eichhörnchen entstanden sind?

In der Regel fallen Schäden durch Eichhörnchen nicht unter die Leistungspflicht der Teil- bzw. Vollkaskoversicherung. Mit Fragen zum Umfang des Versicherungsschutzes wenden Sie sich am besten direkt an die entsprechende Versicherung.

Was kann ich bei einem verletzten Eichhörnchen unternehmen?

Hilfreiche Tipps für die Versorgung von verletzen Tieren finden Sie hier.

Eichhörnchen überfahren: Welche Vorschriften gelten?

Wird ein Eichhörnchen angefahren, handelt es sich bei dieser Kollision nicht um einen Wildunfall.
Wird ein Eichhörnchen angefahren, handelt es sich bei dieser Kollision nicht um einen Wildunfall.

Welche gesetzlichen Vorgaben nach einer Kollision mit einem Wildtier gelten, hängt maßgeblich davon ab, ob es sich um einen Wildunfall handelt oder nicht. Ausschlaggebend für die Kategorisierung ist dabei die Auflistung zum Haarwild gemäß § 2 Bundesjagdgesetz. Da das Eichhörnchen in dieser Auflistung nicht enthalten ist, zählt ein Zusammenstoß mit diesem nicht als Wildunfall und auch eine gesetzliche Meldepflicht besteht daher nicht.

Wird ein Eichhörnchen überfahren, sind dessen Überlebenschancen generell eher gering. Trotzdem sollten Autofahrer – wenn dies aufgrund der aktuellen Verkehrslage nicht zu gefährlich ist – kontrollieren, ob das Tier noch am Leben ist. Denn muss ein Tier unnötig leiden, kann der Tatbestand der Tierquälerei vorliegen. Laut dem Tierschutzgesetz zieht diese Straftat eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren nach sich.

Verletztes Eichhörnchen gefunden – was tun?

Sie haben ein Eichhörnchen gefunden, das überfahren wurde oder sich anderweitig Verletzungen zugezogen hat? Wie Sie in diesem Fall vorgehen sollten, können Sie der nachfolgenden Auflistung entnehmen:

  • nehmen Sie das Eichhörnchen vorsichtig mit einem Handtuch oder Schal auf, denn die Tiere haben scharfe Zähne und Krallen
  • bringen Sie das Tier an einen warmen Ort
  • vergewissern Sie sich, welche Verletzungen das Tier hat
  • bei leichteren Verletzung oder Unterernährung kann eine Eichhörnchenstation in der Nähe der richtige Ansprechpartner sein
  • bei schweren Verletzungen ist ein Tierarzt mit Wildtiererfahrung aufzusuchen

Wichtig! Eichhörnchen sind gemäß Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) besonders geschützt. Daher ist es verboten, die Tiere einzufangen. Eine Ausnahme gilt lediglich, wenn die Aufnahme aufgrund von Krankheit oder Verletzungen vorübergehend erfolgt.

Ausweichmanöver für Eichhörnchen: Was sagt das Verkehrsrecht?

Bremsen Sie spontan, um zu verhindern, dass ein Eichhörnchen überfahren wird, wirkt sich dies bei einem Unfall auf die Schadensregulierung aus.
Bremsen Sie spontan, um zu verhindern, dass ein Eichhörnchen überfahren wird, wirkt sich dies bei einem Unfall auf die Schadensregulierung aus.

Da eine Kollision mit einem Eichhörnchen für die Insassen im Fahrzeug in der Regel keine Gefahrensituation darstellt, rechtfertigt eine solche Situation gemäß geltendem Verkehrsrecht keine spontane Notbremsung oder ein waghalsiges Ausweichmanöver. Aus diesem Grund können Autofahrer, die für ein kleines Tier bremsen, bei einem darauf folgenden Auffahrunfall auch zur Kasse gebeten werden.

Zu diesem Schluss kommt unter anderem das Amtsgericht Nürnberg in seinem Urteil von 23. September 2005 (Az.: 13 C 4238/05). Um zu verhindern, dass ein Eichhörnchen überfahren wird, ist ein Fahrzeugführer in dem verhandelten Fall auf einer Schnellstraße in die Eisen gestiegen. Der nachfolgende Wagen konnte daraufhin nicht mehr rechtzeitig anhalten und es kam zu einem Auffahrunfall.

Im Zuge der Schadensregulierung kam es zum Rechtstreit. Das Amtsgericht entschied, dass der tierliebe Autofahrer wegen der starken Bremsung ohne zwingenden Grund bei seiner Schadensersatzsumme einen Abzug von 25 Prozent hinnehmen muss. Das Verschulden am Unfall liegt allerdings eindeutig beim Auffahrenden, der sich nicht an die Vorgaben zum Sicherheitsabstand gehalten hat.

Autofahrer, die verhindern wollen, dass ein Eichhörnchen überfahren wird, sollten grundsätzlich die zulässige Höchstgeschwindigkeit beachten und die Straße besonders wachsam im Auge behalten. Darüber hinaus gilt es, den Mindestabstand einzuhalten, um bei einem spontanen Bremsmanöver des Vorausfahrenden noch rechtzeitig anhalten zu können.

Quellen und weiterführende Links

Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Seit 2016 verstärkt Nicole die Redaktion von bussgeldkatalog.org. Zuvor absolvierte sie ein Studium der Buchwissenschaft und Kulturanthropologie in Mainz. Zu ihren thematischen Schwerpunkten zählen unter anderem die verschiedenen Aspekte der Verkehrserziehung und Verkehrssicherheit, Verkehrsregeln im Ausland sowie das Zollrecht.

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