Vorfahrt genommen und Unfall gebaut? Was nun?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 20. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Wer die Vorfahrt eines anderen missachtet, verursacht einen Unfall mit Personenschaden schnell

Haben Sie jemandem die Vorfahrt genommen? Ein Unfall ist dann schnell geschehen.
Haben Sie jemandem die Vorfahrt genommen? Ein Unfall ist dann schnell geschehen.

Eines der wichtigsten Prinzipien im deutschen Straßenverkehr ist die Regel „Rechts vor links“. Sie besagt, es ist demjenigen Autofahrer Vorrang zu gewähren, der sich von rechts einer Kreuzung oder Einmündung nähert. Entscheidend hierbei ist, dass eine Straße der anderen gleichberechtigt ist.

Diese Regel gilt jedoch nicht unter allen Umständen. Selbstverständlich können auch besondere Verkehrszeichen ein anderes Verhalten einfordern. Dazu gehören unter anderem diese:

  • Vorfahrt gewähren! (Verkehrszeichen 205)
  • Halt! Vorfahrt gewähren! (Verkehrszeichen 206)
  • Sie haben Vorfahrt ausschließlich an der nächsten Einmündung bzw. Kreuzung. (Verkehrszeichen 301)
  • Vorfahrtsstraße (Verkehrszeichen 306)

Obwohl sie in der Regel gut sichtbar am Straßenrand aufgestellt sind, kommt es immer mal wieder zum Unfall, weil die Vorfahrt genommen wurde. Ob Ihnen hierfür ausschließlich einige Euro Bußgeld und Punkte in Flensburg drohen oder noch ganz andere Sanktionen auf Sie zukommen, erfahren Sie hier.

FAQ: Unfall wegen Vorfahrtsmissachtung

Wie wird eine Vorfahrtsmissachtung mit Unfall sanktioniert?

In diesem Fall kann die Verkehrsbehörde ein Bußgeld in Höhe von 120 Euro erheben. Außerdem gibt es einen Punkt in Flensburg.

Welche Konsequenzen kann ein solcher Unfall noch haben?

Der Unfallgeschädigte kann von Ihnen bzw. Ihrer Haftpflichtversicherung Schadensersatz für ihm entstandene Schäden verlangen. Im Falle eines Personenschadens beinhaltet dies auch ein angemessenes Schmerzensgeld.

Hat eine Vorfahrtsmissachtung mit Unfall auch strafrechtliche Folgen?

Nicht in jedem Fall, doch unter Umständen begeht der Fahrer sogar gleich mehrere Straftaten. Im Falle eines Unfalls mit Personenschaden steht der Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung (oder Tötung) im Raum. Des Weiteren kann es sich um eine Gefährdung des Straßenverkehrs handeln, wenn der Fahrer die Vorfahrt “grob verkehrswidrig und rücksichtslos” missachtet hat (§ 315c I Nr. 2 a) StGB).

Wie kommt es dazu, dass die Vorfahrt missachtet und ein Unfall gebaut wird?

Wer zuerst fahren darf, wenn sich zwei Verkehrsteilnehmer begegnen, ist eine der grundlegendsten Regeln im Verkehr. Klare Vorgaben sollen dafür sorgen, dass sowohl beim Geradeausfahren als auch beim Abbiegen kein Fahrer zu Schaden kommt.

Es ist essentiell zu wissen, welche Regelungen zur Vorfahrt es gibt. Ein Unfall kann durch regelkonformes Verhalten verhindert werden, sodass weder Sach- noch Personenschaden entsteht.

