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Verkehrsunfall ohne Fremdschaden – Wie werden Sie hierfür bestraft?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Das sollten Sie über den Alleinunfall ohne Fremdschaden wissen

Bei einem Verkehrsunfall ohne Fremdschaden wird kein weiteres Fahrzeug in das Geschehen verwickelt.
Bei einem Verkehrsunfall ohne Fremdschaden wird kein weiteres Fahrzeug in das Geschehen verwickelt.

Regelmäßig können städtische Autofahrer, die ihren Arbeitsweg motorisiert hinter sich bringen, andere Fahrzeuge dabei beobachten, wie sie in einen Unfall verwickelt sind. Ein solcher resultiert nicht nur aus Vergehen gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) wie einer hastigen Fahrt über eine rote Ampel, sondern bisweilen auch aus dem Überfahren einer Ölspur.

Durch letztere gerät das Fahrzeug ins Schlingern und der Fahrer sieht sich samt fahrbarem Untersatz schnell an einem Baum oder Poller wieder. Der Sachschaden ist dabei nicht immer gravierend, die Abwicklung hingegen kostet jedoch Zeit und Nerven.

Im Folgenden wird erläutert, wie ein Verkehrsunfall ohne Fremdschaden entsteht, ob er überhaupt als Unfall gewertet wird und welche Konsequenzen drohen.

FAQ: Verkehrsunfall ohne Fremdschaden

Was gilt als Verkehrsunfall ohne Fremdschaden?

Es handelt sich hierbei um einen Verkehrsunfall, bei dem außer dem Unfallfahrer keine anderen Verkehrsteilnehmer beteiligt sind.

Kann ich für einen Unfall ohne Fremdschaden eine Strafe bzw. ein Bußgeld erhalten?

Ja, wenn sich herausstellt, dass der Unfall in Folge eines Verkehrsverstoßes geschehen ist, wie z. B. überhöhte Geschwindigkeit oder Alkohol am Steuer.

Ist es Fahrerflucht, wenn ich mich nach einem Unfall ohne Fremdschaden einfach vom Unfallort entferne?

Nein, Fahrerflucht kann Ihnen in diesem Fall nicht vorgeworfen werfen. Voraussetzung hierfür ist aber, dass Sie tatsächlich keinen anderen Verkehrsteilnehmer verletzt und keinen Sachschaden verursacht haben.

Was wird unter einem Verkehrsunfall ohne Fremdschaden verstanden?

Das Geschehen im Straßenverkehr ist angesichts des Tempos und der Vielzahl an Verkehrsteilnehmern mitunter nur schwer zu überblicken. Es ist daher von großer Wichtigkeit, konzentriert und vorausschauend zu fahren. Schließlich könnte schon ein kleiner Fehler das Leben eines Fußgängers oder Radfahrers gefährden.


Ein Unfall muss jedoch nicht immer in einem Zusammenstoß zwischen zwei Parteien gipfeln. Durch verschiedene Ursachen kann ebenso gut, ein Verkehrsunfall ohne Fremdschaden entstehen – hier erleiden nur der Unfallfahrer und etwaige Mitinsassen im Auto, Lkw oder Motorrad einen Schaden.

Bei einem Alleinunfall gerät ein Kfz scheinbar anlasslos von der Straße ab und fährt eine Böschung hinunter bzw. überschlägt sich. Dabei ist es nicht ausgeschlossen, dass die Gesundheit in Mitleidenschaft gezogen wird.
Ein Alleinunfall ohne Fremdschaden kann wegen zu hoher Geschwindigkeit oder aus Unachtsamkeit geschehen.
Ein Alleinunfall ohne Fremdschaden kann wegen zu hoher Geschwindigkeit oder aus Unachtsamkeit geschehen.

Ein solcher Alleinunfall kann aus ganz verschiedenen Gründen verursacht werden. Einer der wohl häufigsten Anlässe ist die überhöhte Geschwindigkeit. Gerade wer mit einem zu hohen Tempo in einer Kurve unterwegs ist, wird schnell aus ihr herausgetragen und hat das Fahrzeug erst fernab der Fahrbahn wieder unter Kontrolle.

Darüber hinaus ist auch immer wieder Alkohol am Steuer ein Thema beim Verkehrsunfall ohne Fremdschaden. Dabei kann noch von Glück gesprochen werden, denn die körperlichen Auswirkungen berauschender Mittel sind so massiv, dass Personenschäden durch die Kollision mit anderen Straßenverkehrsteilnehmern ganz und gar nicht ausgeschlossen sind.

Welche Konsequenzen hat ein Verkehrsunfall ohne Fremdschaden?

Nur, weil kein anderes Fahrzeug in den Unfall verwickelt wurde, heißt das nicht, dass Sie ungeschoren davonkommen. Entscheidend ist in der Regel, welche Ursache dem Zwischenfall zugrunde liegt.

Unfälle werden in der Regel von der Polizei aufgenommen, die auch eventuell vorhandene Zeugen an der Unfallstelle befragt. Kann Ihnen im Laufe der Ermittlungen nachgewiesen werden, dass Sie zum Beispiel wegen überhöhter Geschwindigkeit in diese Situation geraten sind, müssen Sie mit Ahndungen gemäß Bußgeldkatalog rechnen.

Übrigens: Auch, wenn niemand anderes bei einem Verkehrsunfall ohne Fremdschaden beeinträchtigt wurde, handelt es sich trotzdem um einen Unfall. Gemäß eines Urteils des Bundesgerichtshofes kann Ihnen bei einem solchen Geschehen jedoch keine Fahrerflucht vorgeworfen werden. Das gilt natürlich nur unter der Prämisse, dass Sie auch tatsächlich niemanden geschädigt haben – und nicht nur davon ausgingen.

Über den Autor

Autor
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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2 Kommentare

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  1. Markus C.
    Am 2. Mai 2023 um 14:15

    Beispiel: jemand fährt um Gegenverkehr auszuweichen Rückwerts in z.B. eine Kette (Absperrung) oder Holzabsperrung. Schaden entsteht NUR am eigenen Auto.
    Ist man verpflichtet das zu melden bei der Polizei?
    Fahrerflucht ist es ja nicht.

  2. Hans J
    Am 28. August 2022 um 15:39

    Vielen Dank für die Informationen

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