Zivilprozess: Kosten, Ablauf und weitere umfassende Infos
Letzte Aktualisierung am: 23. August 2024
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Ein Rechtsstreit nach einem Unfall
Wer schon einmal in einen Rechtsstreit verwickelt war, der weiß, dass es nicht immer möglich ist, sich außergerichtlich und gütlich zu einigen. Nicht selten ist es erforderlich, den Klageweg einzuschlagen und die Sache durch einen Richter entscheiden zu lassen.
Häufig geben auch Unfälle im Straßenverkehr Anlass zu rechtlichen Auseinandersetzungen, über die sich die Parteien wiederum nicht einig werden und die dann letzten Endes einen Zivilprozess nach sich ziehen. Zumeist geht es dabei um Ansprüche auf Schadensersatz und/oder Schmerzensgeld.
Doch was ist ein Zivilprozess überhaupt? Wo finden sich gesetzliche Regelungen und wie läuft ein Zivilprozess ab? Welches Gericht ist überhaupt zuständig für ein Verfahren und welche Prozesskosten fallen im Zivilprozess an?
Im folgenden Ratgeber sind wir diesen und weiteren Fragen auf den Grund gegangen und haben einige wichtige Informationen rund um das Thema Zivilprozess für Sie zusammengefasst.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Zivilprozess
Beim Zivilprozess werden privatrechtliche Ansprüche festgestellt und durchgesetzt, keine verwaltungs- oder strafrechtlichen.
Die Höhe der Prozesskosten richtet sich nach vielen verschieden Faktoren und kann nicht pauschal benannt werden.
Informationen zum genauen Ablauf erhalten Sie hier.
Zivilprozess: Was meint der Begriff?
Mit dem Begriff Zivilprozess ist ein gerichtliches Verfahren zur Feststellung und Durchsetzung von privatrechtlichen Ansprüchen gemeint. Anders als im Verwaltungsverfahren oder im Strafprozess, sind im Zivilprozess Ansprüche auf der Ebene eines Bürgers gegen einen anderen Bürger Gegenstand des Verfahrens.
Zivilprozesse werden demnach niemals von Amts wegen eingeleitet, sondern stets aufgrund der Initiative einer Partei. Nur wenn durch sie Klage erhoben wird, kommt es zu einem Zivilprozess.
Gesetzliche Grundlagen zum Zivilprozess
Im Wesentlichen sind die beiden wichtigsten Rechtsquellen des Zivilprozesses zum einen die Zivilprozessordnung (kurz: ZPO) und zum anderen das Gerichtsverfassungsgesetz (kurz: GVG).
Die Zivilprozessordnung regelt den Ablauf im Zivilprozess in sämtlichen Instanzen (1. Instanz, Berufung, Revision). Sie enthält Regelungen darüber, wie Klage zu erheben ist, wie Beweise erhoben werden und in welcher Form ein Gericht zu entscheiden hat. Ferner enthält die ZPO Regelungen über das Verfahren der Zwangsvollstreckung aus Urteilen.
Das Gerichtsverfassungsgesetz hingegen umfasst Regelungen über den Aufbau und die Zusammensetzung sowie über die Zuständigkeiten der Gerichte. Welches Gericht erstinstanzlich zuständig ist, hängt in der Regel vom jeweiligen Streitwert der Sache ab.
Zuständigkeit der Gerichte
Es wird unterschieden zwischen der sachlichen und der örtlichen Zuständigkeit der Gerichte.
Die örtliche Zuständigkeit findet ihre gesetzlichen Grundlagen in den Paragraphen 12 bis 40 ZPO. In der Regel ist eine natürliche Person an ihrem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen, was gemäß § 13 ZPO ihr Wohnsitz ist. Eine juristische Person (zum Beispiel eine GmbH) ist hingegen im Sinne des § 17 ZPO an dem Ort zu verklagen, an dem sie ihren Sitz hat.
Bezüglich der Frage nach der sachlichen Zuständigkeit der Gerichte spielt in der Regel, wie eingangs bereits erwähnt, der Streitwert der Sache eine Rolle. Streitigkeiten bis 5.000 Euro sind gemäß § 23 GVG an das Amtsgericht zu richten.
