Fahrerermittlung nach Ordnungswidrigkeit: Wie funktioniert das?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 24. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Wie eine Fahrzeugführerermittlung funktioniert

Die Fahrerermittlung erfolgt durch einen Zeugenfragebogen.
Die Fahrerermittlung erfolgt durch einen Zeugenfragebogen.

Es gibt viele verschiedene Arten von Blitzern, welche eine Geschwindigkeitsüberschreitung dokumentieren.

Standblitzer fotografieren das Fahrzeug und zeigen im Nachhinein auf der Abbildung das Kennzeichen sowie den Fahrer.

Nicht immer ist dieser jedoch auch der Halter des Autos.

Für die Behörden gilt es dann herauszufinden, wer der tatsächliche Fahrer ist. Diesem droht dann ein Bußgeld für den Geschwindigkeitsverstoß oder sogar ein Vermerk im Flensburger Punktekonto.

Wie bei der Fahrerermittlung generell der Ablauf ist und welche Schritte stattfinden, erklärt der folgende Ratgeber.

FAQ: Fahrerermittlung

Wie kann der Fahrer ermittelt werden?

In vielen Fällen handelt es sich dabei auch um den Halter des Fahrzeugs. Dieser kann per Datenabgleich mit dem KBA ausfindig gemacht werden. Sind Halter und Fahrer nicht dieselbe Person, wird ein Zeugenfragebogen verschickt.

Was ist ein Zeugenfragebogen?

Im Zeugenfragebogen kann der Fahrzeughalter angeben, wer sein Kfz gefahren und die Ordnungswidrigkeit begangen hat.

Wie kann ich mich gegen einen Bußgeldbescheid wehren, wenn ich nicht der Fahrer war?

Sie können einen Einspruch einlegen und diesen damit begründen, dass Sie die Ordnungswidrigkeit nicht begangen haben.

Wann Sie einen Fragebogen zu einer Fahrerermittlung erhalten

Bei einigen Messgeräten, die im Straßenverkehr verwendet werden, um Geschwindigkeitsübertretungen zu dokumentieren, erfolgt die Auswertung über die systematische Fotodokumentation. Beispielsweise ist der Poliscan Speed ein solcher Blitzer, welcher häufiger verwendet wird.

Allerdings kann ein Foto nicht mit Sicherheit belegen, wer genau der Fahrer ist. Generell werden von Beamten der Bußgeldbehörde die Fotos ausgewertet und es wird eine Überprüfung mit vorliegenden Daten, wie Kennzeichen und Personalien, vorgenommen.

Damit die Behörden im Anschluss den richtigen Fahrzeugführer ermitteln können, ist es notwendig, dass die Halter einen Fragebogen zugesendet bekommen. Für die Fahrerermittlung ist dieser Zeugenfragebogen essentiell, da dieser darin aufgefordert wird, Angaben zum tatsächlichen Fahrer zu tätigen. In dem Bogen wird die Tatzeit angegeben und zudem das Foto des Messgerätes hinzugefügt, damit eine Identifikation von Seiten des Fahrers möglich ist.

Gut zu wissen: Der betroffene Fahrzeughalter wird anhand seines Nummernschildes ausfindig gemacht und kontaktiert. In der Regel ist das Kennzeichen auf dem Messfoto deutlich erkennbar.

Das Autokennzeichen hilft, den Fahrer zu ermitteln, da der Besitzer Bescheid wissen sollte, welche Person das Fahrzeug in dem Zeitraum nutzte.

Fahrerermittlung: Die Aussage zu verweigern ist möglich

Nach Erhalt eines Fahrerermittlungsbogens sind Sie als Halter verpflichtet wahrheitsgemäße Aussagen zum Fahrer der Behörde zu geben. Eine weitere Option besteht darin, dass Sie die Aussage verweigern. Ein Zeugnisverweigerungsrecht können Sie dann in einigen Ausnahmefällen in Anspruch nehmen, wenn Sie sich oder Familienmitglieder ansonsten belasten würden.

Schon gewusst? Wenn Sie die Wahl treffen, dass Sie die Angaben zum Fahrer verweigern, droht Ihnen keine zusätzliche Strafmaßnahme.

Die Folgen nach einer nicht erfolgreichen Fahrerermittlung

Vor dem Bußgeldbescheid möchten die Behörden den richtigen Fahrer ermitteln.
Vor dem Bußgeldbescheid möchten die Behörden den richtigen Fahrer ermitteln.

Wenn der tatsächliche Fahrer von den Behörden nicht ermittelt werden kann, trotz der Überprüfung des Halters sowie des Blitzerfotos und auch bei Vergleich des Personalfotos des Fahrzeugbesitzers keine Übereinstimmung herauskommt, können für wiederholte derartige Fälle andere Anordnungen die Folge sein.

Zwar wird hier kein Bußgeld oder Punkte in Flensburg verordnet, aber es kann dazu kommen, dass der Halter die Anordnung zum Führen eines Fahrtenbuches auferlegt bekommt.

Bei diesem Buch muss jede Fahrt dokumentiert werden und der Fahrer mit vollem Namen, Adresse und Fahrtzeit angegeben werden. Meist muss das Fahrtenbuch über einen Zeitraum von sechs bis zwölf Monaten geführt werden.

Dabei ist jeder Anfang und Ende der Fahrt mit dem Wagen des Halters zu dokumentieren. Dies kann einiges an Aufwand bedeuten. Allerdings ist es eine Garantie für die Behörden, dass bei einem wiederholten Fall ein Nachweis existiert, wer der Fahrer zum Tatzeitpunkt war.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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4 Kommentare

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  1. Christian W
    Am 5. Februar 2024 um 14:14

    Wenn ich einen Park oder Halteverstoss begangen habe und von meinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch mache ,muss ich dann trotzdem bezahlen ?

  2. Rolf N
    Am 22. April 2023 um 14:34

    Die Bußgeldbehörde kann doch z.B. feststellen, wer bei Kfz-Versicherung als Fahrer neben evtl. dem Halter genannt ist. Wird diesem Ermittlungsansatz i.d.R. gefolgt?

  3. Jens F
    Am 1. Oktober 2022 um 10:49

    Die Antwort auf die Frage von Jürgen P würde mich acuh interessieren.

  4. Jürgen P
    Am 7. August 2021 um 12:14

    Entstehen für den Fahrer bei Fahrerermittlung aufgrund Verweigerung der Fahrernennung durch den Halter zusätzliche Kosten?

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