Tierschutz für Hunde: Darauf kommt es an!

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 24. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Bußgeldkatalog Tierquälerei von Hunden

VergehenStrafe
Hund misshandelnStraftat laut § 17 TierSchG (Tierschutzgesetz); wird mit Geld- oder Freiheits­strafe bis zu drei Jah­ren sanktio­niert; Tier wird entzo­gen; Ver­bot er­neut Tiere zu hal­ten
Hund tötenStraftat laut § 17 TierSchG; Geld- oder Freiheits­strafe bis zu drei Jah­ren; Ver­bot er­neut Tiere zu hal­ten
Als Besitzer seinen Hund nicht füttern oder nicht ausreichend pflegenStraftat laut § 17 TierSchG in Verbindung mit § 13 StGB; Geld- oder Freiheits­strafe bis zu drei Jah­ren; Tier wird entzogen; Ver­bot er­neut Tiere zu hal­ten
Versuchte oder fahrlässige Misshandlung eines HundesOrdnungswidrigkeit; Bußgeldverfahren, Bußgeld bis zu 25.000 Euro; Tier wird entzo­gen; Ver­bot er­neut Tiere zu hal­ten
Hund aussetzenOrdnungswidrigkeit; Bußgeld bis zu 25.000 Euro
Hund stehlen, durch Hehlerei verkaufen oder unterschlagenUnterschiedliche Strafbestände aus dem StGB; Geld- oder Freiheits­strafe
Tierpornografisches Material herstellen oder vertreibenStrafbar nach § StGB 184 a; Geld- oder Freiheits­strafe bis zu drei Jah­ren

Ordnungswidrigkeiten bei der Hundehaltung

Die Höhe der Bußgelder für die einzelnen Vergehen legen die Kommunen fest. Sie berufen sich dabei auf die jeweils maßgebliche Hundeverordnung des Bundeslandes.

OrdnungswidrigkeitBußgeld
Leinenpflicht missachtetVon der jeweiligen Gemeinde festgesetztes Bußgeld
Kot des Hundes nicht entferntVon der jeweiligen Gemeinde festgesetztes Bußgeld
Listenhund trägt im öffentlichen Bereich keinen MaulkorbVon der jeweiligen Gemeinde festgesetztes Bußgeld
Im öffentlichen Bereich den Hund ohne Halsband laufen lassenVon der jeweiligen Gemeinde festgesetztes Bußgeld
Allgemeine Aufsichtspflicht nicht eingehaltenIm Schadensfall haftet der Besitzer; fällt sein Hund jemanden an, kann es zu einer Verurteilung wegen Körperverletzung oder Totschlag kommen

Artgerechte Tierhaltung für den Hund

Der Tierschutz kümmert sich um Hunde, beispielsweise durch die Vermittlung von Pflegestellen
Der Tierschutz kümmert sich um Hunde, beispielsweise durch die Vermittlung von Pflegestellen

Es ist kaum zu glauben, dass sämtliche Hunderassen vom Wolf abstammen. Die Ähnlichkeit zwischen einem Schäferhund und einem Wolf mag ja noch offensichtlich sein, aber dass auch ein Pudel oder ein Dackel vor – zugegebenermaßen sehr vielen Generationen – noch wolfsähnliche Vorfahren hatten, ist erstaunlich.

Hundeliebhaber können sich heute an einer großen Anzahl von Hunderassen erfreuen. Ob verspielter Familienhund oder possierlicher Kläffer: Die große Vielfalt der Hundearten drückt sich auch in ihrem jeweils individuellen und liebenswerten Charakter aus. In Deutschland halten etwa fünf Millionen Hunde ihre Halter auf Trab.

Es ist unbestritten, dass mit der Entscheidung für einen Hund ein großes Maß an Verantwortung einhergeht. Tierarztbesuche, regelmäßiges Gassigehen, die Verpflegung des Tieres und die Sorge um sein Wohl können sich zu einer zeitintensiven Aufgabe entwickeln. Wer also mit dem Gedanken spielt, einen Hund anzuschaffen, sollte sich vorher über eine artgerechte Tierhaltung für den Hund informieren, welche dem Tierschutz und der Hundeverordnung entspricht. Einen geeigneten Ansprechpartner zur Informationsbeschaffung stellen diesbezüglich z.B. Vereine zur Hundehilfe dar.

