Der Zeugenfragebogen trifft in der Regel vor dem Bußgeldbescheid ein
In der Regel trifft vor dem Bußgeldbescheid der sogenannte Anhörungsbogen ein. Und zwar immer dann, wenn ein Fahrer einen Verkehrsverstoß begeht. Sie haben aber einen Zeugenfragebogen im Briefkasten und wissen nicht, was Sie jetzt tun können? Dieser Ratgeber soll Abhilfe schaffen.
In den meisten Fällen erhält der Halter eines Pkw den Anhörungsbogen immer dann, wenn mit seinem Fahrzeug eine Ordnungswidrigkeit laut Verkehrsrecht begangen wurde. Das können zum Beispiel ein Rotlichtverstoß oder eine Geschwindigkeitsüberschreitung sein. Der eigentliche Fahrer jedoch, der die Ordnungswidrigkeit vermutlich begangen hat, bleibt davon zunächst unberührt. Der Anhörungsbogen ist in erster Linie dafür da, dem Fahrer im Wesentlichen die Gelegenheit zu geben, sich zu dem Vorfall zu äußern.
Bevor eine Behörde den Bußgeldbescheid verschicken kann, muss zuerst der Fahrer ermittelt werden. Dafür ist auch die Mithilfe des Fahrzeughalters erforderlich. Schließlich belassen die Behörden eine Ordnungswidrigkeit nur ungern straffrei. Doch wer zahlt bei einem Zeugenfragebogen das Bußgeld? Der Fahrer, denn in Deutschland haftet der Halter grundsätzlich nicht für die Ordnungswidrigkeit, die durch einen anderen Fahrer begangen wurde (sogenannte Fahrerhaftung).
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Zeugenfragebogen
Was ist ein Zeugenfragebogen und wer bekommt ihn?
Hat die Bußgeldbehörde einen Verkehrsverstoß ermittelt, der offenbar nicht vom Fahrzeughalter begangen wurde, so bekommt dieser einen Zeugenfragebogen zugeschickt und kann darin Angaben zur Identität des Fahrers machen.
Kann ich den Zeugenfragenbogen ignorieren?
Wenn Sie als Kfz-Halter keine Angaben auf dem Fragebogen machen, kann es sein, dass die Polizei weitere Untersuchungen veranlasst und ggf. persönlich bei Ihnen erscheint oder Sie vorlädt. Außerdem droht Ihnen die Auflage, ein Fahrtenbuch führen zu müssen.
Wann habe ich das Recht, Angaben zum Fahrer zu verweigern?
Wenn Sie mit der Angabe einen nahen Angehörigen (Ehepartner, Verlobte/r und Verwandte in gerader Linie) belasten, dann können Sie sich auf Ihr Zeugnisverweigerungsrecht berufen. Sofern Sie sich selbst belasten würden, steht Ihnen ein Aussageverweigerungsrecht zu.
Keine Lust zu lesen? Zeugenfragebogen im Video erklärt
Video: Das müssen Sie zum Zeugenfragebogen wissen!
Wer darf vom Auskunftsverweigerungsrecht Gebraucht machen? Wie unterscheidet es sich von Aussageverweigerungsrecht? In diesem Ratgeber erfahren Sie alles Wichtige zum Thema. » Weiterlesen...
Der Zeugenfragebogen wird normalerweise versendet, wenn der Fahrer eines Autos nach einer Verkehrsordnungswidrigkeit nicht identifiziert werden konnte. Aber darf dieser Fragebogen ignoriert werden? Welche Konsequenzen können aus fehlender Mitwirkung entstehen? » Weiterlesen...
Wer geblitzt wird, ist immer der Fahrer. Über das Kennzeichen lässt sich aber nur der Halter feststellen. Dieser kann sich aber unter Umständen auf das Zeugnisverweigerungsrecht berufen. Wann dieser Fall eintreten kann, erfahren Sie hier. » Weiterlesen...
Das Zeugnisverweigerungsrecht gibt betreffenden Personen die Möglichkeit keine Angaben zur Tat im Straßenverkehr zu machen. Was dabei genau zu beachten ist und wer genau auf eine Zeugnisverweigerung bestehen kann, wird im Ratgeber dazu genauer erklärt. » Weiterlesen...
Wann erhalten Sie einen Zeugenfragebogen?
Wenn die Bußgeldbehörde den Fahrer nicht identifizieren kann, dann wird an den Halter ein Zeugenfragebogen versendet
Einen Zeugenfragebogen erhält ein Betroffener in der Regel dann, wenn die Behörden bereits wissen, dass der Halter den Verstoß nicht begangen hat.
Das kann im Nachhinein geschehen, wenn Sie schon im Anhörungsbogen bekräftigt haben, dass nicht Sie als Besitzer des Kfz nicht gefahren und auch nicht der Verursacher der Ordnungswidrigkeit sind.
Es kann in seltenen Fällen aber auch passieren, dass die Behörde selbst feststellt, dass Halter und Fahrer nicht ein und dieselbe Person sind. Zeigt das Blitzerfoto zum Beispiel eine weibliche Person, der Halter ist jedoch männlich, so kann dies der Fall sein und der Halter erhält sofort den Zeugenfragebogen.
Bereits im Anhörungsbogen kann der Betroffene den tatsächlichen Fahrer benennen. Dann ist das Ermittlungsverfahren gegen Sie beendet und wird stattdessen gegen den Verkehrssünder eröffnet. Eine weitere Möglichkeit ist aber auch, dass ein Zeugenfragebogen bei einer Ordnungswidrigkeit versendet wird, wenn sich die Behörde nicht sicher ist, dass zum Tatzeitpunkt der Fahrzeughalter auch Fahrzeugführer war.
