Wann besteht ein Auskunftsverweigerungsrecht nach § 55 StPO?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 24. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Für wen gilt das Auskunftsverweigerungsrecht?

§ 55 StPO regelt das Auskunftsverweigerungsrecht in Deutschland.
§ 55 StPO regelt das Auskunftsverweigerungsrecht in Deutschland.

Das Auskunftsverweigerungsrecht ist keine Erfindung US-amerikanischer Anwaltsserien. Es billigt Ihnen als Zeugen das Recht zu, die Auskunft auf bestimmte Fragen zu verweigern. Nicht zu verwechseln ist es mit dem Aussageverweigerungsrecht, welches trotz der Namensähnlichkeit in einer ganz anderen Situation relevant ist. Über den Rechtbegriff des Zeugnisverweigerungsrechts werden Sie wiederum stolpern, wenn Sie einen Zeugenfragebogen erhalten. Aber ist es mit dem Auskunftsverweigerungsrecht gleichzusetzen?

Der folgende Ratgeber erklärt Ihnen im Folgenden unter anderem, wodurch sich Auskunftsverweigerungsrecht, Aussageverweigerungsrecht und Zeugnisverweigerungsrecht unterscheiden. Auch in welchen Situationen Sie von dem Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch machen können, erfahren Sie hier.

FAQ: Auskunftsverweigerungsrecht

Was ist das Auskunftsverweigerungsrecht?

Ein Zeuge hat das Recht, die Auskunft zu verweigern, wenn er sich damit selbst oder einen Angehörigen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit belastet.

Worin besteht der Unterschied zum Aussageverweigerungsrecht?

Das Auskunftsverweigerungsrecht gilt für Zeugen, das Aussageverweigerungsrecht für Beschuldigte.

Wie unterscheidet sich das Aussageverweigerungsrecht vom Zeugnisverweigerungsrecht?

Von Letzterem können Sie beim Ausfüllen eines Zeugenfragebogens Gebrauch machen und damit jegliche Auskünfte verweigern. Das Aussageverweigerungsrecht bezieht sich hingegen nur auf bestimmte Fragen.

Auskunftsverweigerungsrecht und Aussageverweigerungsrecht – ein und dasselbe?

Bei der Ähnlichkeit der Begriffe Auskunftsverweigerungsrecht und Aussageverweigerungsrecht könnte sich schnell der Eindruck aufdrängen, dass es sich hier um ein und dieselbe Sache handelt. Aber das deutsche Recht wäre nicht das deutsche Recht, wenn es so wäre. Wo liegen also die Unterschiede?

Das Auskunftsverweigerungsrecht gemäß StPO unterscheidet sich durch die Position des Befragten vom Aussageverweigerungsrecht.
Das Auskunftsverweigerungsrecht gemäß StPO unterscheidet sich durch die Position des Befragten vom Aussageverweigerungsrecht.

Das Auskunftsverweigerungsrecht wird in der StPO, der Strafprozessordnung, geregelt. Hier heißt es:

Jeder Zeuge kann die Auskunft auf solche Fragen verweigern, deren Beantwortung ihm selbst oder einem der in § 52 Abs. 1 bezeichneten Angehörigen die Gefahr zuziehen würde, wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden.

Über Ihr Recht, die Auskunft zu verweigern, müssen die Verantwortlichen Sie belehren. Zu beachten ist, dass Sie sich in der Position des Zeugen befinden, sobald Sie von Ihrem Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch machen. Anders verhält es sich beim Aussageverweigerungsrecht. Dieses ist relevant, wenn Sie beschuldigt werden, eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat begangen zu haben.

Gemäß § 136 StPO ist ein Beschuldigter bei Beginn der ersten Vernehmung darauf hinzuweisen, dass er die Aussage zu der Sache, die ihm vorgeworfen wird, verweigern kann. Hätte die wahrheitsgemäße Beantwortung von Fragen zur Folge, dass er sich selbst belastet, muss er sie nicht beantworten.

Das Auskunftsverweigerungsrecht gemäß StPO bezieht sich wie das Zeugnisverweigerungsrecht nicht auf alle Angehörigen. In der Regel können Sie davon nur bei Ihrem Ehegatten, Ihrem Verlobten, Ihrem Lebenspartner sowie bei einigen anderen Verwandtschaftsverhältnissen Gebrauch machen.

Das Zeugnisverweigerungsrecht im Zeugenfragebogen

Ihr Zeugnisverweigerungsrecht können Sie beispielsweise gebrauchen, wenn Sie einen Zeugenfragebogen erhalten. Ignorieren sollten Sie diesen nicht, auch wenn Sie keine Angaben machen wollen.

Anders als beim Auskunftsverweigerungsrecht kann beim Zeugnisverweigerungsrecht die Auskunft komplett verweigert werden.
Anders als beim Auskunftsverweigerungsrecht kann beim Zeugnisverweigerungsrecht die Auskunft komplett verweigert werden.
Wie beim Auskunftsverweigerungsrecht hat der Verzicht auf das Zeugnisverweigerungsrecht in der Regel keine Vorteile.
Wie beim Auskunftsverweigerungsrecht hat der Verzicht auf das Zeugnisverweigerungsrecht in der Regel keine Vorteile.

