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Zeugenfragebogen erhalten – Was ist jetzt zu tun?

Von bussgeldkatalog.org, letzte Aktualisierung am: 7. Mai 2023

Was ist ein Zeugenfragebogen und wer bekommt ihn?

Der Zeugenfragebogen trifft in der Regel vor dem Bußgeldbescheid ein
Der Zeugenfragebogen trifft in der Regel vor dem Bußgeldbescheid ein

In der Regel trifft vor dem Bußgeldbescheid der sogenannte Anhörungsbogen ein. Und zwar immer dann, wenn ein Fahrer einen Verkehrsverstoß begeht. Sie haben aber einen Zeugenfragebogen im Briefkasten und wissen nicht, was Sie jetzt tun können? Dieser Ratgeber soll Abhilfe schaffen.

In den meisten Fällen erhält der Halter eines Pkw den Anhörungsbogen immer dann, wenn mit seinem Fahrzeug eine Ordnungswidrigkeit laut Verkehrsrecht begangen wurde. Das können zum Beispiel ein Rotlichtverstoß oder eine Geschwindigkeitsüberschreitung sein. Der eigentliche Fahrer jedoch, der die Ordnungswidrigkeit vermutlich begangen hat, bleibt davon zunächst unberührt. Der Anhörungsbogen ist in erster Linie dafür da, dem Fahrer im Wesentlichen die Gelegenheit zu geben, sich zu dem Vorfall zu äußern.

Bevor eine Behörde den Bußgeldbescheid verschicken kann, muss zuerst der Fahrer ermittelt werden. Dafür ist auch die Mithilfe des Fahrzeughalters erforderlich. Schließlich belassen die Behörden eine Ordnungswidrigkeit nur ungern straffrei. Doch wer zahlt bei einem Zeugenfragebogen das Bußgeld? Der Fahrer, denn in Deutschland haftet der Halter grundsätzlich nicht für die Ordnungswidrigkeit, die durch einen anderen Fahrer begangen wurde (sogenannte Fahrerhaftung).

FAQ: Zeugenfragebogen

Was ist ein Zeugenfragebogen und wer bekommt ihn?

Hat die Bußgeldbehörde einen Verkehrsverstoß ermittelt, der offenbar nicht vom Fahrzeughalter begangen wurde, so bekommt dieser einen Zeugenfragebogen zugeschickt und kann darin Angaben zur Identität des Fahrers machen.

Kann ich den Zeugenfragenbogen ignorieren?

Wenn Sie als Kfz-Halter keine Angaben auf dem Fragebogen machen, kann es sein, dass die Polizei weitere Untersuchungen veranlasst und ggf. persönlich bei Ihnen erscheint oder Sie vorlädt. Außerdem droht Ihnen die Auflage, ein Fahrtenbuch führen zu müssen.

Wann habe ich das Recht, Angaben zum Fahrer zu verweigern?

Wenn Sie mit der Angabe einen nahen Angehörigen (Ehepartner, Verlobte/r und Verwandte in gerader Linie) belasten, dann können Sie sich auf Ihr Zeugnisverweigerungsrecht berufen. Sofern Sie sich selbst belasten würden, steht Ihnen ein Aussageverweigerungsrecht zu.

Keine Lust zu lesen? Zeugenfragebogen im Video erklärt

Video: Das müssen Sie zum Zeugenfragebogen wissen!
Video: Das müssen Sie zum Zeugenfragebogen wissen!

Weiterführende Ratgeber zum Zeugenfragebogen

Wann erhalten Sie einen Zeugenfragebogen?

Wenn die Bußgeldbehörde den Fahrer nicht identifizieren kann, dann wird an den Halter ein Zeugenfragebogen versendet
Wenn die Bußgeldbehörde den Fahrer nicht identifizieren kann, dann wird an den Halter ein Zeugenfragebogen versendet

Einen Zeugenfragebogen erhält ein Betroffener in der Regel dann, wenn die Behörden bereits wissen, dass der Halter den Verstoß nicht begangen hat.

Das kann im Nachhinein geschehen, wenn Sie schon im Anhörungsbogen bekräftigt haben, dass nicht Sie als Besitzer des Kfz nicht gefahren und auch nicht der Verursacher der Ordnungswidrigkeit sind.

Es kann in seltenen Fällen aber auch passieren, dass die Behörde selbst feststellt, dass Halter und Fahrer nicht ein und dieselbe Person sind. Zeigt das Blitzerfoto zum Beispiel eine weibliche Person, der Halter ist jedoch männlich, so kann dies der Fall sein und der Halter erhält sofort den Zeugenfragebogen.

Bereits im Anhörungsbogen kann der Betroffene den tatsächlichen Fahrer benennen. Dann ist das Ermittlungsverfahren gegen Sie beendet und wird stattdessen gegen den Verkehrssünder eröffnet. Eine weitere Möglichkeit ist aber auch, dass ein Zeugenfragebogen bei einer Ordnungswidrigkeit versendet wird, wenn sich die Behörde nicht sicher ist, dass zum Tatzeitpunkt der Fahrzeughalter auch Fahrzeugführer war.

Welche Informationen zum Beispiel ein Zeugenfragebogen bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ein Zeugenfragebogen enthalten kann, sehen Sie im nachfolgenden Zeugenfragebogen-Muster:

Adresse der Behörde
Straße
PLZAdresse des Betroffenen
Straße
PLZ
Geboren am: XX.XX.XX
Aktenzeichen: XYZeugenfragebogen

 

Sehr geehrte(r) Herr/Frau XY

Der/dem Führer(in) des PKW mit dem Kennzeichen XXXXXX wird vorgeworfen, am XX.XX.XXXX um XX:XX Uhr in Stadt, Kreis XY, Straße/Autobahn folgende Ordnungswidrigkeit begangen zu haben:

Sie überschritten die zulässige Hochgeschwindigkeit außerhalb um 35 km/h
Zulässige Geschwindigkeit: 100 km/h.
Festgestellte Geschwindigkeit (abzüglich Toleranz): 135 km/h

§ XX Abs. XX

Beweismittel: Radarmessung und Frontfoto
Zeuge: XY, Polizeistation, Filmnummer: XXXXXXXXXX

Teilen Sie bitte die Personalien und Anschrift der verantwortlichen Person auf der Rückseite dieses Schreibens mit. Sie vermeiden dadurch weitere Ermittlungen.

Senden Sie diesen Fragebogen innerhalb einer Woche nach Zugang zurück, selbst wenn Sie von Ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen.

