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Fahrerflucht: Strafe für unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

Von bussgeldkatalog.org, letzte Aktualisierung am: 7. Februar 2023

Wann eine Anzeige wegen Fahrerflucht droht

Wie sieht die mit einer Fahrerflucht verbundene Strafe aus?
Wie sieht die mit einer Fahrerflucht verbundene Strafe aus?

Ereignet sich ein Unfall im deutschen Straßenverkehr, spielen sich in der Regel zwei verschiedene Szenarien im Kopf des Unfallverursachers ab: Das erste besteht darin, anzuhalten und sich den drohenden Konsequenzen zu stellen. Das zweite hingegen setzt sich aus einem panischen Flüchten vom Unfallort und dem damit verbundenen Vermeiden der Folgen aus dem Verkehrsrecht zusammen.

Dass es sich bei Möglichkeit Nummer zwei um Fahrerflucht handelt und diese ebenfalls mit einer Strafe einhergeht, ist dabei wohl den meisten bewusst. Trotzdem entscheiden sich immer wieder Kraftfahrer dafür, einfach mit dem Auto weiterzufahren und so zu tun, als wäre nichts gewesen.

Dieser Ratgeber klärt Sie darüber auf, weshalb eine Fahrerflucht eine hohe Strafe nach sich zieht, wie diese aussieht, welche Tatbestände bei einer Unfallflucht noch hinzukommen können und ob es möglich ist, das Strafmaß bei einer Fahrerflucht durch eine Selbstanzeige zu mildern.

FAQ: Strafe bei Fahrerflucht

Wann liegt eine Fahrerflucht vor?

Flüchten Sie nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort, anstatt anzuhalten und sich den Konsequenzen zu stellen, begehen Sie Fahrerflucht.

Welche Strafe zieht eine Fahrerflucht nach sich?

Laut § 142 des Strafgesetzbuchs (StGB) kann auf eine begangene Fahrerflucht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren folgen.

Sind außerdem verkehrsrechtliche Konsequenzen bei einer Fahrerflucht möglich?

Ja. Darüber hinaus können für eine Fahrerflucht neben der Strafe außerdem zwei bzw. drei Punkte in Flensburg, ein Fahrverbot von maximal drei Monaten sowie die Entziehung der Fahrerlaubnis auf Sie zukommen. Das Strafmaß richtet sich jedoch normalerweise nach der Höhe des vorliegenden Schadens.

Keine Lust zu lesen? Fahrerflucht im Video erklärt

Video zur Fahrerflucht
Was passiert, wenn Sie sich unerlaubt vom Unfallort entfernen?

Welche Strafe droht bei Fahrerflucht?

Haben Sie einen Verkehrsunfall verschuldet und fahren im Anschluss einfach weiter, anstatt anzuhalten, so wird dies als unerlaubtes Entfernen vom Unfallort angesehen. Die Strafe für ein solches Fehlverhalten ist im Strafgesetzbuch (StGB) festgehalten. In § 142 StGB heißt es dazu:

Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er

  1. zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder
  2. eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne daß jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Es sollte zudem erwähnt werden, dass das unerlaubte Entfernen vom Unfallort strenger geahndet wird, wenn ein Personenschaden vorlag. Doch auch wenn Sie sich nach einem Parkrempler mit einem anderen Fahrzeug aus dem Staub machen, liegt eine Fahrerflucht gemäß StGB vor. Als angemessene Wartezeit nach dem Unfall werden meist 20 bis 60 Minuten angesehen, dies hängt jedoch von den Umständen der Tat ab. Ereignete sich der Vorfall beispielsweise mitten in der Nacht, so ist es sehr unwahrscheinlich, dass der Besitzer des angerempelten Kfz in nächster Zeit auftaucht.

Entgegen der Annahme, Sie könnten der mit der Fahrerflucht verbundene Strafe aus dem Weg gehen, indem Sie einen Zettel unter den Scheibenwischer klemmen, machen Sie sich auch dann strafbar. In einer solchen Situation sind Sie dazu verpflichtet, die Polizei zu informieren und den Schaden zu melden.

Sind nach einer Unfallflucht noch weitere Folgen möglich?

Fahrerflucht: Laut StGB reicht es nach einem Parkschaden nicht aus, einen Zettel am Fahrzeug zu hinterlassen.
Fahrerflucht: Laut StGB reicht es nach einem Parkschaden nicht aus, einen Zettel am Fahrzeug zu hinterlassen.

Bei einer begangenen Fahrerflucht liegt das Strafmaß laut § 142 StGB bei einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Doch können außerdem noch verkehrsrechtliche Konsequenzen drohen?

Nach einer Fahrerflucht können die Folgen außerdem aus drei Punkten in Flensburg, einem Fahrverbot von maximal drei Monaten sowie der Entziehung der Fahrerlaubnis bestehen. Was den unfallflüchtigen Fahrer letztendlich erwartet, richtet sich erneut nach der Höhe des vorliegenden Schadens.

