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Parkschaden: Was tun beim Unfall auf dem Parkplatz?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Parkschaden und Fahrerflucht: Hohe Strafe für einen Kratzer

Was tun bei einem Parkschaden? In diesem Ratgeber finden Sie Tipps.
Was tun bei einem Parkschaden? In diesem Ratgeber finden Sie Tipps.

Großstadtfahrer kennen das Problem: Ein verführerischer Parkplatz lockt direkt vor der Haustür, während der restliche Verkehr laut hupend seinen Unmut über die Verzögerung durch den Parkvorgang kundtut. Manch ein Fahrer reagiert darauf mit hektischen Lenkbewegungen, um möglichst schnell Platz zu machen. Ein Parkschaden ist in dieser Situation schnell passiert.

Doch wie reagieren Sie richtig nach einem Parkunfall? Und was ist, wenn der Parkrempler gar nicht bemerkt wurde?

In diesem Ratgeber dreht sich alles um den Parkplatzunfall und dessen Schadensregulierung durch Versicherungen. Welche Strafe für Fahrerflucht bei einem Parkschaden droht, erfahren Sie hier ebenfalls.

FAQ: Parkschaden

Was muss ich nach einem Parkschaden tun?

Warten Sie eine angemessene Zeit auf den Halter des beschädigten Kfz. Erscheint dieser nicht, melden Sie den Parkrempler der Polizei. Es reicht nicht aus, einen Zettel an der Windschutzscheibe zu hinterlassen!

Ich bin nach einem Parkschaden weggefahren, ist das Fahrerflucht?

Selbst bei einem Bagatellschaden kann dies den Tatbestand der Fahrerflucht erfüllen.

Wer übernimmt die Reparaturkosten bei einem Parkschaden?

Die Haftpflichtversicherung übernimmt den die Reparaturkosten beim Unfallgegner.

Keine Lust zu Lesen? Parkschaden im Video erklärt

Video: Was ist bei einem Parkschaden zu tun?
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Parkschaden verursacht: Was tun, um schwerwiegende Konsequenzen zu verhindern?

Beim Parken ist ein Unfall schnell passiert: Abstände wurden falsch eingeschätzt oder der Fahrer wurde abgelenkt. Es gilt hierbei, dieselben Maßnahmen zu treffen wie bei einem gewöhnlichen Unfall: Mit dem Geschädigten müssen Versicherungs- und Personendaten ausgetauscht werden.


Ist der Halter des beschädigten Kfz nicht aufzufinden, reicht ein Zettel hinter der Windschutzscheibe nicht aus!

Begnügen Sie sich mit dieser Art der Schadensmitteilung, erfüllen Sie den Tatbestand der Fahrerflucht.

Den Parkschaden der Versicherung melden?

Verursachen Sie einen Parkschaden, sollten Sie diesen auch schnellstmöglich Ihrer Haftpflichtversicherung melden. Diese übernimmt die verursachten Reparaturkosten.

Bemerken Sie hingegen an Ihrem Auto einen Schaden, sollten Sie diesen zuallererst der Polizei melden: Es ist durchaus möglich, dass Sie den Parkschaden selbst unbemerkt verursacht haben. Doch genauso gut können Sie das Opfer eines Parkremplers sein.

In diesem Fall haben Sie vielleicht Glück und ein Zeuge hat den entsprechenden Vorgang bei der Polizei gemeldet.

Einer Teil- oder Vollkaskoversicherung sollten Sie den Parkschaden am eigenen Auto ebenfalls melden: Allerdings empfiehlt es sich, die Leistungen der Versicherung erst dann in Anspruch zu nehmen, wenn der Verursacher sicher nicht zu ermitteln ist.

Es besteht nämlich das Risiko, dass Sie hochgestuft werden und teurere Beiträge ableisten müssen. Diese Zusatzkosten werden in der Regel nicht durch die gegnerische Haftpflichtversicherung übernommen.

Parkschaden mit Fahrerflucht: Diese Strafen drohen

Parkplatzunfälle sind tückisch: Obwohl meist nur geringe Schäden entstehen, drohen dem Verursacher schwerwiegende Konsequenzen. Auf keinen Fall sollten Sie einen Parkrempler mit einem Achselzucken abtun.

