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Unfall ohne Brille – Welche Konsequenzen drohen?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Warum Sie die Sehhilfe stets dabei haben sollten

Ein Unfall ohne Brille zieht verschiedene Konsequenzen nach sich.
Ein Unfall ohne Brille zieht verschiedene Konsequenzen nach sich.

Ein Unfall im Straßenverkehr ist immer mit Folgen verbunden. Neben möglichen Sach– und Personenschäden gibt es zumeist rechtliche und versicherungstechnische Aspekte abzuklären.

Insbesondere im Rahmen der Schadensregulierung stellt sich sodann die Frage nach der Schuld. Danach bemisst sich, wer in welcher Höhe Ersatzansprüche geltend machen kann und welche Versicherung für die Schäden bzw. Kosten am Auto aufkommt.

Eine Besonderheit stellt dabei die Situation dar, in der ein Brillenträger ohne entsprechende Sehhilfe an einem Verkehrsunfall beteiligt ist. Welche Folgen darauf erwachsen, welchen Einfluss die Situation auf die Schadensabwicklung hat und welche rechtlichen Konsequenzen ein Unfall ohne Brille nach sich zieht, erfahren Sie in dem folgenden Ratgeber.

FAQ: Unfall: Ohne Brille gefahren

Ist das Autofahren ohne Brille erlaubt?

Sofern eine Schlüsselzahl auf dem Führerschein den Inhaber zum Tragen einer Brille oder von Kontaktlinsen verpflichtet (Nr. 01.01, 01.02 oder 01.03), darf er nicht ohne dieses Hilfsmittel fahren.

Welche Sanktionen drohen, wenn derjenige trotzdem ohne Brille oder Kontaktlinsen fährt?

Der Fahrer begeht in diesem Fall eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von 25 Euro sanktioniert wird.

Welche Konsequenzen drohen bei einem Unfall ohne Brille?

Wer aufgrund dessen einen Unfall verursacht, muss den Geschädigten Schadensersatz leisten. Er kann ggf. auch strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden, etwa wegen fahrlässiger Körperverletzung.

Ist das Fahren ohne Brille erlaubt?

Bevor wir uns dem Thema „Unfall ohne Brille“ widmen, soll zunächst die Frage geklärt werden, ob das bloße Autofahren ohne Brille überhaupt erlaubt ist.

Dies ist selbstverständlich nicht der Fall. Wer eine Sehschwäche hat, bekommt einen entsprechenden Vermerk auf seinem Führerschein. Im EU-Führerschein ist in Spalte 12 vermerkt, ob der Inhaber der Fahrerlaubnis beim Fahren eine Sehhilfe braucht und wenn ja, welche. Die Spalte enthält dabei entsprechende Schlüsselzahlen.

In Anlage 9 zu § 25 Absatz 3 der Fahrerlaubnisverordnung (kurz: FeV) sind die jeweiligen Schlüsselzahlen erläutert:

  • Schlüsselzahl 01.01 steht für das Erfordernis einer Brille
  • Schlüsselzahl 01.02 steht für das Erfordernis von Kontaktlinsen
  • Schlüsselzahl 01.03 steht für das Erfordernis einer Schutzbrille

Sofern auf Ihrem Führerschein eine der oben genannten Schlüsselzahlen vermerkt ist, sind Sie zum Tragen der entsprechenden Sehhilfe verpflichtet. Wer diese Verpflichtung missachtet, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld bis zu 25 Euro bestraft werden kann.

Welche Konsequenzen drohen bei einem Unfall ohne Brille?

Bei einem Unfall ohne Brille liegt der Verdacht fahrlässigen Handelns nahe.
Bei einem Unfall ohne Brille liegt der Verdacht fahrlässigen Handelns nahe.

Wer beim Fahren ohne Brille einen Unfall verursacht, dem drohen Konsequenzen. Zum einen begeht derjenige die bereits erwähnte Ordnungswidrigkeit des Fahrens ohne Brille. Zum anderen kann demjenigen, der einen Unfall ohne Brille verursacht, der Vorwurf der einfachen oder sogar der groben Fahrlässigkeit gemacht werden, was wiederum Einfluss auf die Frage nach dem Umfang der zu zahlenden Ersatzansprüche hat.

In § 276 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (kurz: BGB) ist Fahrlässigkeit wie folgt definiert:

Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt.

Grobe Fahrlässigkeit definiert sich wiederum als ein Außerachtlassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt in besonders hohem Maße.

Aber nicht nur in zivilrechtlicher Hinsicht kann ein Unfall ohne Brille Konsequenzen nach sich ziehen und ein in diesem Zusammenhang geführter Zivilprozess nachteilig ausgehen. Der Vorwurf der Fahrlässigkeit kann Autofahrern, die ohne Sehhilfe einen Unfall verursacht haben, auch unter strafrechtlichen Gesichtspunkten gemacht werden.


Wer einen Unfall ohne Brille verursacht und dabei eine andere Person verletzt oder tötet, der macht sich unter Umständen wegen fahrlässiger Körperverletzung bzw. fahrlässiger Tötung strafbar. Auch in diesem Kontext kann das Fahren ohne Brille als fahrlässig qualifiziert werden.