Folgende Sanktionen liegen im Bereich des Möglichen:

  • Der Schaden beträgt weniger als 600 Euro: Wenn der Fahrerflüchtige ausfindig gemacht werden konnte, muss er in der Regel mit einer Geldauflage rechnen. In diesem Fall kommt es zu einer Einstellung des Verfahrens.
  • Der Schaden liegt unter 1.300 Euro: Die mit der Fahrerflucht verbundene Strafe ist hier in der Höhe eines Monatsgehalts anzusetzen. Weiterhin erwarten den betroffenen Fahrer zwei Punkte in Flensburg sowie ein Fahrverbot von höchstens drei Monaten.
  • Der Schaden sprengt den Rahmen von 1.300 Euro: Die Konsequenzen für den Unfallflüchtigen bestehen in diesem Fall aus einer Geldstrafe, die durchaus über einem Monatsgehalt liegen kann, drei Punkten sowie einem Führerscheinentzug. Letzterer geht außerdem mit einer mindestens sechsmonatigen Sperrfrist einher, innerhalb der die zuständige Behörde einer Neuerteilung der Fahrerlaubnis nicht zustimmen wird.

Fahrerflucht: Strafen für weitere Tatbestände

Vor allem bei einer Unfallflucht mit Personenschaden können noch weitere Tatbestände aus dem StGB als erfüllt gelten, die bei einer Fahrerflucht eine Strafe rechtfertigen. § 34 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sieht beispielsweise vor, dass jeder, der an einem Unfall beteiligt war, die Pflicht dazu hat, sich um verletzte Personen am Unfallort zu kümmern und Erste Hilfe zu leisten.

Wurden Sie also in einen Unfall verwickelt, bei dem Personen zu Schaden kamen, und begingen Fahrerflucht, wird die StVO missachtet und Sie haben sich der unterlassenen Hilfeleistung schuldig gemacht. Die damit verbundenen Ahndungen sind in § 323c StGB definiert:

Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“

Sollten die Verletzungen der Unfallopfer in direkter Relation mit einer von Ihnen begangenen Pflichtverletzung stehen – etwa, weil Sie das Überholverbot missachtet haben, es daraufhin zum Unfall kam und Sie Fahrerflucht begingen – so kann Ihnen außerdem fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen werden. Gemäß § 229 StGB wird dies mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet. Die mit der Fahrerflucht verbundene Strafe kommt noch obendrauf.
Was passiert bei der Fahrerflucht und welche Strafe ist zu befürchten?
Was passiert bei der Fahrerflucht und welche Strafe ist zu befürchten?

Wenn es bei einem von Ihnen verursachten Verkehrsunfall nicht nur Verletzte, sondern auch Todesopfer gab und Sie begingen Unfallflucht, besteht die Strafe möglicherweise aus einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.

In diesem Fall kann es sich nämlich unter Umständen um fahrlässige Tötung handeln. Auch hier müssten Sie außerdem mit den üblichen Strafen bei Fahrerflucht rechnen.

Wichtig: Nach einer Fahrerflucht hängen die Konsequenzen im Regelfall davon ab, wie schwer der entstandene Schaden ist und welche Umstände außerdem eine Rolle gespielt haben. Jede Tat muss dabei individuell betrachtet werden und bedarf einer Einzelfallentscheidung.

Daher kann keine allgemein gültige Strafe für Fahrerflucht festgesetzt, sondern lediglich die mögliche Höhe des Strafmaßes genannt werden.

Kann die Strafe für eine Unfallflucht durch eine Selbstanzeige gemildert werden?

Manchen Kraftfahrern wird ihr Fehlverhalten erst dann klar, wenn sie den Unfallort bereits verlassen haben. Möchten Sie im Nachhinein dazu stehen und Reue zeigen, können Sie sich bei der Polizei selbst anzeigen und den Verkehrsunfall dort melden.

§ 142 StGB besagt dazu, dass auf diese Weise nach begangener Fahrerflucht keine Strafe droht bzw. diese gemildert werden kann. Dazu darf es sich jedoch ausschließlich um einen geringen Schaden handeln, die Polizei darf noch nicht in dem Fall ermitteln und die Selbstanzeige muss innerhalb von 24 Stunden nach dem Unfall erfolgen.

Liegt der Schaden bei über 1.300 Euro, kann bei einer Fahrerflucht die Strafe daher wohl kaum noch umgangen werden. Aus diesem Grund sollten Sie sich nach einem Unfall stets fragen, ob Sie sich nicht besser gleich den drohenden Konsequenzen stellen; und sei es nur, um möglicherweise weitaus schlimmere zu vermeiden.

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71 Kommentare

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  1. Betrffener sagt:

    Hallo,

    Ich liefere Essen dür Kitas an. In der Eigenschaft muss ich auch über eine Baustelle anliefern wobei das in einem Seitenweg ist. Da habe ich beim rangieren einen zwar ca 20 cm aus dem Boden ragenden, aber sehr schlecht sichtbaren Bordstein touchiert. Da dieser Bordstein weder irgendwie kenntlich gemacht war, z.b. Warnbarke, meinem Dienstfahrzeug nichts passiert ist und auch sonst nur eine schon zuvor vorhandene leichte Neigung des Bordsteins sichtbar waren und ich zusätzlich der Absixht war der Bordstein würde eh noch komplett entfernt bin ich zur nächsten Kita weitergefahren (Zeitdruck). Am nächsten Tag erfragte die Polizei beim Arbeitgeber meine Daten wegen Fahrerflucht. Ich gatte den Vorgang längst vergessen und bin emtsprechend überascht.
    Was könnte hier passieren?