Falls nicht festgestellt werden kann, wer zur Tatzeit das Fahrzeug führte, kann der Halterin oder dem Halter des Kraftfahrzeuges gemäß § 31a der Straßenverkehrszulassungsordnung ein Fahrtenbuch auferlegt werden.

Im Auftrag,

XY

Zeugenfragebogen als Muster

Beispiel eines Zeugenfragenbogens zum Download

Gerne können Sie dieses Muster zum eigenen Gebrauch herunterladen. Im Folgenden finden Sie die Vorlage im PDF-Format zum Download:

  • Kostenloser Download
  • Muster als PDF-Dokument
  • Beispielhafte Vorlage

Zeugenfragebogen: Aussage verweigern – Chance auf Verjährung?

Sie haben das Recht, auf dem Zeugenfragebogen die Aussage zu verweigern, z. B. wenn der Fahrer ein naher Verwandter ist
Sie haben das Recht, auf dem Zeugenfragebogen die Aussage zu verweigern, z. B. wenn der Fahrer ein naher Verwandter ist

Die Verjährung einer Ordnungswidrigkeit beträgt drei Monate. Nach dieser Frist können Sie in der Regel nicht mehr von der zuständigen Behörde für die Tat belangt werden. Während jedoch die Frist durch die Versendung eines Anhörungsbogens aussetzt und von neuem beginnt, wird diese bei einem Zeugenfragebogen nicht unterbrochen und läuft ab Zeitpunkt der begangenen Ordnungswidrigkeit fort.

Hat der Halter keine Angaben auf dem Zeugenfragebogen gemacht bzw. den Zeugenfragebogen nicht ausgefüllt, so kann es sein, dass zunächst ein weiterer amtlicher Brief ins Haus flattert, also eine Erinnerung daran, die Angaben zu machen. Es kann dabei auch vorkommen, dass Sie als Adressat des Zeugenfragebogens als Zeuge zum Vorsprechen in die Behörde oder sogar ins nächste Polizeipräsidium vorgeladen werden.

Zudem droht gemäß §31 a der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) das Risiko einer Fahrtenbuchauflage, wenn die Behörde aufgrund der fehlenden Mitwirkung des Fahrzeughalters keinen Fahrer ermitteln konnte. In der Regel geschieht dies aber in den seltensten Fällen bei der ersten Aussageverweigerung.

Weiterhin kann die Bußgeldstelle zum zügigen Voranschreiten der Ermittlung weitere Maßnahmen erheben und die Polizei bitten, den Täter im direkten Umfeld des Halters ausfindig zu machen. Zur Ermittlung des Fahrers kann die Polizei notfalls auch gegen die bei Ihnen wohnhaft gemeldeten Personen vorgehen, bei Ihnen klingeln oder bei der Passbehörde Passfotos von verdächtigen Personen anfordern und diese zum Beispiel mit dem Blitzerfoto abgleichen.

Die Personen, die die Polizei hierbei befragt, müssen jedoch im Rahmen des Zeugnisverweigerungsrechts keine Auskunft geben. Im Allgemeinen kann es sich lohnen, hierbei einen Rechtsanwalt zurate zu ziehen, da er auf den individuellen Einzelfall und alle Eventualitäten eingehen kann.

Zeugnisverweigerungsrecht: Sie haben die Möglichkeit bei einem Zeugenfragebogen ein Zeugnisverweigerungsrecht in Anspruch zu nehmen, wenn zum Einen Sie selbst der Fahrer waren oder zum Anderen ein naher Angehöriger der tatsächliche Fahrer ist, so müssen Sie keine Angaben zur Sache machen. Sie sollten jedoch nicht absichtlich eine falsche Person wahrheitswidrig benennen. Das gilt als falsche Verdächtigung und wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder aber mit einer Geldstrafe geahndet.

Zeugenfragebogen bei Firmenwagen

Ist also die Identität eines Fahrers unklar, so verschickt die Behörde einen Zeugenfragebogen. Dies ist auch die reguläre Vorgehensweise, wenn der Halter eine GmbH und das Auto in dem Falle ein Firmenwagen ist. Wird hierbei allerdings nur eine juristische Person, also die GmbH oder die AG an sich angesprochen bzw. adressiert, so ist diese unnatürliche Person nicht verpflichtet, Angaben zur Sache zu leisten. Wird hingegen ein gesetzlicher Vertreter mit dem Zeugenfragebogen angeschrieben, so besteht eine Auskunftspflicht. Es sei denn, es handelt sich bei dem Fahrer zum Beispiel um den Ehegatten oder einen anderen nahen Verwandten. Auch der Ex-Lebenspartner oder -Ehegatte ist davon ausgenommen.

Ein häufiger Fehler in Firmen ist, dass sie den Zeugenfragebogen zum Ausfüllen gleich an den tatsächlichen Fahrer übergeben, sodass dieser sich darum kümmern muss. Dies ist ein zunehmend ungeschickter Zug. Denn der tatsächliche Fahrer verzichtet damit entweder auf sein Zeugnisverweigerungsrecht oder die Firma riskiert eine kostenpflichtige Fahrtenbuchauflage, wenn der Fahrer nicht antwortet, um den Vorwurf gegen sich abzuwehren.

Die Fahrtenbuchauflage ist nicht als Strafe zu sehen, sondern als vorbeugende Maßnahme. Bei ihr muss der Fahrzeughalter oder sein Beauftragter vor jeder Fahrt,

  • deren Beginn mit Datum und Uhrzeit,
  • den Namen und die Anschrift des Fahrzeugführers,
  • das amtliche Kennzeichen,
  • Datum sowie Uhrzeit nach der Beendigung der Fahrt eintragen.

Das Fahrtenbuch ist ständig mitzuführen, wie auch auf Verlangen vorzuzeigen. Die Verwaltungsbehörde legt die Dauer der Auflage fest. Verstöße gegen die Fahrtenbuchauflage werden mit einem Bußgeld geahndet, da dies als Ordnungswidrigkeit zu werten ist.

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181 Kommentare

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  1. Sissy sagt:

    Hallo,
    ich habe eine Anhörung erhalten mit einem Tatvorwurf der länger als 3 Monate her ist.
    Auf Nachfrage sagte man mir das die Firma einen Zeugenfragebogen erhalten und ausgefüllt zurück gesandt hat.
    Ist die Verjährung dadurch nicht mehr gegeben?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Sissy,

      der Zeugenfragebogen unterbricht die Verjährung in der Regel nicht. Es empfiehlt sich in Ihrem Fall, einen Anwalt zur Hilfe zu nehmen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Melina sagt:

    Hallo, ich habe eine Frage
    Ich wurde vor etwa 2 wochen mit 17 km/h zu schnell geblitzt. Meine Mutter bekam den zeugefragebogen, weil sie die Halterin ist. Das Bußgeld habe ich direkt an dem Tag überwiesen an dem ich bzw. meine mutter den Brief erhalten hat. Muss jetzt auch der Fragebogen ausgefüllt werden oder ist die Sache mit der Geldüberweisung damit erledigt. Denn auf dem Brief steht “Bitte geben Sie die Peronnalien der gefahrenen Person an… Sie müssen den Fragebogen NICHT zurücksenden wenn innerhalb der 1 woche das Geld bezahlt wird”.? Hab ich ja innerhalb von 7 tagen gemacht.