Welche Informationen zum Beispiel ein Zeugenfragebogen bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ein Zeugenfragebogen enthalten kann, sehen Sie im nachfolgenden Zeugenfragebogen-Muster:
Adresse der Behörde Straße PLZAdresse des Betroffenen Straße PLZ Geboren am: XX.XX.XX Aktenzeichen: XYZeugenfragebogen
Sehr geehrte(r) Herr/Frau XY
Der/dem Führer(in) des PKW mit dem Kennzeichen XXXXXX wird vorgeworfen, am XX.XX.XXXX um XX:XX Uhr in Stadt, Kreis XY, Straße/Autobahn folgende Ordnungswidrigkeit begangen zu haben:
Sie überschritten die zulässige Hochgeschwindigkeit außerhalb um 35 km/h Zulässige Geschwindigkeit: 100 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (abzüglich Toleranz): 135 km/h
Beweismittel: Radarmessung und Frontfoto Zeuge: XY, Polizeistation, Filmnummer: XXXXXXXXXX
Teilen Sie bitte die Personalien und Anschrift der verantwortlichen Person auf der Rückseite dieses Schreibens mit. Sie vermeiden dadurch weitere Ermittlungen.
Senden Sie diesen Fragebogen innerhalb einer Woche nach Zugang zurück, selbst wenn Sie von Ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen.
Falls nicht festgestellt werden kann, wer zur Tatzeit das Fahrzeug führte, kann der Halterin oder dem Halter des Kraftfahrzeuges gemäß § 31a der Straßenverkehrszulassungsordnung ein Fahrtenbuch auferlegt werden.
Im Auftrag,
XY
Beispiel eines Zeugenfragenbogens zum Download
Gerne können Sie dieses Muster zum eigenen Gebrauch herunterladen. Im Folgenden finden Sie die Vorlage im PDF-Format zum Download:
Zeugenfragebogen: Aussage verweigern – Chance auf Verjährung?
Sie haben das Recht, auf dem Zeugenfragebogen die Aussage zu verweigern, z. B. wenn der Fahrer ein naher Verwandter ist
Die Verjährung einer Ordnungswidrigkeit beträgt drei Monate. Nach dieser Frist können Sie in der Regel nicht mehr von der zuständigen Behörde für die Tat belangt werden. Während jedoch die Frist durch die Versendung eines Anhörungsbogens aussetzt und von neuem beginnt, wird diese bei einem Zeugenfragebogen nicht unterbrochen und läuft ab Zeitpunkt der begangenen Ordnungswidrigkeit fort.
Hat der Halter keine Angaben auf dem Zeugenfragebogen gemacht bzw. den Zeugenfragebogen nicht ausgefüllt, so kann es sein, dass zunächst ein weiterer amtlicher Brief ins Haus flattert, also eine Erinnerung daran, die Angaben zu machen. Es kann dabei auch vorkommen, dass Sie als Adressat des Zeugenfragebogens als Zeuge zum Vorsprechen in die Behörde oder sogar ins nächste Polizeipräsidium vorgeladen werden.
Zudem droht gemäß §31 a der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) das Risiko einer Fahrtenbuchauflage, wenn die Behörde aufgrund der fehlenden Mitwirkung des Fahrzeughalters keinen Fahrer ermitteln konnte. In der Regel geschieht dies aber in den seltensten Fällen bei der ersten Aussageverweigerung.
Weiterhin kann die Bußgeldstelle zum zügigen Voranschreiten der Ermittlung weitere Maßnahmen erheben und die Polizei bitten, den Täter im direkten Umfeld des Halters ausfindig zu machen. Zur Ermittlung des Fahrers kann die Polizei notfalls auch gegen die bei Ihnen wohnhaft gemeldeten Personen vorgehen, bei Ihnen klingeln oder bei der Passbehörde Passfotos von verdächtigen Personen anfordern und diese zum Beispiel mit dem Blitzerfoto abgleichen.
Die Personen, die die Polizei hierbei befragt, müssen jedoch im Rahmen des Zeugnisverweigerungsrechts keine Auskunft geben. Im Allgemeinen kann es sich lohnen, hierbei einen Rechtsanwalt zurate zu ziehen, da er auf den individuellen Einzelfall und alle Eventualitäten eingehen kann.
Zeugnisverweigerungsrecht: Sie haben die Möglichkeit bei einem Zeugenfragebogen ein Zeugnisverweigerungsrecht in Anspruch zu nehmen, wenn zum Einen Sie selbst der Fahrer waren oder zum Anderen ein naher Angehöriger der tatsächliche Fahrer ist, so müssen Sie keine Angaben zur Sache machen. Sie sollten jedoch nicht absichtlich eine falsche Person wahrheitswidrig benennen. Das gilt als falsche Verdächtigung und wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder aber mit einer Geldstrafe geahndet.
Zeugenfragebogen bei Firmenwagen
Ist also die Identität eines Fahrers unklar, so verschickt die Behörde einen Zeugenfragebogen. Dies ist auch die reguläre Vorgehensweise, wenn der Halter eine GmbH und das Auto in dem Falle ein Firmenwagen ist. Wird hierbei allerdings nur eine juristische Person, also die GmbH oder die AG an sich angesprochen bzw. adressiert, so ist diese unnatürliche Person nicht verpflichtet, Angaben zur Sache zu leisten. Wird hingegen ein gesetzlicher Vertreter mit dem Zeugenfragebogen angeschrieben, so besteht eine Auskunftspflicht. Es sei denn, es handelt sich bei dem Fahrer zum Beispiel um den Ehegatten oder einen anderen nahen Verwandten. Auch der Ex-Lebenspartner oder -Ehegatte ist davon ausgenommen.
Ein häufiger Fehler in Firmen ist, dass sie den Zeugenfragebogen zum Ausfüllen gleich an den tatsächlichen Fahrer übergeben, sodass dieser sich darum kümmern muss. Dies ist ein zunehmend ungeschickter Zug. Denn der tatsächliche Fahrer verzichtet damit entweder auf sein Zeugnisverweigerungsrecht oder die Firma riskiert eine kostenpflichtige Fahrtenbuchauflage, wenn der Fahrer nicht antwortet, um den Vorwurf gegen sich abzuwehren.
Die Fahrtenbuchauflage ist nicht als Strafe zu sehen, sondern als vorbeugende Maßnahme. Bei ihr muss der Fahrzeughalter oder sein Beauftragter vor jeder Fahrt,
deren Beginn mit Datum und Uhrzeit,
den Namen und die Anschrift des Fahrzeugführers,
das amtliche Kennzeichen,
Datum sowie Uhrzeit nach der Beendigung der Fahrt eintragen.
