
Die Schadensmeldung: Ohne Unfallmeldung keine Schadensregulierung
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Nach einem Unfall ist die Schadensmeldung vor großer Wichtigkeit!
Ein Autounfall führt meist zu einem gewissen Schockmoment für alle Beteiligten. Für die meisten Auto- und Lkw-Fahrer ist dies kein alltägliches Erlebnis. So überrascht es auch nicht, dass gegenseitige Beschuldigungen nach dem ersten Schock folgen.
Doch es gilt im Falle eines Unfalls vor allem, Ruhe zu bewahren. Nachdem Verletzte versorgt und die Unfallstelle abgesichert wurde, ist der Zeitpunkt gekommen, Versicherungsdaten auszutauschen und einen Unfallbericht zu verfassen. Anschließend sollten beide Parteien schnellstmöglich eine Unfallmeldung bei ihrer Versicherung leisten.
Durch die Schadensmeldung bei Haftpflicht- und Unfallversicherung setzt sich der Prozess der Schadensregulierung in Gang. Doch wie genau erfolgt nach einem Autounfall die Schadensmeldung? Und was ist, wenn der Unfallgegner sich weigert, den Schadensfall zu melden?
In diesem Ratgeber bekommen Sie Tipps rund um die Schadensmeldung bei Kfz – egal ob der Schaden an Ihrem oder an einem fremden Fahrzeug erfolgte.
Inhaltsverzeichnis:
Weitere Informationen zum Thema Schadensmeldung:
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Kfz-Schadensmeldung an die gegnerische Versicherung: Muster sind nicht nötig
Haben Sie nach einem Unfall einen Schaden zu beklagen, müssen Sie nicht darauf warten, dass Ihr Unfallgegner die Schadensmeldung für das Kfz bei seiner Versicherung vornimmt. Diese Option ist besonders dann reizvoll, wenn der Gegner sich schlicht weigert, seinen Versicherer zu informieren.
Um zu erfahren, wo derjenige versichert ist, genügt ein Anruf bei dem Zentralanruf der Autoversicherer. Dafür benötigen Sie lediglich das Kennzeichen Ihres Unfallgegners, seinen Namen und Anschrift und das Datum des Unfalls.
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So können Sie die Schadensmeldung bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung vornehmen und sind nicht auf die Kooperation des Unfallgegners angewiesen. So kann der Versicherer die Ansprüche auch zeitnah prüfen und gegebenenfalls ihr Auto untersuchen. Sie benötigen kein Muster oder Formular zur Schadensmeldung.
Allerdings stellen manche Versicherungen auch hierfür einen standardisierten Vordruck im Internet zur Verfügung. Dieser muss lediglich ausgefüllt werden, um einen Unfallschaden zu melden.
Vorsicht bei Angeboten der Versicherung nach der Schadensmeldung
Der gegnerische Versicherer bietet oftmals an, die Schadensregulierung komplett zu übernehmen. Hüten Sie sich jedoch vor einem solchen Angebot: In der Regel ermitteln unabhängige Gutachter deutlich höhere Schadenssummen als die Versicherungen.
Gerade bei größeren Schäden lohnt es sich, einen Anwalt und einen externen Gutachter einzuschalten, um all Ihre Ansprüche durchzusetzen.
Der eigenen Versicherung einen Kfz-Schaden melden

Sie sollten einen Kfz-Unfall melden, um die Schadensregulierung anzuleiern.
Möchten Sie Ihrer Versicherung einen Unfall mit Schaden melden, stellt Ihr Versicherer Ihnen wahrscheinlich für die Schadensmeldung ein Formular im Internet zur Verfügung. Dieses können Sie direkt online ausfüllen und sogleich absenden.
Oftmals werden bei der Schadensmeldung folgende Angaben benötigt:
- Eigenes Kennzeichen
- Eigene Versicherungsnummer
- Eigene Personendaten (Name, Anschrift, usw.)
