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Einen Unfall nachträglich melden: Ist das erlaubt?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Welche Konsequenzen Sie erwarten, wenn Sie die Frist überschreiten

Können Sie einen Unfall auch nachträglich der Haftpflichtversicherung melden?
Können Sie einen Unfall auch nachträglich der Haftpflichtversicherung melden?

Ein meldepflichtiger Unfall kann für Sie in mehreren Fällen vorliegen. Wenn Personen verletzt wurden, dann müssen Sie unmittelbar nach dem Zusammenstoß die Polizei rufen. Auch nach einem Wildunfall müssen Sie den Inhaber des Jagdreviers kontaktieren, was ebenfalls über die örtliche Polizeidienststelle geschehen kann.

Haben Sie den Unfall jedoch selbst verursacht und möchten den entstandenen Schaden von Ihrer Haftpflicht- oder Kaskoversicherung erstattet bekommen, so sind Sie ebenfalls dazu verpflichtet, den Unfall zu melden. Dabei müssen Sie eine vorgegebene Frist beachten.

Aber was passiert, wenn Sie diese Frist überschreiten und den Unfall erst nachträglich melden? Mit welchen Konsequenzen müssen Sie dann rechnen? Antworten finden Sie in unserem Ratgeber.

FAQ: Unfall im Nachhinein melden

Kann ich einen Unfall nachträglich melden?

Nach einem Unfall sollte nicht mehr als eine Woche vergehen bis Sie den Schaden bei Ihrer Versicherung melden. Die Fristen sind aber individuell. Sie können sie Ihrem Vertrag entnehmen.

Kann die Versicherung die Kostenübernahme versagen?

Der Kfz-Versicherer kann die Leistungen zumindest kürzen.

Was muss ich beachten?

Sie sollten der Versicherung gute Gründe liefern, warum sie den Schaden nicht innerhalb der festgesetzten Frist gemeldet haben.

Wann liegt eine nachträgliche Unfallmeldung vor?

In den Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) 2015 vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. wird in Abschnitt E.1.1 eine Meldefrist von einer Woche angegeben. Diese soll für Kfz-Versicherungen im Allgemeinen gelten, sowohl für Haftpflicht- als auch für Kaskoversicherungen.

Allerdings handelt es sich dabei nur um eine unverbindliche Empfehlung für die gesamte Versicherungswirtschaft. Wann Sie in Ihrem Fall den Schaden nach einem Unfall der Versicherung melden müssen, ist Ihrem Versicherungsvertrag zu entnehmen.

Wenn der Verursacher einer Kollision zu spät den Unfall der Versicherung meldet, so geschieht dies nicht immer aufgrund von Schusseligkeit heraus. Oft sind Beteiligte eines Unfalls zunächst fest davon überzeugt, dass sie für den Unfall nicht verantwortlich sind. Im Laufe der Schadensregulierung zeichnet sich jedoch ab, dass sie wohl zumindest eine Teilschuld tragen und entscheiden sich dann erst zur Schadensmeldung bei ihrer Versicherung.

Welche Konsequenzen drohen, wenn Sie einen Unfall erst nachträglich melden?

Den Unfall nachträglich zu melden, kann gegen die Obliegenheiten des Versicherungsvertrages sein.
Den Unfall nachträglich zu melden, kann gegen die Obliegenheiten des Versicherungsvertrages sein.

Bei den Meldefristen in Versicherungsverträgen handelt es sich um Obliegenheiten. Wenn der Versicherungsnehmer gegen diese Obliegenheiten verstößt, steht es der Versicherung frei, Ihm die Leistungen zu kürzen.

Die AKB-Empfehlungen sehen folgende Maßnahmen vor, wenn der Versicherungsnehmer sich nicht an die Obliegenheiten gehalten hat, welche im Vertrag verankert sind. Diese gelten auch für die Meldefrist:

  • Verletzt der Versicherungsnehmer eine Obliegenheit “vorsätzlich”, so verliert er seinen Versicherungsschutz komplett (E.7.1).
  • Bei einer “grob fahrlässigen” Pflichtverletzung darf die Versicherung die Leistungen kürzen (E.7.1).
  • Wenn Sie einen Unfall erst nachträglich melden, sich dieser Umstand aber nicht hinderlich auf die Feststellung des Versicherungsfalls auswirkt, dann ist die Versicherung zur Leistung verpflichtet (E.7.2).
  • Eine Kfz-Haftpflichtversicherung darf ihre Leistungen um maximal 2.500 Euro kürzen (E.7.3), sofern kein schwerer Verstoß wie beispielsweise Fahrerflucht vorliegt.

Wenn Sie einen Unfall also nachträglich melden, sollten Sie Ihrer Versicherung glaubhaft darstellen, dass dies aus bestimmten Gründen und nicht aus grober Fahrlässigkeit heraus geschah. Dann können Sie während der Schadensregulierung mit Leistungen von der Versicherung rechnen. Sie sollten dennoch darauf achten, Ihrer Versicherung im Falle eines Unfalls im Rahmen der vorgeschriebenen Frist Bescheid zu geben.

Über den Autor

Autor
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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1 Kommentar

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  1. Schober
    Am 12. Mai 2021 um 14:10

    Habe mal eine Frage. Mein Vater ist ende 2019 gestürzt im Altenheim für Demenz. Bei dem Sturz legte er sich einem Oberschenkelhalsbruch zu. Seitdem sitzt er im Rollstuhl und hat sich davon nicht mehr erholt. Er hat bei der Allianz eine Unfallversicherung abgeschlossen, die aber beitragsfrei gestellt ist. Von der Versicherung habe ich jetzt erst bemerkt da sie im September 2021 zur Auszahlung kommen soll. Kann ich den Unfall meines Vaters im nachhinein noch bei der Versicherung anzeigen. Immerhin hat er dadurch min. 20 % Invalidität erreicht was mit versichert ist und die Versicherung zahlen müsste.

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