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Unfallverursacher meldet Schaden nicht: Was sind die Konsequenzen?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Wie Sie auch in diesem Fall Schadensersatz einfordern können

Der Unfallverursacher meldet den Schaden nicht: Welche Konsequenzen drohen ihm?
Der Unfallverursacher meldet den Schaden nicht: Welche Konsequenzen drohen ihm?

Wer einen Unfall gebaut hat, ist dazu verpflichtet, diesen an verschiedene Institutionen zu melden. Wurden bei der Kollision Personen verletzt, so muss die örtliche Polizei davon erfahren, genauso wie bei einem Wildunfall.

Für die Schadensregulierung besonders wichtig ist hingegen die Schadensmeldung an die Haftpflichtversicherung. Schließlich soll diese für die Kosten aufkommen, welche der Schuldige eines Unfalls verursacht hat.

Doch der Unfallverursacher meldet den Schaden nicht seiner Versicherung und der Geschädigte macht sich nun Sorgen, dass die gegnerische Haftpflichtversicherung für den entstandenen Schaden nicht aufkommt. Was passiert genau, wenn man einen Unfall nicht meldet? Das erklären wir Ihnen in diesem Ratgeber.

FAQ: Unfall nicht gemeldet

Was passiert, wenn ich einen Unfall nicht der Versicherung melde?

Die Versicherung kann den Schaden nur anteilig decken.

Kann der Versicherer den Schutz komplett unterbinden?

Ja, das kann er unter Umständen, zum Beispiel bei Fahrlässigkeit oder Unfallflucht.

Wann muss ich einen selbstverschuldeten Unfall melden?

Die Frist, um einen Unfall bei der Versicherung zu melden, gestaltet sich von Vertrag zu Vertrag unterschiedlich. Sie sollten sie zwingend einhalten, um nicht selbst zur Kasse gebeten zu werden.

Der Unfallverursacher meldet den Schaden nicht seiner Versicherung: Was tun?

Bereits kurz nach dem Zusammenstoß mit dem anderen Auto ist Ihnen klar, dass die Schuld nicht bei Ihnen liegt und Sie von der gegnerischen Haftpflichtversicherung Schadensersatz fordern können. Aber der Unfallgegner meldet den Schaden nicht seiner Versicherung. Wie geht die Schadensregulierung in diesem Fall weiter?

Der Unfallverursacher meldet den Schaden nicht, seine Versicherung muss trotzdem zahlen.
Der Unfallverursacher meldet den Schaden nicht, seine Versicherung muss trotzdem zahlen.
  1. Bei Unfallflucht oder wenn der Unfallgegner sich weigert, die Kontaktdaten seiner Haftpflichtversicherung preiszugeben, sollten Sie sich wenigstens das Kennzeichen des Unfallgegners notieren. Falls Sie dies versäumt haben, können Ihnen dabei eventuell Zeugen weiterhelfen.
  2. Um die gegnerische Haftpflichtversicherung zu ermitteln, kann entweder die Polizei helfen oder der Zentralruf der Autoversicherer. Wenn Sie diesem das Kennzeichen des Schadensverursachers mitteilen, erhalten Sie von diesem die Kontaktdaten der Kfz-Versicherung. Bei einem ausländischen Auto erhalten Sie den Kontakt von einem entsprechenden Schadensregulierungsbeauftragten in Deutschland.
  3. Wenn Sie die Daten der Haftpflichtversicherung Ihres Unfallgegners in Erfahrung gebracht haben, sollten Sie dieser den Schaden innerhalb von zwei Wochen nach dem Unfall mitteilen. Falls es länger gedauert hat, die Daten der Versicherung zu ermitteln, darf diese Frist jedoch auch überschritten werden.
  4. Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist in jedem Fall verpflichtet, dem Geschädigten eines Autounfalls den vollen Schadensersatz zu bezahlen, welcher diesem rechtlich zusteht. Dies ist auch dann der Fall, wenn der Verursacher den Unfall nicht gemeldet hat. Sie kann gegenüber Ihrem Versicherungsnehmer danach allerdings eine Regressforderung stellen.

Welche Konsequenzen drohen dem Unfallverursacher?

Was passiert, wenn man einen Unfall nicht rechtzeitig meldet?
Was passiert, wenn man einen Unfall nicht rechtzeitig meldet?

