Tier überfahren: Wie müssen sich Autofahrer verhalten?
Letzte Aktualisierung am: 27. Juli 2024
Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten
Wenn Haus- und Wildtiere unter die Räder geraten
Städte und Gemeinden werden in Deutschland durch ein umfassendes Straßennetz verbunden. Wir Menschen kommen dadurch komfortabel von A nach B, den Tieren können die Fahrbahnen auf der Suche nach Futter oder einem Partner allerdings leicht zum Verhängnis werden.
So ist es leider keine Seltenheit, dass Autofahrer versehentlich ein Tier überfahren. Dabei geraten unter anderem viele wild lebende Kleintiere wie Feldhasen, Igel, Eichhörnchen, Singvögel oder Füchse sowie Wildschweine und Rehe unter die Räder, aber auch Haustiere zählen zu den Opfern.
Doch wie müssen sich Autofahrer verhalten, wenn sie ein Tier überfahren haben? Muss ein solcher Unfall der Polizei gemeldet werden, weil sonst der Vorwurf der Fahrerflucht besteht? Und zu welchem Vorgehen raten Experten, wenn ein Tier vor das Fahrzeug läuft? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Tier überfahren
Wie Sie sich in einem solchen Fall verhalten sollten, erfahren Sie hier.
In vielen Bundesländern existiert eine Meldepflicht für Wildunfälle. Haben Sie hingegen ein Haustier überfahren, sind Sie nicht verpflichtet, dies bei der Polizei melden. Allerdings sollten Sie dies anstandshalber dennoch tun, damit ggf. der Tierhalter benachrichtigt werden kann.
Bei einem Unfall mit einem Haustier muss der Halter für die Schäden aufkommen. Bei Wildtieren greift in der Regel die Teil- oder Vollkaskoversicherung.
Video: Tier überfahren – was nun?
Bußgeldkatalog zum Thema „Tier überfahren“
Verstoß | Bußgeld |
---|---|
Sie beschmutzten/benetzten die Straße und schafften dadurch einen verkehrswidrigen Zustand, der den Verkehr gefährden/erschweren konnte. | 10 € |
Sie beseitigten nicht/nicht rechtzeitig einen verkehrswidrigen Zustand. | 10 € |
Sie machten einen verkehrswidrigen Zustand nicht ausreichend kenntlich. | 10 € |
Sie hielten als Beteiligter an einem Verkehrsunfall nicht unverzüglich an. | 30 € |
Sie sicherten als Beteiligter an einem Verkehrsunfall nicht den Verkehr. | 30 € |
Sie ließen als Verantwortlicher Tiere ohne geeignetes Begleitpersonal auf die Straße, wodurch sie Andere gefährdeten. | 5 € |
Sie ließen als Verantwortlicher Tiere ohne geeignetes Begleitpersonal auf die Straße. Es kam zum Unfall. | 10 € |
Weiterführende Ratgeber zu Unfällen mit Tieren:
Was tun, wenn ein Tier überfahren wurde?
Haben Sie ein Tier an- oder überfahren, sollten Sie anhalten und prüfen, ob dieses verletzt oder tot ist. Ob in diesem Fall eine Verpflichtung zur Vergewisserung der Unfallfolgen gemäß § 34 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) besteht, ist allerdings umstritten. Denn dabei ist entscheidend, ob das Aufeinandertreffen mit einem Tier juristisch als Verkehrsunfall zu werten ist.
Halten Sie an, um sich einen Eindruck über den Zustand des angefahrenen Tieres zu verschaffen, ist die Warnblinkanlage einzuschalten und die Warnweste anzulegen. Erst dann sollten Sie das Fahrzeug verlassen, um die Unfallstelle mithilfe des Warndreiecks abzusichern. Diese Maßnahmen sorgen für Ihre eigene Sicherheit und tragen dazu bei, weitere Unfälle zu vermeiden.
Ist das Tier tot, kann dieses als Verkehrshindernis auf der Fahrbahn eine Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer darstellen. Daher sollte dieses von der Straße entfernt werden. Bei kleineren Lebewesen können Sie dies ggf. selbst tun, ziehen Sie dafür aber unbedingt Handschuhe (z. B. aus dem Verbandskasten) an. Sehen Sie sich dazu nicht in der Lage, ist die Polizei zu verständigen.
Liegt hingegen „nur“ eine Verletzung vor, sollten Sie die Polizei anrufen und melden, dass Sie ein Tier überfahren haben und dieses verwundet ist. Die Beamten verständigen dann einen Tierarzt, der entscheidet, ob das Tier eingeschläfert werden muss. Selbst „erlösen“ dürfen Sie dieses hingegen nicht.
