Gibt es für Fahrerflucht auch Punkte in Flensburg?
Letzte Aktualisierung am: 29. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
Wie viele Punkte gibt es bei Fahrerflucht?
Von einer Fahrerflucht ist umgangssprachlich die Rede, wenn sich ein Unfallbeteiligter unerlaubt vom Unfallort entfernt. Es handelt sich dabei um eine Straftat, die hart sanktioniert wird. Da es sich um ein Vergehen im Straßenverkehr handelt, legt auch der Bußgeldkatalog eine Strafe fest.
Wieviel Punkte sind bei Fahrerflucht zu erwarten? Der folgende Ratgeber greift diese Frage auf und erklärt außerdem, was es mit dem Fahreignungsregister (FAER) in Flensburg eigentlich auf sich hat.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Punkte für Fahrerflucht
Ja. Wird Ihnen nach der Fahrerflucht die Fahrerlaubnis entzogen, bekommen Sie 3 Punkte. Folgt kein Entzug der Fahrerlaubnis, erhalten Sie nach einer Fahrerflucht 2 Punkte in Flensburg.
Neben den Punkten können Sie nach einer Fahrerflucht auch eine Geldstrafe oder in schweren Fällen eineFreiheitsstrafe von bis zu drei Jahren erhalten.
3 Punkte in Flensburg werden nach 10 Jahren gelöscht. 2 Punkte verbleiben 5 Jahre auf Ihrem Punktekonto.
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Fahrerflucht: Diese Punkte müssen gegeben sein
Bei einem Verkehrsunfall, egal ob mit einem Auto oder einem anderen Fahrzeug, müssen sich die Unfallbeteiligten an bestimmte Regeln bzw. Pflichten halten. Dazu gehört unter anderem, dass jede Person, deren Verhalten zum Unfall beigetragen haben kann, die Aufnahme ihrer Personalien ermöglichen muss, bevor der Unfallort verlassen wird.
Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach, kann laut § 142 Strafgesetzbuch (StGB) eine Anzeige wegen Unfallflucht gestellt werden. Diese Straftat kann einen Freiheitsentzug von bis zu drei Jahren nach sich ziehen. In minder schweren Fällen kann eine Geldstrafe verhängt werden.
Soweit die strafrechtlichen Konsequenzen. Auch der Bußgeldkatalog kann ein solches Vergehen sanktionieren. Für Fahrerflucht werden drei Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen.
Das Fahreignungsregister – Wann werden Punkte eingetragen?
Das FAER dient der Speicherung von Informationen über Verkehrsteilnehmer, die durch ihr Verhalten im Straßenverkehr auffällig geworden sind bzw. gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) verstoßen haben.
Bei Verstößen, die mit einem Bußgeld über 60 Euro geahndet werden oder ein Fahrverbot nach sich ziehen, existiert zusätzlich ein Fahreignungsbewertungssystem.
Anhand dessen werden die „Punkte in Flensburg“ verhängt. Deren Anzahl richtet sich nach dem begangenen Vergehen.
So sind bei einer Straftat (zum Beispiel Fahrerflucht) grundsätzlich drei Punkte in das FAER für den Täter einzutragen.
Unfallflucht: Punkte in Flensburg als Strafe?
Der Bußgeldkatalog legt für Verstöße gegen die StVO Bußgelder und Punkte fest. Auch ein Fahrverbot ist möglich. Der Umfang der Sanktionen hängt vom Vergehen ab. So bekommt ein Auto-Fahrer beispielsweise ein Bußgeld von 60 Euro und einen Punkt in Flensburg, wenn er am Steuer bei laufendem Motor telefoniert.
Im Jahr 2014 fand eine umfassende Punktereform statt. Die Höhe wurde angepasst. War es davor noch möglich für ein Vergehen bis zu sieben Punkte zu erhalten, sind heute drei das Höchstmaß. Dafür sind die Sanktionen bei den entsprechenden Punkteständen ebenfalls angepasst worden.
So kommt es ab einem Punktestand von acht zur Entziehung der Fahrerlaubnis. Diese kann dann frühestens nach sechs Monaten neu beantragt werden. Dabei werden alle Punkte, die gegen einen Fahrer ausgesprochen werden, addiert. Begehen Sie beispielsweise eine Fahrerflucht für drei Punkte und telefonieren am Steuer, so hätten Sie vier Punkte im FAER eingetragen.
Tilgungsfrist für Punkte bei Unfallflucht
Die Tilgungsfrist für durch unerlaubtes Entfernen vom Unfallort verursachte Punkte beträgt zehn Jahre. Das heißt, dass diese Punkte nach Ablauf der Frist in die sogenannte Überliegefrist übergehen. Die Punkte an sich sind zu diesem Zeitpunkt allerdings schon gelöscht.
Die Überliegefrist dient lediglich dazu, die Tilgung von Eintragungen zu verhindern, wenn ein neuer Verkehrsverstoß begangen wurde.
Sie wollen mehr zur Überliegefrist wissen? Dann schauen Sie gerne unser Video: