Aus dem Führerschein die Brille austragen: Voraussetzungen und Kosten
Letzte Aktualisierung am: 26. November 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
FAQ: Sehhilfe aus Führerschein austragen lassen
Dafür benötigen Sie das Gutachten über eine augenärztliche Untersuchung, das Ihnen bescheinigt, dass Sie nicht länger auf eine Sehhilfe beim Fahren angewiesen sind. Dieses müssen Sie bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnorts vorlegen. Welche weiteren Unterlagen einzureichen sind, erläutern wir an dieser Stelle.
Ja und nein. Grundsätzlich besteht keine Pflicht, die Sehhilfe aus Ihrem Führerschein austragen zu lassen, wenn Sie diese nicht länger zum Fahren benötigen. So lange allerdings der entsprechende Vermerk in Ihrem Führerschein steht, sind Sie weiterhin verpflichtet, Ihre Sehhilfe beim Fahren zu tragen, andernfalls droht ein Bußgeld. Das gilt selbst dann, wenn Sie ein augenärztliches Attest bzw. Gutachten bei sich haben.
Eine Strafe im juristischen Sinne droht nicht, da das Fahren ohne Brille keine Straftat darstellt. Es handelt sich aber um eine Ordnungswidrigkeit und diese wird mit einem Bußgeld von 35 Euro sanktioniert. Unter Umständen können die Beamten Ihnen auch die Weiterfahrt untersagen.
Inhaltsverzeichnis:
Brille austragen lassen aus Führerschein: Ist das notwendig?
Waren Sie zum Zeitpunkt der Beantragung Ihrer Fahrerlaubnis auf eine Brille beim Fahren angewiesen, ist vermutlich ein entsprechender Vermerk in Ihrem Führerschein gelandet. Möglich sind hier folgende Schlüsselzahlen:
- 1 – Sehhilfe und/oder Augenschutz erforderlich
- 01.01 – Brille erforderlich
- 01.02 – Kontaktlinsen erforderlich
- 01.03 – Schutzbrille erforderlich
Bei einer Verkehrskontrolle reicht den Beamten somit ein einziger Blick in Ihren Führerschein, um zu wissen, dass Sie zum Tragen einer Brille bzw. einer anderen Sehhilfe verpflichtet sind. Haben Sie dagegen verstoßen, droht Ihnen ein Bußgeld von 35 Euro. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob Sie zum Zeitpunkt der Kontrolle tatsächlich noch auf Ihre Brille angewiesen sind: So lange in Ihrem Führerschein steht, dass Sie diese beim Fahren benötigen, müssen Sie sie auch beim Fahren tragen.
Sollte sich Ihre Sehkraft inzwischen aufgrund einer Operation oder natürlicher Augenveränderungen verbessert haben, ist es deshalb ratsam, aus Ihrem Führerschein die Brille austragen zu lassen. Dann können Sie auf diese in Zukunft beim Fahren verzichten, ohne Konsequenzen fürchten zu müssen.
So können Sie die Brille im Führerschein austragen lassen
Zunächst müssen Sie zu einem Augenarzt gehen und sich bescheinigen lassen, dass Sie Ihre Brille nicht länger beim Fahren benötigen. Der normale Führerschein-Sehtest, den Sie beim Optiker ablegen können, reicht hier wohlgemerkt nicht aus. Sie brauchen zwingend ein entsprechendes augenärztliches Gutachten.
Mit diesem gehen Sie zur Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnorts und informieren die Beamten, dass Sie aus Ihrem Führerschein die Brille austragen lassen möchten. Neben dem Gutachten müssen Sie außerdem folgende Unterlagen vorlegen:
- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
- Ihren aktuellen Führerschein
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild
Wie alt das augenärztliche Gutachten oder das biometrische Foto maximal sein darf, hängt wohlgemerkt von Behörde zu Behörde ab. In manchen Orten darf das Gutachten z. B. bis zu 24 Monate alt sein, in anderen höchstens 6 Monate. Erkundigen Sie sich am besten im Vorfeld, welche Frist bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnortes gilt.
Was kostet es, die Brille aus dem Führerschein austragen zu lassen?
Bei der Fahrerlaubnisbehörde selbst fallen Gebühren zwischen 25 und 35 Euro an, um den neuen Führerschein ausstellen zu lassen. Hinzu kommen die Kosten für das biometrische Passbild, welche im Schnitt zwischen 10 und 15 Euro betragen. Am teuersten ist das augenärztliche Gutachten, welches je nach Arzt zwischen 80 und 100 Euro kosten kann. Welche Kosten im Rahmen eines Führerscheins noch auf Sie zukommen, erfahren Sie in unserem Video:
Brille aus Führerschein austragen lassen: Voraussetzungen an Ihre Sehkraft
Wie schon erwähnt, kommen Sie um eine augenärztliche Untersuchung nicht herum, wenn Sie aus Ihrem Führerschein die Brille austragen möchten. Damit das anschließende Gutachten entsprechend positiv ausfällt, müssen Sie bei dieser Untersuchung folgende Mindestanforderungen erfüllen:
- zentrale Tagessehschärfe: mind. 0,5
- normales Gesichtsfeld: mind. 120 Grad horizontaler Durchmesser
- ausreichende Beweglichkeit der Augen: Augenzittern oder Schielen ohne Doppeltsehen sind bei normaler Kopfhaltung im zentralen Blickfeld zulässig
Diese Mindestanforderungen sind in Anlage 6 Nr. 1.2 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) festgelegt.