    Nachtrag.

    Der Bordstein ist keine Bordsteinbegrenzung sondern soll wohl eine Grundstücksbegrenzung darstellen. Er ragt von einer Garageneinfahrt ca. 2.50 Meter ind den wendeplatz hinein was aber im Schatten liegend nur schwer zu erkennen ist. Wäre der Bordstein durch eine Warnbarke kenntlich gemacht hätte ich ihn nicht touschiert.

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Betrffener,

      da wir die genaue Situation vor Ort nicht kennen, sind solche Einschätzungen immer erschwert. Zudem ist es vor allem beim Vorwurf von Fahrerflucht kaum möglich, eine Vorhersage der Sanktion zu treffen. Ihren Beschreibungen nach zu urteilen, handelt es sich jedoch um eine sehr geringe Sachbeschädigung, weshalb ein allzu strenges Strafmaß eher unwahrscheinlich ist. Wahrscheinlich wird die Sache mit einem Bußgeld belegt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Marie sagt:

    Hallo. Mit welcher strafe hat man bei nächtlicher fahrerflucht mit einem schaden über 1300,00 Euro zu rechnen. Selbständige erfolgte am nächsten morgen. Kein personenschaden.

  3. Achim sagt:

    Hallo an die Redaktion,

    folgender Verhalt.

    Baustelle Bundesstraße Stockender Verkehr bis Stillstand. Wurde angezeigt da ich jemandem hinten drauf gefahren bin.
    weis aber selber nichts davon ich meine jeder Mensch merkt wenn man jemanden hinten drauf fährt insbesondere der geschädigter. Mich hat keiner aufmerksam gemacht das es so ist oder war.
    Normalerweise steigt man aus Warnblinker an und konfrontiert sich mit der Sache evtl. mit oder ohne Polizei kann man sich einig werden.
    so was ist nicht eingetreten. Mein Kennzeichen wurde aufgeschrieben und ich angezeigt angeblicher schaden 350€.
    und das nach einem Monat bekomme ich Anruf von der Polizei.
    Was soll ich tun ich verstehe die Welt nicht.

  4. Kevin sagt:

    Hallo,
    ich habe versucht nach links abbiegen mit dem Fahrrad und das Auto hat mich hinter erwischt. Die Gegner-Seite sagt, dass ich rote Licht missachtete und die Polizei gerufen. Inzwischen war ich schockiert und weiter auf dem Fahrrad gefahren. Das Autofahrer hat mir zurück zum Unfallort mitgebracht. Die Schaden von Auto sind etwa 1170 EUR (kleine Stück von Stoßstange abgebrochen). Niemand ist verletzt. Droht mir jetzt eine Vorstrafe? oder nur Geldstrafe bis 90 Tagessätze?
    Mein Anwalt hat schon vorgeschlagt dass bei einer Verfahreneinstellung, wäre ich bereit die Schaden zu zahlen.

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Kevin,

      missachten Sie als Radfahrer das Rotlicht und führte dies zu einem Unfall, ist in der Regel mit einem Bußgeld in Höhe von 180 Euro zu rechnen, insofern die Ampel schon länger als eine Sekunde rot war. Unter Umständen kann Ihnen zusätzlich Fahrerflucht vorgeworfen werden. Das führt zu einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe. Ihr Anwalt kann Ihnen genauere Informationen geben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Kate sagt:

    Meinem Mann wird vorgeworfen im lafendem Verkehr mit seinem LKW beim Spurwechsel einen PKW touchiert zu haben.
    Er hat nichts gemerkt.Der Warner für den toten Winkel war wie immer eingeschaltet.
    Der PKW-Fahrer hat sich nicht bemerkbar gemacht.

    • Markus sagt:

      Hallo,
      bei stark stockendem Verkehr bin ich auf die dreispurigen Autobahn eingefahren. Am Ende des Beschleunigungsstriefens bin ich im Reisverschlusssystem auf die rechte Spur zwischen zwei LKW’s eingefahren.
      Der hintere LKW hat mich wohl noch nicht gesehen und mich leicht angerempelt.
      Dieses war so leicht, dass ich nicht an einen Rempler, sondern eher an ein kleines Schlagloch dachte und weitergefahren bin.

      Nun kam ein Schreiben der Polizei, dass mein Fzg. an diesem Morgen in ein Unfall verwickelt sein.
      Sie wollen nun mein Fzg. begutachten.

      Ich habe mein Fzg. nun selbst angeschaut und einen kleinen Kratzer am Gehäuse des hinteren Lichts festgestellt.

      Wie soll ich mich nun verhalten?

      • bussgeldkatalog.org sagt:

        Hallo Markus,

        bitte beachten Sie, dass wir Ihnen keine Rechtsberatung anbieten dürfen. Wenden Sie sich bei weiteren Anliegen an einen Anwalt.

        Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. dani sagt:

    Hallo. Ich habe vor einpaar Wochen leider Unfallflucht begangen. Hierbei wurde beim ausparken die Anhängerkuplung leicht gestreift.(keine sichtbaren Schäden) Der Schaden beträgt angeblich ca. 1000-1143€ . An dem Tag hab ich min. 30 min auf den Fahrzeugbesitzer gewartet, der nicht kam und bin dann vor lauter Aufregung weggefahren. Zu dem bin ich noch in der Probezeit..
    Was könnte nun auf mich zu kommen ?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo dani,

      die Konsequenzen kann Ihnen nur ein Anwalt beschreiben, der mit Ihrem Fall vertraut ist.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Ahmed sagt:

    Ich habe bei Parking ein Baum hinter mir leicht angefasst. Das baum hat Garnichts Verletzungen. Sollte ich bei die Polizei ein Unfall melden oder nicht. Wird es Später als Fahrerflucht betracht.

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Ahmed,

      Fahrerflucht bezieht sich darauf, dass jemand anderes einen (Sach-)Schaden durch einen Unfall erlitten hat. Pflanzen und Tiere gelten vor dem Gesetz jedoch nicht als Person.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Nadine sagt:

    Ich habe an einem Auto einen Spiegel abgefahren
    Habe dort 20 min gewartet, habe den Spiegel aufs auto gelegt, war unter stress und so dumm ich war, habe ich nicht die polizei angerufen und bin dann gefahren
    Zeugen haben mich gesehen und nach einer woche kam ein Brief zur ladung eegen Fahrerflucht, was genau droht mir alles ?

  9. Christina sagt:

    Hallo,

    Als Führescheinneuling habe ich unbemerkt ein Fahrzeug angeschrammt und musste nun Sozialstunden leisten sowie eine Nachschulung der deustchen Verkehrswacht besuchen. Ordnungsgemäß habe ich dem Folge geleistet, doch nun, Monate später, erhalte ich einen Brief der Region indem ich aufgefordert werde ein Aufbauseminar zu besuchen.
    Ich dachte diese Sache wäre längst beendet? Mit welchem Recht wird mir so etwas auferzwungen?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Christina,

      bitte wenden Sie sich an einen Anwalt. Das Aufbauseminar wird normalerweise beim ersten A-Verstoß angeordnet.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Thomas sagt:

    Hallo folgendes ist mir Sylvester passiert. Bin abends zur meiner Freundin gefahren, an einer Strasse wurden Böller geworfen hab aber kein gesehen bzw von wo die kamen. Denk hinter den Mauern. Einer schlug unmittelbar an mein Fenster ein hab mich so erschrocken das ich wohl ein Auto gerammt habe jedenfalls hab ich das nicht wahr genommen. Erst am nächsten Morgen viel mir auf das meine Beifahrer Seite im Eimer ist. Ich stand unter Schock in den Moment. Eine Std später kam schon die Polizei umd beschlagnahmte mein Auto Zweck Untersuchung. Am nächsten Tag hab ich Aussage gemacht. Ein Jahr später musste ich mein Führerschein abgeben Urteil war entzug. Nach 6 Monate Sperre hab ich nun neu beantragen können und hab es auch gemacht muss wohl noch etwas warten.

    Jedenfalls wäre meine Frage muss ich mit MPU rechnen ???? Hab nie was mit Alkohol oder Drogen im Strassenverkehr zu tuen gehabt und sonst nie straffällig gewesen.

    MfG Thomas

  11. Philipp sagt:

    Wieso wird hier immer von 1 – 3 Punkten gesprochen :

    Wenn der Schaden unter 600 Euro liegt: Konnte der Fahrer ermittelt werden, erwartet ihn normalerweise eine Geldauflage. Das Verfahren wird eingestellt.

    Sonst wo im Netz wird immer von 3 und FS Entzug geredet.

  12. Fasli sagt:

    Ich wurde vor zwei Wochen wegen Fahrerflucht zu ein monat Fahrverbot und ner Geldstrafe von 350 Euro verurteilt. Ich habe meine Urteil bekomme aber da stehen keine punkte drauf, nur ein monat Fahrverbot und ne Geldstrafe, der Schaden? Ein Ast abgerissen und bin um die 100 Meter weiter gefahren. Habe ich also keine punkte bekommen oder ?

  13. Sinan sagt:

    Eine Frage. Wie wird es berechnet -Fahrerflucht Reue gezeigt und Schaden sind 500euro? Danke

  14. Andrej sagt:

    Hallo. Ich bin gestern mit meinem Auto eine.andere bei Rückfahrt beschädigt. ( kleine Kratzer bei Stoßstange ) aber Außenspiegel hab ich wahrscheinlich abgebrochen. Ja natürlich ich war nervous und bin ich leider ohne melden weggefahren. ZeUhr hat meine kennzeichnen gemerkt und bei Polizei gemeldet. Bein Polizei handelt ich schon alles gesagt. Zu meiner Auto von beide Seite sind die zwei Autos geparkt und ich hab kein Luft einfach gehabt. 10 min hupen niemand ist gekommen und leider so handelt ich dann gemacht. Was soll ich jetzt erwarte?

  15. Paul sagt:

    Hallo,
    Beim rückwärtseinparken habe ich das hintere Auto leicht berührt, jedoch sind weder bei mir noch bei ihm Kratzer zu erkennen. Aus Angst bin ich weggefahren. Wie hoch könnte die Strafe sein und nach wie vielen Tagen würde ein Brief von der Polizei kommen?

  16. R.Güneyli sagt:

    Meine Bmw bj 2006 wurde von einem Anhänger Stein und Kiss beschädigt, Fahrer der vor mir fuhr habe ich ca nach 500m angehalten und Vollte Pilizei rufen dan ist er einfach weg gefahren. Ich fuhr zur Polizei habe Anzeige gemacht habe Kennzeichen durchgegeben die Beamten sagten er hat telefonisch bei denen angerufen. Drauf hin haben die Beamten angerufen und ihm zu Polizei bestält.
    Als er kam wahr seine Anhänger total sauber es könnte laut Polizei keine Spurensicherung gemacht werden.Nach 2 Tage habe ich die Aktenzeichen bei der Polizei geholt und nach gefrag ob das als Fahrerflucht gehandelt wird. Sie sagte ja:
    Nun meine Frage:
    Ich habe Stein Schläge an Stoßstange,Motorhaube frontscheibe usw

    Ich weis nich ob ich Gutachter oder Kostenvoranslag machen soll weil meine Bmw 2006 Model logische weiße altem Steinschlag gehab hat aber dur dem neuem richtig beschädig ist.
    Ich bitte um eine Rat
    Ich habe eine Anwalt beauftrag er sagte es kann sein das ich auf Gutachten kosten Zitzen kann😡

  17. SChmitz sagt:

    Habe auf einem Parkplatz mit meinem Auto zurückgesetzt und ein anders Auto berührt. Habe mich vor Ort das Auto angesehen,und konnte keinen Schaden erkennen . Habe 15 Minuten gewartet und bin da nach Hause gefahren.weil ich an diesem Morgen neue Tabletten für meine Erkältung bekommen habe. War gerade 30 Minuten zu Hause da kam die Polizei und sagte ich hätte Unfallflucht begangen da die Stoßstange des anderen Autos beschädigt wurde. Habe der Polizei auch gesagt das ich das Auto berührt habe und ich aber keinen Schaden gesehen habe .Die Stoßstange muss laut. Sachverständigen erneuert werden. Habe seit über 30 Jahre den LKW Führerschein und noch nie einen Punkt in Flensburg .erhelten Wie könnte das Strafmaß ausfallen

  18. Ben sagt:

    Hallo,
    Ich 19 Jahre noch in der Probezeit, habe vor ca. einem Monat eine Unfallflucht begangen. Dies bereue ich natürlich sehr. Ich bin nicht nur finanziell am Ende sondern habe Anhst das ich auch noch meine Fahrerlaubnis verliere. Der Schaden den ich verursacht habe wird die 1.300€ Grenze sprengen. Außerdem habe ich bereits einen BtMG Eintrag. War zum Unfallzeitpunkt jedoch komplett nüchtern und die Polizei hat auch keinen Drogentest gemacht. Womit muss ich rechnen? Droht mir auch eine MPU?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Ben,

      das lässt sich ohne Akteneinsicht nicht beantworten. Wenden Sie sich zwecks Beurteilung an einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. D.S sagt:

    Mir wird Fahrerflucht vorgeworfen. Beim Ausparken soll ich ein anderes KFZ berührt haben. Ich fuhr einen schweren Transporter, an dem kein Schaden erkennbar ist. Ich selbst habe von dem Unfall nichts mitbekommen, bin deshalb normal weitergefahren. Ein zeuge hat mich beobachtet. Welche Strafe ist bei Unkenntnis zu erwarten?

  20. Pascal sagt:

    Hallo,

    Ich habe heute als Beifahrer ohne Fahrerlaubnis beim ausstiegen einen sehr sehr kleinen Kratzer An einem fremden Fahrzeug getätigt ich habe dies nicht bemerkt und es wurde als Fahrerflucht betitelt ich habe keine Vorstrafen mit was muss ich rechnen?

  21. Tolcay sagt:

    Hallo,

    gibt es eine neue neue Regelung bez.der Wertgrenze eines Schadens bei Unerlaubtem Entfernen vom Unfallort.
    Mir wird in Baden Württemberg die Beibringung einer MPU angeordnet. Später wurde die Schadenshöhe des Geschädigten
    von 2900€ auf 1550 € korrigiert.
    Im Führungszeugnis habe ich keinen einzigen Eintrag, ich bin weder ein Raucher noch trinke ich Alkohol noch nehme ich sonst
    irgendwelche Substanzen ein. Leider wird nun die o.g. Tat mit einem Tatvorwurf aus dem Jahr 2016 mit der Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 21 km/h (1 Punkt)
    in Verbindung gebracht.
    Für mich nicht ganz klar möchte aber ungern eine Klage einreichen und Monatelang auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichts warten. Was schlagen Sie mir vor. Was wäre das Beste in so einer Situation.

    Viele Grüße
    Tolcay

  22. Vanessa sagt:

    Hallo,

    meine Freundin hat Fahrerflucht begannen & vor einigen Tagen eine Vorladung von der Polizei erhalten.
    Ich war Beifahrerin an dem Abend.

    Mache zur Zeit meine Führerscheinausbildung.
    Können auf mich ebenso Strafen zu kommen?