Wer einen Unfall nicht der Haftpflichtversicherung gemeldet hat, obwohl er an diesem zumindest mitschuldig ist, verstößt gegen die Obliegenheiten im Versicherungsvertrag. In diesem Fall darf die Versicherung ihre Leistungen zu kürzen oder komplett zu streichen, wenn der Versicherungsnehmer grob fahrlässig oder gar vorsätzlich gegen diese Obliegenheiten verstoßen hat. Für eine Kfz-Haftpflichtversicherung gelten dabei besondere Regeln: Sie muss dem Geschädigten eines Unfalls zunächst den kompletten Schadensersatz auszahlen. Danach darf sie jedoch ihren Versicherungsnehmer in Regress nehmen und Geld von ihm zurückfordern, wenn dieser grob fahrlässig oder gar vorsätzlich gegen Obliegenheiten wie Unfallmeldung verstoßen hat.

Ob Schuldige einen Unfall der Versicherung melden oder nicht, kann also darüber entscheiden, ob und wie viel Geld sie nachzahlen müssen. Die Obergrenze einer Regressforderung im Haftpflichtfall liegt jedoch bei 2.500 Euro, sofern kein schwerer Verstoß wie beispielsweise Fahrerflucht vorliegt.

Diese Angaben beziehen sich auf die Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) 2015, welche der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. herausgibt. Sie sind zwar nur unverbindliche Empfehlungen, lassen sich jedoch als Richtwert dafür ansehen, welche Kosten der Unfallverursacher tragen muss, meldet er den Schaden nicht.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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22 Kommentare

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  1. Christoph D
    Am 23. Januar 2023 um 20:41

    Was würde denn zum Beispiel passieren, wenn ich einen Schaden nicht gemeldet habe bei meiner alten Versicherung und aber schon bei einer neuen bin seit dem 1. Januar?

  2. Heinrich
    Am 22. März 2022 um 19:53

    Es ist ganz einfach, in Deutschland als Unfallverursacher nichts zahlen zu müssen!
    Einfach nichts tun und aussitzen!

    Mir fuhr auf einem Parkplatz eine Frau an mein rechtmäßig parkendes Auto.
    Schaden 6.000 EUR.
    Ich saß nicht einmal im Auto und kam gerade zum Fahrzeug.
    Statt einer Entschuldigung war das Erste, was sie sagte: “Ich zahle ihnen keinen Cent. Nehmen sie einen Lappen und polieren sie das raus!”

    Ich ließ dann die Polizei kommen.
    Der sehr junge Polizist faselte etwas von “Teilschuld” meinerseits – nachdem ihn die Unfallverursacherin schwindelig geredet hatte.

    Ich habe dann beide Versicherungen angerufen und den Vorfall gemeldet.
    Meine Werkstatt hat einen Gutachter kommen lassen und mir empfohlen, ich soll einen Anwalt nehmen, was ich auch getan habe.

    Seit Wochen tut sich nun gar nichts, weil die Unfallverursacherin einfach keine Stellungnahme abgibt und die Versicherung deswegen den Schaden nicht regeln kann!

    So einfach geht das!
    Einfach aussitzen!
    Dann kann sich derjenige, der den Schaden hat, auf den Kopf stellen!

    • Günter
      Am 30. April 2022 um 0:26

      In der selben Situation bin ich auch seit über 4 Wochen! Unfallverursacherin kam aus Einfahrt (abgesenkter Bordstein) und zusätzlich(!) von links. Hab’s dem Anwalt übergeben, aber der kann auch nichts machen…

      • Matze
        Am 12. Oktober 2023 um 12:25

        WIe ist das ausgegangen? Haben Sie Ihren Schaden behoben bekommen?
        Bin in einer ähnlichen Situation…..

        LG Matze

  3. Jessica
    Am 1. November 2021 um 13:02

    Hallo ich hab eine Frage…
    Ich hatte vor über einem Jahr einen Unfall und der schuldige hat sich bis heute nicht gekümmert… Wahrscheinlich hat er es nicht einmal seiner Versicherung gemeldet… Der Schaden ist nicht gering und es sind Spät Folgen aufgetreten… Ich habe versucht das immer auf eine nette Art und Weise zu regeln… Kann ich noch was unternehmen? Polizei kontaktieren, da es doch eigentlich Versicherungsbetrug ist oder? 🥺
    Vielen Dank und schönen Tag noch

    • bussgeldkatalog.org
      Am 17. November 2021 um 13:01

      Hallo Jessica,

      da wir leider keine kostenlose Rechtsberatung geben dürfen, sollten Sie sich am besten an die zuständige Behörde oder die Polizei wenden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Annalie
    Am 20. Januar 2021 um 12:13

