Menü

Schadensmeldung nach einem Unfall: Die Versicherung verständigen

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Nach einem Unfall ist die Schadensmeldung von großer Wichtigkeit!

Eine Schadensmeldung ist nach einem Unfall schnellstmöglich vorzunehmen.
Eine Schadensmeldung ist nach einem Unfall schnellstmöglich vorzunehmen.

Ein Autounfall führt meist zu einem gewissen Schockmoment für alle Beteiligten. Für die meisten Auto- und Lkw-Fahrer ist dies kein alltägliches Erlebnis. So überrascht es auch nicht, dass gegenseitige Beschuldigungen nach dem ersten Schock folgen.

Doch es gilt im Falle eines Unfalls vor allem, Ruhe zu bewahren. Nachdem Verletzte versorgt und die Unfallstelle abgesichert wurde, ist der Zeitpunkt gekommen, Versicherungsdaten auszutauschen und einen Unfallbericht zu verfassen. Anschließend sollten beide Parteien schnellstmöglich eine Unfallmeldung bei ihrer Versicherung leisten.

Durch die Schadensmeldung bei Haftpflicht- und Unfallversicherung setzt sich der Prozess der Schadensregulierung in Gang. Doch wie genau erfolgt nach einem Autounfall die Schadensmeldung? Und was ist, wenn der Unfallgegner sich weigert, den Schadensfall zu melden?

In diesem Ratgeber bekommen Sie Tipps rund um die Schadensmeldung bei Kfz – egal ob der Schaden an Ihrem oder an einem fremden Fahrzeug erfolgte.

FAQ: Schadensmeldung

Was ist eine Schadensmeldung?

Bei einer Schadensmeldung zeigen Sie als Geschädigter oder als Verursacher bei Ihrer oder der gegnerischen Haftpflichtversicherung für Kfz einen Unfall an.

Wann sollte ich einen Schaden melden?

Als Unfallverursacher ist es ratsam, einen Schaden so schnell wie möglich bei der eigenen Versicherung zu melden, damit die Schadensregulierung eingeleitet werden kann.

Darf nur der Versicherte die Schadensmeldung durchführen?

Nein, Sie als Geschädigter dürfen einen an Ihrem Auto entstandenen Schaden auch bei der gegnerischen Kfz-Haftpflicht anzeigen. Das ist vor allem dann ratsam, wenn Sie einige Tage nach dem Unfall noch nicht vom jeweils anderen Versicherer kontaktiert wurden.

Weitere Informationen zum Thema Schadensmeldung:

Kfz-Schadensmeldung an die gegnerische Versicherung: Muster sind nicht nötig

Haben Sie nach einem Unfall einen Schaden zu beklagen, müssen Sie nicht darauf warten, dass Ihr Unfallgegner die Schadensmeldung für das Kfz bei seiner Versicherung vornimmt. Diese Option ist besonders dann reizvoll, wenn der Gegner sich schlicht weigert, seinen Versicherer zu informieren.

Um zu erfahren, wo derjenige versichert ist, genügt ein Anruf bei dem Zentralanruf der Autoversicherer. Dafür benötigen Sie lediglich das Kennzeichen Ihres Unfallgegners, seinen Namen und Anschrift und das Datum des Unfalls.

Den Zentralanruf der Autoversicherer erreichen Sie unter der Nummer 0800 25 026 00. Geschah der Unfall im Ausland an, ist die Nummer 0049 40 300 330 300 zu wählen.

So können Sie die Schadensmeldung bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung vornehmen und sind nicht auf die Kooperation des Unfallgegners angewiesen. So kann der Versicherer die Ansprüche auch zeitnah prüfen und gegebenenfalls ihr Auto untersuchen. Sie benötigen kein Muster oder Formular zur Schadensmeldung.

Allerdings stellen manche Versicherungen auch hierfür einen standardisierten Vordruck im Internet zur Verfügung. Dieser muss lediglich ausgefüllt werden, um einen Unfallschaden zu melden.

Vorsicht bei Angeboten der Versicherung nach der Schadensmeldung

Der gegnerische Versicherer bietet oftmals an, die Schadensregulierung komplett zu übernehmen. Hüten Sie sich jedoch vor einem solchen Angebot: In der Regel ermitteln unabhängige Gutachter deutlich höhere Schadenssummen als die Versicherungen.