Fahren Sie nach einem Parkschaden einfach weiter, begehen Sie eine Fahrerflucht:

(1) Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er

  1. zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder
  2. eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne daß jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Nach Absatz 1 wird auch ein Unfallbeteiligter bestraft, der sich

  1. nach Ablauf der Wartefrist (Absatz 1 Nr. 2) oder
  2. berechtigt oder entschuldigt

vom Unfallort entfernt hat und die Feststellungen nicht unverzüglich nachträglich ermöglicht.“ (§ 142 StGB)

Beim Einparken einen Unfall verursacht? Begehen Sie keine Fahrerflucht!
Beim Einparken einen Unfall verursacht? Begehen Sie keine Fahrerflucht!

Ein Parkschaden gilt im Sinne des Rechts als Unfall. Sie sind also verpflichtet, eine „angemessene Zeit“ am Unfallort zu warten. Dies umfasst mindestens eine halbe Stunde.

Taucht der Halter des beschädigten Fahrzeugs innerhalb des Zeitraums nicht auf, sollten Sie den Parkschaden unverzüglich der Polizei melden.

Warten Sie damit zu lange, kann Ihnen der Tatbestand der Fahrerflucht nach dem Parkschaden angelastet werden – Anzeige inklusive. Hinzu werden 3 Punkte in Flensburg vergeben.

Behauptet ein Unfallverursacher, er habe den Unfall beim Parken nicht bemerkt, wird in der Regel ein Gutachten erstellt. Befindet der Gutachter anhand der Spuren, dass der Parkschaden gespürt oder gehört hätte werden müssen, ist der Tatbestand der Fahrerflucht erfüllt.

Stellt sich hingegen heraus, dass der Unfall nicht bemerkbar war, dürfen Sie nicht bestraft werden. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil (BVerfG, 2 BvR 2273/06). Dennoch muss Ihre Versicherung für den Schaden aufkommen.

Spezifische Ratgeber zur Fahrerflucht nach Parkunfällen

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Unfall auf dem Parkplatz: Wer zahlt die Schäden?

Geschah der Unfall beim Einparken, obwohl das andere Fahrzeug still stand, übernimmt in der Regel die Haftpflichtversicherung des alleinigen Verursachers die Kosten für die Reparatur. Daher ist es wichtig, den Parkschaden zu melden.

Übrigens: Meldet der Unfallverursacher den Schaden nicht, können Sie dies auch selbst machen – sofern Sie die Anschrift und das Kennzeichen desjenigen kennen. Durch den Zentralruf der Autoversicherer können Sie herausfinden, welche Versicherung zuständig ist und die Schadensmeldung vornehmen.

Befanden sich beim Unfall auf dem Parkplatz beide Fahrzeuge in Bewegung, einigen sich Versicherungen meist auf eine 50 %-Regelung.

Über den Autor

Autor
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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18 Kommentare

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  1. Jasmin
    Am 22. Februar 2024 um 21:49

    Ich hatte gerade eben einen kleinen Unfall auf einem Einkaufsparkplatz,
    Ich habe vorwärts in ein Parkplatz geparkt. Als ich vom einkaufen rückwärts ausparken wollte ist ein größerer PKW vorbei gefahren und hat mein PKW gestreift. An seinem Auto ist nur der Lack von meinem Auto an der Felge zu sehen. Jedoch hat meine Auto mehrere Kratzer an der Stoßstange. Jetzt ist unklar wer schuld hat. Da mein Auto sehr tief und kleiner ist und neben mir ein großer PKW stand habe ich kein anderes Auto gesehen. Die Fahrerin des anderen Autos ist allerdings auch sehr zügig gefahren und hat mich auch nicht gesehen.

  2. Elias
    Am 8. Oktober 2023 um 23:31

    Eine Freundin von mir hat neulich beim Einparken ein parkendes Auto angeschrammt. Da der Fahrer nicht da war und nicht gekommen ist, haben wir die Polizei dazugeholt. Der Polizist hat ihr dann mitgeteilt, dass sie nun in eine Ordnungswidrigkeit verwickelt ist und sie nichts aussagen muss, dass sie belastet etc.

    Dann, nachdem er sich alles angesehen hat, meinte er: „Ich kann Ihnen ein Bußgeld in Höhe von 30€ anbieten.“

    Was mich interessiert, wozu ich aber im Internet nicht finden kann: Welche Ordnungswidrigkeit hat sie in diesem Fall begangen? Ist das Anrempeln eines anderen Autos eine Ordnungswidrigkeit?