Nichtsdestotrotz kommt es immer wieder zum Vorfahrtsverstoß mit einem Unfall als Folge. Doch wie kommt es, dass die Vorfahrt von vielen nicht beachtet wird und deshalb häufig ein Unfall entsteht? Mögliche zugrundeliegende Ursachen können sein:

  • eine etwaige Beschilderung wurde übersehen
  • ein Fahrer glaubte ein bestimmtes Verkehrszeichen gesehen zu haben
  • Fehleinschätzung der eigenen Geschwindigkeit mit der Devise “schnell noch durchhuschen”
  • der andere Verkehrsteilnehmer wurde übersehen

Aus diesen und noch anderen Gründen können Sie jemandem schnell die Vorfahrt genommen und einen Unfall mit ihm verursacht haben. Und nun? Was kommt auf Sie zu?

Welches Bußgeld droht beim Vorfahrtsunfall?

Haben Sie die Vorfahrt missachtet und einen Unfall gebaut? Die Schuld ist das Hauptthema bei der Haftung für Schäden.
Haben Sie die Vorfahrt missachtet und einen Unfall gebaut? Die Schuld ist das Hauptthema bei der Haftung für Schäden.

Haben Sie die Vorfahrt missachtet und einen Unfall gebaut? Das Bußgeld bemisst sich daran, welcher Tatvorwurf Ihnen von Polizei oder Behörde gemacht wird. Haben Sie jemanden lediglich behindert, ihn jedoch nicht gefährdet, schlägt Ihr Verstoß mit 25 Euro Verwarngeld zu Buche.

Bei einer Vorfahrtsmissachtung mit Unfall müssen Sie allerdings sehr viel tiefer in die Tasche greifen. Ein gefährdendes Verhalten wird laut Bußgeldkatalog mit 100 Euro sanktioniert. Doch das ist noch nicht alles. Auch einen Punkt bekommen Sie noch obendrauf.

Haben Sie die Vorfahrt missachtet, einen Unfall verursacht und dabei einen Poller oder ein Straßenschild in Mitleidenschaft gezogen, dann müssen Sie in der Regel 120 Euro berappen und ebenfalls einen Punkt im Fahreignungsregister akzeptieren. Das gilt sowohl für die Missachtung der „Rechts-vor-links-Regel“ als auch das Überfahren eines Stopp-Schilds.

Haben Sie die Vorfahrt missachtet, ein Unfall geschah und eine Strafe droht? Dann müssen Sie die angekündigten Sanktionen nicht ohne Hinterfragen akzeptieren, sondern können einen Anwalt engagieren, der sich mit dem Verkehrsrecht auskennt. Er prüft die Richtigkeit des Bußgeldbescheids und kontrolliert auch, ob die hinzugerufene Polizei sorgfältig gearbeitet hat. Im Mittelpunkt seiner Arbeit steht darüber hinaus die Frage, ob die Missachtung der Vorfahrt mit Unfallfolge tatsächlich nur Ihnen anzulasten ist oder der Unfallbeteiligte eine Mitschuld trägt.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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15 Kommentare

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  1. michelle w.
    Am 26. Mai 2024 um 13:06

    Heute morgen wollte ich rechts abbiegen, es wr ein Radweg und zudem ein Fahrweg.
    Der Fahrradfahrer kamm mit starker Geschwindigkeit ich habe ihn noch rechtzeitig gesehen und konnte bremsen,
    er ist daraufhin stark abgebremst und runtergefahren und hat sich etwas verletzt daraufhin wollte er strafanzeige machen dies hat er auch getan ich bin schwanger und lebe vom Staat welche Kosten könnten auf mich zu kommen, oder was könnte auf mich zu kommen ich meine ich habe ihn weder erwischt er hat sich einfach nur so sehr erschrocken das er runtergefallen ist.