FAQ: Tierschutz bei Hunden

Worauf ist bei der Haltung von Hunden zu achten?

Eine artgerechte Tierhaltung schließt bei Hunden ausreichend soziale Kontakte und eine umfassende Versorgung ein. Aus diesem Grund gelten für die Haltung im Zwinger strenge Regeln.

Was ist bei der Anschaffung eines Hundes wichtig?

Um Verhaltensauffälligkeiten zu vermeiden, ist es wichtig, dass Welpen nicht zu früh von ihrer Mutter getrennt werden. Zudem sollten Sie darauf achten, dass das Tier über alle notwendigen Unterlagen wie etwa einen Impfpass verfügt. Überlegen Sie zudem, ob Sie nicht einen Hund aus dem Tierschutz aufnehmen wollen.

Welche Sanktionen drohen bei schlechter Hundehaltung?

Wird ein Hund stark vernachlässigt oder misshandelt, stellt dies eine Straftat dar. Der Gesetzgeber sieht in diesem Fall entweder eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren vor.

Hunde im Tierheim pflegen

Bevor die Entscheidung zum Hundekauf getroffen wird, können Interessierte das Leben mit einem Hund schon einmal testen, indem sie die Hunde im Tierheim versorgen. So kann jeder feststellen, ob er gut mit Hunden oder anderen Haustieren – wie Katzen – umgehen kann und in der Lage ist, eine artgerechte Tierhaltung für den Hund zu etablieren. Gleichzeitig kann man so bei der Betreuung der Hunde helfen und entlastet die Mitarbeiter der Tierheime ein wenig.

Die Hunde-Nothilfe vermittelt Pflegestellen

Viele Vereine kümmern sich um den Hundetierschutz. Denn leider ist eben nicht jeder Hundebesitzer ein verantwortungsbewusster Tierhalter, weswegen Jahr für Jahr ausgesetzte Hunde, aber auch andere vernachlässigte Tiere im Tierheim aufgenommen werden. Vereine zum Hunde-Tierschutz nehmen die Vermittlung der ausgesetzten Hunde in die Hand und suchen fürsorgliche neue Besitzer für die teilweise traumatisierten, aber oftmals auch sehr liebevollen Hunde.

Wer plant, einen Hund bei sich aufzunehmen, sollte sich unbedingt an den örtlichen Tierschutzverein wenden, denn möglicherweise hat die Hunde-Nothilfe gerade ein Tier aufgelesen, das sich nach einem neuen Besitzer sehnt. Die Hilfe für Hunde besteht auch darin, Ehrenamtliche zu finden, die mit den Tieren Gassi gehen und mit ihnen spielen. Da die Tierheime chronisch überfüllt sind, hat das angestellte Personal wenig Kapazitäten für das einzelne Tier, weswegen die Hundehilfe vielerorts nach freiwilligen Unterstützern sucht.

Die Hundehilfe agiert teilweise auch international und kümmert sich um Hunde aus Tötungsstationen. Inwiefern diese Hunde aus Tötungsstationen tatsächlich existieren, ist umstritten. Es ist manchmal der Vorwurf zu vernehmen, die grausamen Bilder von misshandelten Tieren würden deswegen verbreitet, um sich die Spenden der schockierten Betrachter zu sichern.

Spezifische Informationen zum Tierschutz bei einzelnen Säugetierarten:

Hundewelpen-Tierschutz

Besonders schutzbedürftig sind Hundewelpen. Junge Hunde können sich noch nicht selbst versorgen, müssten gesäugt werden und sind auch noch nicht stubenrein, da ihnen die entsprechende Erziehung fehlt. Bei der Vermittlung von Jungtieren ist darauf zu achten, dass ein ausreichender Impfschutz besteht. Grundsätzlich schreibt die Tierschutz-Hundeverordnung vor, dass Welpen mindestens acht Wochen bei der Mutter bleiben müssen, bevor sie verkauft werden dürfen. Nur so kann ihre gesunde Entwicklung gewährleistet werden.