  23. Tobias sagt:

    Hallo , mein Bruder hat ein Verkehrs Schild überfahren bei Glatteis und hat Fahrerflucht begangen und hat dabei sein Nummernschild am Unfallort verloren… was könnte auf ihn zukommen …. Polizei hat schon angerufen !

  24. Y sagt:

    Hallo,
    Am 15.03.2019 wurde ich frisch 18 Jahre. Davor habe ich mit dem begleiteten fahren schon etwas Erfahrung gesammelt. 1 Tag nach meinem 18. Geburstag bin ich an einem Auto beim einparken hängen geblieben. Da sich hinter mir eine aufdringliche Autoschlange gebildet hat und ich in Panik geriet, fuhr ich schnell von der Unfall stelle weg. Ich bin direkt nach Hause gefahren wo ich auf meine Eltern wartete, mit denen ich dann ca 7 Stunden später (frühestmöglich) zur Polizei gefahren bin um mich dort selbstständig zu melden. Leider hat die Polizei gegen mich schon ermittelt gehabt, da ich fotografiere wurde als ich mich vom Unfallort entfernte. Von der Ermittlung der Polizei bekam ich jedoch nichts mit, doch ich habe mich am selben Abend noch selbst gestellt. Ich schätze den Schaden über 1300 Euro und befinde mich noch in der Probezeit, da ich erst vor 2 tagen 18 wurde. Ich habe eine Aussage bei der Polizei gemacht, dies wird jetzt an den Staatsanwalt geschickt, wie wird meine Strafe sein ich habe Angst vor einem Fahrverbot über 3 Monate .

  25. Jochen sagt:

    Hallo!
    Meine Exfrau ha einen Parkrempler verursacht, und dem Geschädigten einen Zettel hinter die Windschutzscheibe geklemmt.Der Schaden sei bei dem alten POLO nur ein Kratzer.
    Nachdem die Polizei sie aufgesucht hat,
    gab sie mangels der gültigen Fahrerlaubnis an, ihr Exmann sei ihr Auto gefahren und habe den Schaden verursacht.
    Zudem liegt ihr Führerschein nach einer nächtlichen Alkoholfahrt mit 1,2 Promille zur Zeit auf Eis.
    Mit welcher Strafe muß sie rechnen?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Jochen,

      nach § 21 StVG kann das Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahren geahndet werden. Zusätzliche Strafen für eine begangene Fahrerflucht können hinzutreten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  26. Woco sagt:

    Hallo. Eine Kleinigkeit, aber jurist. interessiert es mich. Mein Vermieter ist mit seinem breiten Anhänger des Traktors an meinem Mülleimer hängengeblieben und hat diesen mehrere Meter mitgeschleift. Durch den Lärm bin ich ans Fenster und habe es gesehen. Er hat den demolierten Mülleimer einfach wieder hingestellt bei mir vor das Grundstück. Ohne eine Wort ist er weitergefahren. War das Fahrerflucht? Wielange kann ich das zur Anzeige bringen?
    Danke und Grüsse

  27. Nils sagt:

    Hallo,

    ich saß als Beifahrer im Auto als der Fahrer beim Einparken ein Auto angefahren hat.
    Ich bin dann ausgestiegen und habe neben das Auto gewartet bis die Besitzerin kam während der Fahrer mit dem Auto weggefahren ist, um woanders zu parken.

    Zähle ich als Beteiligter des Unfalls und zählt es als Fahrerflucht des Fahrers?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Nils,

      als Unfallbeteiligter gilt der Beifahrer nur, wenn das eigene Verhalten zur Ursache des Unfalls beigetragen hat. Ob das Wegfahren als Fahrers als Unfallflucht zählt, obwohl Sie blieben, hängt von weiteren Faktoren ab. Wir raten Ihnen deshalb, sich in dieser Hinsicht von einem Anwalt für Verkehrsrecht beraten zu lassen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  28. Shiro sagt:

    Jemand ist heute beim ausparken in die hintere rechte Seite gefahren. Ich bin danach zur polizei gefahren und hab nicht am unfallort gewartet. Der polizist hat den schaden auf ungefähr 3000€ geschätzt. Wie schlimm ist das jetzt und mit welchen Konsequenzen muss ich rechnen? (hab noch den Führerschein auf probe)

  29. Andreas sagt:

    Was hat der jenige zu erwarten wenn der jenige nach einem Streit einem absichtlich anfährt und einer sich den Zeh drei mal bricht?

  30. Kambiz sagt:

    Hallo .
    Ich habe gestern einen unfall mit Auto aber das war eine handbremsen vergessen zu ziehen .deshalb hat einen Gartenwand kaput gemacht .erstmal ich bin weggefahren aber nach ca,1 std wieder zurück .aber polizei war schon da . Ich habe poliezei gesagt dass das ich gemacht habe. Und polizei auch gesagt dass wir schreiben das du wieder zurück an unfallort bist .
    Ich möchte wiessen welche sreifen kann ich bekommen ?
    Danke

  31. Micha sagt:

    Hallo,
    bekommt der Unfallflüchtige automatisch eine Anzeige von der Polizei, wenn er gefunden wird oder muss die Person, deren Fahrzeug beschädigt wurde, eine Anzeige stellen?