    Vielen dank schonmal für Ihre Antworten

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Melina,

      die Frage haben Sie sich selbst beantwortet. Haben Sie überwiesen, ist die Sache geklärt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Franz sagt:

    Hallo,
    ich bin in der Schweiz mit 2km/h Geschwindigkeitsüberschreitung geblitzt worden. Falls Ihr nur Auskunft für Deutschland geben könnt würde ich euch bitten meinen Fall auf deutsches Recht zu beziehen.
    Meine Freundin ist Halter und hat einen Busgeldbescheid bekommen. Diesen habe ich von meinem Konto aus überwiesen. Das Geld konnte nicht zugeordnet werden und wurde an mich zurück überwiesen. Jetzt hat meine Freundin ein weiteres Schreiben bekommen mit extrem hoher Bearbeitungsgebühr. Mein Plan ist, dass meine Freundin Einspruch einlegt und sagt dass Sie nicht gefahren ist. Des Weiteren würde sie mich als Fahrer nennen. Bekomme ich dann einen Busgeldbescheid ohne Bearbeitungsgebühr oder gibt es keine Möglichkeit an dieser vorbei zu kommen?
    Falls diese Frage eine Rechtsberatung ist: Verfallen bereits entstandene Bearbeitungsgebühren nachdem der eigentliche Fahrer ausfindig gemacht werden konnte.
    Gruß

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Franz,

      zunächst ist zu klären, ob Ihre Freundin überhaupt noch Einspruch einlegen kann. Wie in Deutschland auch können Sie sich damit nicht beliebig lange Zeit lassen. Die Bearbeitungsgebühren sollten im Normalfall bestehen bleiben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Daniel sagt:

    Hallo,
    am 05.07.2017 wurde ich auf der Autobahn mit Tempo 142km/h (nach Toleranzabzug) bei erlaubten 120km/h geblitzt. Meine Freundin (Fahrzeughalterin) war damals auch mit mir unterwegs. Am 10.08.2017 kam der Zeugenfragebogen der Behörde, welcher datiert war mit 04.08.2017. Meine Freundin hat den Zeugenfragebogen Online ausgefüllt und der Ermittlungsbehörde übersandt, das war auch am 10.08.2017. Seitdem hat sich die Behörde nicht mehr bei mir gemeldet. Ist die Angelegenheit nun für mich erledigt? Wäre dankbar für eine Antwort.
    Viele Grüße D.

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Daniel,

      es ist möglich, dass die Angelegenheit nun verjährt ist. Allerdings kann es im Einzelfall verschiedene Gründe für eine Aussetzung des Verjährungsfrist geben, sodass keine generelle Aussage getroffen werden kann.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Tom sagt:

    Hallo,
    es wurde auch bei uns geblitzt in der Baustelle.
    Das Auto läuft auf die Ehefrau. Gefahren ist jemand anderes (sehr enger Verwandtschaftsgrad). Geblitzt wurde mit 36 km/h zuviel in Baustelle (außerorts). Auf dem Beweisfoto ist nur ein komplett unterbelichteter Schattenriss als Person zu sehen. Die Behörde schreibt selbst:”aufgrund der bisherigen Feststellungen konnte die/der verantwortliche Fahrer/in nicht ermittelt werden”. Die fahrende Person ist also nicht erkennbar. Ein Zeugenfragebogen ist beigefügt. Die Ordnungswidrigkeit erfolgte vor 4 Wochen. Wird hier trotzdem die Sache weiterverfolgt, wenn man vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch macht, obwohl das Foto derart miserabel ist, oder stellt man in diesen Fällen dann gleich das Ganze von Seiten der Behörde wegen schlechter Erfolgsaussicht ein, wenn eine Verweigerung des Zeugnisses abgegeben wird?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Tom,

      wenn die Bedingungen für die Zeugnisverweigerung vorliegen, kann dieses Recht wahrgenommen werden. Es lässt sich aber keine generelle Aussage darüber treffen, ob in einem solchen Fall die Ermittlungen eingestellt werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Merve sagt:

    Hallo,

    Ich wurde mit dem Fahrzeug von meine Vater geblitzt. Mein Vater hat ein Zeugenfragebogen erhalten. Ich habe mich beraten lassen, ein Anwalt meint, dass ich Garnichts machen soll. Wir sollen das Schreiben nicht wahrnehmen.. und warten bis die selbst auf mich kommen .. was meinen Sie bekommen wir Sanktionen wenn wir es so tuen ?
    Mfg

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Merve,

      wir dürfen Ihnen an dieser Stelle keine kostenlose Rechtsberatung anbieten. Grundsätzlich lässt sich jedoch sagen, dass die Behörden weitere Maßnahmen zur Fahrerermittlung anstreben können. Unter Umständen kann Ihren Vater die Pflicht, ein Fahrtenbuch zu führen, auferlegt werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Anikó sagt:

    Hallo,

    ein Bekannter von mir hat eine Firma in Ungarn, welche sich mit Transportieren von Produkten nach Deutschland beschäftigt. Die Firma (gleichzeitig auch Adressat der Briefe) erhält regelmäßig Zeugenfragebogen von verschiedenen Polizeibehörden, normalerweise wegen Ordnungswidrigkeiten wie Höchstgeschwindigkeitsüberschreitung oder Überholverbotsverletzung. In manchen Briefen wird die Firma zur Angabe des Namens und Adresse des Kfz-Fahrers aufgefordert, in anderen Briefen wird ihr aber auch die Möglichkeit angeboten, den Zeugenfragebogen nicht ausfüllen zu müssen, wenn sie innerhalb bestimmter Tage eine Strafe von 15 bis 25 Euro bezahlt. Die Firma präferiert das letztere Verfahren, also sie möchte im Weiteren keine Informationen über die jeweiligen Fahrer (Angestellte) ausgeben, sondern sie ist bereit, die Strafe zu bezahlen.