Darüber hinaus landen unter anderem Angelegenheiten betreffend Mietstreitigkeiten – unabhängig von ihrem Streitwert – bei den Amtsgerichten.
Für Streitigkeiten, die nicht den Amtsgerichten zugewiesen werden, sind die Landgerichte zuständig. Dies ergibt sich aus § 71 GVG.
Ablauf eines Zivilprozesses
In Deutschland beginnt der Zivilprozess stets mit dem sogenannten Erkenntnisverfahren. Innerhalb dieses Verfahrensabschnittes trifft das Gericht nach der Aufnahme, Überprüfung und Würdigung sämtlicher Tatsachen eine verbindliche Entscheidung.
Diese ergeht entweder in Form eines Urteils, eines Beschlusses oder in Form einer Verfügung.
Im Anschluss an das Erkenntnisverfahren findet das sogenannte Vollstreckungsverfahren statt. Dieses wiederum dient der Durchsetzung der jeweiligen gerichtlichen Entscheidungen bzw. eines unter den Beteiligten geschlossenen Vergleiches.
Kosten im Zivilprozess – Wie teuer ist ein Verfahren?
Zivilprozesse verursachen stets Prozesskosten. Diese setzen sich zusammen aus den jeweiligen Gerichtskosten im Zivilprozess sowie den außergerichtlichen Kosten. Unter letzteren sind insbesondere die Anwaltskosten, Reisekosten und die Kosten für ein eventuell erforderliches Sachverständigengutachten zu verstehen. In den §§ 91 bis 107 der Zivilprozessordnung sind Regelungen darüber enthalten.
Am Ende eines Prozesses trifft das jeweilige Gericht eine Entscheidung darüber, wer die Prozesskosten zu welchen Anteilen zu tragen hat. Diese Entscheidung wird als sogenannte Kostengrundentscheidung bezeichnet.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Prozessbeteiligte auch Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen.
Ablauf einer Gerichtsverhandlung im Zivilprozess
Die mündliche Verhandlung im Zivilprozess unterliegt im Wesentlichen stets den selben Abläufen. Diese sind im Einzelnen wie folgt:
- Aufruf zur Sache und Eröffnung der mündlichen Verhandlung
- Feststellung der Anwesenheit der Parteien
- gegebenenfalls Güteverhandlung
- sodann: Ergebnis der Güteverhandlung
- Einführung in den Sach- und Streitstand durch das Gericht: Der Sachstand ist der Lebenssachverhalt zu den jeweiligen Prozessbeteiligten. Der Streitstand ist die rechtliche Komponente, die prozessual zum Thema gemacht wurde.
- Antragstellung der Parteien: Dadurch wird dem Begehren der Prozessbeteiligten Ausdruck verliehen
- persönliche Anhörung der Parteien: Diese dient der Aufklärung des Sachverhaltes
- Erörterung der Sache
- gegebenenfalls erneute Vergleichsverhandlungen
- Beweisaufnahme: Diese ist vonnöten, wenn Tatsachen noch streitig sind
- erneute Erörterung des Sach- und Streitstandes sowie der Beweisaufnahme
- Schluss der mündlichen Verhandlung: Wenn die Sache aus Sicht des Gerichtes vollständig erörtert ist
- Verkündung der gerichtlichen Entscheidung durch den Vorsitzenden
Welche Beweismittel sind im Zivilprozess anerkannt?
Im Zivilprozess sind die folgenden Beweismittel zulässig:
- Sachverständigenbeweis
- Augenschein (Die Beweisform beinhaltet die durch die Augen oder andere Sinnesorgane wahrnehmbaren Tatsachen)
- Parteivernehmung (hierbei werden die Parteien selbst befragt)
- Urkundenbeweis
- Zeugen
Der Zeuge im Zivilprozess
Die Zeugenvernehmung gehört im Zivilprozess zu den wohl häufigsten Beweismitteln. Auch die Vernehmung eines Zeugen läuft nach einem bestimmten Schema ab, welches von Seiten des Gerichts stets zu beachten ist. Dieses sieht im Wesentlichen den folgenden Ablauf vor:
- Vor der eigentlichen Vernehmung ist der Zeuge zu belehren: Um eine Falschaussage im Zivilprozess zu vermeiden, wird der Zeuge zunächst über seine Pflicht zur wahrheitsgemäßen Aussage belehrt.
