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Fahren ohne eingetragene Brille – Diese Strafe droht

Von bussgeldkatalog.org, letzte Aktualisierung am: 15. September 2023

Ratgeber für Brillenträger: Warum das Fahren mit Sehhilfe wichtig ist

Ist eine Brille nötig beim Fahren? Bevor der Führerschein gemacht wird, kann Auskunft durch einen Sehtest Klarheit schaffen
Ist eine Brille nötig beim Fahren? Bevor der Führerschein gemacht wird, kann Auskunft durch einen Sehtest Klarheit schaffen

Menschen, die durch einen Sehtest bspw. bei einem Optiker als sehschwächer eingestuft wurden, sind dazu verpflichtet, beim Autofahren eine Sehhilfe zu tragen.  Dieser Vermerk findet sich auch auf ihren Führerscheinen wieder.

Die entsprechenden Schlüsselzahlen auf dem Führerschein sind:

  • 1 – Sehhilfe und/oder Augenschutz (wenn durch ärztliches Gutachten ausdrücklich gefordert)
  • 01.01 – Brille
  • 01.02 – Kontaktlinsen
  • 01.03 – Schutzbrille

FAQ: Fahren ohne Brille

Wann und warum ist eine Brille beim Autofahren nötig?

Eine gute Sicht ist beim Autofahren essentiell. Anhand eines Sehtests kann eine Aussage darüber getroffen werden, ob Sie beim Autofahren eine Brille benötigen.

Wer muss mit Sehhilfe fahren?

Wird in Ihrem Führerschein die Schlüsselzahl 01 vermerkt, dürfen Sie ein Fahrzeug nur mit einer Sehhilfe führen (Brille oder Kontaktlinsen).

Was droht, wenn ich ohne Brille Auto fahre?

Benötigen Sie zum Autofahren eine Sehhilfe und benutzten diese nicht, kann ein Bußgeld von 35 Euro die Folge sein und die Weiterfahrt untersagt werden.

Weitere Ratgeber zur Brille beim Autofahren

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Gute Sicht ist Voraussetzung für sicheres Fahren

Im Straßenverkehr ist gute Sicht ein absolutes Muss. Doch schon durch kleine wetterbedingte Einschränkungen (Regen, Schnee, Frost) ist die perfekte Fahrspureinsicht gemindert. Dieses Problem haben selbstverständlich auch Personen ohne Sehhilfe. Daher kann es bei einer schlechten Sicht schnell zu einem Unfall kommen.

Noch schwieriger ist die Situation, wenn Menschen, die eine Brille tragen oder nur zu Fahrzwecken tragen müssen, diese beim Autofahren nicht aufsetzen. Dadurch ist eine optimale Sicht so gut wie ausgeschlossen. Die Wahrscheinlichkeit eines Unfalls ist somit ungleich höher. Aus diesem Grund sieht das deutsche Verkehrsrecht beim Fahren ohne Sehhilfe Strafen vor.

Autofahren ohne Brille: Wie hoch ist das Bußgeld?

Bei einer Polizeikontrolle kann der betreffende Polizist durch die auf dem Führerschein vermerkten Schlüsselzahlen feststellen, ob Sie der Pflicht, eine Brille beim Autofahren zu tragen, nachgekommen sind. Wenn dies nicht der Fall sein sollte, kann er durch diese Ordnungswidrigkeit eine Geldstrafe verordnen.

Wie teuer das werden kann, hängt von der jeweiligen Gefährdungshöhe ab. Die rechtliche Regelung findet sich dazu in § 23 Abs. 2, § 75 FeV; § 24 StVG; 169 BKat. Der entsprechende Tatbestand im Bußgeldkatalog lautet dabei wie folgt:

Sie führten ein Kraftfahrzeug, ohne die Auflagen zu beachten.

Fahren ohne Sehhilfe
Das Fahren ohne Sehhilfe in der Dunkelheit kann zur Gefährdung von Personen führen

Kfz-Fahrer mit einer Sehschwäche müssen demgemäß die Auflage des Tragens einer Sehhilfe beachten.