    Hallo, mir ist am 11.12.2020 ein Kleintransporter in die Seite gefahren (Firmenwagen). Wir haben die Polizei gerufen und er hat die Schuld auf sich genommen. Der Schaden wurde immer noch nicht der Versicherung gemeldet. Der Kostenvoranschlag liegt vor und die Werkstatt und ich telefonieren wöchentlich hinterher. Die Versicherung sagt, dass solange der “Kunde” den Schaden nicht selbst meldet sie nichts tun können. Ich habe den Begleitschein der Polizei ebenfalls der Versicherung gesendet. Bringt alles nichts. Der Unfall ist über ein Monat her und es ist noch nichts passiert.
    Was kann man noch tun damit das Auto demnächst wenigstens repariert wird?

  5. Ionut
    Am 3. März 2020 um 22:00

    Hallo, ich habe heute einen kleinen Unfall gemacht. Ich habe einen hinten in der Bar getroffen, tatsächlich habe ich nur gekratzt. Wir haben vereinbart, nicht die Polizei anzurufen, sondern nur 50 Euro für Schäden zu geben. Ich habe keine Fotos gemacht und ich glaube nicht, dass es dort einen Zeugen gab. Jetzt habe ich Angst, dass der Fahrer den Unfall noch aufzeichnen und sagen kann, dass ich den Unfall verlassen habe. Können Sie mir sagen, welche Beweise er gegen mich haben kann oder welche Beweise ich zu Hause haben kann, um zu beweisen, dass ich auf frischer Tat war?

  6. tine
    Am 2. Dezember 2019 um 12:55

    Hallo,
    meine Versicherung hat scheinbar einen Schaden beglichen ohne Rücksprache zu nehmen.
    Das angeblich verunfallte Fahrzeug steht aber seit Monaten in einer Halle und kann überhaupt keinen Unfall verursacht haben.
    Mein erster Schritt ist nun zu ermitteln, wer einen Schaden wann wie wo geltend gemacht hat und dann diese person wegen betrug an zu zeigen. Nur wurde mein SF hoch gestuft und ehrlich gesagt erwarte ich von einer Versicherung, die keine 500 meter weit weg ist, das die michz zumindest mal anruft – wenn die mir was andrehen wollen klappt das ja auch. Ich bin dort fast seit 25 Jahren. So rum funktioniert das auch und scheint ja eine tolle Masche zu sein, irgendwen zu beschuldigen und ab zu kassieren und derjenige, der unschuldig ist, darf das dann über die SF ausbaden. ich mein, so kann es ja auch nicht sein, das da einfach Schäden reguliert werden, die man nicht verursacht hat

  7. Tobias
    Am 1. November 2019 um 16:59

    HALLO, MIR IST JEMAND INS AUTO GEFAHREN. HABE MIR ALLERDINGS SEIN KENNZEICHEN NICHT AUFGESCHRIEBEN. WENN ER ES NICHT SEINER VERSICHER MELDET KANN ICH TROTZDEM NOCH SCHADENSGELD BEKOMMEN?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. November 2019 um 16:07

      Hallo Tobias,

      Schadensersatz kann in der Regel gegenüber der Versicherung des Unfallverursachers eingefordert werden. Ist dieser nicht bekannt, fehlt in der Regel ein entsprechender Ansprechpartner.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Hella
    Am 29. Oktober 2019 um 12:47

    Guten Tag,

    beim Befahren einer Vorfahrtsstraße fuhr mit eine Frau mit ihrem PKW in mein Auto. Da die Frau ihre Schuld nicht einsehen wollte, rief ich die Polizei. Diese bestätigte mir ohne Weiteres mein Recht. Die Kontaktdaten wurden ausgetauscht. Da ich nach mehreren Tagen nichts von der Versicherung hörte, rief ich bei der Versicherung der Unfallgegnerin an. Dieser lag noch keine Meldung vor. Ich machte alle Angaben. Nun warte ich auf eine Regung, aber es tut sich nichts. Die Unfallgegnerin zeigt sich immer noch uneinsichtig und teilte mir mit, sie habe ihren Anwalt eingeschaltet. Ich bin leider nicht im Rechtsschutz. Kann es denn sein, dass ich mir ebenfalls einen Anwalt nehmen muss, obwohl meine Unschuld eindeutig bewiesen ist? Reicht der Polizeibericht denn nicht als Beweis aus?
    Wer erstattet mir die Anwaltskosten usw.?