    Wie kann das erreicht werden, dass die Behörden in seinen Schriften immer auch diese Möglichkeit der Firma anbieten? Falls die Firma zu der Angabe der Daten des Fahrers trotzdem verpflichtet ist, was sind die Konsequenzen, wenn sie diese Pflicht nicht erfüllt und sie die Daten nicht ausliefert?

    Mfg,

    Anikó

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Anikó,

      dass eine entsprechende Geldbuße gezahlt wird statt einen Zeugenfragebogen ausfüllen zu müssen, ist nicht die Norm. Wahrscheinlich handelt es sich bei besagten Fällen um eher kleine Delikte mit einer vergleichsweise geringen Geldstrafe, weshalb Ihnen diese Möglichkeit gegeben wird. Es gibt jedoch keinen Antrag oder Ähnliches, durch welchen Sie immer von dieser Methode Gebrauch machen können.

      Grundsätzlich müssen auf einen Zeugenfragebogen/Anhörungsbogen Angaben zum Fahrer gemacht werden, die schriftliche Stellungnahme hingegen ist freiwillig. Werden solche Bögen nicht oder unvollständig beantwortet, verhängen die Behörden in der Regel eine zusätzliche Sanktion in Form einer Geldstrafe. Sollten sich Betroffene weiterhin weigern, Angaben zu tätigen, dann ist eine Fahrtenbuchauflage wahrscheinlich. Dann sind Sie dazu verpflichtet, entsprechend Buch über die Nutzung Ihrer Firmenwagen zu führen und dies auf Verlangen vorzuzeigen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Gisela sagt:

    Guten Tag, ich habe eine Frage. Ich habe heute einen Zeugenfragebogen zugeschickt bekommen. Der Führerin des PKW wird eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen. Beweisfoto ist auch beigefügt. Aber ich komme als Fahrzeugführer nicht in Betracht.
    Merkwürdig, ich bin es aber gewesen. Soll ich die Aussage verweigern und so eine Bußgeldzahlung vermeiden?
    Danke für Ihre Antwort.

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Gisela,

      es ist uns untersagt, eine Rechtsberatung zu erteilen.

      Grundsätzlich können Sie die schriftliche Aussage verweigern, Sie sind jedoch immer dazu angehalten, die korrekten Personalien des tatsächlichen Fahrers anzugeben und den Bogen fristgerecht zurück zu senden.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  9. Jens sagt:

    Hallo, ich bin scheinbar mit einem Leihwagen am 10.10.2017 geblitzt worden (21 km/h zu schnell / innerorts).
    Am 15.01.18 erhielt ich ein Schreiben der Behörde mit Datum vom 21.12.2017 (Anhörung im Bußgeldverfahren) mit einem Roten Erinnerungsstempel darauf “Bitte ausgefüllt zurücksenden, Sachbearbeiter, 11.01.2018.
    Vorher habe ich nix erhalten.

    Was soll/muss ich tun? Ist es nicht bereits verjährt?

    Gruß Jens

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Jens,

      die Frist der Verfolgungsverjährung beträgt drei Monate, solange kein Bußgeldbescheid verschickt worden ist. Da das Schreiben aber bereits am 21.12.2017 verfasst sein sollte, müssen Sie bei der Bußgeldstelle nachweisen, dass der Brief erst am 15.01.2018 bei Ihnen eingetroffen ist.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  10. Hadi sagt:

    Hallo,
    gestern war das Ordnungsamt bei mir zur Fahrerermittlung. Die Person auf dem Blitzerfoto ist 43km/h innerhalb geschlossener Ortschaft zu schnell gefahren und sieht mir (erschreckender weise) sehr ähnlich. Da ich den Fahrzeughalter nicht kenne, seit langem nicht geblitzt wurde und ich das Auto auf dem Blitzerfoto werder kenne, noch gefahren bin, kann ich es nicht gewesen sein.
    Der Fahrzeugführer wohnt in der selben Ortschaft wie ich und hat den selben Nachnamen..
    Der Beamte vom Ordnungsamt hatte ein Bild von mir aus dem Internet dabei (Landesbesten Ehrungen). Und es mit dem Blitzerfoto verglichen.
    Er gab an, in seinem “Bericht” schreiben zu wollen, dass ich mit hoher Wahrscheinlichkeit der Fahrzeugführer gewesen bin….
    Was kann ich nun machen???
    Wie kann es sein das dass Ordnungsamt mich verdächtigt, obwohl ich gar kein Bezug zu dem Fahrzeughalter habe?

    Danke für die Antwort

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Hadi,

      in Ihrem Fall wenden Sie sich am besten an einen Anwalt für Verkehrsrecht, der Sie über das weitere Vorgehen beraten kann.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Ulrike sagt:

    Hallo,
    ich habe ein Fahrzeug gefahren, dessen Halter ich nicht bin und wurde geblitzt. Die Behörde hat dem Fahrzeughalter jetzt einen Zeugen – Anhörungsbogen zugesandt. Der Fahrzeughalter ist aber zwischen zeitlich verstorben. Ich habe weder mit dem Fahrzeughalter in einem Haushalt gewohnt, noch bin ich direkt mit ihm verwandt gewesen.

    Was soll ich machen? Verjährt das Ganze nach drei Monaten?

    Gruß Ulrike

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Ulrike,

      Eins vorweg: Es ist uns gesetzlich untersagt, eine Rechtsberatung zu erteilen.

      Die dreimonatige Verjährungsfrist greift hier in der Regel nicht – sie würde dann gelten, wenn Sie drei Monate lang von der Sache gar nichts gehört hätten. Wenn Sie Informationen über die Behörde haben, dann sollte dieser mitgeteilt werden, dass der Fahrzeughalter verstorben ist – sonst geht diese davon aus, dass nicht kooperiert wird und verhängt weitere Sanktionen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Mohamed sagt:

    Hallo,
    ein näher verwandter ist meinem Fahrzeug am 23.12.17 geblitzt worden wo ich im Urlaub war, habe das schreiben am 14.01.18 erhalten und nicht drauf geantwortet heute am 08.03.18 die wollen jetzt unverzüglich Name und Anschrift von Fahrzeugführer haben.
    Kann ich von meinem Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch machen?
    Muss ich mit Konsequenzen rechnen?