Steht die Brille einmal drin, ist es nahezu unmöglich, sie wieder austragen zu lassen. Ich selbst habe die Erfahrung machen müssen. Sehleistung ohne Brille volle 100% , mit Brille 70%. Nun war ich mit den kompletten Unterlagen bei der Führerscheinstelle und bin damit direkt unverrichteter Dinge wieder nach Hause geschickt worden, mit der Begründung: „ sowas bearbeiten wir nicht, wir haben geschlossen „ und das zu Öffnungszeiten. Also bleiben die Brille drin und der Führerschein unbefristet gültig. Die alte Brille wird weiter getragen und fertig.
Hallo Leute ich hatte eine op weil ich eine linsen verkrümung auf beiden Seiten hatte und jz muss ich Kontaktlinsen tragen und eine Brille können die mir nicht machen weil meine augen deren meinung zu schlecht sind das problem ist ich kann die Kontakt linsen nicht aufsetzen weil es sehr unangenehm ist und gibt es eine lösung das ich sowas nicht tragen muss weil eine freundin hat auch eine linsen verkrümung und die hat auch linsen bekommen aber die meinte zu denen das sie keine sehhilfe braucht und hat dann für ungef
ähr 100€ eine Bescheinigung vom augen artzt bekommen und jz weiß ich nicht was ich machen soll könnt ihr mir helfen
Geeignette Sehhilfe kann eine selbstfärbende Sonnenbrille sein…. oder ? Mit ganz leichter Töhnung kostet so ein Teil unter 20 €uronen…
Gute Fahrt
Das ist wieder mal typisch deutsch!
Ich darf laut Augenklinik, in der ich am 01.07. 21 operiert wurde, meine im Führerschein vorgeschriebene Brille nicht mehr tragen. Ein neues Gutachten bekomme ich allerdings erst frühestens 4 – 6 Wochen nach der OP. Es kann doch wohl nicht sein, dass ich in dieser Zeit mit meiner alten Brille fahren muss, mit der meine Sehschärfe jetzt dramatisch eingeschränkt ist, nur um einen Kontrollbeamten zufrieden zu stellen!
Was ist, wenn mir als Busfahrer nachgewiesen wird, dass ich durch das tragen der Brille einen Unfall verursacht habe – bei dem, wenn es ganz dumm läuft, noch ein Kind zu Schaden kommt?
Muss ich die Brille aufsetzten, nur wenn mir die übereifrige Ordnungsmacht zu nahe kommt?
Oder darf ich in dieser Zeit überhaupt kein Kfz führen?
Das wäre schon einmal zu hinterfragen
Lg
H.P.
Hallo P.H., ich kann Sie voll und ganz verstehen. Auch ich habe eine Augen-OP hinter mir, soll aber auf jeden Fall 3 Monate mit den neuen Gläsern warten. Da ich die in gut 2 Wochen erreichen werde, rate ich auch zur Vorsicht: nicht zu früh die Gläser anpassen. Es ändert sich u.U. doch noch was.
In meinem alten „Grauen Lappen“ steht:
„Beim Führen von Kraftfahrzeugen ist geeignetes Augenglas zu tragen“.
Somit ist zwar alles gesagt, doch werden wir hier komplett im Regen stehen gelassen 😡 Den Operateur interessiert sich überhaupt nicht um „Brille“! Er schickt uns zum Augenarzt – den die Brillenanpassung auch nicht interessiert, das macht der Optiker!
Somit befindet man sich wochenlang im Graubereich – rechtlich aber kurz vorm Bußgeld! Bis das Gutachten fertig ist, der „neue“ Führerschein ausgestellt ist, vergehen weitere Wochen.
Wann endlich wir hier KLARHEIT geschaffen? Wer ist dafür zuständig? So jedenfalls kann es nicht weiter gehen!!!
Der Werdegang ist eigendlich einfach.
1) Gang zum Optiker und dort einen Sehtest machen und ggf (wenn nötig) eine Brille anfertigen lassen (dauert in der Regel ca 1 Woche)
2) Mit “neuer” Brille zum Augenarzt und das Gutachten erstellen lassen (im GA wird vermerkt, ob mit oder ohne Sehhilfe).
3) Ab zur FS-Stelle