Das Fahrtenbuch ist ständig mitzuführen, wie auch auf Verlangen vorzuzeigen. Die Verwaltungsbehörde legt die Dauer der Auflage fest. Verstöße gegen die Fahrtenbuchauflage werden mit einem Bußgeld geahndet, da dies als Ordnungswidrigkeit zu werten ist.
Rechtsanwalt Mathias Voigt besitzt seine Zulassung seit 2013. Zuvor studierte er an der juristischen Fakultät in Rostock und absolvierte sein Referendariat in Nordrhein-Westfalen. Als Autor für bussgeldkatalog.org informiert er Verbraucher unter anderem über deren Rechte in einem Bußgeldverfahren.
Hallo,
ich fahre einen Firmenwagen und habe von der Firma am 9.9. einen Zeugenfragebogen erhalten wobei der Verstoß am 22.06. war. Das bedeutet die Verjährungsfrist ist in 2 Wochen bereits eingetroffen. Wie verhalte ich mich richtig?
Den Zeugenfragebogen gar nicht beantworten oder Aussage verweigern … ?? Bitte um Hilfe, vielen Dank.
wie Sie sich hierbei richtig verhalten, hängt von den jeweiligen Umständen ab. Es ist zunächst richtig, dass der Zeugenfragebogen die Verjährung nicht unterbricht. Sofern Sie der gesetzliche Vertreter der Firma sind, müssen Sie antworten. Waren Sie selbst oder ein Ihnen naher Verwandter der Fahrer, so können Sie von Ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen und müssen keine Angaben zur Sache machen. Gegebenenfalls droht der Firma dann eine Fahrtenbuchauflage.
Hallo,
Ich habe auch mal eine Frage. Darf die Polizei zur Personenermittlung bei den Nachbarn klingeln? Nachdem ich von meinem Zeugnisverweigerungrecht Gebrauch gemacht habe, waren sie sehr empört und haben das Blitzerfoto in der Nachbarschaft gezeigt. Da der Fahrer eine Sonnenbrille trug, war er anhand des Passfotos vom Einwohnermeldeamt nicht eindeutig zu erkennen. Dieser Aufwand wegen 70€! Darf die Polizei deshalb in der Nachbarschaft “ermitteln”? Vielen Dank für eine Antwort
die Ermittlungsbehörden sind gehalten alle rechtlich möglichen Maßnahmen zur Ermittlung des Fahrers zum Tatzeitpunkt zu ergreifen und alle Ermittlungen zur Aufklärung des Falls durchzuführen. Dazu gehört auch die Befragung der Nachbarschaft.
Muss man den Zeugenfragebogen zu einem Bußgeldbescheid ausfüllen oder kann man diesen ignoriern und nur das Geld an die Behörde überweisen? Es handelt sich um eine Geschwindigkeitsübertretung außerhalb geschlossener Ortschaften um 16km/h. Bei dem betreffenden Auto handelt es sich um ein Firmenfahrzeug.
Hallo,
Ich habe einen Zeugenfragebogen erhalten. Vor vier Wochen soll ich 26km/h außerorts zu schnell gefahren sein, allerdings kann ich mich nicht mehr erinnern und der Fahrer könnte auch meine Schwester gewesen sein. Wenn ich schreibe, dass ich mich nicht erinnern kann und die Behörde mir dann ein Foto zusendet oder andere Ermittlungen einleitet, kommen dann Mehrkosten auf uns zu?
im Zweifel kann es zu einer Fahrtenbuchauflage kommen, sollte sich nicht klären lassen, wer der Fahrer des Wagens war. Allerdings begründet der Umstand als solcher (nicht zu wissen, wer der Fahrer ist) keine Mehrkosten.
Was passiert, wenn der Fahrer den Verstoß zugibt, aber den Anhörungsbogen nicht unterschreiben kann, weil er für ein Viertel Jahr im Ausland und nur schwer zu erreichen ist?
möglicherweise kann dieser auch die Unterschrift und den Bogen via Fax oder eingescannten schreiben schicken. Andernfalls können weitere Schreiben und Ermahnungen folgen.
Hallo, ein Freund aus Nicaragua ist auf dear Autobahn mit ca 50 kmh zuviel geblitzt worden.
Er reist morgen allerdings schon wieder ab.
Kann er in Nicaragua belangt werden oder hat es Konsequenzen bei seinem nächsten Urlaub?
Danke!
eine Verfolgung in Nicaragua durch deutsche Behörden ist in der Regel nicht möglich.
Dennoch kann dies Konsequenzen für den nächsten Aufenthalt Ihres Freundes in Deutschland haben. Wird ein Fahrverbot ausgesprochen, ist dieses in Deutschland gültig und kann vollstreckt werden. Auch das ausstehende Bußgeld kann dann sofort vollstreckt und von Ihrem Freund verlangt werden.
wir dürfen Ihnen leider keine Rechtsberatung geben. Die Vollstreckungsverjährung beträgt drei Jahre. Allerdings müsste zunächst ein Bußgeldverfahren gegen Ihren Freund eröffnet werden und ein fristgerechter Bußgeldbescheid (innerhalb von drei Monaten nach der Tat, spätestens aber nach 6 Monaten) ergehen. Wenn Sie einen Zeugenfragebogen erhalten haben, müssen Sie den eigentlichen Fahrer nicht benennen. Allerdings können die Behörden Ihnen dann eine Fahrtenbuchauflage geben.
Wir erhielten nach über 17Wochen nun einen Zeugenfragebogen.
Da wir kein Fahrtenbuch riskieren wollen, aber auf eine Verjährung hoffen, wollen wir die Antwort verzögern, aber nicht verweigern.
Im Schreiben ist 1Woche als Frist genannt, aber wir hoffen dass wir nach über 2 Monaten diese Frist dehnen können, da man nach so langer Zeit schon viel Zeit benötigt um sich an den Vorwurf zu erinnern.
Wie schnell kann man von uns verlangen zu antworten?
Hallo Roman,
in der Regel sollte nach 17 Wochen bereits Verjährung eingetreten sein. Der Zeugenfragebogen unterbricht die Verjährungsfrist nicht. Wie Sie in Ihrem Fall nun weiter vorgehen sollten, besprechen Sie am besten mit einem Anwalt, da wir keine Rechtsberatung geben dürfen.