    Besten dank im vorraus

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Mohamed,

      grundsätzlich besteht bei nahen Verwandten ein Zeugnisverweigerungsrecht. Allerdings sollten Sie sich auch dessen bewusst sein, dass Sie damit für die Behörden den Kreis der möglichen Fahrer deutlich einschränken und somit möglicherweise einen Hinweis liefern. Bei weiteren Fragen können Sie sich von einem Anwalt für Verkehrsrecht beraten lassen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Buer sagt:

    Hallo.
    Und zwar hab ich zur zeugenbefragung einen brief bekommen unwissentlich hab ich angegeben das ich Fahrzeug Führer war. (Dachte dann ist es erledigt) Obwohl es mein Freund war.
    Nun hab ich eine vorladung bekommen als Zeugin da dazu auszusagen. Wie verhalte ich mich dort am besten.? Zählt das auch zur falschaussage ?
    Freundliche grüße

  14. Elmasli sagt:

    Hallo

    Ich habe mein Fahrzeug verliehen und mein Wagen wurde geblitzt mit Telefon am Steuer. Ich bin nicht die Person und kenne die Person auch nicht persönlich er kommt aus dem Ausland ich könnte nur name und Geburtsort so wie Geburstag herausfinden? Dies habe ich schon gemeldet. Was soll ich nun tun da die Behörde mich persönlich Anruf und unter Druck setzt mit starfen. Die Person komm aus dem Ausland und ich weiß auch nicht wer sie eingeladen hat und komm auch an keine weiteren Infos mehr ran.

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Elmasli,

      Sie sollten einen Anhörungsbogen erhalten, dort können Sie den Fahrer angeben. Erhalten Sie trotzdem einen Bußgeldbescheid, können Sie Einspruch einlegen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Markus sagt:

    Bin mit dem Firmenwagen zu schnell gewesen. Die GmbH & Co.KG hat den Zeugenfragebogen bekommen. Ich bin der Geschäftsführer und würde gerne wissen ob ich auf das Schreiben stellen nehmen soll.
    Danke

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Markus,

      welches Verhalten in Ihrem Falle ratsam ist, kann ein Anwalt für Verkehrsrecht sagen. Wir sind leider nicht befugt, eine Rechtsberatung anzubieten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Mitze sagt:

    Meine Tochter ist der Halter meines PKws,welches ich immer nutze,da sie keinen Führerschein besitzt.Nun wurde mein Verlobter geblitzt.Kann ich vom Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch machen,obwohl ich nicht der Halter bin?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Mitze,

      in bestimmten Situationen steht Ihnen tatsächlich ein Zeugnisverweigerungsrecht zu. Inbesondere innerhalb der Familie soll niemand zu einer Aussage gezwungen werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. Jule sagt:

    Ich bin mit dem Fahrzeug meiner Mutter in eine Abstandmessung gekommen. Nun hat sie nach 5 Wochen einen Zeugenfragebogen bekommen. Die Messung hat ergeben, dass der vorgeschriebene Abstand um weniger als 5/10 unterschritten wurde.

    Die Fahrerin ist auf dem Foto nicht wirklich zu erkennen. Wie geht es weiter, wenn sie die Aussage verweigert?

    Gibt es, wenn man den Fahrer nicht ermitteln kann, bereits beim ersten Verstoß ein Fahrtenbuch?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Jule,

      die Behörde wird vermutlich versuchen, weiterhin den Fahrer zu ermitteln. Ggf. kann ein Fahrtenbuch auferlegt werden, ob dies geschieht, ist jedoch nicht zu prognostizieren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. B. sagt:

    Hallo bussgeldkatalog.org,
    ich bin innerorts mit 76 km/h (nach Toleranzabzug) geblitzt wurden und habe heute einen Zeugenfragebogen erhalten. Bringt es etwas vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch zu machen oder erhöht das nur die Kosten. Ich bin rechtschutzversichert. Lohnt sich eine Rechtsberatung?
    Viele Grüße B.

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo B.,

      es ist uns nicht erlaubt, Ihnen zu Schritten zu raten oder davon abzuraten. Wir bitten um Ihr Verständnis.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. Kay sagt:

    Ich habe einen flüchtigen Bekannten, dessen Vorname mir lediglich bekannt ist mitgenommen. Da ich übermüdet war, haben wir uns abgewechselt. Er wurde geblitzt. Halter bin ich. Ich kann jedoch zum Fahrer keine Aussage machen. Zeugnisverweigerung oder exakt so in die Anhörung?!

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Kay,

      leider sind wir nicht befugt, Ihnen eine Rechtsberatung anzubieten. Wenn Sie juristischen Rat suchen, können Sie sich gerne an einen Anwalt wenden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. Johannes sagt:

    Guten Tag,
    darf die Polizei mein Fahrzeug, dass auf einem Parkplatz, im Hof meines Wohnhauses, ohne mich dabei zu haben, anschauen und davon Fotos machen?

    Das ist mir vor kurzem passiert. Ich habe jetzt einen Anhörungsbogen erhalten. Da stand auch ein Datum und die Uhrzeit des Vorfalls drin. Zeugen: nur 2 Polizeibeamte.

    An dem Tag, um diese Uhrzeit war ich Zuhause und habe meine Arbeitstasche gepackt. Die könnten ja nur mein Auto von der Strasse gesehen haben und sind dann wahrscheinlich angehalten um Fotos zu machen.

    Beweise:
    Angeblich sind meine Scheinwerfer zu dunkel, damit habe ich dem Verkehr gefährdet. Obwohl die beiden Scheinwerfer Original sind.

    Ich habe diesen Bogen ausgefüllt und abgeschickt. Die Vorwürfe habe ich nicht zugegeben und das auch schriftlich begründet.

    Vor 2 Tagen fand ich im Briefkasten einen Kontrollbericht von der Polizei. Jetzt müssen die ja da gewesen sein. Die fordern von mir jetzt den Par. 21 Stvzo. Die Betriebserlaubnis sei jetzt erloschen. Zu den Scheinwerfern kommt jetzt auf einmal die unpassende Bereifung dazu. Die Einzelnorm würde mich mind. 250 Euro kosten. Das soll ich auch noch „unverzüglich“ machen.

    Warum, Wofür? Ich wurde nicht mal angehalten. Ich wurde nicht mal von Polizeibeamten angesprochen und keinen in meiner Nähe gesehen. 2 mal Post, 2 mal keinen Polizeibeamten gesehen.

    Kann sowas überhaupt möglich sein?
    Ich sitze zuhause und bekomme Post mit schockierenden Inhalten.

    Vielen Dank!

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Johannes,

      bitte konsultieren Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht und lassen sich diesbezüglich von diesem beraten. Unter Umständen kann er Ihnen helfen, einen Widerspruch einzulegen.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  21. Bä. sagt:

    Hallo
    ich bekam gestern einen Zeugenfragebogen zugesandt. Es geht um einen Überquerung der roten Ampel mit Blitz; vorwerfbare Rotzeit: 001,05s.
    Muss ich diesen auf jeden Fall beantworten, auch wenn ich von meinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch mache oder kann ich ihn einfach nicht zurück senden?