Sofern Sie also ohne Brille bzw. Sehhilfe fahren, obwohl es für Sie vorgeschrieben und im Führerschein vermerkt ist, müssen Sie mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 25 € rechnen.

Allerdings ist zu beachten, dass je nach Lage und der Verkehrssituation noch andere Paragraphen zur Ermittlung der Strafe herangezogen werden können, da die Umstände z. B. im Falle eines Unfalls oder der Gefährdung von Personen weiter polizeilich analysiert werden, z.B. könnte fahrlässige Körperverletzung nach § 229 StGB in Kraft treten.

Die Polizei kann zudem noch vor Ort, je nach Situation und Schweregrad bedingt, entscheiden ob für Sie sogar die Weiterfahrt verboten ist.

Vorsorge zur Sicherheit: Deponieren Sie eine Ersatzbrille in Ihrem Kfz!

Das Fahren ohne Brille in der Dunkelheit kann zur Gefährdung von Personen führen. Um erst gar nicht in die Situation zu geraten, ohne Brille Auto fahren zu müssen, ist es empfehlenswert, einen Ort in seinem Auto zu finden, wo Sie eine Ersatzbrille oder Ersatz-Kontaktlinsen aufbewahren. Sollten Sie einmal Ihre Brille zuhause oder an einer anderen Örtlichkeit vergessen, haben Sie auf diese Weise einen Sehhilfen-Ersatz parat, mit dem Sie fahren können. Denn einfach nur die Brille vergessen zu haben, gilt nicht als Entschuldigung bei der Polizei – genauso wenig wie die Ausrede, die Brille bei der Fahrt vergessen haben aufzusetzen.

Tipp: Eine Aktualisierung des Sehtests ist oft hilfreich, denn so ist erkennbar, ob sich die Sehschärfe mit der Zeit eventuell verändert hat und Sie eine neue oder vielleicht auch überhaupt keine Brille mehr brauchen.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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49 Kommentare

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  1. Michael H sagt:

    Wozu dient denn der Vermerk 01.02 – Kontaktlinsen?
    Darf ich dann ersatzweise keine Brille verwenden? Hier ergibts sich für mich nicht wirklich der Sinn.
    Eine Brille kann meistens mehr korrigieren als Kontaktlinsen.

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Michael H.,

      das hängt von der persönlichen Präferenz des Tragenden ab. Wenn Sie beim fahren zeitweise eine Brille oder Kontaktlinsen tragen wollen, kann die Schlüsselzahl in Ihrem Führerschein angepasst werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Hendrik sagt:

    Moin,
    bei den Schlüsselzahlen wurde die 01.06 vergessen. “Brille oder Kontaktlinse”
    Steht zumindest in meinem FS.
    Grüße

  3. Romy sagt:

    bin am grauen Star operiert und benötige keine Brille mehr für die Weitsicht.
    Darüber habe ich einen Ausweis. im Führerschein steht noch die 01.
    Reicht der Ausweis bei einer Kontrolle?

  4. Kornelia K. sagt:

    Ich würde angehalten, allgemeine Kontrolle. Da machte man mich aufmerksam, daß im Führerschein unter 12. O1 stünde und ich meine Brille tragen müßte. Ich habe aber nur eine Lesebrille !!! und die ist nur zum Lesen gedacht. Hatte noch nie eine andere Sehhilfe. Und nun ???

  5. Nassim sagt:

    Hallo,

    Wenn ich beim fahren Kontaktlinsen trage, dürfen dann Polizisten bei einer Kontrolle mich auffordern meine Linsen per Finger herauszuholen? Als Beweis oder reicht es das ich die Verpackung von den Linsen dabei habe

  6. Rebecca sagt:

    Guten Tag,
    bei mir im Führerschein ist eingetragen, dass ich mit Sehhilfe fahren muss. Nun trage ich seit geraumer Zeit Nachtlinsen. Diese werden in der Nacht beim Schlafen getragen & morgens herausgenommen. Diese trägt man tagsüber nicht mehr, da die Sehstärke über Nacht korrigiert wurde. Dadurch erreiche ich eine Sehschärfe von rechts 0,7 und link 0,9.- somit wird keine Sehhilfe mehr benötigt. Von meinem Optiker habe ich als Nachweis einen ,,Ausweis für die Sehtüchtigkeit” erhalten, welcher auch von ihm unterschrieben ist. Reicht dieser Beleg als Nachweis bei einer Verkehrskontrolle aus?