  3. Yaser
    Am 30. Oktober 2022 um 9:12

    Hallo,

    gestern ich war in ein Parkplatz in mannheim und ich parke meine Auto neben ein anderes Auto und ich in IKEA mit meine familie gegangen,
    wann ich in IKEA war dann mein kind hat mir gesagt dass unsere Auto hinten mein kind tür hat mit anderes Auto tür hinten gestozen und ich habe schnell in Parkplatz gegangen aber mein neben Auto schon weg gegangen aber mein Kleine tochter 6 Jahres alt war nervous und mit fuß die tür geüffnet und andres auto schon weg gegangen was soll ich machen jetzt?

  4. Natali
    Am 26. April 2022 um 22:24

    Im Oktober 21 hat ein Transporter mein Fahrzeug beschädigt. Erfahren habe ich dies durch eine Zeugin, die mir den Unfallhergang schilderte. Mein Fahrzeug war ordnungsgemäß geparkt. Daraufhin rief ich die Polizei, die den Unfall mit Fahrerflucht (Fahrer bekannt) aufgenommen hatte und mir riet zum Gutachter zu gehen. Das Geschehen zog sich über ein halbes Jahr. Letztlich wurde das Verfahren eingestellt und ich soll nun für die Anwaltskosten (meine und seine), Gerichtskosten und für den Gutachter aufkommen. Wie kann so etwas sein, dass ein parkendes Fahrzeug beschädigt wird und man nun alles bezahlen soll? Zudem die Kosten des Schadens am Fahrzeug durch den Unfall noch hinzukommen.

  5. HartmutR
    Am 27. November 2021 um 18:01

    Guten Tag hatte gestern am 26.11.2021 einen Unfall verursacht 2 PKW und den Firmenbus beschädigt .Was muss jetzt unternommen werden Es war ein Firmenauto Grüße H.Rossenbach

  6. Nina
    Am 3. September 2021 um 16:38

    Hallo,
    ich habe mich in einem privaten Parkhaus vor unsere Parkplätze gestellt (da diese belegt waren) da ich etwas schweres aus dem Auto ausgeladen habe. Nach 15 Minuten habe ich mein Auto weggesetzt. Ich habe meine Telefonnummer vorne im Wagen hinterlassen damit ich angerufen werden kann wenn ich im Weg stehe. Die Autos kamen ohne Probleme an mir vorbei.
    Stunden später bekam ich eine Information von dem Fahrzeughalter des gegenüber parkenden Autos, ich hätte ihn blockiert und deswegen ist er gegen eine Mauer beim ausparken gefahren. Er hat weder bei mir angerufen noch auf mich gewartet oder die Polizei gerufen. Jetzt möchte er Geld von mir wegen dem Schaden. Ich weiss doch gar nicht ob der Schaden nicht schon vorher an seinem Auto war? Er hat mir ja gar nicht die Chance gegeben die Situation zu beurteilen. Was meinen Sie dazu? Erwartet mich da etwas? Danke Ihnen.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. September 2021 um 13:05

      Hallo Nina,

      wir dürfen leider keine Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich bitte an einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. yvann
    Am 4. August 2020 um 15:20

    Hallo
    ich habe ein Auto weit von meiner Stadt gekauft und mit einem Lkw bis Zuhause transportiert, weil das Auto keine Kennzeichen hat . Wenn wir Zuhause angekommen sind ( der LKW Fahrer und ich), haben wir das Auto abgeladen und ich habe mein Auto hinter dem Haus geparkt. das ist ein Privatparkplatz . Beim Ausparken habe ich das Auto meines Nachbarn mit meinen Reifen touchiert und nicht bemerkt ( das war gegen 11 Uhr in der Nacht ). Mein Auto ist am Parkplatz 10 Tage geblieben und ich habe es danach nach Heimatland mit dem Schiff geschickt . Das Auto meines Nachbarn wurde gekratzt und ich wusste nicht . 2 Wochen später kommt er zu mir und fragt nach meinem Vor- und Nachname . er hat mir Foto als Beweis gezeigt , dass mein Auto seins geschadet hat . wir sind Zusammen zur Polizei gefahren , dann habe ich da meine Daten gegeben . Jetzt muss ich eine Aussage bei der Polizei machen aber ich weiß nicht , was die Fakten des Vorwurfs sind . kriege ich eine Straffe dafür oder muss ich nur das Auto meines Nachbarn reparieren?

  8. Sophie
    Am 25. Februar 2020 um 10:01

    Ich habe Lackschäden an meinem Außenspiegel gefunden. Es sieht so aus als hätte ich etwas mitgenommen, es ist mir allerdings nicht bewusst wo oder wann es passiert sein soll. Das letzte Mal mit dem Auto bin ich am Wochenende gefahren und dann heute früh wieder. Mir ist es vorher nichts aufgefallen, es hat am Sonntag allerdings auch geregnet, sodass ich beim Aussteigen kein Blick für die Spiegel hatte, es war aber nichts eingeklappt.