Gerade bei größeren Schäden lohnt es sich, einen Anwalt und einen externen Gutachter einzuschalten, um all Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Der eigenen Versicherung einen Kfz-Schaden melden

Sie sollten einen Kfz-Unfall melden, um die Schadensregulierung anzuleiern.
Sie sollten einen Kfz-Unfall melden, um die Schadensregulierung anzuleiern.

Möchten Sie Ihrer Versicherung einen Unfall mit Schaden melden, stellt Ihr Versicherer Ihnen wahrscheinlich für die Schadensmeldung ein Formular im Internet zur Verfügung. Dieses können Sie direkt online ausfüllen und sogleich absenden.

Oftmals werden bei der Schadensmeldung folgende Angaben benötigt:

  • Eigenes Kennzeichen
  • Eigene Versicherungsnummer
  • Eigene Personendaten (Name, Anschrift, usw.)
  • Angaben zum Unfallgeschehen
  • Ort des Unfalls
  • Zeitpunkt des Unfalls
  • Beschreibung des Unfalls
  • Beschreibung des Schadens
  • Personendaten des Unfallgegners
  • Personendaten potenzieller Zeugen

Nach einem Unfall kann die Schadensmeldung in der Regel auch telefonisch durchgeführt werden. Die meisten Versicherungen stellen eine Hotline bereit, über welche Sie den Unfallschaden melden können.

Allerdings ist es ratsam, zur Unfallmeldung das Formular zu nutzen. So können Sie sich Zeit lassen, Ihre Angaben noch einmal zu überprüfen und bekommen zudem meist eine Kopie per E-Mail oder per Post zugesandt.

Keine Schuld am Kfz-Unfall: Trotzdem der Versicherung melden?

Haben Sie eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abgeschlossen, sollte diese schnellstmöglich informiert werden. Dies gilt auch, wenn Sie keine Schuld am Unfall trifft. Doch Achtung: Nehmen Sie die Leistungen Ihres Versicherers erst dann in Anspruch, wenn Ihnen eine Teilschuld zugesprochen wurde.

Auch eine Unfallversicherung sollte unverzüglich informiert werden – auch wenn Sie keinen direkten körperlichen Schaden bemerken. Oftmals zeigen sich die Folgen erst später.

Eine Haftpflichtversicherung greift nur dann, wenn Sie einen Schaden bei einem anderen verursachen. Haben Sie also eine gewisse Schuld an dem Unfall, müssen Sie Ihre Haftpflicht informieren.

Übernimmt nämlich Ihre Kaskoversicherung den Schaden, können Sie hochgestuft werden. Der gegnerische Versicherer muss für die daraus entstehenden Zusatzkosten nicht aufkommen.

Indem Sie die Schadensmeldung jedoch frühzeitig vornehmen, können Sie sich vorab zu den Regelungen im Falle einer Inanspruchnahme informieren. Manche Versicherungen beschränken Ihre Dienste auf bestimmte Werkstätten oder Mietwagenfirmen.

Über den Autor

Autor
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

Konnten wir Ihnen weiterhelfen? Dann bewerten Sie uns bitte:
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (41 Bewertungen, Durchschnitt: 4,73 von 5)
Schadensmeldung nach einem Unfall: Die Versicherung verständigen
Loading...
Diese Themen könnten Sie auch interessieren:

9 Kommentare

Neuen Kommentar verfassen

  1. Lepa, M
    Am 9. Dezember 2023 um 18:52

    Ich habe meinen Anhänger abgekuppelt um Ihn von Hand auf seinen Stellplatz zu schieben, dabei habe ich ein anderes Auto beschädigt. Haftet hierfür die Haftpflichtversicherung des Anhängers?

  2. Bilal
    Am 29. Mai 2019 um 12:12

    Hallo zusammen,

    ich wurde letztens von der Polizei angerufen, als ich zuhause war. Ich wurde darüber informiert, dass jemand beim ausparken gegen mein Auto gefahren ist. Nix dramatisches, ein kleiner Kratzer an meinem Auto. Am anderen Auto keine sichtbaren Spuren. Wir haben beschlossen die Polizei nicht zu rufen und es auch nicht über die Versicherung laufen zu lassen. Wir haben Personalien ausgetauscht und er meinte ich soll ein Kostenvoranschlag erstellen lassen und wir klären das dann so. Gibt es irgendwelche Bedenken oder habt Ihr irgendwelche Tipps wie ich hier vorgehen kann, oder gar zum Beschuldigten werden kann. Vielen Dank im Voraus für die Antwort