  32. Theo sagt:

    Hallo,

    Also: Ein Parkrempler auf einem Supermarktparkplatz mit einem Schaden beim Geschädigten von über 1300€.
    Die Fahrerin ist nach Hause gefahren und hat von ihrer Unfallflucht berichtet. Nach kurzer Analyse der Tatsachen ist sie umgehend zurück zum Unfallort gefahren und traf dort unmittelbar vor der Polizei ein.
    Eine kurze Kontaktaufnahme mit dem Unfallgegner, mit dem vollen Eingestehen der Tat und gleichzeitige Entschuldigung, hatte schon vor des Eintreffens der Polizei stattgefunden.
    Nun rief die Polizei an und hat die Fahrerin zu einer Anhörung einbestellt.
    Vorab wurde sie gefragt, ob sie bereits einen Rechtsanwalt mit ihrem Fall beauftrag hätte, und diesen ggfs. am Freitag zum Gespräch mitbringen möchte.

    Frage:
    Würden Sie, so nach dieser Schilderung und auf die Ferne, dazu raten, sich einen Rechtsbeistand zu nehmen?
    Die Schuld ist eingestanden, im vollen Umfang. Daran gibt es nichts zu rütteln.
    Ist damit zu rechnen, dass die Strafe geringer Ausfällt, wenn man einen Rechtsanwalt hat, oder bleibt das gleich?

    Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen!

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Theo,

      im Rahmen einer Anhörung wegen einer Straftat ist der Rat eines Anwalts in aller Regel anzuempfehlen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  33. cristian sagt:

    Ich habe ein Manöver mit der Ladefläche eines 40-t-Lastwagens durchgeführt, ich habe einen Zaun aufgehängt, ich habe den Unfall nicht beobachtet und den Ort verlassen. Ich wurde von der Staatsanwaltschaft angeklagt.Ich wurde von der Staatsanwaltschaft Dillingen beschuldigt, den Unfallort verlassen zu haben, was zu Schadensersatz in Höhe von 300 Euro führte, und mit einer Geldstrafe von 1800 Euro bestraft, einem Monat die Lizenz ausgesetzt.In dieser Situation, was muss ich tun, um es auf eine Weise zu lösen..?Viele Grusse .Cristian

  34. Anna sagt:

    Hallo, heute kam polizei zu mir nach Hause, weil jemand den Fahrerflucht von mir gemeldet hat. Ich selbst habe davon nichts mit bekommen, es war mir überhaupt nicht bewusst, das ich ein Auto berührt habe. Als die Polizei dann nach Hause kam und wir das Auto angeschaut haben, habe ich gesehen ganz leichten, jedoch breiteren streifen an der Stoßstange vorne. Der kratze war so oberflächlich das der Auto Lack erhalten blieb. Könntes Sie mir sagen womit ich jetzt rechnen muss? Vielen Dank.

  35. Hasan sagt:

    Hallo
    eine auto hat meine wagen links rein gefahren und abgehauen ( Fahrerflucht ) aber ich seine auto kennzeichne NE BK ….. Transport wagen ich habe
    Nr nicht geschrieben
    kann Polizei finden

  36. Fabian sagt:

    Hallo Habe eine Fahrerflucht begangen mit den Firmenwagen wurde mir heute gesagt. Aber das Radio war dementsprechend laut wegen Nachrichten und der Beifahrer war am Handy und hatte auch nichts gemerkt es wurde nur ein Spiegel geschädigt und an unser Firmenwagen ist nichts beschädigt was kommt es auf mich zu und was soll ich machen?

  37. Gerhard sagt:

    Sehr geerhte Damen und Herren,

    mir wird Fahrerflucht vorgeworfen mit einem Schaden von 2200€ mit Personenschaden, (Nackenschmerzen und verspannungen).
    auf was kann ich mich da gefasst machen ? Obwohl ich fest davon überzeugt bin, ihn nicht berührt zu haben!
    Im Bußgeldkatalog finde ich Pauschal keine Antwort auf meine Frage.

    Mfg

  38. Martin sagt:

    Hallo ich habe beim Einparken einen Außenspiegel am Auto abgefahren und weiß nicht was mich geritten hat das ich weiter gefahren bin. Schaden am Auto Ca 2000 Euro. Was erwartet mich da an Strafe. Erster Beschluss ein Monatslohn und 8 Monate kein fs. Ist das wirklich so grass

  39. Agogo sagt:

    Ich war eines Nachts auf der Arbeit und gegen 1 Uhr nachts bemerkte ich, dass ich eine Wand oder etwas auf dem Weg zerkratzt habe, aber ich war überrascht, weil ich es nicht fühlte, weil ich viele Kisten in meinem Fahrzeug habe, die geliefert werden müssen, also ich Ich höre überall auf, aber ich konnte nichts finden, also meldete ich den Fall, um den Arbeitgeber zu kaufen, und ging zur Polizei, um den Fall zu melden. Ich bin also ein bisschen neugierig, weil ich nach einem Monat einen Brief bekam, dass es ein Zaun war, den ich hatte zerkratzt. Bitte ist mein Vergehen hoch

  40. Andy sagt:

    Hallo.
    Was passiert wenn jemand fahrerflucht begeht, das auto aber auf eine strasse geparkt ist, die eng ist und parken unerlaubt ist?