  22. Luigi sagt:

    Ich bin mit dem Fahrzeug meiner Frau außerorts mit 33 km/h zu schnell geblitzt wurden.
    Auf dem Zeugenfragebogen ist ein Link und einmalig generiertes Passwort zum Blitzerfoto.
    Das Foto gibt aufgrund einer Sonnenbrille, nur das rechte Glas ist zu sehen, und einer verdeckten linken Gesichtshälfte keine klare Aussage über den Fahrer.
    Wenn meine Frau jetzt diesen Zeugenfragebogen “ignoriert”, es ist keine Frist zur Beantwortung gesetzt, beginnt dann die Verjährung am “Tattag” und welche Auflagen können meiner Frau erteilt werden wenn sie innerhalb von drei Monaten nicht antwortet?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Luigi,

      grundlegend besteht keine Pflicht, einen Anhörungsbogen oder Zeugenfragebogen überhaupt zu beantworten. Ein Zeugenfragebogen unterbricht die Verjährung im Regelfall nicht, ein Anhörungsbogen schon. Kann die Behörde den Fahrer nicht ermitteln, dann könnte eine Fahrtenbuchauflage die Folge sein.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. Emil sagt:

    Ich bin seit jahren nicht mehr GF von der Firma werde aber weiterhin privat angeschrieben wegen bußgeldbescheide.
    Muss ich da noch darauf antworten ?? Es nervt nämlich jetzt total. Laut Handelsregisterauszug bin ich seit 2015 nicht mehr als GF eingetragen. Aber die Bußgeldstelle ist einfach zu faul einen HR Auszug aktuell zu ziehen und den neuen Halter und GF anzuschreiben. Muss ich laut deren ihrer Aussage trotzdem noch auf ihre Schreiben reagieren (Bußgeldbescheid) ??? Laut telefonischer Auskunft wäre ich dazu verpflichtet, aber ich habe keine lust mehr dazu jedesmal dass zu machen wenn ein strafzettel ins haus flattert dass mich nichts mehr angeht.

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Emil,

      inwiefern Sie noch reagieren müssen, dürfen wir nicht beurteilen – wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung anbieten. Ein Anwalt kann Sie zum weiteren Vorgehen beraten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  24. C. sagt:

    Hallo,

    ich war mit einem Bekannten im Mietauto unterwegs (er war als zweiter Fahrer im Mietvertrag vermerkt). Er wurde geblitzt und nun habe ich, da ich das Auto gemietet habe, einen Zeugenbefragungsbogen erhalten. Er lebt nicht in Deutschland, sondern im EU-Ausland (Nordafrika). Soll ich nun die Aussage verweigern oder seine Daten angeben? Wird so etwas dann überhaupt weiterverfolgt im EU-Ausland?

    Viele Grüße
    Claudia

  25. Günther sagt:

    Hallo,
    Ich bin der Halter des Kfz, mit dem mein Sohn in eine Abstandmessung geraten ist.Jetzt ist am 23.08.ein Anhöhrungsbogen mit Beweisphoto meines Sohnes gekommen. Das Photo ist nicht allzu scharf und er hatte auch eine Sonnenbrille auf. Es kämen unter anderem auch ein 1-monatiges Fahrverbot zustande. Der Anhörbogen wurde an mich gesendet.Die Strafen würde ich gerne auf mich nehmen,da er das Auto braucht und ich nicht.Daher würde ich gerne bei “Wird der Verkehrsverstoß zugegeben”einfach nur ein”Ja” ankreuzen.Nun habe ich aber die Befürchtung,das nach meiner Führerscheinabgabe die Behörde stutzig wird und der Schummel auffliegt und die Strafe empfindlich höher ausfällt eventuell dann für uns beide.
    Ich bitte Sie höflich um Ihre Meinung so schnell es Ihnen möglich ist.

  26. Adrian sagt:

    Guten Tag, wie kann ich eine Kfz-Steuer bezahlen, wenn ich nicht auf deutschem Gebiet wohne? Wie sollte ich dafür bezahlen?

  27. Markus sagt:

    Hallo,
    Ich wurde am 11.06. in meinem Firmenwagen geblitzt (35kmh ausserorst in einer Baustelle zu schnell). Der Zeugefragebogen wurde wohl wegen der Urlaubszeit erst recht spät in der Firma per Hauspost an mich zugestellt. Ich habe den Zeugenfragebogen eigenhändig ausgefüllt und abgesendet, nur mit Angabe der Minimaldaten, d.h. dass das Fahrzeug zu dem fraglichen Zeitpunkt an mich überlassen war. Ich habe nicht angegeben, dass ich es auch gefahren habe. Jetzt ist mir am 17.09. der Bussgeldbescheid zugestellt worden. Ist in diesem Fall schon die Verjährung eingetretenen, da die Behörde den Bussgeldbescheid erst nach Ablauf der 3 Monate versandt hat? Oder ist durch das eigenhändige Ausfüllen der Zeugenfragebogen automatisch zum Anhörungsbogen mutiert und damit die Verjährung ausgsetzt worden ?

    Viele Grüße,
    Markus

  28. Alexander sagt:

    Hallo liebes Redaktionsteam,

    nur zum Verständnis, wenn eine Person X eine Ordnungswidrigkeit mit einem Firmenwagen begangen hat, dann wird an die Firma ein Halterfrageboben verschickt. Nun schreibt ihr oben im Text, wenn dieser direkt an den Fahrer überreicht wird, dann kann er nicht von seinem Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch machen. Ist das so, weil dieser seine Personalien angibt / angeben muss? Aber die Angabe von Personalien ist doch keine Aussage zur Sache, oder doch? Also ist es im Allgemeinen sinnvoller, dass die Firmen selbst die Personalien der Fahrzeughalter ausfüllen?

    Meine zweite Frage bezieht sich auf den Brief der im Anschluss dann an Person X adressiert ist. Sprich, wenn die Firma oder der Halter dann die Personalien an die Behöre geschickt haben, was für ein Schreiben erhält dann Person X? Kommt zunächst ein Anhörungsbogen, Zeugefragebogen oder direkt ein Bußgeldbescheid?