- Angaben zum Unfallgeschehen
- Ort des Unfalls
- Zeitpunkt des Unfalls
- Beschreibung des Unfalls
- Beschreibung des Schadens
- Personendaten des Unfallgegners
- Personendaten potenzieller Zeugen
Nach einem Unfall kann die Schadensmeldung in der Regel auch telefonisch durchgeführt werden. Die meisten Versicherungen stellen eine Hotline bereit, über welche Sie den Unfallschaden melden können.
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Keine Schuld am Kfz-Unfall: Trotzdem der Versicherung melden?
Haben Sie eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abgeschlossen, sollte diese schnellstmöglich informiert werden. Dies gilt auch, wenn Sie keine Schuld am Unfall trifft. Doch Achtung: Nehmen Sie die Leistungen Ihres Versicherers erst dann in Anspruch, wenn Ihnen eine Teilschuld zugesprochen wurde.
Auch eine Unfallversicherung sollte unverzüglich informiert werden – auch wenn Sie keinen direkten körperlichen Schaden bemerken. Oftmals zeigen sich die Folgen erst später.
Eine Haftpflichtversicherung greift nur dann, wenn Sie einen Schaden bei einem anderen verursachen. Haben Sie also eine gewisse Schuld an dem Unfall, müssen Sie Ihre Haftpflicht informieren.
Übernimmt nämlich Ihre Kaskoversicherung den Schaden, können Sie hochgestuft werden. Der gegnerische Versicherer muss für die daraus entstehenden Zusatzkosten nicht aufkommen.
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6 Kommentare
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Buona sera io sono un italiana, nel novembre del 2015 sono stata tamponata da un auto avendo tutti i dati della controparte targa veicolo, nome ecc,che fino ad oggi non sono stata risarcita dei danni,ho messo l avvocato ed un perito per la valutazione dei danni, ma mi è arrivato un sollecito di pagare il perito dai soldi miei, domando a voi se sia giusto o c’è una legge che mi obbliga a dover pagare io, visto che io ho subito il danno , e come comportarmi.Grazie spero che potete tradurre il mio italiano
Hello Agata,
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Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo, eine Frage, bzw. mehrere habe ich. Wir hatten einen Unfall, der auch polizeilich aufgenommen wurde. Wir bekamen dann einen Durchschlag der Unfallmitteilung. Da ist aber weder der Name des Zeugen oder eine Schadenssumme vermerkt. Was sollen wir nun tun?
Hallo Anne,
in diesem Fall sollten Sie sich direkt mit der zuständigen Polizeidienststelle in Verbindung setzen und die notwendigen Informationen erfragen. Wenn der Unfall aufgenommen wurde, sollten in der Regel auch Informationen zum Vorgang vorliegen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
hatte auf einem parkplatz mit einem anderen wagen beim rückwärts ausparken (beide) einen zusammenstoß.
schaden sah bei mir nicht so krass aus, bei anderem nur ein kratzer und glas vom scheinwerfer kaputt. Wir haben übereingestimmt keine polizei zu rufen und haben beide gesagt, dass wir den anderen nicht gesehen hatten. Zeugen vor Ort keine. Jetzt sagt der andere, er hat zeugen die gesehen haben dass er gestanden hat und ich ihm reingefahren bin und ich soll seinen schaden meiner versicherung melden? was soll ich tun?
Hallo Mike,
hier ist es immer wichtig, dass generell die Polizei gerufen wird, damit diese Situationen nicht entstehen und eine genaue Überprüfung stattfindet. Nun, im Nachhinein, wird zwar ebenfalls eine Überprüfung stattfinden, allerdings sollten sie die Tatsache genauso Ihrer Versicherung schildern und gegebenenfalls einen Gutachter den Schaden bewerten lassen. Dieser kann von Ihrem Fahrzeug und dem des gegnerischen Fahrers erkennen, wie die genaue Situation abgelaufen ist.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org