Ich habe einen Bußgeldbescheid geschickt bekommen an die Adresse meines Vaters. (Mein Name)
Angeblich wurde ich geblitzt mit seinem Auto. Was aber nicht stimmt.
Jetzt habe ich den selben Bescheid noch mal bekommen an meine Adresse wo ich wohne, ich wohne schon seid 10 Jahren nicht mehr im Elternhaus.
Ich habe natürlich gleich wiederspruch eingelegt, denn die gefahrene Person ist die Freundin von meinem Vater.
Nun meine Frage, wie kommt die Bußgeldstelle auf mich? Wurden vom Halter eventuell falsche Angaben gemacht???
Hallo Jp,
da es sich auf dem Blitzerfoto um eine weibliche Person handelt, ist es möglich, dass die Bußgeldstelle Ihren Vater ausgeschlossen und direkt auf Sie geschlossen hat. Welche Angaben der Halter gemacht hat, können wir Ihnen nicht sagen.
Hallo. Ich soll angeblich am 23.6.2016 geblitzt worden sein nach Aussage meines chefs. Dieser behauptet bereits den Fragebogen bekommen zu haben. Ist das so schnell möglich? Schließlich war dies erst letzte Woche. Wenn ja, bekomme ich bei den behörden Auskunft darüber? Mein Chef behält sich alle Angaben zur sache nämlich vor.
sollten Sie einen Verkehrsverstoß begangen haben, kann Ihnen die zuständige Bußgeldstelle oder Behörde in der Regel Auskunft darüber geben. Die Fragebögen sowie der Bußgeldbescheid, werden üblicherweise, wenn der Fahrer nicht eindeutig ermittelt werden kann, an den Halter des Fahrzeugs versendet.
Da wir keine Rechtsberatung durchführen dürfen, ist es in diesem Fall eventuell auch ratsam, dass Sie sich an einen Anwalt wenden und die weitere Vorgehensweise mit diesem abklären.
Ein Bekannter aus Norwegen wurde auf der Autobahn mit 60 km/h zuviel geblitzt. Verfolgt die Bußgeldstelle die Sache auch im Ausland? Er ist KFZler und auf sein Auto angewiesen, wir haben daher Angst von einem Fahrverbot.
Norwegen kann das Bußgeld in Deutschland nicht eintreiben. Es ist aber möglich, dass er entsprechende Post bekommt. Auch drohen ihm bei Nichtzahlung strafrechtliche Konsequenzen, sollten er sich vor Ende der Verjährung wieder in Norwegen erwischen lassen. In der Regel beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr.
Hallo ich hab auch so ein zeugenfragebogen bekommen aber da steht nicht drinn wie schnell ich gefahren bin und so und wollte mal halt fragen wieso es nicht drinn steht ?
Hallo,
ich habe en Zeugenfragebogen erhalten und bin ich der Fahrer. Ich möchte gegen diesen Vorgang Einspruch einlegen. Sollte ich das jetzt machen oder nach Erhalten des Bußgeldbescheids?
generell besitzen Sie das Recht, sich selbst im Zeugenfragebogen nicht zu belasten. In diesem Fall sollten Sie nur die grundlegenden Einträge machen und der Behörde den Bogen zurücksenden. Das sollte vor dem Erhalt des Bußgeldbescheids geschehen, da Sie sonst verdächtig wirken können.
Vor einem Einspruch empfiehlt es sich, einen Rechtsanwalt zu kontaktieren und sich beraten zu lassen. Grundsätzlich sollten Sie dabei aber bis zum Erhalt des Bußgeldbescheids warten. Dann ist das Verfahren abgeschlossen und Sie können auch das Recht der Akteneinsicht zu Ihrem vollen Vorteil nutzen.
Bei uns gibt es ein Problem. Meine Schwester und ich benutzen das Auto von mein Vater, eher fährt sie als ich. Nun wurde ich geblitzt, wir bekamen einen anhörungsbohen nach hause, mein vater gab es an meine schwester und sie achtete nicht richtig aufs foto und dachte sie wär die geblitzte prson weil sie eig die woche in dem das gescahh das auto am meisten gefahren ist und auch auf der autobahn gewesen ist.
Nun erzählte sie mir, dass sie so und so hich auf x autobahn geblitzt wurde und die anhörungsbogen ausgefüllt geschickt hat, dann meinte ich nein das war bestimmt ich weil ivh auch nach dem gescehen umgekehrt bin und die beamten gefragt hatte ob ich wirklich geblitzt wäre, also wusste ich das mich ein blitzterbrief erwartet. Ich bin in dieser zeit kaum zu hause gewesen da mein studiumsplatz etwas weit ist kam ich nur spätabends nachhause, naja wir dachten wir kriegen bestimmt noch ein brief um die aussage zu verbessern, doch es kam nichts. Später kam ein polizist und gab an das sie herausgefunden haben dass ich das bin und natürlich habe ich das auch so zugegeben,
Die falsche aussage war ja nicht absichtlich und jetzt frag ich mich ob für den tat irgendwie ein strafe dazu kommt.
wenn sie dies mit dem Polizisten geklärt haben und das Missverständnis geregelt haben, bzw. erklärt haben, wie es zu dieser Aussage kam, sollte Ihnen in der Regel deswegen keine zusätzliche Strafe drohen.
habe einen fragebogen zur fahrerermittlung wegen einer ordnugswidrigkeit “sie parkten nicht am rechten fahrbahnrand’
Paragraph 12 abs. 4, Paragraph 49 stvo: paragraph 24 stvg; –bkat” bekommen.
ich war nicht der falschparker!
was wenn ich sage “ich wars nicht” was kann da passieren?
wie soll ich dagegen angehen?
in der Regel gibt Ihnen der Fragebogen die Möglichkeit zur Ordnungswidrigkeit Stellung zu nehmen. Ihre Angaben müssen wahrheitsgemäß sein, da sie zur weiteren Ermittlung herangezogen werden. Die zuständige Behörde prüfte diese dann im Zuge des Bußgeldverfahrens. Wird Ihnen ein Bußgeldbescheid zugestellt und Sie denken, dieser ist ungerechtfertigt, können Sie innerhalb von zwei Wochen Einspruch gegen den Bescheid einlegen.