    Danke vorab

  7. Demi sagt:

    Was passiert wenn man mehrmals ohne Brille erwischt wird und es zum 2ten mal zum Strafe kommt .
    Und es noch zusätzlich den Führerscheinzullasungsstelle gemeldet wird ?

  8. Max sagt:

    Darf man, wenn im Führerschein nur die Schlüsselzahl 01 und sonst nichts drinsteht (also nicht 01.01, 01.02) , auch Kontaktlinsen oder nur die Brille benutzen?

  9. Nor sagt:

    Hallo,
    bisher ist in meinem Führerschein eingetragen dass ich eine Brille tragen muss. Meine Augen wurden nun gelasert und mir wurde von meinem Arzt ein neuer Sehtest ausgestellt, lt diesem benötige ich zum Auto fahren keine Brille mehr.
    Nun wollte ich bei dem Straßenverkehrsamt einen Termin machen um die Brille austragen zu lassen.
    Die Terminvereinbarung erfolgt online. Welche Dienstleistung muss ich dazu wählen? Muss ein neues Bild mitgebracht werden?

  10. M.H. sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    muss ein Lärmschutz, z.B. bei Motorradfahrern, eingetragen werden?

    MfG

  11. Mark sagt:

    Hallo

    Ich war bei einem optiker der sagte ich habe auf dem rechten auge 40% sehkraft und auf dem linken 90%. Wenn ich nun aber beide aufen auf habe sehe ich mit genau der gleichen sehkraft wie auf dem linken sprich 90% das wurde aber garnicht geprüft mir wurde nur gesagt das ich nicht ohne brille fahren darf weil ich rechts schlechter sehe und der gesetzgeber es so vorschreibt . Mir wurde aber empfohlen zum augenartzt zu gehen da es dort möglicherweise ein anderes ergebnis gibt . Das tat ich auch und der augenarzt sagte ich hätte rechts 30 und links 70 % also noch schlechter obwohl es exakt so wie beim optiker geprüft wurde sprich mit buchstaben an der wand die von mir aufesagt werden mussten während mir ein auge zugehalten wurde . Da ich es aber überhaupt nicht einsehe 100-200 € für eine brille auszugeben die ich gar nicht brauche da ich nur auf einem auge beeinträchtigt bin und ansonsten super sehe und ich ja nicht mit einem geschlossenen auge fahre wollte ich fragen ob es nicht eine möglichkeit gibt doch noch einen sehtest zu machen bei dem beide augen gleichzeitig geprüft werden ? Ich habe auch gelesen das man bei einem augenartzt prüfen lassen kann ob man fahren darf wenn man zum beispiel auf einem auge blind ist . Gibt es da etwas ähnliches wenn man auf einem auge unter 70 % sehkraft hat ? Ich würde mich wirklich sehr über eine antwort freuen.

    Gruß Mark

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Mark,

      zu Ihrer eigenen Sicherheit und aus Verantwortung gegenüber anderen Teilnehmern im Straßenverkehr sollten Sie sich eine Brille zulegen, wenn der Augenarzt eine Sehschwäche diagnostiziert. Zudem kann eine Brille dazu beitragen, dass sich Ihre Sehstärke auf Dauer wieder verbessert. Außerdem gibt es Brillenversicherungen, die einen hohen Betrag der Kosten übernehmen können.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Sascha sagt:

    Hallo,
    ich mache gerade eine Erweiterung von A1 auf A2. Den Sehtest habe ich nur mit Brille bestanden. Das wird jetzt im Führerschein eingetragen. Wie verhält sich das für meine Klasse C1E? Die Klasse habe ich ja und brauche sie auch täglich. Nur dafür wäre ja ein anderer Sehtest bzw. ein Augenärztliches Gutachten nötig. Kann ich aufgrund der Feststellung der Sehschwäche für den A2 jetzt durch die Führerscheinstelle gezwungen werden, das Gutachten für Klasse C jetzt auch schon zu machen? Normal muss man das erst ab dem 50 Lebensjahr bei der Verlängerung machen.