  2. Brigitte P
    Am 22. September 2023 um 19:04

    Guten Tag. Frage: ich war auf einer Abknickende Vorfahrtsstraße, das ist mir eine Auto, das vom Parkplatz kam vors Auto gefahren. Also über die Linke Fahrbahn zu mir auf die Rechte Fahrbahn. Ich habe ihn am Kotflügel vorne getroffen. Er behauptet jetzt, er wäre schon auf der Straße gewesen, ( was er natürlich nicht war) wenn es so gewesen wäre, hätte ich ihn ja in der Mitte oder hinter an der Stoßstange treffen müssen. Leider habe ich mich darauf eingelassen, keine Polizei zurufen. ( nach Meinung des Mannes würden die bei eine Blechschaden sowieso nicht kommen) er hat die ganze Schuld auf sich genommen. Aber nur bis zum nächsten Tag, 10 Uhr. Dann hat er behauptet, ich habe Schuld. Ich habe keine Worte mehr

  3. Meri
    Am 3. Dezember 2022 um 14:59

    Hallo Sandra, ich habe auch das selbst Problem können Sie mir sagen was auf Sie zukam ?
    LG

  4. Vivi
    Am 3. Mai 2022 um 16:30

    Guten Tag zusammen,

    Ich habe da mal eine Frage wenn meinem Vordermann die Vorfahrt genommen wird und ich hatte genug Abstand, ihm weil er eine Vollbremsung machte, ich musste dann auch eine Vollbremsung mit meinem Roller machen bin aber dann gegen ihn gerutscht.
    Wer hat dann schuld ?

    Vielen lieben Dank schonmal im Voraus

  5. K.P.
    Am 22. Juli 2021 um 12:17

    Guten Tag,

    meine, im 8. Monat schwangere Tochter. saß gestern mit ihrem 1. Jährigen Sohn (er saß in seiner Karre) in einem Linienbus .

    Dieser hat stark abrupt bremsen müssen, weil ein KFZ ihm die Vorfahrt nahm.

    Der Kinderwagen stürzte nach vorn und auf den Babybauch der Mutter, das Kind fiel heraus vor die Mutter.

    Es waren Polizei, RTW und Zeugen vor Ort. Der Verursacher begab gottlob keine Fahrerflucht und der Unfall wurde von der Polizei aufgenommen.

    Mutter mit Kind wurden ins Krankenhaus gebracht. Sind aber am späten Abend und mehrfachen Untersuchungen bei diversen Ärzten, nach Hause in die Obhut der eigenen Ärzte entlassen worden.

    Der Vater wurde umgehend nach Unfall zu Mutter und Kind gerufen, da es keine, in der direkten Nähe lebenden Personen gibt, die sich sofort um den 1 Jährigen hätten kümmern können.

    Hinzu kam,, dass der Arbeitgeber ihn nicht hat gehen lassen und er musste seine Schicht regulär beenden.

    Die Schwangere war total aufgelöst.

    Sie musste sich sodann, nicht nur um sich-ihr Ungeborenes und ihren 1 Jährigen Sorgen machen, sondern auch noch nach Unterstützung telefonisch suchen.

    Es kam dann die Schwiegermutter, die allerdings schlecht deutsch spricht, da sie Polin ist. Sie hat dann den Begleitpart beim 1 jährigen übernommen.

    Sie erlitt neben Hautabschürfung, und Prellung dort, wo der Griff des Kinderwagen in ihren Bauch prallte, einen starken Schock und hatte in selbiger Nacht schon Panikattacken.

    Auch der 1 jährige zeigte vermehrtes Kuschelverhalten.

    Weitere Verlaufsuntersuchungen müssen jetzt bei der Schwangeren mit Ungeborenem sowie dem 1 jährigen in der nächsten Zeit durchgeführt werden. Im letzten Trimester vor Niederkunft ist dieses natürlich doppelt belastend.

    Fragen:
    Kann meine Tochter Schadensersatzansprüche (Schmerzensgeld) gegenüber dem Verursacher geltend machen? Wie soll sie diese betiteln?

    Wenn ja, in welcher Höhe und zu welchem Zeitpunkt?
    Bei solch einem Unfall (mit einem Unfalltrauma) kann vieles ja erst Tage/Wochen nach dem Unfall zu Tage treten.

    Ich danke herzlich für Auskunft.