gibt es einem Zeitraum in dem man sich als Fahrzeughalter grds. erinnern müsste wer das Fahrzeug geführt hat sollte man einen Zeugenfragenbogen zur Festellung des Führers erhalten? Oder kann man irgendwann sagen dass man sich nichtmehr erinnern kann?
wenn Sie sich nicht mehr erinnern können, sollten Sie dies auch im Zeugenfragebogen anmerken – einen Mindestzeitraum, innerhalb welchen Sie sich erinnern müssen, gibt es nicht. Allerdings können die Behörden Ihnen eine Auflage zur Führung eines Fahrtenbuchs auferlegen.
ich wurde vor ca. 2 Wochen von der Polizei angehalten. es wurde ein Drogen und alkoholtest gemacht und es stellte sich heraus, dass sich noch thc in meinem blut befand, da ich einige tage zuvor Cannabis konsumiert habe. das Auto mit dem ich gefahren bin war nicht mein Auto. jetzt meine frage: auf der bussgeldkatalog.org-seite steht, dass die Behörden dem Fahrzeughalter einen bogen schicken wenn der Fahrer ermittelt werden muss. die Polizei hat an dem tag meine Personalien aufgenommen. sprich der Fahrer ist bereits bekannt. erhält der halter des fahrzeugs bescheid über diesen vorfall?? ich bedanke mich schonmal herzlich für eine antwort
je nachdem welche Adresse angegeben wurde und ob die Personen familiär bedingt in einem Haushalt leben, wird der Halter ebenfalls über den Bußgeldbescheid informiert.
Danke für die Antwort, der fahrzeughalter steht in keiner Verbindung zu mir. Es handelt sich beim fahrzeughalter um den Opa meiner Freundin. muss ich damit rechnen dass er Bescheid kriegt ?
in der Regel, wenn der Fahrer bekannt ist und die Adressdaten vorliegen, besteht oft keine Notwendigkeit den Fahrzeughalter über die Ordnungswidrigkeit zu informieren. Das Bußgeldverfahren betrifft dann nur den Fahrer. Kommt es jedoch zu Problemen bezüglich der Zustellung des Bußgeldbescheids oder während des Verfahrens, kann hier auch der Fahrzeughalter angeschrieben werden.
Es kam ein Anhörungsbogen über die Nutzung g eines Mobiltelefons am Steuer versehentlich wurde das Feld ausgefüllt, nicht Fahrer gewesen zu sein. Dieses wieder durchgestrichen & nun hat die Person, welche fälschlich angegeben wurde einen Bescheid bekommen, wie ist das zu händeln?
guten abend mein chef kamm zu mir und zeigte mir ein strahfzettel mit foto ..foto war nicht gut zu erkennen. da nur ich und mein chef das auto fahren habe ich den fragenbogen mit meine daten ausgefühllt.nach hinein war mir klar das ich es nicht gewesen bin ..habe es mein chef gesagt .hat gesagt es hätte schon verschickt aber würde wiederrufen.hats aber nicht gemacht
jetzt ist mir eine einladung als zeuge vom amtsgericht geschickt worden was tun
wenn Sie bereits eine Ladung als Zeuge erhalten haben, sollten Sie diese nicht ignorieren und den Termin wahrnehmen. Bei einem Anwalt können Sie sich in Bezug auf das weitere Vorgehen Rat einholen und klären, was zu tun ist.
Hallo. Ich habe einem Freund mein Auto geliehen. Er wohnt in Thailand und war hier zu Besuch. Er wurde geblitzt und jetzt habe ich den Bescheid für die Ordnungswidrigkeit erhalten. Verfolgt die Bußgeldstelle die Sache auch im Ausland, wenn ich nun seine thailändische Adresse angebe? Vielen Dank vorab.
Hallo JR,
in der Regel werden solche Vergehen nur innerhalb der EU und erst ab einem Betrag von 70 Euro verfolgt. Da Ihr Freund in Thailand lebt, kann es durchaus sein, dass die Ordnungswidrigkeit nicht weiter verfolgt wird.
Ich wurde geblitzt. Mein Mann ist FahrzeugHalter nach dem Schreiben der Behörde betrug das Bußgeld 20 €. Wir haben nicht gezahlt und mich als Fahrer angegeben. Heute erhielt ich einen Bußgeldbescheid in Höhe von 48,50€. Kann ich Einspruch einlegen? Warum entstehen so hohe Kosten?
Ich wurde mit einem Mitwagen geblitzt. Auf dem Fragebogen sind nur Angaben zur festgestellten Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug), aber nicht zur tatsächlich gemessenen Geschwindigkeit gemacht. Wie kann ich sicher sein, dass der Toleranzabzug korrekt durchgeführt wurde, d.h. habe ich Anspruch auf die Information, wie schnell ich tatsächlich gefahren sein soll?
Am 24.10.2015 wurde ich mit dem Dienstauto von meinem Lebenspartner geblitzt. Meiner Meinung nach in Zone 50 mit 80 km/h.
Heute am 1.03.2016 erhielt mein Partner eine Mahnung/Vollstreckungsbescheid.
Wir haben bis dato nichts von der Behörde bekommen (kein Anhörungsbescheid, etc).
Bei wem, muss der Anhörungsbescheid nicht angekommen sein (Firma oder Fahrzeugfahrer), damit die Verjährungsfrist anfängt zu laufen?
Ich gehe auch davon aus, dass ich bei dieser Überschreitung der Geschwindigkeit auch Strafpunkte bekommen habe. Wie kann ich diese dann auf meinen Namen übertragen, weil ich ja auch tatsächlich gefahren bin. Wenn diese Angelegenheit nicht verjährt ist.
der Bescheid müsste bei der adresse ankommen, bei der das Auto bzw. der Halter gemeldet wurde. Sie müssen sich persönlich mit der Behörde auseinandersetzen, um die gegebenen Umstände zu klären.
Hallo,
ich fahre einen Firmenwagen und habe von der Firma am 9.9. einen Zeugenfragebogen erhalten wobei der Verstoß am 22.06. war. Das bedeutet die Verjährungsfrist ist in 2 Wochen bereits eingetroffen. Wie verhalte ich mich richtig?
Den Zeugenfragebogen gar nicht beantworten oder Aussage verweigern … ?? Bitte um Hilfe, vielen Dank.
