Zeugnisverweigerungsrecht: Wann besteht es?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 25. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Kann ich zur Aussage einer Tat im Straßenverkehr schweigen?

Zeugnisverweigerungsrecht für die Lebensgefährten: Ein Zeugnisverweigerungsrecht für Verlobte und eingetragene Lebensgefährten gibt es
Zeugnisverweigerungsrecht für die Lebensgefährten: Ein Zeugnisverweigerungsrecht für Verlobte und eingetragene Lebensgefährten gibt es

Sollten Sie als Fahrer in die Situation kommen, dass Sie zu einer bestimmten Tat im Straßenverkehr von der Polizei befragt werden – beispielsweise bei einer Kontrolle – können Sie von Ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen. Das bedeutet, Sie können als Zeuge darüber Schweigen bewahren und müssen sich dazu nicht weiter äußern.

Bevor ein Bußgeldbescheid bei  Ihnen per Brief eintrifft, gibt es die Möglichkeit, dass Sie via Stellungnahme dazu ein Kommentar verfassen.  Meist wird das durch einen  Anhörungsbogen veranlasst, in welchem die genauen Anschuldigungen erklärt sind. Der Anhörungsbogen kann bis zu einem Monat brauchen, bis dieser Sie postalisch erreicht.

Ob nun ein Verwandter von Ihnen gefahren ist oder Sie selbst: Ausschließlich zu der eigenen Person müssen Angaben gemacht werden. Der Fahrer muss im Anschluss ermittelt werden. Dagegen müssen Sie keine Aussagen zum Sachverhalt und den genauen Ablauf der Tat machen. Hier tritt Ihr Recht auf eine Zeugnisverweigerung in Kraft.

FAQ: Zeugnisverweigerungsrecht

Was besagt das Zeugnisverweigerungsrecht?

Zeugen dürfen ihre Aussage zur Sache verweigern, wenn sie damit z. B. nahe Verwandte oder Ehepartner belasten oder wenn sie Berufsgeheimnisträger (z. B. Anwalt, Arzt, geistliche Seelsorger) sind.

Wo ist das Zeugnisverweigerungsrecht geregelt?

Im Strafverfahren (wegen Straftaten) und im Bußgeldverfahren (wegen einer Ordnungswidrigkeit) ergibt sich dieses Recht aus §§ 52, 53 StPO.

Wie unterscheiden sich Aussage- und Zeugnisverweigerungsrecht voneinander?

Das Aussageverweigerungsrecht steht Beschuldigten zu. Sie müssen sich nicht zum Tatvorwurf äußern und brauchen sich nicht selbst zu belasten. Das Zeugnisverweigerungsrecht steht hingegen nur Zeugen zu, die in einem besonderen Verhältnis zum Beschuldigten stehen.

Weitere Informationen zum Zeugnisverweigerungsrecht

Zeugnisverweigerungsrecht: Wenn der Blitzer zugeschlagen hat, muss der Fahrzeughalter nicht immer den Fahrer nennen.

Wer geblitzt wird, ist immer der Fahrer. Über das Kennzeichen lässt sich aber nur der Halter feststellen. Dieser kann sich aber unter Umständen auf das Zeugnisverweigerungsrecht berufen. Wann dieser Fall eintreten kann, erfahren Sie hier. » Weiterlesen...

Im Video: Das Wichtige zum Zeugnisverweigerungsrecht

https://www.youtube.com/watch?v=a7nP6gCABNw
Alles Wichtige zum Zeugnisverweigerungsrecht finden Sie in unserem Video.

Das deutsche Gesetz im Zusammenhang mit dem Zeugnisverweigerungsrecht

In der Strafprozessordnung (StPO) und der Zivilprozessordnung (ZPO) ist das Zeugnisverweigerungsrecht gemäß ihrer Regelung genannt und erklärt. Die StPO bezieht sich dabei auf das Strafrecht und die ZPO auf das Zivilrecht. Wenn Sie eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen haben und dafür einen Bußgeldbescheid bekommen, gilt das Zeugnisverweigerungsrecht nach StPO. Solch eine Ordnungswidrigkeit kann eine Geschwindigkeitsüberschreitung sein oder auch das Nichtbeachten einer roten Ampel.

Definition Zeugnisverweigerungsrecht

Auch das Zeugnisverweigerungsrecht besteht bei Geschwindigkeitsüberschreitung
Auch das Zeugnisverweigerungsrecht besteht bei Geschwindigkeitsüberschreitung

Das Zeugnisverweigerungsrecht gilt gemäß § 52 StPO für Angehörige des Beschuldigten und laut § 53 StPO für Berufsgeheimnisträger. Sollen sie z. B. vor Gericht als Zeugen aussagen, müssen sie keine Auskunft geben, wenn sie den Beschuldigten belasten würde.Eine Aussagepflicht besteht dann nicht.