  3. Elis Goll
    Am 2. Mai 2019 um 18:44

    Hatte einen Unfall. Die Polizei hat festgestellt, dass ich nicht schuld bin. Der Unfallgegner fuhr von der nicht vorberechtigten Strasser ein und in mich hinein. Er hatte nicht abgewartet, bis mein Blinker, den ich zuvor setzen müsste, weil ich davor von der Bundesstraße abgebogen war und danngeradeaus fuhr. Seine kleine Strasser folgte gleich als ich von der B eingebogen war.
    Die Polizei kam und stellte fest, dass er trotz des noch nicht ausgeschalteten Blinkers hätte nicht in die Strasser einbiegen dürfen.
    Ich meldete den Schaden bei seiner Versicherung. Ich hätte Totalschaden.
    Vorsichtshalber rief ich noch bei meiner Versicherung an, die dann tel meinte, es würde sie nichts angehen.
    Der Unfallgegner bekam auch einen Bußgeldbescheid und er hatte ja nur ein bisschen Blechschaden.
    Und nun nach einer Woche und jetzt nach 2 Wochen macht meine Versicherung unwahrscheinlich Druck Nr setzt mir die Pistole aus die Brust, dass ich das ausfüllen müssen, obwohl die Polizei nein sagt.
    Meine eigene Versicherung will nbedingt meinem Gegner einen Schaden zahlen.
    Ich habe es nicht ausgefüllt und werde denke ich zum Rechtsanwalt gehen.
    Bitte antworten sie mir wenn sie können. Ich bin verzweifelt.
    Elisabeth Goll

  4. mike
    Am 14. Juni 2016 um 15:44

    hatte auf einem parkplatz mit einem anderen wagen beim rückwärts ausparken (beide) einen zusammenstoß.
    schaden sah bei mir nicht so krass aus, bei anderem nur ein kratzer und glas vom scheinwerfer kaputt. Wir haben übereingestimmt keine polizei zu rufen und haben beide gesagt, dass wir den anderen nicht gesehen hatten. Zeugen vor Ort keine. Jetzt sagt der andere, er hat zeugen die gesehen haben dass er gestanden hat und ich ihm reingefahren bin und ich soll seinen schaden meiner versicherung melden? was soll ich tun?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. Juni 2016 um 9:27

      Hallo Mike,

      hier ist es immer wichtig, dass generell die Polizei gerufen wird, damit diese Situationen nicht entstehen und eine genaue Überprüfung stattfindet. Nun, im Nachhinein, wird zwar ebenfalls eine Überprüfung stattfinden, allerdings sollten sie die Tatsache genauso Ihrer Versicherung schildern und gegebenenfalls einen Gutachter den Schaden bewerten lassen. Dieser kann von Ihrem Fahrzeug und dem des gegnerischen Fahrers erkennen, wie die genaue Situation abgelaufen ist.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Anne
    Am 22. Mai 2016 um 11:23

    Hallo, eine Frage, bzw. mehrere habe ich. Wir hatten einen Unfall, der auch polizeilich aufgenommen wurde. Wir bekamen dann einen Durchschlag der Unfallmitteilung. Da ist aber weder der Name des Zeugen oder eine Schadenssumme vermerkt. Was sollen wir nun tun?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Mai 2016 um 10:06

      Hallo Anne,

      in diesem Fall sollten Sie sich direkt mit der zuständigen Polizeidienststelle in Verbindung setzen und die notwendigen Informationen erfragen. Wenn der Unfall aufgenommen wurde, sollten in der Regel auch Informationen zum Vorgang vorliegen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Agata
    Am 23. März 2016 um 20:37

    Buona sera io sono un italiana, nel novembre del 2015 sono stata tamponata da un auto avendo tutti i dati della controparte targa veicolo, nome ecc,che fino ad oggi non sono stata risarcita dei danni,ho messo l avvocato ed un perito per la valutazione dei danni, ma mi è arrivato un sollecito di pagare il perito dai soldi miei, domando a voi se sia giusto o c’è una legge che mi obbliga a dover pagare io, visto che io ho subito il danno , e come comportarmi.Grazie spero che potete tradurre il mio italiano

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. März 2016 um 11:16

      Hello Agata,

      is it possible to ask your question in english, french or german?

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

Verfassen Sie einen neuen Kommentar


Nach oben
Bußgeldkatalog als PDF
Der aktualisierte Newsletter 2023 vom VFR Verlag zum Download und Ausdrucken.
Jetzt kostenlos per E-Mail anfordern:
Mit dem Absenden akzeptieren Sie unsere Datenschutzerklärung.