Tierschutzgesetz für Hunde

Die Hundeverordnung legt Bußgelder für Ordnungswidrigkeiten für die Hundehalter fest
Die Hundeverordnung legt Bußgelder für Ordnungswidrigkeiten für die Hundehalter fest

Hunde stehen nicht unter Artenschutz. Gleichwohl ist es selbstverständlich nicht gestattet, schon Säugetieren Leid zuzufügen – dann läge der Strafbestand der Tierquälerei vor.

Laut Tierschutzgesetz fällt eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren für Tierquäler an, die einen Hund misshandeln oder gar töten. In diesem Fall spricht das Gericht für gewöhnlich auch ein Tierhalteverbot aus und entzieht im Haushalt verbliebene Tiere dem gewalttätigen Besitzer.

Eine Straftat liegt ebenfalls vor, wenn der Besitzer des Hundes das Tier nicht angemessen pflegt und mit Nahrung versorgt; dann ist ebenfalls eine Geldstrafe oder eine Haftstrafe zu erwarten. Was viele nicht wissen: Auch das Aussetzen des Hundes ist strafbar. Hier kann ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro anfallen.

Bereits die versuchte oder fahrlässige Misshandlung eines Hundes kann ein hohes Bußgeld nach sich ziehen. Wer z.B. Giftköder oder mit Rasierklingen gespickte Köder auslegt, der kann sich auf ein sehr hohes Bußgeld gefasst machen – sogar wenn der Versuch folgenlos bleibt.

Tierschutz-Hundeverordnung beachten

In der Tierschutz-Hundeverordnung sind gesetzliche Vorschriften zur Hundehaltung festgelegt. Wer einen Hund im Zwinger hält, muss sich an die dort aufgelisteten Verordnungen halten. Außerdem finden sich in der Tierschutz-Hundeverordnung Informationen zur Fütterung und Pflege oder die Anforderungen an das Halten im Freien.

Neben der bundesweit gültigen Tierschutz-Hundeverordnung gibt es auch in den einzelnen Bundesländern Hundeverordnungen, in denen weitere spezifische Regeln für die einzelnen Bundesländer festgelegt sind. Auch die einzelnen Kommunen verfassen gesonderte Hundegesetze. Jeder Hundehalter sollte sich aus diesem Grund mit der gesetzlichen Situation vor Ort auseinandersetzen, um Bußgelder beispielsweise aufgrund von Missachtung der Leinenpflicht zu vermeiden.

Hund aussetzen? Es gibt Alternativen

Hunde sind kein billiges Vergnügen. Je nachdem wie viel Fleisch das Tier benötigt – was wiederum von der Körpergröße abhängt – kostet die Haltung um die 50 Euro im Monat. Auch unvorhergesehene Kosten wie Behandlungen beim Tierarzt müssen Sie einkalkulieren.
Dass ein Hund seinem Besitzer unerwartete Kosten bereitet, ist – so mutmaßen Vereine für Hundehilfe – ein wesentlicher Grund für das Aussetzen der Vierbeiner. Abgesehen davon, dass das Hunde-Aussetzen strafbar ist, leiden die verstoßenen Tiere sehr unter dem Verlust ihres früheren Besitzers und an Nahrungsmangel. Sie vermissen auch ihr altes Zuhause, weswegen sie manchmal unerwartet aggressiv reagieren. In einem solchen Fall kann die Feuerwehr dabei helfen, die ausgesetzten Tiere zu beruhigen und sie der Hundehilfe zu übergeben.

Der Tierschutz sorgt für Hundevermittlung

Es ist keine Option, den Hund auszusetzen
Es ist keine Option, den Hund auszusetzen

Sofern es tatsächlich keine anderen Möglichkeiten zur Betreuung gibt und der Besitzer nicht mehr für das Tier sorgen kann, kann ein Hund im Tierheim oder bei einem Tierschutzverein abgegeben werden.

Der Hunde-Tierschutz investiert viel Zeit und Geduld in die Vermittlung von Pflegestellen. Im Tierheim werden die Hunde ohne Frage gut versorgt, aber besser geht es ihnen bei einer geeigneten Bezugsperson, die sich voll und ganz dem Wohlergehen des Tieres widmet und ihm ein schönes neues Zuhause schenkt.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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