    Vielen Dank für Ihre Antwort

    • Moritz
      Am 25. Januar 2024 um 6:29

      Hi Hella,

      für dich ist der Tipp vielleicht etwas spät aber für jeden der das hier liest: Sobald ihr die Geschädigten seid, wird euer Anwalt von der Gegnerversicherung bezahlt. Nehmt euch sofort nach dem Unfall einen Anwalt für Verkehrsrecht und lasst den alles regeln.

      LG

  9. AR
    Am 3. September 2019 um 15:00

    Hallo, ich habe beim Einparen ausversehen ein Auto angefahren. Die Stoßstange war etwas angekratzt. Ich habe die Polizei gerufen und diese haben das gemeldet und sich mit dem Geschädigten in Verbindung gesetzt. Die Geschädigte sollte sich bei mir melden (laut Polizei) und danach sollte ich das meiner Versicherung melden. Bis jetzt (schon eine Woche) hat die Geschädigte sich bei mir nicht gemeldet? Bis jetzt habe ich das meiner Versicherung nicht gemeldet, weil die Polizei meinte, dass wir erst miteinander sprechen sollen. Was soll ich jetzt tun?

  10. Michaela Z.
    Am 18. Juli 2019 um 10:18

    Hallo,mir ist im letzten Monat ein Busfahrer mit seinem Bus an meinem geparkten Auto vorbei geschrammt,er hat die Polizei gerufen und ist verwarnt worden ,bis heute zu hat der Arbeitgeber (Bus unternehmen) den Schaden nicht seiner Versicherung gemeldet ,nach drei Wochen warten hab ich es nun einem Anwalt über geben ,der mir Gestern schrieb das die Versicherung immer noch keine Meldung hat .Kann ich eine Anzeige gegen den Versicherungsnehmer bei der Polizei machen wegen nicht Meldung?

  11. Marie
    Am 30. Januar 2019 um 0:31

    Hallo,

    ich hatte am 29.11.2018 einen Unfall, wobei der Unfallverursacher ca 60cm vom Straßenrand entfernt aus seinem parkenden Auto aussteigen wollte. Er öffnete seine Tür als ich mit meinem Auto vorbei fuhr und rammte dabei mit seiner Tür mein Auto. Ich habe direkt die Polizei gerufen. Dabei wurde festgestellt das er die Seitenspiegel eingefahren hat und auch nicht nochmal geprüft hat ob ein Auto kommt. Trotz Polizeibericht, Zeugenaussage, Erstellung eines Gutachtens und das einschalten eines Anwalts hat sich nach 9 Wochen nichts getan. Laut Aussage der gegnerischen Versicherung hat der Verursacher den Fall immer noch nicht gemeldet.

    Wie lange kann sowas dauern?
    Die Versicherung hat bereits den Polizeibericht vorliegen und prüft aber immer noch ob Sie für den Schaden eintreten müssen.
    Ich habe das Gefühl das es zu keiner Lösung kommen wird und ich auf meinen Kosten sitzen bleibe.
    Trotz Anwalt fühle ich mich langsam hilflos.
    Wäre lieb wenn ich eine Anwort bekommen könnte.

  12. Lars K.
    Am 3. September 2018 um 14:11

    Letzte Woche fuhr eine Frau mit ihrem Bulli beim ausparken gegen mein Auto, welches auf dem Parkplatz meines Arbeitgebers stand und fuhr fort. Als ich den Schaden bemerkte meldete ich diesen zuerst bei meinem Arbeitgeber,der eine Überwachungskamera installiert hat und bat um die Auswertung des Videos.
    Das Kennzeichen wurde somit ermittelt, die Dame wurde benachrichtigt und hat sich jetzt (nach 5 Tagen) bei mir gemeldet. Sie habe es nicht bemerkt… Was irgendwie auch sein kann. Ich sehe also von der Anzeige zur Unfallflucht ab, möchte aber den Schaden komplett repariert haben, incl Gutachten, Leihwagen etc.
    Muss ich jetzt dennoch zur Polizei gehen und das ganze melden, damit ein Unfallbericht erstellt wird? Oder bin ich auch ohne im Recht?

  13. Denis K.
    Am 6. Juni 2018 um 15:52

    Hallo.