- Gegebenenfalls steht dem Zeugen ein Zeugnisverweigerungsrecht zu, über das der Zeuge sodann auch zu belehren ist.
- Vernehmung des Zeugen: Zunächst werden die Angaben zur Person erfragt.
- Es folgen die Angaben zur Sache.
- Auch die Parteien haben ein Recht, dem Zeugen Fragen zu stellen.
- Nach der Vernehmung des Zeugen schließen sich Fragen um eine eventuelle Beeidigung des Zeugen an.
- Sodann wird der Zeuge entlassen.
Die Beweislast im Zivilprozess
Bezüglich der Frage nach der Beweislast im Zivilprozess gilt folgender Grundsatz: In der Regel trägt jede Partei die Beweislast für diejenigen Tatsachen, die zum Tatbestand einer ihr günstigen Rechtsnorm gehören. Das heißt, dass jede Partei all das beweisen soll, was ihr selbst nützlich ist.
Der Vergleich im Zivilprozess
Ein Verfahren kann, sofern die Parteien dies wünschen, auch mittels eines Vergleiches beendet werden anstatt mit einem richterlichen Urteil.
Ein Vergleich ist ein Vertrag, durch den der Streit oder die Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis im Wege gegenseitigen Nachgebens beseitigt wird. Gesetzlich normiert ist er in § 779 des Bürgerlichen Gesetzbuches (kurz: BGB).
Zum Zwecke der gütlichen Beilegung kann also im Rahmen eines Zivilprozesses ein sogenannter Prozessvergleich geschlossen werden.
Die Rechtsmittel im Zivilprozess
Sofern sich eine Partei mit der Entscheidung des Gerichtes nicht zufrieden gibt, besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, sogenannte Rechtsmittel einzulegen. Mit diesen wird die gerichtliche Entscheidung gerügt.
Rechtsmittel entfalten stets einen sogenannten Devolutiv– sowie einen Suspensiveffekt.
Devolutiveffekt bedeutet, dass die Sache an ein übergeordnetes Gericht weitergeleitet wird. So ist beispielsweise das Landgericht dem Amtsgericht übergeordnet.
Suspensiveffekt bedeutet hingegen, dass die Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung zunächst aufgeschoben wird.
Gegen Urteile gibt es unter bestimmten Voraussetzungen die Rechtsmittel der Berufung und der Revision.
Die Berufung im Zivilprozess
Gegen Endurteile im ersten Rechtszug kann – unter bestimmten Voraussetzungen – im Zivilprozess Berufung eingelegt werden. Mit ihr können sowohl rechtliche als auch tatsachenbezogene Rügen verfolgt werden und zudem neue Tatsachen und Beweise in den Prozess eingebracht werden.
Die Revision im Zivilprozess
Ein weiteres Rechtsmittel, mit dem eine gerichtliche Entscheidung gerügt werden kann, ist das Rechtsmittel der Revision. Mit ihr können jedoch – im Gegensatz zur Berufung – keine neuen Tatsachen angeführt werden. Das vorherige Urteil wird hingegen lediglich auf Rechtsfehler hin überprüft.
Schriftsätze im Zivilprozess
Es gibt kein einheitliches Muster einer Klageschrift im Zivilprozess. Je nachdem, welches Begehren der Kläger individuell verfolgt, unterscheiden sich die jeweiligen Anträge. Einer Antrag im Rahmen einer Zahlungsklage ist beispielsweise anders zu formulieren als bei einer Feststellungsklage. Ein Rechtsanwalt kann Sie im Einzelfall in Bezug auf Ihr persönliches Klagebegehren beraten.
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