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Bienen unter Naturschutz: Worauf kommt es an?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Bußgeldkatalog Biene

Bußgeld für das Fangen, Verletzen, Töten von Wildbienen sowie für die Beschädigung oder Zerstörung der Fortpflanzungs- oder Ruhestätten

BundeslandBußgeld für Wildbienen
Baden-WürttembergBis zu 50.000 €
BayernBis zu 50.000 €
BerlinBis zu 50.000 €
BrandenburgBis zu 65.000 €
BremenBis zu 50.000 €
HamburgBis zu 50.000 €
HessenBis zu 50.000 €
Mecklenburg-VorpommernBis zu 20.000 €
NiedersachsenBis zu 50.000 €
Nordrhein-WestfalenBis zu 50.000 €
Rheinland-PfalzBis zu 5.000 €
SaarlandBis zu 10.000 €
SachsenBis zu 50.000 €
Sachsen-AnhaltBis zu 50.000 €
Schleswig-HolsteinBis zu 50.000 €
ThüringenBis zu 50.000 €

Sind Bienen vom Aussterben bedroht?

Bienen stehen im Naturschutz und Artenschutz laut Bundesartenschutzverordnung - ebenso wie Hornissen
Bienen stehen im Naturschutz und Artenschutz laut Bundesartenschutzverordnung – ebenso wie Hornissen

Bienen bzw. Wildbienen sind wichtige Tiere in unserem Ökosystem. Würde es diese kleinen Tiere nicht geben, wären etwa zwei Drittel der Nahrungsmittel auf der Welt mit ihnen verschwunden, so Robin Moritz, Präsident der European Society for Bee Research.

Aufgrund wichtiger Aufgaben, die die Biene übernimmt, ist das Interesse am Schutz der Hautflügler so groß. Neben der Honigproduktion durch Honigbienen bestäuben Bienen die Pflanzen, damit diese Früchte produzieren können. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) schätzt, dass der monetäre Wert der Bestäuberleistung von Insekten in Europa bei rund 14,2 Milliarden pro Jahr liegt.

Bienen stehen unter Naturschutz, weil sie dafür sorgen, dass beispielsweise Tomaten, Obst oder Mandeln gedeihen. Dabei fanden Forscher heraus, dass eine Frucht größer wird, wenn eine Wildbiene die Blüte vorher öfter besucht. Aus diesem Grund ist es also wichtig, dass der Bestand der Tiere geschützt wird.

FAQ: Tierschutz für Bienen

Warum sind Bienen so wichtig?

Bienen sind für die Bestäubung von Pflanzen unerlässlich, somit trägt der Schutz der Insekten zum Naturschutz bei.

Warum sind Bienen gefährdet?

Wie alle Insekten leidet die Biene unter dem Einsatz von Pestiziden und dem Mangel an geeigneten Grünflächen. Zudem werden Bienen durch Parasiten bedroht.

Was droht, wenn Bienen gefangen oder verletzt werden?

Hierbei handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die ein Bußgeld von bis zu 65.000 Euro nach sich zieht.

Zahl der Bienenvölker hat sich halbiert

Der Deutsche Imkerbund schätzt, dass sich die Zahl der Bienenvölker von 2,5 Millionen (im Jahr 1952) nun auf 1,4 Millionen reduziert hat. Aus diesem Grund stehen Wildbienen bzw. Bienen unter Naturschutz.

Die Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) benennt Bienen als besonders geschützte Arten. Aus diesem Grund dürfen sie beispielsweise nicht in der Natur gefangen, beschädigt oder getötet werden. Wer dies tut, muss mit hohen Bußgeldern rechnen.

Sollten Sie also zum Beispiel einen Bienenstock im Garten besitzen, den Sie loswerden möchten, dürfen Sie die Tiere nicht selbst umsiedeln. Ein regionaler Imker kann Ihnen hierbei weiterhelfen. Gift gegen Bienen ist absolut tabu. Sollte dies ein Nachbar bemerken, der sich dem Tierschutz verschrieben hat, kann er dies anzeigen. Je nach Bundesland fällt das Bußgeld bis maximal 60.000 Euro aus.

Informationen zum Tierschutz bei einzelnen Insekten:

Wieso sind Bienen bedroht?

Bienen sind vom Aussterben bedroht - Hummeln auch
Bienen sind vom Aussterben bedroht – Hummeln auch

Bienen stehen unter Naturschutz, weil die industrielle Landwirtschaft immer weiter wächst.

Aus diesem Grund werden mehr Pestizide eingesetzt, die das Leben und die Nahrung der Bienen gefährden. Zusätzlich leidet die heimische Wildbiene an der Zerstörung wichtiger Lebensräume.

Ein weiterer Grund ist der fehlende Nachwuchs im Imkergewerbe. Besonders Osteuropa hat darunter zu leiden: Die Honiggewinnung war hier lange Zeit staatlich gestützt. Dies fiel nun jedoch weg.

