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Fahrerflucht ohne Personenschaden soll Ordnungswidrigkeit werden!

News von Sarah K.

Letzte Aktualisierung am: 22. September 2023

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Wer sich unerlaubt vom Unfallort entfernt, also eine Fahrerflucht begeht, macht sich einer Straftat schuldig. Das Bundesjustizministerium will nun allerdings eine Fahrerflucht ohne Personenschaden entkriminalisieren. Wie aus einem Bericht vom RedaktionsNetzwerk Deutschland hervorgeht, soll eine Unfallflucht, welcher ein Sachschaden vorausgegangen ist, künftig als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Fahrerflucht bald keine Straftat mehr?

Sollte eine Fahrerflucht ohne Personenschaden als Ordnungswidrigkeit geahndet werden, droht dafür keine Freiheitsstrafe mehr.
Sollte eine Fahrerflucht ohne Personenschaden als Ordnungswidrigkeit geahndet werden, droht dafür keine Freiheitsstrafe mehr.

Dem RedaktionsNetzwerk Deutschland liegt ein Eckpunktepapier aus dem Bundesjustizministerium vor. Aus diesem soll hervorgehen, dass Justizminister Marco Buschmann (FDP) künftig Unfälle ohne Personenschaden, bei welchem es zu einer Fahrerflucht kommt, als Ordnungswidrigkeiten ahnden möchte.

Aktuell ist dies als Straftat eingestuft. Dabei ist es unerheblich, welche Art von Schaden entstanden ist, wenn sich eine Person unerlaubt vom Unfallort entfernt. Diese muss stets (also auch bei einem kleinen Blechschaden) eine „angemessene Zeit“ auf den Halter des Kfz, welches beschädigt wurde, warten.

Das geht aus § 142 Absatz 1 Strafgesetzbuch (StGB) hervor, welcher zugleich die Strafe für eine Fahrerflucht definiert:

Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er

1. zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder

2. eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne daß jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Sollte eine Fahrerflucht ohne Personenschaden bald als Ordnungswidrigkeit geahndet werden können, müsste der „Täter“ keine Freiheits- oder Geldstrafe mehr befürchten. Als Sanktionen kämen dann ein Bußgeld, Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten in Betracht.

Gut zu wissen: Das Eckpunktepapier mit dem Vorschlag, eine Fahrerflucht ohne Personenschaden künftig als Ordnungswidrigkeit zu ahnden, ist bisher nicht veröffentlicht worden. Es wurde aber bereits an Fachverbände mit der Bitte um eine Einschätzung geschickt. Für diese sollen die Verbände bis zum 23. Mai 2023 Zeit haben.

Fahrerflucht ohne Personenschaden als Ordnungswidrigkeit: Was halten Sie von dem Vorhaben?

Können Unfälle mit Sachschäden bald online gemeldet werden?

Neben den Plänen, eine Fahrerflucht ohne Personenschaden künftig als Ordnungswidrigkeit zu behandeln, geht aus dem Eckpunktepapier des Bundesjustizministeriums hervor, dass es Pläne gibt, eine Meldestelle einzurichten.

Diese könnte dann online genutzt werden. Der Betroffene soll nach den aktuellen Plänen dabei auch die Möglichkeit haben, Bilder vom Unfallort und dem entstandenen Schaden hochzuladen. Wann mit einer Einführung eines solchen Portals gerechnet werden könnte, ist aktuell nicht bekannt.

Fahrerflucht im Video erklärt

Video zur Fahrerflucht
Was passiert, wenn Sie sich unerlaubt vom Unfallort entfernen?

Über den Autor

Sarah
Sarah K.

Sarah absolvierte ein Journalismus-Studium an der DEKRA Hochschule für Medien in Berlin mit dem Schwerpunkt "Onlinejournalismus" und ist seit 2016 Teil unseres Teams. Sie schreibt Texte zu unterschiedlichsten Fragestellungen im Bereich Verkehrsrecht und ist insbesondere für den Newsbereich zuständig.