  13. Karsten sagt:

    Hallo,
    ich habe in meinem Führerschein die Ziffer 1 stehen;
    in meinen augenärztlichen Gutachten ist jedoch klar vermerkt daß das tragen einer Sehhilfe keine Verbesserung bringen würde da es sich um einen Geburtsfehler handelt.
    Gibt es die Möglichkeit die Ziffer aus dem Führerschein entfernen zu lassen ?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Karsten,

      hierzu müssen Sie sich an die zuständige Führerscheinstelle wenden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Sandra sagt:

    Hallo,
    ich habe vom Optiker eine Bildschirmarbeitsplatzbrille bekommen und kann damit in allen Lebenslagen (auch beim Autofahren!) viel besser sehen. Nun habe ich gehört, dass diese Brillen wohl nicht für den Straßenverkehr zugelassen sind. Einen Brilleneintrag im Führerschein habe ich nicht. Was hat das Tragen dieser Bildschirmarbeitsplatzfälle im Auto für Folgen oder handelt es sich um versicherungstechnische Gründe?
    Vorab herzlichen Dank!

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Sandra,

      wenn die Brille zu einem Unfall führte, könnte dies Auswirkungen auf die Leistungen der Versicherung haben, sofern die Brille tatsächlich nicht im Straßenverkehr gebraucht werden darf. Wenden Sie sich ggf. an Anwalt oder Führerscheinstelle.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Klaus sagt:

    Im Führerschein ist der Eintrag, dass ich eine Brille beim Führen eines Fahrzeugs zu tragen habe. Bin ich gesetzlich verpflichtet, für alle Fälle eine Ersatzbrille dabei zu haben? Ich wurde letztens bei einer Kontrolle nach der Ersatzbrille gefragt!

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Klaus,

      unseres Wissens nach besteht grundsätzlich nicht die Pflicht, eine Ersatzbrille mitzuführen – ratsam ist es dennoch.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Elena sagt:

    Hallo,

    Bei mir im Führerschein steht, dass ich mit Brille (01) fahren muss. Aber ich bin immer mit Kontaktlinsen gefahren, auch Fahrsstunden und Prüfung. Ich fahre zu 90% immer mit Kontaktlinsen.

    Am Freitag hat eine Freundin ihren Führerschein bekommen und bei ihr steht 01 und 06 (Brille und Kontaktlinsen). Muss ich mein Führerschein abändern oder ist es seit kurzem, dass man zwei Sehhilfen einträgt?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Elena,

      um ein Bußgeld ganz sicher auszuschließen, sollten Sie versuchen, die Schlüsselzahl anzupassen.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  17. Julia sagt:

    Ich war vor kurzem beim Optiker und habe einen Sehtest gemacht. Dort wurden auf beiden Augen -0,75 festgestellt und hab nun eine Brille. Ich benutze die aber nur zum Auto fahren und für die Ferne, vorallem im dunkeln. So wie ich in den vorherigen Beiträgen gelesen habe muss ich die Brille nicht im Führerschein nachtragen lassen?
    Ich habe von meinem Optiker nichts bekommen auch kein Brillenausweis oder ähnliches, nur die Quittung und einen Garantieschein.

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Julia,

      Sie müssen die Brille nicht in den Führerschein eintragen lassen. Dennoch empfiehlt es sich, die Brille stets beim Autofahren zu tragen.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  18. Finn sagt:

    Ich hatte einen Auto-Unfall. Dadurch, dass ich aus einer Nicht-Vorfahrtsberechtigten Straße auf die Hauptstraße abgebogen bin und ich den von links kommenden Wagen nicht gesehen habe, ist dieser mir ins Auto gefahren. Zu dem Zeitpunkt war es dunkel und es hat geregnet.
    Die Schuldfrage ist ja grundsätzlich klar. Meine Schuld…
    Nun hat sich aber herausgestellt , dass der Unfallgegner seine vorgeschriebene Brille nicht getragen hat.
    Trift ihn nun auch eine Teilschuld