    Freundliche Grüße,

    Alex

  29. Kaethe sagt:

    Ich bin geblitzt worden – mit meinem auf mich zugelassenen Fahrzeug. Heute bekam mein Mann Post. Ihm wird als Halter MEINES Fahrzeuges (wird auch mein Kz angegeben) vorgeworfen, den Geschwindigkeitsverstoß begangen zu haben. Er soll jetzt den Anhörungsbogen ausgefüllt zurücksenden. Muss er das? Und muss er angeben, dass er nicht der Halter dieses Fahrzeuges ist?
    Fotos haben sie natürlich auch mitgeschickt (Datenschutz? Fotos von mir und meinem Fahrzeug mit Örtlichkeit, wo ich um die Zeit gewesen bin, an den falschen Adressaten geschickt.).
    Habe über einen derartigen Fall nichts gefunden. Was passiert, wenn er gar nicht reagiert? Der Bußgeldbescheid, der dann käme, wäre ja auch an den falschen Adressaten gerichtet.

  30. Johannes sagt:

    Hallo,
    wie mir bekannt ist, ist beim Anhörungsbogen nicht der Zeitpunkt der Zustellung, sondern das Datum der Ausfertigung maßgeblich. Im Hinblick auf eine mögliche “Verjährung” habe ich die Frage, wie lange der Zeitraum sein darf, wenn der Anhörungsbogen mit einem zurückliegenden Datum versendet, also rückdatiert wird. Vielen Dank für Ihre Info.

  31. Ömer sagt:

    Guten Tag

    Ich wurde innerhalb geschlossener Ortschaft mit 31 km/h zu schnell geblitzt das Fahrzeug ist jedoch auf meine Mutter zugelassen sie hat ein zeugefragebogen bekommen rechtlich muss sie ja Angaben zu ihrer Personalien machen kann aber das Zeugnisverweigerungsrecht in Anspruch nehmen da ich als Sohn naher Verwandter bin das Problem ist jedoch das noch kein Blitzer Foto beigelegt wurde sollte meine Mutter also erst ein Foto verlangen und dann Angaben machen oder Angaben machen mit dem Recht die Personalien des Täters zu verweigern

  32. Peter sagt:

    Liebes Redaktionsteam,

    meine auswärts studierende Tochter wurde außerorts mit ihrem auf sie selbst zugelassenen Fahrzeug mit einer Tempoüberschreitung von 24 km/h geblitzt. Obwohl Foto und Kennzeichen eindeutig identifizierbar, erhielt sie einen Zeugenfragebogen. Da sie als Betroffene ein Auskunftsverweigerungsrecht hat und den aus ihrer Sicht unsinnigen Zeugenfragebogen (weil eindeutig) auch nicht vorhat zurückzuschicken, bleibt zu befürchten, dass ggfs. die örtliche Polizei vor Ort an der Heimatanschrift eine Identifikation durch Befragung und Vorlage des Fotos durchführen könnte. Als Vater hätte ich ein Zeugnisverweigerungsrecht. Aber, wie sieht es bei meiner mit mir im gemeinsamen Haus lebenden Lebensgefährtin aus? Muss diese sich bei Vorlage des Beweisfotos äußern, oder kann auch sie die Aussage verweigern?

    Freundliche Grüße

    Peter

  33. Peter sagt:

    Beim Aussageverweigerungsrecht ist Fahrtenbuchauflage bezogen zu dem PKW oder der Inhaber des Autos? Ich meine muss man nur an dem Auto Fahrtenbuch führen mit dem Ordnungswidrigkeit gemacht wurde oder der Inhaber des Autos muss in alle Fahrzeuge die er hat Fahrtenbuch führen?

    Danke im Voraus.

    Freundliche Grüße,
    Peter

  34. Markus sagt:

    Liebes Redaktionsteam,

    ich habe heute (18.05.2019) einen Zeugenfragebogen zu einer Ordnungswidrigkeit am 21.02.2019 erhalten. Wie sollte ich darauf reagieren in Hinblick auf eine mögliche Verjährung der 3-Monats-Frist. Ich bin selber kein Fahrer gewesen.

    Viele Grüße,

    Markus

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Markus,

      die Ordnungswidrigkeit ist nicht verjährt. Der Zeugenfragebogen ist wahrheitsgemäß auszufüllen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  35. Chris sagt:

    Hallo
    Mein Chef hat mich beauftragt einen Zeugefragebogen auszufüllen. Ich bin aber nicht der Halter sondern nur der Fahrer. Allerdings der Fahrer, der die Ordnungswidrigkeit begangen hat. Mein Chef besteht darauf, dass ich den Zeugefragebogen ausfülle. Kann ich dann von einem Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch machen?

  36. Tom sagt:

    Hallo,
    ich wurde mit 20km/h zu schnell innerorts geblitzt mit dem Auto meiner Freundin.
    Darf Sie ihr Zeugenverweigerungsrecht in Anspruch nehmen um mich zu schützen?
    Entfallen dann die kosten?

  37. Solaimani sagt:

    Hallo, Es hat mich geblitzt aber ich habe seit 2 Monate keine Berief von Amt bekommen ?

  38. Kaan sagt:

    Ich wurde mit einem Mitwagen geblitzt (Rot und länger als eine Sekunde), diese haben nun den Zeugenfragebogen ausgefüllt und auf mich verwiesen.
    Mein Problem, ich bin ab nächster woche im Urlaub für 3 wochen. Wie kann ich eine Mahnung vermeiden? Außerdem, wie muss ich verfahren, dass ich als Ersttäter meinen Führerschein später abgeben kann?

  39. Jürgen sagt:

    Folgender Sachverhalt:
    Die Ehefrau hat als Halterin eines Pkw eine Verwarnung mit Verwarnungsgeld / Anhörung erhalten.
    Der Ehemann ist gefahren (auf Foto zu erkennen).
    Auf dem Antwortbogen steht Anhörung im Bußgeldverfahren (obwohl nur Verwarnungsgeld).
    Die Antwort auf die Frage, ob die Ordnungswidrigkeit zugegeben wird, ist entsprechend Nein.
    Wie sieht es aus, wenn man als Begründung das Zeugnisverweigerungsrecht angibt und dies damit begründet, dass man mit der Person verheiratet ist.
    Darf die Polizei / Behörde mit dieser Information noch weiter ermitteln?

  40. Karl sagt:

    Guten Tag,

    habe als Halter eine Anhörung zum Bußgeldverfahren erhalten. Bußgeld über 70 Euro mit 1Pkt 23kmh außerorts zu schnell.
    Fahrer war ein Freund mit Wohnsitz in Asien.
    Beabsichtige ihn mit Adresse in dem Bogen anzugeben.
    Bekommt er den Bescheid zugestellt?
    Was passiert, wenn er nicht bezahlt?
    Er kommt nur selten nach Europa. Verjährt die Sache und wann?

    Besten Dank
    Karl

  41. Anton sagt:

    Hallo

    Mal ne frage

    Mit würde im Zeitraum x ein Firmen Pkw überlassen welche eig. Nur durch Angestellte gefahren werden dürfen

    Ich sollte in diese Zeitraum einen Lkw abholen ( der Pkw aufladen)
    Jedoch befand ich mir in Fahrer pauze

    Ein Bekannte von mir war zu Besuch bei mir und bat an mit zu fahren um so das verladen und der pauze zu sparen in somit hatte ich rechtzeitig Feierabend

    Leider würde er geblitzt ( von der Seite) ( Blitzer Foto n bissle undeutlich )
    Wir sehen uns n bisschen ähnlich seitlich !

    Nun der Frage
    1 ich hab der zeigen fragenbogen erhalten wenn ich ihm da auf aufführe als Fahrer werd meine Firma dieses erfahren !?
    2
    Meine Bekannte wohn in den Niederlanden was droht ihm da ? Bzw wird das Verfahren gegen ihm vortgesetzt

    3
    Was sind die nächste Schach Züge der Behörde ?
    Da wir uns etwas ähnlich sehen ( Foto von der Seite )

    Muss ich mit Konsequenzen rechnen ? Als Berufskraftfahrer kann ich es mir nicht erlauben 2 Punkten auf mein Konto zu nehmen

    4 was macht der Behörde bezüglich der Fahrer Identität Prüfung ? Weil im Passbild ist nicht wirklich viel Ähnlichkeit zu sehen wirklich nur von der Seite :(

    Bin ein bissle ahnungslos

    Mit freundlichen Grüßen

  42. Simone sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    meine Schwester ist am 17.10.19 zu schnell gefahren und ich habe erst gestern den Zeugenbogen zur Fshrerermittlung erhalten,den ich innerhalb von q Woche zurückschicken muss.
    Eigentlich kann ihr ja nichts mehr passieren,es ist ein OWi, 19 km h zu schnell susserhslb geschlossener Ortschaften.
    Wenn ich ihn jetzt am Wochenende beantworte und wegschicken,ist die Ordnungswidrigkeot ja eigentlich schon verjährt,oder?
    Danke für Ihre Antwort

  43. Anja sagt:

    Bußgeldverfahren ist verjährt und verfahren schriftlich eingestellt .
    Habe dann 1 Monat später einen anhörungsbogen bekommen wegen einem Fahrtenbuch, ist dies überhaupt zulässig?

  44. Gabi D. sagt:

    Hallo,
    mein Mann hat als Halter am 23.10.2019 einen Zeugenfragebogen erhalten und am 04.11. per Mail zurückgeschickt.
    Es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit vom 27.08.2019
    Mein Mann hat vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht, da unser Sohn der Fahrer war.
    Bis heute haben wir, oder ein anderer Angehöriger aus unserer Familie keinen weiteren Brief erhalten.
    Ist die Ordnungswidrigkeit evtl. schon verjährt?
    Herzlichen Dank für Ihre Antwort.

  45. Lothar h. sagt:

    Hallo,
    Frage zur Legitimität:
    Darf ich einen in Papierform komplett ausgefüllten und unterschriebenen verkehrs-ordnungswidrigkeits Zeugenfragebogen beidseitig scannen und ihn dann papierlos im Anhang per E-Mail zurückschicken an den Versender?

  46. Kai sagt:

    Hallo,

    wie sieht es mit den Ermittlungen im Ausland aus? Meine Frau und ich, wir wohnen in der Schweiz und haben ein Auto mit einem Züricher Kennzeichen. Ich wurde als Fahrzeughalter ermittelt und erhielt ein einen Zeugenfragebogen, auf dem meine Frau abgebildet ist und ihr eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 11 km/h bei 80 km/h zulässiger Geschwindigkeit zur Last gelegt wird. Durch unser Angehörigenverhältnis habe ich ein Zeugnisverweigerungsrecht. Nehmen wir an, ich mache davon Gebrauch. Würden wir in Deutschland wohnen, würde ich damit rechnen, dass die Polizei bei uns Zuhause und eventuell bei den Nachbarn klingelt. Nach Zürich würden die deutschen Polizisten doch nicht fahren, aber ob die Züricher Polizei Ermittlungen übernimmt?

    Gruss
    Kai

  47. Lo77 sagt:

    Ich hätte eine Frage :
    Das Auto meines Ex Mannes wurde geblitzt und eindeutig erkennt man seine neue Freundin.
    Wir sind seit 2 Jahren geschieden wohnen nicht in der selben Stadt . Nun wurde mir ein Anhörungsblatt zugesandt und ich frag mich warum man mich bezichtigt. Wird bei jedem vergehen der Fahrzeughalter zuerst angeschrieben ? Könnte es sein das mein Exmann falsche Angaben angegeben hat ? Oder hat man erstmal ermittelt wer dieses Auto gefahren haben könnte und da wir vor 3 Jahren verheiratet waren einfach mir ein Anhörungsbogen Zuge sendet ?
    Ich verstehe nicht warum ich dieses Schreiben erhalten habe.

  48. Stefan H sagt:

    Hallo.
    Meine Frau hat Heute einen Fragebogen mit Bild und einem Überweisungsschein mit Betrag 15€ bekommen. Auf dem Bild bin ich zu sehen. Reicht es wenn ich das Geld einfach überweise oder muss zwingend der Fragebogen zurückgeschickt werden?
    Gruß Stefan

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Stefan H.,

      Es ist uns gesetzlich untersagt, eine Rechtsberatung zu erteilen. Falls Sie sich nicht sicher sind, ziehen sie einen Anwalt hinzu.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  49. Gabi sagt:

    Hallo,
    mein Vater ist am 07.01. verstorben und wurde wohl im Dezember noch in Österreich mit einem Firmenwagen geblitzt.
    Muss dieser noch gezahlt werden?
    Blitzerfoto ist keins vorhanden.
    Vielen Dank in Voraus!
    Grüße, Gabi

  50. Evelyn sagt:

    Hallo,
    Wir wurden mit 16 kmh zuviel geblitzt, Fahrer war mein Mann. Das Auto ist auf meinen Namen und ich habe einen Zeugenfragebogen erhalten.
    Jetzt haben wir festgestellt, dass sein Führerschein 2 Tage vor dem Blitzen abgelaufen ist (mein Mann ist Spanier, spanischer Führerschein).
    Wir sind beide in Deutschland gemeldet mit Hauptwohnsitz in Spanien.
    Wie soll ich mich verhalten? Kann ich seine spanische Adresse angeben?
    Vielen Dank im Voraus!
    Gruss, Evelyn

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