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Beim Unfall nicht angeschnallt: Was droht dafür?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Anschnallen hat oberste Priorität

Vor und beim Unfall nicht angeschnallt zu sein, kann teuer werden.
Vor und beim Unfall nicht angeschnallt zu sein, kann teuer werden.

Kinder, deren Eltern pflichtbewusste Autofahrer sind, bekommen oft schon früh eingebläut, wie wichtig das Anschnallen für den Fahrer und auch die Beifahrer ist.

Nicht nur können bei der Vernachlässigung der Pflicht Bußgelder und Punkte in Flensburg fällig werden, auch die Leben der Insassen sind in Gefahr. Richtig teuer wird es dann, wenn es zum Unfall ohne den rettenden Gurt kommt.

Dieser Ratgeber beleuchtet die Frage: „Was passiert, wenn ich beim Unfall nicht angeschnallt bin?“ Hier erfahren Sie, welche Bedeutung dem Sicherheitsgurt anhaftet und welche Kosten bei Missachtung mit Unfallfolge auftreten können. Zudem wird aufgezeigt, wie die Kfz-Versicherer auf gurtlose Fahrer reagieren und welches Recht dabei in Bezug auf Mithaftung gilt.

FAQ: Unfall und nicht angeschnallt

Was hat es mit der Anschnallpflicht auf sich?

Die Gurtpflicht für Fahrer, Beifahrer und andere Insassen besteht aus gutem Grund – soll sie doch Verletzungen im Falle eines Unfalls so gering wie möglich halten.

Welche Konsequenzen hat es, wenn jemand beim Unfall nicht angeschnallt war?

Das drohende Bußgeld dürfte noch das geringere Übel sein. Abgesehen davon, dass sich die Betreffenen unnötig selbst gefährden, kann die Versicherung ggf. Leistungen verweigern, wenn die Schäden durch Anlegen des Gurtes hätten verhindert werden können.

Richtig angeschnallt sein – Das steckt dahinter

Jeder Verkehrsteilnehmer sollte sich vor Augen führen, welche Vorteile der Anschnallgurt mit sich bringt. Und dann muss auch in jedem Fall darauf geachtet werden, dass beim Anschnallvorgang alles richtig gemacht wird. Denn richtig gesichert ist der Fahrzeugführer nur, wenn der Gurt mit einem klar hörbaren Klicken einrastet und fest am Oberkörper anliegt. Kommt es im Verlauf einer Fahrt zu abrupten Bremsungen des Fahrzeugs, wird dadurch verhindert, dass die entstehenden Kräfte die Insassen aus den Sitzen herausschleudern können.

Die Wahrscheinlichkeit für Verletzungen im Auto wird durch die einfache Fixierung also extrem gesenkt. Kinder bis zu einer Größe von 1,5 Metern und einem Alter von 12 Jahren müssen außerdem mit einem zusätzlichen Kindersitz abgesichert werden. Auch bei diesen muss die sichernde Fixierung straff gezogen werden. Ein Autounfall ohne Gurt lässt sich so in jedem Fall verhindern.

Generell ist zu empfehlen: Der Bauchgurt sollte möglichst tief sitzen. Besonders Schwangeren wird das ans Herz gelegt.
Nicht angeschnallt: Ein Unfall kann lebensgefährliche Verletzungen nach sich ziehen.
Nicht angeschnallt: Ein Unfall kann lebensgefährliche Verletzungen nach sich ziehen.

Kosten nach dem Unfall: Nicht angeschnallt sein, das kann teuer werden

Waren Sie bei einem Unfall nicht angeschnallt und kommen verletzt ins Krankenhaus, müssen Sie eventuell tiefer in die Tasche greifen. Es kann unter anderem sein, dass Sie einen Teil der Krankenhauskosten selbst übernehmen müssen.

Auch ist zu beachten:

  • Das Fahren ohne Sicherheitsgurt schlägt mit einem Bußgeld von 30 Euro zu Buche.
  • Ist ein Kind ohne Kindersitz und Fixierung im Auto unterwegs, drohen sogar 60 Euro und 1 Punkt in Flensburg.

Probleme der Versicherung und der Mithaftung

Auch die Kfz-Versicherung kann Probleme bereiten, wenn Sie bei einem Unfall nicht angeschnallt waren. Denn dadurch können der Schutz der Versicherung und die entsprechenden Leistungen teilweise entfallen. Eine Leistungsverweigerung ist jedoch an gewisse Bedingungen geknüpft.

So muss in jedem Fall nachgewiesen werden, dass Verletzungen, die der Fahrzeugführer beim Verkehrsunfall erlitten hat, durch die Erfüllung der Gurtpflicht hätten verhindert werden können. Ist dem so, kann die Versicherung dem Fahrer ein Mitverschulden anrechnen. Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadenersatz sind dann nur noch reduziert vorhanden.

In Bezug auf Mithaftung wird für jeden Unfallhergang eine Einzelfallentscheidung getroffen. Auch Personen, die einen Unfall nicht verursacht haben, können zur Mithaftung verurteilt werden, wenn eine entsprechende Sicherung Verletzungen hätte verhindern können. Andersherum können Angeklagte auch von der Mitschuld freigesprochen werden, wenn sich herausstellt, dass die Erfüllung der Anschnallpflicht negative Konsequenzen nach sich gezogen hätte (beispielsweise Quetschungen im Bauchbereich).

Über den Autor

Autor
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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