  41. Rüdiger sagt:

    Ich habe an den Unterstand der Zweiräder an meiner Arbeitsstelle ist beim beladen meines Rucksacks ist mein Roller umgefallen und hat drei Fahrzeuge E-Bike,Roller und Motorrad beschädigt. Ich habe meinen Vorgesetzten nicht bescheid gesagt und bin nach Hause gefahren. Wollte am nächsten Tag den geschädigten meine Versicherungsnummer geben! Es wurde später die Polizei hinzugezogen.

  42. Burkhard sagt:

    Ein Mitglied unseres Vereins hat mit unseren Vereinsbus einen Unfall mit Sachschaden ( am Bus und Einfahrt Parkplatz eines anderen Vereinsmitgliedes. Er hat den Bus abgedstellt und den Unfallort per Fuß verlassen, sich aber 3 Tage später gemeldet.
    Handelt es sich hier um Unfallflucht.

  43. Yasin sagt:

    Hallo
    Kann mir jemand bei dieser sache heraus helfen
    Uns wird vorgeworfen das wir Fahrerflucht begangen haben sollen ich weiß nicht ob das als Fahrerflucht ist ??
    Jetzt zum Vorgehen
    Wir haben mit unseren Firmen wagen Transporter mit Anhänger am Tankstelle getankt dan kamm das andere Auto (Transporter) und ist neben uns an der anderen Tank zapfen und die Fahrertür offen gelassen weil er auch tankt .
    Als wir dann Rausgefahren sind ist die Tür an den Anhänger geklemmt und ist bisschen weiter aufgegangen der Fahrer war da kennen uns auch wir haben angehalten und haben uns unterhalten uns gesagt das wir das klären das die Chefs sich im Verbindung setzen und sind dann dort gefahren die haben danach trotzdem die Polizei angerufen und Fahrerflucht gemeldet und gesagt das wir nicht angehalten haben jetzt wollen die Führerschein
    Obwohl die Sache zum Gericht gegangen ist und es noch kein Urteil vor liegt. Was können wir machen?
    Oder was sollten wir machen ?

  44. Denis sagt:

    Guten Tag ich wollte Mall fragen ich hate ein Unfall bin gegen ein Zaun geprallt und habe mich von den Unfall Ort entfernt der Schaden beträgt 1400€ und bin noch in der Probe Zeit mit was kann ich rechnen, habe aber nach ungefähr 30 min mit der Polizei und der beschädigten geredet und es über die Versicherung geklärt trotzdem möchte ich wissen mit was ich rechnen muss vom Gericht .

    • Yasmin sagt:

      Hallo,
      Ich bin beim rausfahren aus dem parklücke leicht mit fremden auto leicht gebrührt. Jemand hat mich bei der Polizei angezeigt. Jetzt habe ich eine Anzeige als Fahrer Flucht .Das war wirklich nichts oder Lack Kratzer. Was bekomme ich als Strafe? Krieg man dafür Fahrverbot?

      • Barbara sagt:

        Wirklich nichts oder Lackkratzer.
        Überhaupt kein Unrechtsbewusstsein. Ich wurde heute Opfer eines Unfalls mit Fahrerflucht und habe das Kennzeichen notiert und Anzeige erstattet.
        Wer sich moralisch so verhält hat auch die entsprechende Strafe verdient.
        Ich fahre vorsichtig und verursache keinen Unfall und bleibe auf meinem Schaden sitzen weil andere Fahrerflucht begehen. Wir sind alle versichert!
        Einfach asozial sowas.

  45. Sabine sagt:

    Hallo. Mein Vater hatte heute früh einen Unfall, bei dem der Unfallgeger Fahrerflucht begangen hat. Es war eine schmale Straße mit parkenden Autos auf beiden Seiten. Lücken wurden genutzt um den Gegenverkehr fahren zu lassen. Der entsprechende Fahrer im Gegenverkehr lenkte zu schnell rüber und blieb an der Seite des Autos von meinem Vater hängen. Dieser hat nun erhebliche Schäden an der Karosserie/Lack. Der Unfallverursacher ist einfach weitergefahren. Es wurde Anzeige erstattet, Kennzeichen ist bekannt und ein Zeuge war sofort zur Stelle.
    Mit welcher Strafe muss der Fahrer rechnen und kann er sich aus dem Vergehen rausreden durch die enge der Straße?
    Danke

    • Andrei sagt:

      Hallo. Ich wollte einen LKW von Spur 3 auf Spur 2 überholen. Ein Auto kam von hinten und versuchte auf Spur 1 einzufahren, aber da war schon ein anderes Auto. Ich zog zurück auf Bahn 3, das Auto von Bahn 2 kehrte mit der Bremse auf Bahn 2 zurück und ich spiele 2-3 Mal links-rechts. (Ich weiß nicht, ob sie sich berührten, weil es Nacht war). Danach fuhren beide Pkw von Spur 1 und 2 vor mir auf die Pannenspur. Ich habe nicht angehalten, weil ich mit niemandem zusammengestoßen bin. Kann mir Fahrerflucht vorgeworfen werden, wenn man bedenkt, dass der Fahrer auf Spur 2 möglicherweise Angst vor meinem Überholmanöver hatte?

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