    Sollte ich es der Polizei melden ohne Wissen wo und wann es passiert ist? Oder wäre es eh schon zu spät, selbst wenn es am Wochenende passiert wäre, sodass es eh schon Fahrerflucht ist?

  9. Sissi
    Am 26. Dezember 2019 um 1:51

    Ich habe gerade beim Einparken ein Auto etwas gestreift, es ist zum Glück nichts passiert, nur die hintere Nebelschlussleuchte hat einen Sprung. Sofort Daten mit dem Besitzer ausgetauscht und er fährt die Tage zur Werkstatt. Muss ich den Schaden irgendwo melden ? Muss ich um meinen Führerschei fürchten, da ich noch in der Probezeit bin ?

  10. Mike P.
    Am 5. Juli 2019 um 16:18

    Ich hatte letzte Woche einen kleinen Auffahrunfall mit meinem Leasingauto. Auto soll repariert werden – wahrscheinlich wird die Stoßstange getauscht da sie verbogen ist. Nun sehe ich heute, dass mir jemand einen Parkschaden verursacht hat und mir die Nummerntafel abgerissen hat. Soll / Muss ich nun einen zweiten Schaden melden, wenn die Stoßstange sowieso getauscht werden muss? Heißt dass dann 2 Mal Selbstbeteiligung und gleich ne richtige Stufe höher? Evtl kann mir jemand einen Tipp geben.

  11. Sabine S.
    Am 14. Juni 2019 um 13:23

    Hey folgende Frage: Ich habe gestern an meinen Fahrzeug einen Schaden hinten rechts bemerkt — -weiss allerding nicht genau wann und wo das passiert ist. Es muss mich jemand angefahren habe, ich meine dass war während einer Dienstfahrt (bin diese kaum privat gefahren). Wie soll ich jetzt weiter verfahren? War noch nirgends um zu sehen wie hoch der Schaden ist. Das Auto nutze ich auch für berufliche Fahren, hier ist es über meinen Arbeitgeber versichert (glaub es nennt sich Rabattverlustversicherung). — hat es überhaupt Sinn es da zu melden?

  12. Björn P.
    Am 13. April 2019 um 15:35

    Hallo.. Mein Auto steht auf einen Parkplatz. Da ich im mom keinen Führerschein habe. Gestern hab ich gesehen das mir wer in den Wagen gefahren ist fetter Kratzer an der Stoßstange und Zier leiste. Kann ich zur Polizei gehen das so melden oder würde mir da was passieren. Weil der wagen bei ner freundin steht??

    • bussgeldkatalog.org
      Am 8. Mai 2019 um 17:16

      Hallo Björn,

      selbstverständlich können Sie den Schaden melden. Sie sollten nur glaubhaft machen, dass Sie den Wagen nicht auf den Parkplatz gefahren haben, während Sie keinen Führerschein hatten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Felix
    Am 19. August 2018 um 22:58

    Ich habe Ausgepackt und habe dabei ein anderes Parkendes PKW To-Shirt ich bin dann Ausgestiegen und habe mir den Schaden angeguckt an meinem Auto und habe festgestellt dass ich einen Lackschaden habe habe dann in der eile nur kurz rüber geguckt zu dem anderen Wagen und habe gesehen dass er die gleichen Spuren hat und ich habe gedacht es wäre der Lack von meinen PKW und bin daraufhin dann wieder in mein PKW eingestiegen und weiter gefahren da ich es eilig hatte und habe keine Polizei gerufen oder auch nicht auf den Halter gewartet da ich dachte der Schaden wäre jetzt nur auf meiner Seite und habe mich eigentlich nur darüber geärgert dass ich mein Auto neu lackieren lassen muss an dieser Stelle des schadens, die Polizei hat mich dann angehalten und gesagt ich hätte Fahrerflucht begangen was für eine Strafe droht mir jetzt? Nachhinein bin ich zurück gefahren und habe mir den Schaden erstmal des anderen PKWs genau angeschaut…

    • bussgeldkatalog.org
      Am 8. Oktober 2018 um 11:33

      Hallo Felix,

      das können wir nur schwer beurteilen, da Fahrerflucht je nach Fall stets anders geahndet wird.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Edda
    Am 9. August 2016 um 15:44

    Auf dem Parkplatz ist uns ein anderer in den Wagen gefahren.Es entstand ein Schaden von 950 Euro. Der Fahrer beging Fahrerflucht. Nach langen Untersuchungen wird uns von der Polizei vorgeworfen den Schaden selber verursacht zu haben, weil die Beule angeblich nicht von einem Auto verursacht werden konnte. Ich we de jetzt wegen vertuschung einer Straftat angezeigt. Das kann doch wohl nicht war sein.