Anhörungsbogen und Zeugenfragebogen werden häufig verwechselt. Einen Anhörungsbogen erhalten Sie üblicherweise, damit Sie sich zu einem Verkehrsverstoß äußern können, den Sie begangen haben. Allerdings besteht hierzu keine Pflicht. Lediglich Ihre Daten müssen Sie der Behörde korrekt mitteilen, sofern diese falsch oder unvollständig sind. Haben Sie den Ihnen vorgeworfenen Verstoß nicht begangen, können Sie den tatsächlichen Fahrer nennen.

Einen Zeugenfragebogen erhalten Sie hingegen, wenn die zuständige Behörde sicher ist, dass Sie den Verstoß im Straßenverkehr nicht begangen haben. Den Bogen bekommen Sie aber, weil Sie als Halter ermittelt worden sind. Häufig ist das auch der Fall, wenn ein Verstoß mit einem Firmenwagen begangen wurde. Sie sind dazu berechtigt, sich selbst oder einen nahen Angehörigen nicht zu belasten, wenn dieser der Fahrer zum Tatzeitpunkt war.

Hierbei handelt es sich aber nicht um das Auskunftsverweigerungsrecht, sondern um das Zeugnisverweigerungsrecht. Es unterscheidet sich von ersterem dadurch, dass Sie eine Auskunft gänzlich verweigern können, wohingegen sich das Auskunftsverweigerungsrecht nur auf bestimmte Fragen bezieht.

Auch wenn Sie niemanden belasten müssen, sollten Sie dringend von einer falschen Behauptung bezüglich der Täterschaft absehen. Benennen Sie in voller Absicht eine falsche Person, erfüllt dies den Straftatbestand der falschen Verdächtigung. Darauf steht eine Geldstrafe, in manchen Fällen wird dies auch mit einer Freiheitsstrafe geahndet.

Weiterführende Informationen zum Zeugnisverweigerungsrecht:

Zeugnisverweigerungsrecht: Wenn der Blitzer zugeschlagen hat, muss der Fahrzeughalter nicht immer den Fahrer nennen.

Wer geblitzt wird, ist immer der Fahrer. Über das Kennzeichen lässt sich aber nur der Halter feststellen. Dieser kann sich aber unter Umständen auf das Zeugnisverweigerungsrecht berufen. Wann dieser Fall eintreten kann, erfahren Sie hier. » Weiterlesen...

Zeugnisverweigerungsrecht: StPO regelt dieses Recht

Das Zeugnisverweigerungsrecht gibt betreffenden Personen die Möglichkeit keine Angaben zur Tat im Straßenverkehr zu machen. Was dabei genau zu beachten ist und wer genau auf eine Zeugnisverweigerung bestehen kann, wird im Ratgeber dazu genauer erklärt. » Weiterlesen...

Welche Folgen hat es, vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch zu machen?

Wie beim Auskunftsverweigerungsrecht hat der Verzicht auf das Zeugnisverweigerungsrecht in der Regel keine Vorteile.
Wie beim Auskunftsverweigerungsrecht hat der Verzicht auf das Zeugnisverweigerungsrecht in der Regel keine Vorteile.

Vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch zu machen, schadet Ihnen prinzipiell nicht, da Sie sich dadurch lediglich nicht selbst bzw. keinen nahen Angehörigen belasten. Dahingehend unterscheidet es sich nicht vom Auskunftsverweigerungsrecht.

Gewissermaßen ist es aber ein Hinweis auf die Person des Fahrers zum Tatzeitpunkt, wenn Sie Ihr Zeugnisverweigerungsrecht nutzen, da dies nur im Falle eines bestimmten Personenkreises möglich ist. Es ist daher denkbar, dass die Beamten dadurch zu Ermittlungen in eine bestimmte Richtung animiert werden.

Sie können das Zeugnisverweigerungsrecht im Übrigen nicht nur in einem Zeugenfragebogen anwenden. Auch wenn Sie im Zuge einer Befragung zur örtlichen Polizeidienststelle eingeladen werden, ist das möglich. Vor Gericht gilt Entsprechendes.

Nutzen Sie Ihr Zeugnisverweigerungsrecht im Zuge der Ermittlung des Fahrers, der mit Ihrem Kfz zum Tatzeitpunkt unterwegs war, führt das möglicherweise dazu, dass dieser nicht ermittelt werden kann. In diesem Fall wird das Bußgeldverfahren zwar eingestellt, sobald die Verfolgungsverjährung eingetreten ist, aber Ihnen blüht möglicherweise eine Fahrtenbuchauflage.

Haben Sie eine Fahrtenbuchauflage erhalten, müssen Sie Beginn und Ende jeder Fahrt dokumentieren sowie den Namen und die Anschrift des Fahrzeugführers und das amtliche Kennzeichen des Kfz vermerken. Führen Sie das Fahrtenbuch nicht ständig mit, kann das mit einem Bußgeld geahndet werden.

Zusammenfassung zum Thema Auskunftsverweigerungsrecht

  • Sie können als Zeuge von Ihrem Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch machen, wenn Sie sich oder nahe Angehörige bei einer wahrheitsgemäßen Aussage belasten würden.
  • Es unterscheidet sich vom Aussageverweigerungsrecht, weil sie, um dieses nutzen zu können, ein Beschuldigter sein müssen – kein Zeuge.
  • Das Auskunftsverweigerungsrecht bezieht sich nur auf die Beantwortung bestimmter Fragen, wohingegen Sie eine Auskunft komplett verweigern können, wenn Sie Ihr Zeugnisverweigerungsrecht nutzen.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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