    MfG

  6. dustin
    Am 8. April 2021 um 23:15

    ich habe bei der ausfahrt auf die hauptstraße einen unfall verusacht die polizei legt es aus als hätte ich der person die vorfahrt genommen dann müsste das andere auto mir doch reingefahren sein, dadurch das die sonne mich geblendet hat habe ich das auto nicht gesehen und bin dem anderen auto an der hinteren fahrertür seite reingefahren gibt es eine möglichkeit dagegen irgendwo vorzugehen oder habe ich da einen denkfehler da ich jetzt ein aufbau seminar machen muss+ 2 jahre mehr probezeit würde mich über eine schnelle antwort von euch freuen

  7. Lorenz
    Am 14. Mai 2020 um 13:49

    Wollte links abbiegen und habe einem entgegenkommendem Fahrzeug die Vorfahrt genommen, es kam zum Unfall.
    Mein Fahrzeug schleuderte noch gegen einen Laternenmast.
    Nun soll ich 170 € bezahlen, zusätzlich 1 Monat Fahrverbot

    Ordnungswidrigkeit lt. Polizei
    ” Sie bogen ab, ohne ein entgegenkommendes Fahrzeug durchfahren zu lassen, Es kam zum Unfall § 9 Abs. 3, § 1 Abs. 2,
    § 49 StVO, § 24, §25 StVG, 39.1 BKat, § 3 Abs. 3, § 4 Abs. 1 Bkat,
    § 19 OWig ”
    Geldbuße lt § 17 OWiG : 170 €
    Fahrverbot für 1 Monat lt. § 25 StVG

    • Sandra
      Am 25. August 2022 um 18:18

      Hallo Herr Lorenz,
      ich habe das gleiche Problem.
      Darf ich fragen wie es bei Ihnen ausgegangen ist ?

  8. Hinrich
    Am 29. April 2020 um 20:36

    Das Ordnungsamt hat mir an einer Kreuzung recht vor links die vorfahrt genommen und mich vom Farrad gefahren ,ich bin auf der Motorhaube des Ordnungsamts geflogen und habe mich am Kopf schwer verletzt.

  9. Michael
    Am 12. August 2019 um 18:24

    Ich habe als Radfahrer an einer abknickenden Vorfahrt einem Lieferwagen die Vorfahrt genommen. Ich hatte ein paar Schürfwunden am Lieferwagen ist ein Stück der Frontschürze abgebrochen.
    Was kann das kosten bzw. an Punkten geben?
    Vielen Dank!

  10. Silvia G.
    Am 4. Juli 2019 um 21:34

    Mir ist jemand ins Auto gefahren bei dem ich dachte er fährt auf der Gegenfahrbahn.
    Ich bin abgebogen und plötzlich hat es geknallt .
    Was kann mich das kosten ?
    Vielen Dank

  11. Thomas
    Am 14. März 2019 um 11:36

    Ich habe die vorfahrt missachtet und einen unfall mit personenschaden ( durch Gurt leichte druckstelle). Verursacht. Womit muss ich rechnen?

  12. Tobias L.
    Am 27. Dezember 2018 um 7:09

    Haben einem Radfahrer die Vorfahrt genommen und einen Unfall gebaut. Der Radfahrer hat sich ein paar rippen gebrochen und den Wirbel gestaucht. Mit welcher Strafe muss ich rechnen

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. Januar 2019 um 18:08

      Hallo Tobias,

      das lässt sich pauschal nicht beantworten, da so etwas immer im Einzelfall entschieden wird. Wenden Sie sich am besten an einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Henry H
        Am 30. April 2024 um 18:07

        Sehe ich das richtig.

        Zitat:
        Sie besagt, es ist demjenigen “Autofahrer” Vorrang zu gewähren, der sich von rechts einer Kreuzung oder Einmündung nähert.

        Nur für Autofahrer? Mir wird regelmäßig als Radfahrer die Vorfahrt genommen. Es folgt bei Kontakt immer eine Anzeige (teilweise erfolgreich) wegen Fahrerflucht.

        Nicht die Stärksten haben Recht!!!

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