Hallo Christian,
wie Sie sich hierbei richtig verhalten, hängt von den jeweiligen Umständen ab. Es ist zunächst richtig, dass der Zeugenfragebogen die Verjährung nicht unterbricht. Sofern Sie der gesetzliche Vertreter der Firma sind, müssen Sie antworten. Waren Sie selbst oder ein Ihnen naher Verwandter der Fahrer, so können Sie von Ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen und müssen keine Angaben zur Sache machen. Gegebenenfalls droht der Firma dann eine Fahrtenbuchauflage.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
Ich habe auch mal eine Frage. Darf die Polizei zur Personenermittlung bei den Nachbarn klingeln? Nachdem ich von meinem Zeugnisverweigerungrecht Gebrauch gemacht habe, waren sie sehr empört und haben das Blitzerfoto in der Nachbarschaft gezeigt. Da der Fahrer eine Sonnenbrille trug, war er anhand des Passfotos vom Einwohnermeldeamt nicht eindeutig zu erkennen. Dieser Aufwand wegen 70€! Darf die Polizei deshalb in der Nachbarschaft “ermitteln”? Vielen Dank für eine Antwort
Hallo Lina,
die Ermittlungsbehörden sind gehalten alle rechtlich möglichen Maßnahmen zur Ermittlung des Fahrers zum Tatzeitpunkt zu ergreifen und alle Ermittlungen zur Aufklärung des Falls durchzuführen. Dazu gehört auch die Befragung der Nachbarschaft.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Muss man den Zeugenfragebogen zu einem Bußgeldbescheid ausfüllen oder kann man diesen ignoriern und nur das Geld an die Behörde überweisen? Es handelt sich um eine Geschwindigkeitsübertretung außerhalb geschlossener Ortschaften um 16km/h. Bei dem betreffenden Auto handelt es sich um ein Firmenfahrzeug.
Hallo Nina,
ein Zeugenfragenbogen muss in der Regel ausgefüllt werden – sonst kann eine Fahrtenbuchauflage drohen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
Ich habe einen Zeugenfragebogen erhalten. Vor vier Wochen soll ich 26km/h außerorts zu schnell gefahren sein, allerdings kann ich mich nicht mehr erinnern und der Fahrer könnte auch meine Schwester gewesen sein. Wenn ich schreibe, dass ich mich nicht erinnern kann und die Behörde mir dann ein Foto zusendet oder andere Ermittlungen einleitet, kommen dann Mehrkosten auf uns zu?
Hallo Feila,
im Zweifel kann es zu einer Fahrtenbuchauflage kommen, sollte sich nicht klären lassen, wer der Fahrer des Wagens war. Allerdings begründet der Umstand als solcher (nicht zu wissen, wer der Fahrer ist) keine Mehrkosten.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Was passiert, wenn der Fahrer den Verstoß zugibt, aber den Anhörungsbogen nicht unterschreiben kann, weil er für ein Viertel Jahr im Ausland und nur schwer zu erreichen ist?
Hallo Jäger,
möglicherweise kann dieser auch die Unterschrift und den Bogen via Fax oder eingescannten schreiben schicken. Andernfalls können weitere Schreiben und Ermahnungen folgen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo, ein Freund aus Nicaragua ist auf dear Autobahn mit ca 50 kmh zuviel geblitzt worden.
Er reist morgen allerdings schon wieder ab.
Kann er in Nicaragua belangt werden oder hat es Konsequenzen bei seinem nächsten Urlaub?
Danke!
Hallo Dornenbusch,
eine Verfolgung in Nicaragua durch deutsche Behörden ist in der Regel nicht möglich.
Dennoch kann dies Konsequenzen für den nächsten Aufenthalt Ihres Freundes in Deutschland haben. Wird ein Fahrverbot ausgesprochen, ist dieses in Deutschland gültig und kann vollstreckt werden. Auch das ausstehende Bußgeld kann dann sofort vollstreckt und von Ihrem Freund verlangt werden.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Was macht man dann am besten, zahlen und ggf das Fahrverbot abwarten ….?
Hallo Dornenbusch,
wir dürfen Ihnen leider keine Rechtsberatung geben. Die Vollstreckungsverjährung beträgt drei Jahre. Allerdings müsste zunächst ein Bußgeldverfahren gegen Ihren Freund eröffnet werden und ein fristgerechter Bußgeldbescheid (innerhalb von drei Monaten nach der Tat, spätestens aber nach 6 Monaten) ergehen. Wenn Sie einen Zeugenfragebogen erhalten haben, müssen Sie den eigentlichen Fahrer nicht benennen. Allerdings können die Behörden Ihnen dann eine Fahrtenbuchauflage geben.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Vielen Dank für die Infos!
Guten Tag,
Wir erhielten nach über 17Wochen nun einen Zeugenfragebogen.
Da wir kein Fahrtenbuch riskieren wollen, aber auf eine Verjährung hoffen, wollen wir die Antwort verzögern, aber nicht verweigern.
Im Schreiben ist 1Woche als Frist genannt, aber wir hoffen dass wir nach über 2 Monaten diese Frist dehnen können, da man nach so langer Zeit schon viel Zeit benötigt um sich an den Vorwurf zu erinnern.
Wie schnell kann man von uns verlangen zu antworten?
Grüße,
Hallo Roman,
in der Regel sollte nach 17 Wochen bereits Verjährung eingetreten sein. Der Zeugenfragebogen unterbricht die Verjährungsfrist nicht. Wie Sie in Ihrem Fall nun weiter vorgehen sollten, besprechen Sie am besten mit einem Anwalt, da wir keine Rechtsberatung geben dürfen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Ich habe einen Bußgeldbescheid geschickt bekommen an die Adresse meines Vaters. (Mein Name)
Angeblich wurde ich geblitzt mit seinem Auto. Was aber nicht stimmt.
Jetzt habe ich den selben Bescheid noch mal bekommen an meine Adresse wo ich wohne, ich wohne schon seid 10 Jahren nicht mehr im Elternhaus.
Ich habe natürlich gleich wiederspruch eingelegt, denn die gefahrene Person ist die Freundin von meinem Vater.
Nun meine Frage, wie kommt die Bußgeldstelle auf mich? Wurden vom Halter eventuell falsche Angaben gemacht???