    Ich hatte vor einigen Tagen einen Unfall. Ich war auf der Hauptstraße unterwegs und der UNfallverursacher fuhr aus einer Grundstückseinfahrt heraus, ohne sich zu vergewissern, ob die Straße frei ist. Ich konnte noch ausweichen, aber er traf mich dann hinten rechts am Fahrzeug.
    Ich habe meine Versicherung informiert und auch die gegnerische Versicherung ermittelt, habe der Versicherung Fotos des Schadens und den Unfallbericht der Polizei zukommen lassen.
    Der Fahrer des Fahrzeugs war allerdings nicht der Halter. Gleich nach dem Unfall fing er an mich zu beleidigen und zu bedrohen, selbst dann noch, als die Polizei vor Ort war. Er wurde direkt eindeutig als Unfallverursacher festgestellt und hat dementsprechend auch ein Verwarngeld erhalten.

    Anscheinend wollen die anderen Parteien aber den Schaden ihrer Versicherung nicht melden, denn der Unfall ist nun einige Tage her und die Versicherung hat bis Heute keine Meldung erhalten, habe gerade noch mal telefonisch angefragt.

    Trotz dessen, dass ich der Versicherung den Unfallbericht der Polizei zukommen ließ, sagen die mir, dass sie mir keine Kostenübernahme mitteilen können, solange der Unfallgegner keine Meldung gemacht hat.

    Das Problem ist, dass an der Beschädigung meines Fahrzeugs der Lack abgeplatzt ist und je nachdem, wie lange die ganze Bearbeitung nun dauert, fängt es sicher an zu rosten, was nur noch mehr Stress bedeuten wird, denn wer übernimmt dann die Kosten, falls die Teile rosten und dann nicht mehr reparabel sind, sondern ausgetauscht werden müssen?

    Ist es eigentlich rechtens, dass die Versicherung auf eine Schadenmeldung ihres Kunden wartet, oder müsste hier nicht der Unfallbericht der Polizei reichen?!

    Wie lange soll ich abwarten und sollte ich dann einen Anwalt einschalten?!

    Versicherung ist die – und habe schon viel darüber gelesen, dass diese Versicherung sich selten wirklich kooperativ zeigt..

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. Juli 2018 um 14:22

      Hallo Denis,

      es sollte ausreichen, dass Sie Meldung bei der gegnerischen Versicherung haben. Ein Anwalt kann Ihnen dabei helfen, Ihre Ansprüche durchzusetzen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Virginia
    Am 19. März 2018 um 18:57

    Bei mir war es so dass ich den Unfallverursacher anklagen musste und in den ganzen 2 Jahren in denen die Klage lief kein einziges Mal verhört wurde, aber alle Zeugen von der gegnerischen Seite sowie er selbst auch. Zeugen, die in der Firma des Unfallverursachers arbeiten, und als ich damals dort anrief, wieso der Schaden denn nicht gemeldet wurde einer von diesen Zeugen ranging und nichts wusste. Auf einmal behauptet genau diese Person dort gewesen zu sein und mich beobachtet zu haben wie ich mehrere Male zurückgerollt wäre. Diese Person, die doch keinen blassen Schimmer hatte und nicht mals am Tatort war. Wie kann das sein, dass ich als Klägerin nicht verhört wurde. Ich habe noch mehr Beweise und kann nichts vortragen weil das Gericht für diese kriminelle Mafia entschieden hat…

  15. Theobald
    Am 30. Juni 2017 um 19:42

    Mein Unfallgegner ist von der Haubtstrasse kommend rechtsblinkend in eine andere Seitenstrasse eingebogen, wodrauf ich auch nach rechtsschauend, aus der gleichen Seitenstrasse kommend, durch eine Insel getrennt, nach einen Stop in die Haubtstrasse hinein fuhr, im selben Augenblick muß der Unfallgegner einen schnellen Schwenk nach links wieder zurück
    in die Hauptstrasse gemacht haben, da wir fast parallel mit den vorderen Kotflügeln zusammen gekommen sind (Fotobeweis)

    Die gegnerische Versicherung bezichtigt aber mich der Vorfahrtsverletzung und bezahlt nicht.
    Der Unfallgegner hat den Schaden wochenlang, trotz Versprechen, eventuell bis heute nicht gemeldet, machte einen gestörten
    Eindruck und hat (vermutlich) behördliche Probleme wegen fahren ohne Fahrerlaubnis.

    Der Unfallgegner, die Versicherung und die Polizei halten sich bedeckt.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. Juli 2017 um 9:22

      Hallo Theobald,

      ein Anwalt kann Ihnen helfen, eine Klärung in diesem Fall zu bewirken.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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