Zeugnisverweigerungsrecht laut § 52 StPO: Wer gilt als naher Verwandter?

Der Paragraph 52 StPO regelt das Zeugnisverweigerungsgesetz aus persönlichen Gründen und listet dabei alle die Personen auf, welche die Möglichkeit haben, über ihr Zeugnis keine Auskunft geben zu müssen. Unter diese Menschen fallen:

  • Der Ehegatte und Ehegattin
  • Der eingetragene Lebenspartner oder die eingetragene Lebenspartnerin
  • Der Verlobte und die Verlobte
  • Familienmitglieder, die in gerade Linie mit dem Beschuldigten verwandt sind
  • Verteidiger des Beschuldigten

Ein gesetzlicher Vertreter kann weitere, hilfreiche Informationen über das Zeugnisverweigerungsrecht geben und auch den oben genannten Personen im Falle einer Anhörung Auskunft erteilen, wenn diese die Bedeutung des Rechtes nicht kennen. Der Rechtsanwalt kann dann als Unterstützung dienen und Ratschläge zum Ablauf der Vernehmung geben.

Zeugnisverweigerungsrecht für Berufsgeheimnisträger: Der § 53 der Strafprozessordnung (StPO)

Das Zeugnisverweigerungsrecht gilt auch für Berufsgeheimnisträger, wie z. B. Ärzte.
Das Zeugnisverweigerungsrecht gilt auch für Berufsgeheimnisträger, wie z. B. Ärzte.

Der Paragraph 53 (StPO) regelt dagegen das Zeugnisverweigerungsrecht aus beruflichen Gründen. Hierbei sind Personen gemeint, die mit dem Beschuldigten und dem Sachverhalt entweder in einem beruflichen Kontakt stehen oder durch den Beruf mit der Tat verknüpft sind. Dazu zählen zum Beispiel folgende Personen:

  • Geistliche, die als Seelsorger fungiert haben
  • Ärzte, die in Verbindung mit ihrer Schweigepflicht stehen
  • Apotheker
  • Journalisten
  • Anwälte
  • Psychotherapeuten

Was ist der Unterschied zwischen Aussageverweigerungs- und Zeugnisverweigerungsrecht?

Generell sind das Aussageverweigerungsrecht und das Zeugnisverweigerungsrecht sich sehr ähnlich. Nur die Gesetzgebung macht dies anhand folgender Unterschiede fest:

  • Bei dem Zeugnisverweigerungsrecht werden Zeugen als Grundlage genommen. Hierbei kann eine von der Tat betroffene Person vor Gericht auf eine Aussage über sich oder eine andere Person verzichten. Somit kann unter bestimmten Umständen auf Angaben zum Tathergang geschwiegen werden.
  • Bei dem Aussageverweigerungsrecht werden die beschuldigten Personen in einem Strafverfahren als Grundlage genommen. Sie haben dabei ein Recht darauf, ihre Aussage zu verweigern, welche Sie möglicherweise belasten könnte. Dem Beschuldigten steht die Option zur Aussageverweigerung frei.
Tipp: Im Falle einer Anhörung ist es immer von Vorteil sich mit den Rechtsparagraphen genauer auseinanderzusetzen, da Sie bei einem Vorfall im Straßenverkehr durchaus auf das Zeugnisverweigerungsrecht beharren können. Dieses Recht hat für Sie auf die darauffolgenden Abläufe keinen negativen Einfluss.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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13 Kommentare

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  1. Renate F
    Am 7. Februar 2024 um 20:06

    Hallo, ich habe einen Bußgeldbescheid über 40 Euro bekommen. Park Zeit Überschreitung. Das Auto hatte ich aber an diesem Tag in der Familie ausgeliehen. Lohnt sich ein Einspruch und muss ich die Person benennen?

  2. Alisa
    Am 23. Dezember 2020 um 0:22

    Hallo, mein Verlobter ist mit meinem Auto gefahren und wurde außerorts mit 123 km/h geblitzt. Erlaubt waren 100 km/h. Ich habe einen Zeugenfragebogen bekommen. Kann ich dann also nur meine Daten angeben und von meinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen?