Dabei ist jedoch zu beachten, das Honig- und Wildbienen unterschiedliche Bienenvölker sind und die Naturschutzgesetze für die jeweiligen Arten sich unterscheiden. Wildbienen produzieren keinen Honig.

Insgesamt gibt es über 560 verschiedene Wildbienenarten in Deutschland. Etwa die Hälfte der Arten steht auf der Roten Liste der Bienen Deutschlands, da sie als bestandsgefährdet gelten.

Zwar stehen Bienen unter Artenschutz bzw. Naturschutz, dennoch sind sie bedroht und bedürfen eines besonderen Schutzes. Aus diesem Grund gibt es einige Initiativen, die über bedrohte Wildbienenarten berichten. Eine davon ist beispielsweise “Deutschland summt!”, die wieder mehr Lebensräume für Bienen in Deutschland zur Verfügung stellen möchte.

Über den Autor

Autor
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

12 Kommentare

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  1. Gulli
    Am 23. Juni 2023 um 3:17

    Heute Nacht musste ich mit erschrecken feststellen, dass eine Fliegen Gage über den Ausgang eines Wildbienen Nestes in einem Baum gespannt wurde. Sie können weder rein noch raus, deshalb habe ich versucht die Gage abzureißen, leider mit eher mäßigem Erfolg.
    Was kann ich tun um den Bienen zu helfen?

  2. Stefan
    Am 20. April 2023 um 11:02

    Hallo,

    ich suche schon seit längeren nach der Genauen gesetzesklausel, die nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) den Schutz beschreibt und gwährleistet. Können sie mir dabei helfen den gesetzes Abschnitt zu finden?
    Viele liebe Grüße
    Stefan

  3. Gudrun B
    Am 10. Juni 2021 um 14:27

    Hallo,
    wie gehe ich damit um, wenn ich sehe, dass ein Nachbar ein Loch in der Mauer auf seinem Balkon, aus dem Bienen kommen und da augenscheinlich ihr Nest haben, mit irgendeinem Schaum verschließt, um Bienen loszuwerden? Die Bienen haben verzweifelt versucht, in ihr Nest zu kommen. In der Regel überlebt das ganze Volk dies doch nicht? Ich habe bereits bei der Feuerwehr, bei der Polizei und beim Ordnungsamt angerufen. Niemand fühlt sich zuständig. Das kann doch nicht sein!!
    Ich denke, dagegen muss vorgegangen werden und es ist ja allgemein bekannt, dass Bienen unter Naturschutz stehen und solch ein Verhalten mit einem saftigen Bußgeld geahndet werden kann.
    Freundliche Grüße
    Gudrun

  4. Andrea
    Am 5. Dezember 2019 um 22:00

    Ich freue mich, dass ich hier gelandet bin. Ich bin echt entsetzt, wenn ich lese, dass Wildbienen umgesetzt/getötet werden sollen. Wir selbst sind Hobbyimker aus Leidenschaft und haben von der Wohnungsverwaltung eine Aufforderung erhalten, dass wir unsere Bienenvölker bis zum 20.12. umsetzen sollen, weil sich Nachbarn angeblich bedroht fühlen. Wir habe alle Nachbarn persönlich angesprochen, nichts…..keiner. Alles nur Schikane und absoluter Irrsinn.Ich bin sehr verzweifelt und war auch schon beim Anwalt. Naturschutz und dergleichen interessieren nicht, nur Unmut und Ärger verbreiten. Es ist unglaublich im Zeitalter von Klima- und Naturschutz.
    Liebe Grüße an alle und einen schönen 2. Advent

  5. Evelyn
    Am 22. Juli 2019 um 9:18

    Bitte teilen Sie mir mit welche Behörde für die Anzeige bei Zerstörung eines Wildbienenstammes zuständig ist.

    Mit freundlichen Grüßen
    Evelyn

  6. heinbloed
    Am 28. Juni 2018 um 16:42

    Ich bitte um eine Auskunft:

    auf Grund welcher EU-Bestimmungen sind Bienen,Hummeln,Wespen usw. geschuetzt?

    In meiner Heimat geht es den Bienen sehr schlecht, das die EU ueber eine Bestimmung/Regel (?) die Insektenvielfalt schuetzt ist dort unbekannt.

    Siehe letzter Absatz in der Irish Times von heute

    So weit mir bekannt ist sind alle Bienen geschuetzt ausser den Honigbienen die man aus Gruenden des finanziellen Gewinns leider toeten darf so wie andere Nutztiere.

    Danke fuer einen Hinweis, einen link oder aehnliches !