Hallo Jp,
da es sich auf dem Blitzerfoto um eine weibliche Person handelt, ist es möglich, dass die Bußgeldstelle Ihren Vater ausgeschlossen und direkt auf Sie geschlossen hat. Welche Angaben der Halter gemacht hat, können wir Ihnen nicht sagen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo. Ich soll angeblich am 23.6.2016 geblitzt worden sein nach Aussage meines chefs. Dieser behauptet bereits den Fragebogen bekommen zu haben. Ist das so schnell möglich? Schließlich war dies erst letzte Woche. Wenn ja, bekomme ich bei den behörden Auskunft darüber? Mein Chef behält sich alle Angaben zur sache nämlich vor.
Hallo Mark,
sollten Sie einen Verkehrsverstoß begangen haben, kann Ihnen die zuständige Bußgeldstelle oder Behörde in der Regel Auskunft darüber geben. Die Fragebögen sowie der Bußgeldbescheid, werden üblicherweise, wenn der Fahrer nicht eindeutig ermittelt werden kann, an den Halter des Fahrzeugs versendet.
Da wir keine Rechtsberatung durchführen dürfen, ist es in diesem Fall eventuell auch ratsam, dass Sie sich an einen Anwalt wenden und die weitere Vorgehensweise mit diesem abklären.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Ein Bekannter aus Norwegen wurde auf der Autobahn mit 60 km/h zuviel geblitzt. Verfolgt die Bußgeldstelle die Sache auch im Ausland? Er ist KFZler und auf sein Auto angewiesen, wir haben daher Angst von einem Fahrverbot.
Hallo GC,
Norwegen kann das Bußgeld in Deutschland nicht eintreiben. Es ist aber möglich, dass er entsprechende Post bekommt. Auch drohen ihm bei Nichtzahlung strafrechtliche Konsequenzen, sollten er sich vor Ende der Verjährung wieder in Norwegen erwischen lassen. In der Regel beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo ich hab auch so ein zeugenfragebogen bekommen aber da steht nicht drinn wie schnell ich gefahren bin und so und wollte mal halt fragen wieso es nicht drinn steht ?
Hallo Samet,
da es sich um den bisherigen Fragebogen für die Aussage handelt, geht es dabei, dass hier die Umstände und die Personen vorerst überprüft werden.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
ich habe en Zeugenfragebogen erhalten und bin ich der Fahrer. Ich möchte gegen diesen Vorgang Einspruch einlegen. Sollte ich das jetzt machen oder nach Erhalten des Bußgeldbescheids?
Hallo Marco,
generell besitzen Sie das Recht, sich selbst im Zeugenfragebogen nicht zu belasten. In diesem Fall sollten Sie nur die grundlegenden Einträge machen und der Behörde den Bogen zurücksenden. Das sollte vor dem Erhalt des Bußgeldbescheids geschehen, da Sie sonst verdächtig wirken können.
Vor einem Einspruch empfiehlt es sich, einen Rechtsanwalt zu kontaktieren und sich beraten zu lassen. Grundsätzlich sollten Sie dabei aber bis zum Erhalt des Bußgeldbescheids warten. Dann ist das Verfahren abgeschlossen und Sie können auch das Recht der Akteneinsicht zu Ihrem vollen Vorteil nutzen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
Bei uns gibt es ein Problem. Meine Schwester und ich benutzen das Auto von mein Vater, eher fährt sie als ich. Nun wurde ich geblitzt, wir bekamen einen anhörungsbohen nach hause, mein vater gab es an meine schwester und sie achtete nicht richtig aufs foto und dachte sie wär die geblitzte prson weil sie eig die woche in dem das gescahh das auto am meisten gefahren ist und auch auf der autobahn gewesen ist.
Nun erzählte sie mir, dass sie so und so hich auf x autobahn geblitzt wurde und die anhörungsbogen ausgefüllt geschickt hat, dann meinte ich nein das war bestimmt ich weil ivh auch nach dem gescehen umgekehrt bin und die beamten gefragt hatte ob ich wirklich geblitzt wäre, also wusste ich das mich ein blitzterbrief erwartet. Ich bin in dieser zeit kaum zu hause gewesen da mein studiumsplatz etwas weit ist kam ich nur spätabends nachhause, naja wir dachten wir kriegen bestimmt noch ein brief um die aussage zu verbessern, doch es kam nichts. Später kam ein polizist und gab an das sie herausgefunden haben dass ich das bin und natürlich habe ich das auch so zugegeben,
Die falsche aussage war ja nicht absichtlich und jetzt frag ich mich ob für den tat irgendwie ein strafe dazu kommt.
Hallo Kale,
wenn sie dies mit dem Polizisten geklärt haben und das Missverständnis geregelt haben, bzw. erklärt haben, wie es zu dieser Aussage kam, sollte Ihnen in der Regel deswegen keine zusätzliche Strafe drohen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
hallo,
habe einen fragebogen zur fahrerermittlung wegen einer ordnugswidrigkeit “sie parkten nicht am rechten fahrbahnrand’
Paragraph 12 abs. 4, Paragraph 49 stvo: paragraph 24 stvg; –bkat” bekommen.
ich war nicht der falschparker!
was wenn ich sage “ich wars nicht” was kann da passieren?
wie soll ich dagegen angehen?
danke im voraus
Hallo Erdal,
in der Regel gibt Ihnen der Fragebogen die Möglichkeit zur Ordnungswidrigkeit Stellung zu nehmen. Ihre Angaben müssen wahrheitsgemäß sein, da sie zur weiteren Ermittlung herangezogen werden. Die zuständige Behörde prüfte diese dann im Zuge des Bußgeldverfahrens. Wird Ihnen ein Bußgeldbescheid zugestellt und Sie denken, dieser ist ungerechtfertigt, können Sie innerhalb von zwei Wochen Einspruch gegen den Bescheid einlegen.
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Hallo,
gibt es einem Zeitraum in dem man sich als Fahrzeughalter grds. erinnern müsste wer das Fahrzeug geführt hat sollte man einen Zeugenfragenbogen zur Festellung des Führers erhalten? Oder kann man irgendwann sagen dass man sich nichtmehr erinnern kann?