Nicht selten kommen viele Fragen auf, wenn Verkehrsteilnehmer ein Tier angefahren haben, beispielsweise: „Wen kann ich anrufen, wenn ich mit der Situation überfordert bin oder der Halter des Haustieres ermittelt werden soll?“ Der wichtigste Ansprechpartner ist in diesem Fall die Polizei, denn abhängig davon, welches Tier überfahren wurde, können die Beamten die zuständigen Personen oder Behörden benachrichtigen. Darüber hinaus stellt die Polizei eine sogenannte Wildunfallbescheinigung aus, die für die Versicherung benötigt wird.
Müssen Autofahrer bei einem Unfall mit einem Tier mit einer Strafe rechnen?
Das deutsche Verkehrsrecht sieht grundsätzlich keine Verstöße vor, die sich explizit mit angefahrenen Tieren beschäftigen. Dennoch können die damit einhergehenden Umstände dazu führen, dass dem Autofahrer Sanktionen drohen.
Entfernt der verantwortliche Verkehrsteilnehmer, der ein Tier überfahren hat, zum Beispiel anschließend nicht die Verunreinigung auf der Straße, kann dies ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro nach sich ziehen.
Lassen Sie ein verletztes Tier zurück, sodass dieses unnötigerweise leidet, kann dies als Tierquälerei gewertet werden. In einem solchen Fall droht der Person, die das Tier angefahren hat, eine Strafe gemäß Tierschutzgesetz. Dieses sieht für Tierquälerei eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe vor.
Tier überfahren: Kann eine Fahrerflucht vorliegen?
Wie bereits angeführt, ist es Auslegungssache, ob nach einem Unfall mit einem Tier eine Verpflichtung zum Anhalten besteht. Genau dieser Umstand ist allerdings von Bedeutung, wenn es um die Einschätzung geht, ob die Weiterfahrt als Unfallflucht gelten kann. Aus diesem Grund ist es bislang nicht endgültig geklärt, ob Personen, die weiterfahren, nachdem sie ein Tier angefahren haben, Fahrerflucht begehen.
Wer haftet für den Schaden, wenn ein Tier angefahren wurde?
Handelt es sich bei dem Tier, das überfahren wurde, um ein Haustier, muss der Halter in der Regel für die Schäden am Auto aufkommen. Denn dieser begeht rechtlich eine Pflichtverletzung, da er nicht verhindert hat, dass sein Vierbeiner vor ein Fahrzeug läuft. Aufgrund dieser Einschätzung steht dem Halter üblicherweise auch keine Entschädigung zu.
Bei einem Wildunfall gestaltet sich der Anspruch auf Schadensersatz hingegen etwas anders. Denn in diesem Fall kommt die Voll- bzw. Teilkaskoversicherung des Autofahrers für die Schäden auf. Begründen lässt sich dies dadurch, dass Wildtiere herrenlos sind.
Verhaltenstipps: Unfälle mit Tieren vermeiden
Um zu verhindern, dass ein Tier an- oder überfahren wird, sollten Fahrzeugführer die Geschwindigkeit anpassen. Dies gilt insbesondere während der Dämmerung im Frühjahr, wenn die Wildtiere sich in ihrer Brunft- und Paarungszeit befinden.
Auf die Gefahr eines Wildwechsels weißt auch das Verkehrszeichen Nr. 142 hin. Hierbei handelt es sich um ein dreieckiges Schild mit rotem Rand, in dessen Mitte auf weißem Grund ein springender Hirsch abgebildet ist.
Kreuzt ein Wildtier die Fahrbahn, sollten Autofahrer sich wie folgt verhalten:
- Abblenden
- Hupen
- Bremsen
Gerade auf wenig befahrenen Landstraßen kommt das Fernlicht zum Einsatz, allerdings blendet dieses viele Wildtiere, sodass sie orientierungslos auf der Straße stehen bleiben. Die Verwendung der Hupe soll die Tiere dazu veranlassen, reflexartig vor der Gefahrenquelle zu flüchten. Nicht zuletzt soll die Bremsung einen Zusammenstoß verhindern.
Allerdings lässt es sich trotz der Beherzigung dieser Verhaltensregeln nicht immer vermeiden, dass ein Tier an- bzw. überfahren wird. Dabei raten Experten in einem solchen Fall grundsätzlich zu einem kontrollierten Zusammenstoß, bei dem Sie das Lenkrad festhalten und eine Vollbremsung durchführen.
Denn auch bei aller Tierliebe kann ein waghalsiges Ausweichmanöver dazu führen, dass das Fahrzeug im Gegenverkehr landet und andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder sogar in einen Unfall verwickelt werden. Darüber hinaus bringen Sie sich auch selbst in Gefahr.