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. August 2018 um 14:52

      Hallo heinbloed,

      die EU-Regelungen basieren mehrheitlich auf dem Washingtoner Artenschutzabkommen. Auch die Faune-Flora-Habitat-Richtlinie der EU kann hier Auskunft geben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Bernd
    Am 26. Mai 2018 um 22:08

    Hallo,
    das entfernen von Mauerbienen kann niemand verlangen und sie würden sich, ohne Grund, auch strafbar machen. Zudem geht es niemand etwas an, welche Insekten auf ihrem Balkon fliegen, auch den Eigentümer nicht und entscheiden kann er das schon gar nicht. Die angebliche Belästigung von Mauerwespen (Lehmwespen) ist großer Blödsinn. Alle Wespen, die Nisthilfen besiedeln, wie z.b. die Lehmwespen/Mauerwespen, sind einzeln lebende Wespen, die sich weder für Zucker, noch für Wurst interessieren, nicht stechen und auch niemand belästigen.
    “das Hecken/Bäume in der Zeit 1.März -30.September von Gartenbauunternehmen massivst geschnitten wurden.”
    leider in Deutschland erlaubt, private Grundstücke sind nicht davon betroffen, es sei den es leben bereit Tiere dort, dann wäre das ein Verstoß gegen das Naturschutzgesetz oder die Gemeinde besitzt eine eigene Baumschutzverordnung, dann wäre es möglicher Weise immer verboten.
    Viele Grüße und bei den Wildbienen einfach stur bleiben ;-)

  8. Lucy
    Am 8. Mai 2018 um 12:20

    Auch wir haben Insektenhotels und freuen uns über die fleißige Besiedelung.
    Schade ist es – dass der Grund für Gegenstimmen ausschließlich Dummheit ist.
    Den Unterschied der Insekten gehört doch auch zum Schulunterricht.
    Wildbienen stechen nicht sondern sind regelrecht scheu. Wespen z.B. nicht :-)

  9. Ralph
    Am 22. Juni 2017 um 22:35

    Guten Tag,
    mein Name ist Ralph aus (Name von der Redaktion anonymisiert).

    Seit einigen Jahren haben wir Insektenhotels auf dem Balkon,in denen sich vereinzelt Mauerbienen ansiedeln.
    Nun haben wir eine Mail vom Verwalter/Beirat erhalten in der steht
    die Forderung den Abbau der Insektenhotels weil wir angeblich Mauer”WESPEN” ansiedeln und diese derzeit andere Anwohner stören.
    Unsere Mauerbienen waren in der Zeit von Anfang März bis Mitte Mai tätig und seitdem ist von Bienen nichts mehr zu sehen.
    Zudem muss ich sagen,wir haben einen sehr Bienen/Hummel freundlichen Balkon.
    Daher habe ich ein gewisses Unverständniss,das wir die Insektenhotels aufbauen sollen.
    Wespen haben wir dieses Jahr noch keine gesehen,dies ist nun das 3te Jahr.
    Und ansiedeln tut sich auch keine bei uns.Für uns ist die Sache nur ein Vorwand. Wir leben in einer sehr grünen Umgebung,mit vielen Gärten,Feldern und Wald.

    Was raten Sie uns ? Inwiefern greift bei ungewollter Entfernung der Bußgeldkatalog für Wildbienen?

    Bilder anbei.

    Viele Grüße,Ralph

    • tierschutz.bussgeldkatalog.org
      Am 26. Juni 2017 um 11:42

      Hallo Ralph,

      Mauerbienen zählen zu den Wildbienen, weshalb es diese zu schützen gilt. Ein Entfernen der Ruhestätte wird also in der Regel mit einem Bußgeld geahndet. Deshalb sollte darauf hingewiesen werden, dass es sich eben um Mauerbienen, und nicht um Mauerwespen handelt.

      tierschutz.bussgeldkatalog.org

      • Ralph
        Am 19. Februar 2018 um 20:21

        Vielen Dank für die Antwort.Die Realität sieht meist anders aus.

        Der Hausverwaltung/Beirat ist bekannt,das es sich nicht um Wespen sondern um Mauerbienen handelt,aber es scheint denen egal zu sein. Auf Nachfrage wurde mir intern unter der Hand mitgeteilt,das es Mitglieder des Beirats sind,die die Insektenhotels nicht wünschen und die deshalb entfernt werden sollen.
        Die angeblichen Beschwerden von Nachbarn sind ein Vorwand und im Grunde nicht vorhanden.
        Die kommende Balkonbegehung des Beirats im März wird uns deshalb bestimmt wieder persönlichen Ärger bescheren.

        Auch interesiert es weder die Hausverwaltung/Beirat der Paragraph 39 des Bundesnaturschutzgesetzes nicht,wir konnten schon mehrfach in den Jahren beobachten das Hecken/Bäume in der Zeit 1.März -30.September von Gartenbauunternehmen massivst geschnitten wurden.
        Auf Nachfrage beim Hausmeister kam nur die Antwort,das er auch darauf hingewiesen hat das dies quasi nicht erlaubt ist aber sich aus der Sache raushält (Angst um seinen Job).

        Bedauerlich,das bei Hausverwaltungen und Wohnungseigentümer nicht der Naturschtuz im Vordergrund steht.

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