  19. Torsten sagt:

    Hallo,
    ich habe mir vor 3 Jahren die Augen lasern lassen (Sehleistung jetzt 100 %), habe von dem operierenden Augenarzt ein Schreiben bekommen, in dem steht, dass meine Sehleistung mind. 90 % ist. Bisher habe ich noch keine Polizeikontrolle gehabt, eine Umschreibung des Führerscheins (muss mit Sehhilfe fahren) erfolgte bisher nicht, da ich das Schreiben immer dabei habe. Habe noch den rosa Führerschein, Klasse 3. Wenn ich das Tragen der Sehhilfe austragen lassen möchte, bekomme ich a) einen neuen Führerschein und b) brauche ich nur den Sehtest vom Optiker oder ein ärztliches Gutachten? Welche Kosten erwarten mich?

    Vielen Dank
    Freundliche Grüße
    Torsten

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Torsten,

      in der Regel sollte Ihnen ein neuer Führerschein ausgestellt werden. Welche Kosten anfallen, lässt sich nicht pauschal beantworten, da dies je nach Behörde variiert. Welche Dokumente Sie vorlegen müssen, ist bei der zuständigen Führerscheinstelle zu erfragen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. Yvonne sagt:

    Hallo,

    Ich bin Brillenträger und würde gern wissen ob ich meine Sonnenbrille in meiner Sehstärke auch in den Führerschein eintragen lassen muss?

    Vielen Dank
    Mit freundlichen Grüßen
    Yvonne J.

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Yvonne,

      im Führerschein wird lediglich eingetragen, ob Sie dazu verpflichtet sind, eine Sehhilfe beim Autofahren zu tragen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. Sandra sagt:

    Hallo,
    ich habe vor kurzem meine Kurzsichtigkeit durch eine OP korrigieren lassen, mein Sehvermögen ist laut Augenarzt wieder tiptop.
    Jedoch ist meine Sehhilfe (Brille) noch nicht aus dem Führerschein ausgetragen.
    Was passiert, wenn ich bis zur Austragung kontrolliert und ohne die Sehhilfe erwischt oder in einen Unfall verwickelt werde?
    Vielen Dank!

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Sandra,

      dem obigen Text können Sie Folgendes entnehmen: “Sofern Sie also ohne Brille bzw. Sehhilfe fahren, obwohl es für Sie vorgeschrieben und im Führerschein vermerkt ist, müssen Sie mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 25 € rechnen. Allerdings ist zu beachten, dass je nach Lage und der Verkehrssituation noch andere Paragraphen zur Ermittlung der Strafe herangezogen werden können, da die Umstände z. B. im Falle eines Unfalls oder der Gefährdung von Personen weiter polizeilich analysiert werden, z.B. könnte fahrlässige Körperverletzung nach § 229 StGB in Kraft treten.” Können Sie jedoch nachweisen, dass Sie die Sehhilfe nicht mehr benötigen, bzw. durch ein ärztliches Attest, könnte es sein, dass kein Bußgeld verhängt wird.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. Danny sagt:

    Hallo, wie schaut es denn umgedreht aus?

    Beispiel:
    Man trägt freiwillig eine Brille beim Autofahren, weil man mit zunehmenden Alter eben schlechter sehen kann.
    Im Führerschein ist nichts von Brillenträger vermerkt, weil man halt keiner ist und nur vorsorglich eine Trägt (dient ja der sicherheit)?
    Kann man bei einer Polizeikontrolle ein Bußgeld aufgedrückt bekommen, weil man eine Brille auf hat, obwohl keine im Führerschein drin steht?