Bei den beiden Tatbeständen handelt es sich keineswegs um Kavaliersdelikte. Wer sich wegen fahrlässiger Körperverletzung gemäß § 229 Strafgesetzbuch (kurz: StGB) strafbar macht, den erwartet eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder aber eine Geldstrafe. Bei der fahrlässigen Tötung nach § 222 StGB beträgt der Strafrahmen sogar bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Ein Unfall ohne Brille sollte mithin nicht auf die leichte Schulter genommen werden.

Unfall ohne Brille: Versicherungstechnische Folgen

Bei einem Unfall ohne Brille zahlt unter Umständen die Versicherung nicht.
Bei einem Unfall ohne Brille zahlt unter Umständen die Versicherung nicht.

Neben den strafrechtlichen Aspekten hat ein Unfall ohne Brille auch Auswirkungen auf die Abrechnung der Schäden über die Versicherung.

Bei grober Fahrlässigkeit übernimmt die Versicherung Ihre Schäden im Zweifelsfall nicht bzw. nicht vollumfänglich. Diese müssen Sie stattdessen entweder vollständig oder teilweise selbst zahlen.

Die Versicherung beruft sich in einem solchen Fall auf § 26 des Versicherungsvertragsgesetzes (kurz VVG). Darin heißt es:

Tritt der Versicherungsfall nach einer Gefahrerhöhung ein, ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet […] Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen; die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt der Versicherungsnehmer.

Über den Autor

Autor
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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12 Kommentare

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  1. Manu
    Am 26. April 2021 um 13:57

    Hallo, kann man im nachhinein einen Schadenersatzanspruch stellen, wenn sich herausstellt das der Unfallverursacher keine Brille trug zum Zeitpunkt des Unfalls?
    Mein Kollege fuhr rückwärts gegen mein Auto. Es war dunkel und angeblich hat er mein Auto nicht gesehen und das Pipen in seinem Auto war ausgeschalten. Im Dezember wusste ich aber noch nicht das er unter Punkt 12 in seinem Führerschein die Nummer 01 drin stehen hat, dass kam erst jetzt raus.

  2. Nadja B
    Am 12. Mai 2019 um 17:07

    Sehr hilfreich

  3. Tobi
    Am 29. Januar 2019 um 12:07

    Meine Freundin hat sich gerade durch den Sehtest für den Führerschein geschummelt. D.h. im Grunde hat Sie geraten.
    Wenn Sie also jetzt trotz des Wissens einen Unfall ohne Brille baut, was sind die Folgen.

    Ich gehe davon aus, dass Sie das erste Mal hinterm Steuer einsehen wird, dass Sie die Brille benötigt.

  4. Kim
    Am 22. Januar 2019 um 10:07

    Wie verhält es sich, wenn ich gemäß Führerschein keine Brille zum Autofahren benötige, mittlerweile aber eine Brille habe. Müsste das dann nachgetragen werden?

    Würde bei einem Unfall geprüft werden, ob ich eine Brille bräuchte?
    Gleiche betrifft ja auch Personen die gar nicht wissen, wie schlecht sie mittlerweile sehen.

  5. Laura
    Am 4. August 2018 um 9:00

    Sehr geehrtes Team bei Bußgeldkatalog,

    Wie sieht es aus wenn ich als Fußgänger ohne Brille unterwegs bin und es zu einem Unfall kommt?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 25. September 2018 um 15:13

      Hallo Laura,

      dahingehend sind uns keine rechtlichen Konsequenzen bekannt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Vriemi
    Am 20. März 2018 um 11:39

    Als Unfallverursacher ist das ja schön und gut, aber wie sieht es denn aus, wenn ich als Brillenträger in einen Unfall verwickelt bin – den nicht ich, sondern mein Gegenüber verursacht hat? Z.B durch Missachtung einer Vorfahrt etc etc?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. April 2018 um 13:06

      Hallo Vriemi,

      hat die fehlende Sehkraft keine Relevanz für den Unfall, sollte dies in der Regel keine Auswirkungen auf die Schuldfrage haben. Dies ist aber sehr vom Einzelfall abhängig.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Höh
    Am 1. Juli 2017 um 12:14

    Wird nach einem Autounfall geprüft, ob der Verkehrsteilnehmer als Brillenträger eine ausreichend korrigierende Brille trägt?
    Hintergrund sind unterschiedliche Aussagen des behandelnden Augenarztes und des Optikers. Der Optiker hatte zu einer höheren Dioptrinzahl geraten, weil es sonst zu Problemen mit der Verkerhssicherheit komme. Der beahandelnde Augenarzt hat nun noch mal darauf hingewiesen, meine Augen seien überkorrigiert.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. Juli 2017 um 8:23

      Hallo Höh,

      wichtig ist, dass Sie Ihre Brille tragen und Sie mit der Sehhilfe auch alles erkennen können. Im Zweifel wird vermutlich die Aussage des Augenarztes zählen. Sollte die Sehrschwäche zu stark sein, könnte unter Umständen nach einem Unfall auch ein ärztliches Gutachten verhängt werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. M. H.
    Am 12. März 2017 um 23:20

    Ist eine Reservebrille für Brillenträger im Auto Vorschrift ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 13. März 2017 um 9:19

      Hallo M.H.,

      es besteht keine gesetzliche Pflicht dafür, eine Ersatzbrille mitzuführen. Allerdings sollten Brillenträger darauf nicht verzichten. Ist die Brille nämlich beschädigt und kein Ersatz vorhanden, darf der Brillenträger das Fahrzeug nicht mehr führen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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