    Lg

    Danke im Voraus

  3. Ursula
    Am 4. November 2020 um 11:45

    Hallo :)

    eine Freundin von mir ist in Deutschland mit 57 km h zu schnell auf der Autobahn geblitzt worden mit dem Auto ihrer Stief Mutter. Sie selbst hat ihren Wohnsitz in Tschechien, ihre Stiefmutter in Österreich.

    Der anhörungsbogen ist nun gekommen. Wenn die Stiefmutter angibt nicht gefahren zu sein und keine angaben zu der person macht die tatsächlich gefahren ist und so vom zeugnisverweigerungsrecht gebraucht macht, kann so der strafe von ca 280€ entgangen werden und kann dann die in Österreich lebende Stief Mutter für Deutschland ein Fahrtenbuch bekommen?

    Mit freundlichen Grüßen
    ursula

  4. JuVe
    Am 17. April 2020 um 15:28

    Hallo,
    ich bin mit dem Auto meiner Mutter 24 kmh zu schnell gefahren. Meine Mutter hat nun einen Zeugenfragebogen erhalten. Sie hat ja offensichtlich ein Zeugnisverweigerungsrecht. Was passiert, wenn sie von diesem Gebrauch macht? Ist mit einer Auferlegung eines Fahrtenbuches zu rechnen?

  5. D. E.
    Am 27. Februar 2020 um 22:01

    Hallo,
    ich zeige als Privatperson Falschparker beim Ordnungsamt an.
    Ist es möglich die Nennung meines Namens im Schreiben welches dem/der Fahrzeughalter*in zugestellt wird zu vermeiden bzw. diesen zu anonymisieren? Sollte es zu einem Gerichtsverfahren kommen, stehe ich als Zeugin zur Verfügung.
    Ich möchte es den Falschparkern jedoch nicht zu leicht machen mich privat zu finden, da mein Name in unserer Stadt mit etwas Recherche eindeutig zuzuordnen ist.

    Danke!

  6. Masira
    Am 16. August 2018 um 9:04

    Hallo,

    ich habe einen Bußgeldbescheid erhalten wegen Geschwindigkeitsüberschreitung von 7 km/h, der Bescheid wurde von einem Angestellten erstellt (Im Auftrag Herr XX), der jedoch krankheitsbedingt seit 4 Monaten schon nicht mehr im DIenst ist und den Bescheid somit gar nicht erstellt haben kann.
    Ist der Bescheid somit rechtens?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. Oktober 2018 um 16:30

      Hallo Marira,

      wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. HansX
    Am 7. April 2018 um 22:18

    Wenn ich zur Führung eines Fahrtenbuchs verdonnert wurde: Kann ich nicht die Herausgeabe desselben ebenfalls verweigern, wenn ich damit einen Verwandten im Sinne §52 StPO belasten würde?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. Mai 2018 um 9:28

      Hallo HansX,

      das Zeugnisverweigerungsrecht wird in diesem Fall nicht derart greifen. Das Nicht-Aushändigen eines auferlegten Fahrtenbuches zieht weitere Sanktionen nach sich.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Rolf
    Am 4. März 2018 um 13:42

    Ich habe einen Anhörungsbogen wegen Geschwindigkeitsüberschreitung (außerorts um 23 km/h) bekommen. Gefahren ist mein Schwiegervater.
    Habe ich ein Zeugnisverweigerungsrecht?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. April 2018 um 21:50

      Hallo Rolf,

      bei einem Anhörungsbogen sind Sie lediglich dazu verpflichtet, Angaben zu Ihrer eigenen Person zu machen. Sie müssen den Fahrer dementsprechend nicht benennen. Allerdings kann es passieren, dass Ihnen die Führung eines Fahrtenbuchs auferlegt wird.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. TNobis
    Am 31. Januar 2018 um 11:16

    Hallo zusammen,
    ich bin in einer Baustelle in Belgien mit 110 KM\h geblitzt worden. Erlaubt waren dort 90 KM\h.
    Jetzt habe ich ein Antwortformular für Verkehrszuwiederhandlung bekommen.
    Aus diesem schreiben geht hervor, das von den 110 KM\h nach abzug von tolleranz und so noch 103 KM\h übrig bleiben.
    Somit war dann (netto) 103 KM\h zu schnell. Da dies im Januar passierte und das schreiben auch im Januar zugestellt wurde, kommt eine Verjährungsfrist nicht in Betracht.
    Das ist für mich das erste Mal, das ich im Ausland geblitzt wurde, kann mir jemand mal einen guten Tip geben was ich machen bzw. wie ich mich verhalten soll.

    Danke vorab.

    TNobis

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