    Genau das ist meinem Vater passiert u. ich wüsste gern, warum man ihm ein Bußgeld aufdrückt.
    Ich mein, es dient der Sicherheit aller u. man drückt ihm dennoch ein Bußgeld auf. Andersrum ist es ja verständlich, aber so?
    Muss man soetwas ab zunehmenden alter eintragen lassen?
    Wenn ja, wo und wie macht man denn soetwas?

    lg

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Danny,

      es besteht keine Pflicht, eine Brille im Führerschein nachtragen zu lassen. Ihr Vater kann dies allerdings auf freiwilliger Basis bei der Führerscheinstelle machen lassen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Danny sagt:

        Ok danke für die Info. Und wie schauts mit dem Bußgeld aus?
        Hatte der Polizist einfach nur einen schlechten Tag o. war er einfach nur unwissend u. hat ihm deshalb ein Bußgeld aufgedrückt?
        Ich find dazu nämlich nichts, das man trafen zahlen soll, weil man freiwillig eine Brille aufgesetzt hat.
        irgendwie auch unlogisch, man tut sich u. anderen ja nur einen gefallen damit, warum sollte man dafür auch bestraft werden.

        lg

        • bussgeldkatalog.org sagt:

          Hallo Danny,

          warum ein Bußgeld vergeben wurde, können wir nicht ergründen. Das Tragen einer Brille, welche eine Sehunschärfe ausgleicht, stellt eigentlich keine Ordnungswidrigkeit dar.

          Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. Kathrin C. sagt:

    Hallo,

    wie ist die Regelung mit sogenannten Nachtlinsen? Diese trägt man tagsüber nicht mehr, da die Sehstärke über Nacht korrigiert wurde.

    Vielen Dank!

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Kathrin,

      ist in Ihrem Führerschein ein Vermerk angebracht, dass Sie eine Sehhilfe tragen müssen, sind Sie dazu verpflichtet, eine ärztliche Bescheinigung mitzuführen, aus der hervorgeht, dass Sie die Nachtlinsen tragen. Beispielsweise nach einer Laser-OP kann der Vermerk auf Antrag ausgetragen werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  24. Adrian S. sagt:

    Hallo!
    Was kann ich machen wenn ich mit dem Ergebnis meines Optikers nicht zufrieden bin und die Brille mich eher behindert als dass sie hilft.
    Nach dem Augenarzt bin ich ganz kanpp drunter.

    LG Adrian

  25. Kiki sagt:

    Guten Tag,

    wieso werde ich bei einer Verkehrskontrolle gefragt, ob ich Kontaktlinsen trage, wenn in meinem Führerschein NICHT vermerkt ist, dass ich eine Sehhilfe benötige?
    Vielen Dank.

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo,

      es ist uns nicht möglich, die Motive der kontrollierenden Polizeibeamten zu kennen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  26. Jan sagt:

    Muss man innerhalb der Probezeit mit einer Probezeitverlängerung und Nachschulung rechnen, wenn man trotz der im Führerschein vermerkten Notwendigkeit für eine Sehhilfe, keine Brille trägt beim Auto fahren?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Jan,

      auch in der Probezeit erwartet Sie hier in der Regel nur das Verwarnungsgeld für die Ordnungswidrigkeit. Die Polizei kann die Weiterfahrt jedoch untersagen. In jedem Fall sollten Sie niemals ohne die nötige Sehhilfe Auto fahren, da Sie sonst das Leben anderer und das eigene aufs Spiel setzen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  27. Torben sagt:

    Hallo kann es auch ärger geben wenn im Führerschein vermerkt ist das eine sehehilfe nötig ist man aber einen sehtest beim Augenarzt gemacht hat und der fest ( augenärztlieches Gutachten) gestellt hat das sie nicht mehr benötigt wird ( für einen neuen Führerschein) man ihn aber noch nicht hat und man fährt trotzdem ohne sehehilfe reicht es wenn man das Gutachten mit führt?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Torben,

      sicherheitshalber wäre es besser wenn das Schriftstück als Nachweis mitgeführt wird. Da dies noch nicht im aktuellen Führerschein vermerkt wurde, kann es ansonsten möglicherweise eine Verwarnung geben. Dies liegt dann im Ermessen des Beamten bei der Kontrolle.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  28. Beuchel sagt:

    Kann man denjenigen Anzeigen ,der immer ohne Brille unsicher fährt, trotzdem im Führerschein vermerkt ist das er sie immer aufsetzen muss.Vorbildfunktion für die eigenen Kinder.

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo,

      die erforderlichen Nachweise für eine Anzeige sind in diesem Fall schwer zu erbringen. Allerdings haben Sie als Bürger grundsätzlich das Recht, die anzuzeigen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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