    • Jay
      Am 12. Januar 2018 um 17:11

      Da kann so einiges wahr sein.
      Mein Auto stand geparkt, ich wurde von der Polizei informiert, dass ein Autofahrer mein Auto leicht touchiert hat und weggefahren ist. Ein Zeuge hat dies beobachtet und die Polizei gerufen. Kennzeichen und Aktenzeichen wurden mir von der Polizei genannt. Ich habe über den Zentralruf die Versicherung des Halters ermittelt und diese informiert. Zusätzlich habe ich einen unabhängigen Sachverständigen hinzugezogen, da die Werkstatt mir schon andeutete, dass bei der Art des Schadens (einmal komplett vorne links über den Stoßfänger + Zierleisten gestriffen) ggf. nach Demontage Folgeschäden festzustellen sind. Ansonsten Schadenshöne über den Daumen ca. 1200,-. Der Gutachter hat zusätzlich festgestellt, dass sich der Kratzer horizontal bis in den Radkasten fortsetzte und auch auf dem Reifen zu sehen ist (Rad war vermutlich beim Parken leicht eingeschlagen). Daraus ergab sich, dass der Reifen zur Sicherheit auch ersetzt und das Fahrwerk vermessen werden musste (Folgeschäden hielt er für unwahrscheinlich, allerdings weiß niemand wie schnell genau und mit welchem Teil der Verursacher die Teile berührt hat). Schadenssumme inkl. Wertverlust ca. €2500,- (Der Polizist meinte noch, das kann man wegpolieren, alles ok).

      Die gegnerische Haftpflicht ließ sich natürlich Zeit, Versicherungsnehmer hatte sich nicht gemeldet, Polizeiakte wurde angefordert etc.. Durch energisches Nachfragen bei der Versicherung, konnte ich nach knapp 1,5 Wochen die Information abgreifen, dass sich der Versicherungsnehmer gemeldet hat, seine Frau zum Unfallzeitpunkt dort gefahren wäre, tatsächlich dort in der Straße gewesen ist und man nichts von einem Unfall wisse. Die Polizei hätte keine Unfallspuren festgestellt.
      Somit hatte ich die Gewissheit, dass immerhin das verursachende Fahrzeug zu den Zeugenaussagen passte, mehr aber auch nicht. Mir wurde die Sache an der Stelle zu ungewiss und ich schaltetet einen Anwalt ein. Das ganze zog sich über viele Wochen.

      Ende vom Lied:
      Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft wurde eingestellt, weil klare Spuren beim vermeindlichen Unfallverursacher fehlten und es nur einen Zeugen gab. Aussage gegen Aussage. Ohne Anwalt hätte es sich die gegnerische Versicherung nun ganz leicht machen können und in den zivilrechtlichen Ansprüchen alles abgelehnt. Nach Gutachten ist es aber plausibel, dass das andere Fahrzeug den Schaden bei mir verursacht haben könnte. Es wurde letztendlich doch gezahlt.

      Ansonsten wäre ich auch noch auf den Gutachterkosten (und Anwaltskosten), die von der gegnerischen Haftpflicht bei Verschulden zu zahlen wären, sitzen geblieben. Bereits nach wenigen Tagen in dem Gesamtprozess wäre es mir übrigens lieber gewesen, dass es keine Zeugen gegeben hätte. Dann hätte ich das ganze direkt über meine Vollkaskoversicherung abgerechnet. Die zahlt bei Unfallflucht aber erst, wenn es wahrscheinlich ist, dass niemand als Verursacher ermittelt werden konnte. Da es ja ein Kennzeichen gab, hätte ich dann also potenziell auch bis zum Ausgang des Verfahrens auf die Regulierung warten müssen.

      Hier ging es nichtmal um Teilschuld oder ob da irgendwo ein Vorschaden war, was in Städten viele Auto ja doch haben. Mein Auto war halt einfach regelgerecht geparkt und irgendjmd. hatte glück, dass mein Lack und Blech weicher waren als sein Lack.

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