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7 Kommentare

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  1. Igor
    Am 1. Juli 2023 um 15:12

    Generelle Frage zu einem Verkehrsunfall:
    Generell gilt ja, dass man eine Ordnungswidrigkeit begangen hat, wenn man einen Verkehrsunfall z.B. gegen einen geparkten PKW verursacht hat.
    Und in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren hat man ein Aussageverweigerungsrecht.
    Muss ich denn dann den Unfall bei der Polizei melden, wenn ich den Halter des beschädigten Autos auch nach längerer Wartezeit nicht antreffe? – Man muss sich ja in so einem Fall ja nicht selbst belasten?!?
    Wieso gibt es denn dann noch den Tatbestand des §142 StGB und kann dafür belangt werden? Das kollidiert doch dann miteinander?
    Ich habe zudem die Erfahrung gemacht, dass auch ein an der Windschutzscheibe angebrachter Notizzettel mit den eigenen Angaben eine Einleitung des Strafverfahrens nicht abwendet.

  2. Joachim P
    Am 2. Mai 2023 um 15:02

    Fahrerflucht – es sagt schon der Name: …flucht – es ist und bleibt eine Straftat. Sehe es als Bürger nicht ein, dass ich auf den Kosten dieser Tat und daraus resultierend auch höhere Versicherunhskosten “sitzen bleibe”. Die Vorredner haben schon viele Dinge aufgezählt, die leider zur täglichen “Arbeit” geworden sind.

    • Erwin S
      Am 13. Juni 2023 um 10:29

      “es sagt schon der Name: …flucht – es ist und bleibt eine Straftat.”

      Seit wann ist Flucht eine Straftat? Wenn dann wäre es Strafvereitelung.

      Für alles Weitere gebe ich Ihnen Recht, es kann nicht sein dass der oft mehrstellige Schaden an fremdem Eigentum per Gesetz bagatellisiert wird. Das wird solche Schäden definitiv in die Höhe treiben.

  3. Victoria
    Am 2. Mai 2023 um 9:38

    Fahrerflucht soll weiterhin als Straftat gelten, denn leider ist bei zu geringen Strafmaß, die Gefahr eines weiteren Anstieges dieses Vergehen. Kriminalität die zu wenig bestraft wird, haben wir leider mehr als genug in Deutschland…

  4. aldren
    Am 25. April 2023 um 19:10

    Also die Leute die hier dafür Stimmen sind wohl genau die Leute, die das dann ausnutzen und einfach wegfahren und den anderen auf den Kosten sitzen lassen. Wenn ihr sowas macht, seid ihr menschlicher Müll, mehr nicht.

  5. Böhler G.
    Am 25. April 2023 um 17:35

    Fahrerflucht muss weiterhin eine Straftat bleiben. Die Strafen in DE für Verkehrsdelikte sind eh schon, verglichen mit den Bussgeldern im Ausland, viel zu mild. Mit immer mehr milderen Strafen haben wir bald Zustände wie im wilden Westen. Bei vielen Autofahrern ist immer mehr eine Rücksichtslosigkeit zu beoabachten: es wird gerast, es wird beim Abbiegen oder Einparken sowie beim Spurenwechseln oftmals nicht mehr geblinkt (man muss ja Gedankenlesen können ob der Fahrer links, rechts od. geradeaus fahren will). Sehr gefährlich ist auch während des Autofahrens ständig auf das Smartphone zu schauen. Vielen Autofahrern ist einfach nicht bewusst, dass man dabei abgelenkt wird und sich nicht voll auf den Verkehr konzentriert. Viele Unfälle, auch mit Todesfolge, könnten verhindert werden, wenn so mancher Autofahrer einfach mehr Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer nehmen würde.

    • Haase M
      Am 2. Mai 2023 um 19:41

      Mehr Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer und Vorsicht ,aber auch ein hohes Verantwortungsbewusstsein sind eigentlich die
      Grundpfeiler die ich stets im Unterricht und auch in der Praxis vorlebe.Leider hat aber die <Einhaltung und Überwachung der Regeln immer
      mehr nach gelassen und so denken einige Verkehrsteilnehmer sie können machen was sie wollen!! Der Strassenverkehr hat deutlich zugenommen
      und nur gemeinsam kommen wir an das Ziel!!

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