Vieln dank im Voraus
Hallo Jan,
wenn Sie sich nicht mehr erinnern können, sollten Sie dies auch im Zeugenfragebogen anmerken – einen Mindestzeitraum, innerhalb welchen Sie sich erinnern müssen, gibt es nicht. Allerdings können die Behörden Ihnen eine Auflage zur Führung eines Fahrtenbuchs auferlegen.
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hallo,
ich wurde vor ca. 2 Wochen von der Polizei angehalten. es wurde ein Drogen und alkoholtest gemacht und es stellte sich heraus, dass sich noch thc in meinem blut befand, da ich einige tage zuvor Cannabis konsumiert habe. das Auto mit dem ich gefahren bin war nicht mein Auto. jetzt meine frage: auf der bussgeldkatalog.org-seite steht, dass die Behörden dem Fahrzeughalter einen bogen schicken wenn der Fahrer ermittelt werden muss. die Polizei hat an dem tag meine Personalien aufgenommen. sprich der Fahrer ist bereits bekannt. erhält der halter des fahrzeugs bescheid über diesen vorfall?? ich bedanke mich schonmal herzlich für eine antwort
Hallo Mark,
je nachdem welche Adresse angegeben wurde und ob die Personen familiär bedingt in einem Haushalt leben, wird der Halter ebenfalls über den Bußgeldbescheid informiert.
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Danke für die Antwort, der fahrzeughalter steht in keiner Verbindung zu mir. Es handelt sich beim fahrzeughalter um den Opa meiner Freundin. muss ich damit rechnen dass er Bescheid kriegt ?
Hallo Mark,
in der Regel, wenn der Fahrer bekannt ist und die Adressdaten vorliegen, besteht oft keine Notwendigkeit den Fahrzeughalter über die Ordnungswidrigkeit zu informieren. Das Bußgeldverfahren betrifft dann nur den Fahrer. Kommt es jedoch zu Problemen bezüglich der Zustellung des Bußgeldbescheids oder während des Verfahrens, kann hier auch der Fahrzeughalter angeschrieben werden.
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Es kam ein Anhörungsbogen über die Nutzung g eines Mobiltelefons am Steuer versehentlich wurde das Feld ausgefüllt, nicht Fahrer gewesen zu sein. Dieses wieder durchgestrichen & nun hat die Person, welche fälschlich angegeben wurde einen Bescheid bekommen, wie ist das zu händeln?
Hallo Lena,
jene Person, welche den Bescheid fälschlicherweise bekommen hat, kann einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen.
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guten abend mein chef kamm zu mir und zeigte mir ein strahfzettel mit foto ..foto war nicht gut zu erkennen. da nur ich und mein chef das auto fahren habe ich den fragenbogen mit meine daten ausgefühllt.nach hinein war mir klar das ich es nicht gewesen bin ..habe es mein chef gesagt .hat gesagt es hätte schon verschickt aber würde wiederrufen.hats aber nicht gemacht
jetzt ist mir eine einladung als zeuge vom amtsgericht geschickt worden was tun
Hall Maco,
wenn Sie bereits eine Ladung als Zeuge erhalten haben, sollten Sie diese nicht ignorieren und den Termin wahrnehmen. Bei einem Anwalt können Sie sich in Bezug auf das weitere Vorgehen Rat einholen und klären, was zu tun ist.
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Hallo. Ich habe einem Freund mein Auto geliehen. Er wohnt in Thailand und war hier zu Besuch. Er wurde geblitzt und jetzt habe ich den Bescheid für die Ordnungswidrigkeit erhalten. Verfolgt die Bußgeldstelle die Sache auch im Ausland, wenn ich nun seine thailändische Adresse angebe? Vielen Dank vorab.
Hallo JR,
in der Regel werden solche Vergehen nur innerhalb der EU und erst ab einem Betrag von 70 Euro verfolgt. Da Ihr Freund in Thailand lebt, kann es durchaus sein, dass die Ordnungswidrigkeit nicht weiter verfolgt wird.
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Ich wurde geblitzt. Mein Mann ist FahrzeugHalter nach dem Schreiben der Behörde betrug das Bußgeld 20 €. Wir haben nicht gezahlt und mich als Fahrer angegeben. Heute erhielt ich einen Bußgeldbescheid in Höhe von 48,50€. Kann ich Einspruch einlegen? Warum entstehen so hohe Kosten?
Hallo Bianca,
bei der Erstellung eines Bußgeldbescheides entstehen zusätzliche Kosten. Diese Gebühren dürfen bis zu 28,50 betragen.
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Ich wurde mit einem Mitwagen geblitzt. Auf dem Fragebogen sind nur Angaben zur festgestellten Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug), aber nicht zur tatsächlich gemessenen Geschwindigkeit gemacht. Wie kann ich sicher sein, dass der Toleranzabzug korrekt durchgeführt wurde, d.h. habe ich Anspruch auf die Information, wie schnell ich tatsächlich gefahren sein soll?
Hallo Oliver,
auf dem Zeugenfragebogen muss die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit nicht angegeben werden.
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Am 24.10.2015 wurde ich mit dem Dienstauto von meinem Lebenspartner geblitzt. Meiner Meinung nach in Zone 50 mit 80 km/h.
Heute am 1.03.2016 erhielt mein Partner eine Mahnung/Vollstreckungsbescheid.
Wir haben bis dato nichts von der Behörde bekommen (kein Anhörungsbescheid, etc).
Bei wem, muss der Anhörungsbescheid nicht angekommen sein (Firma oder Fahrzeugfahrer), damit die Verjährungsfrist anfängt zu laufen?
Ich gehe auch davon aus, dass ich bei dieser Überschreitung der Geschwindigkeit auch Strafpunkte bekommen habe. Wie kann ich diese dann auf meinen Namen übertragen, weil ich ja auch tatsächlich gefahren bin. Wenn diese Angelegenheit nicht verjährt ist.
Danke und viele Grüße
Hallo Elena,
der Bescheid müsste bei der adresse ankommen, bei der das Auto bzw. der Halter gemeldet wurde. Sie müssen sich persönlich mit der Behörde auseinandersetzen, um die gegebenen Umstände zu klären.
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Hallo karana,
dies können Sie in Anspruch nehmen und je nachdem ermittelt die Behörde nach dem Verkehrssünder.
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