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Schonzeiten der Fische in Deutschland

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Bußgeldkatalog: Fisch während Schonzeiten gefangen

BundeslandBußgeld
Baden-Württemberg*bis zu 5.000 €
Bayern*bis zu 5.000 €
Berlinbis zu 50.000 €
Brandenburg*bis zu 50.000 €
Bremen*bis zu 5.000 €
Hamburgbis zu 10.000 €
Hessen*bis zu 5.000 €
Mecklenburg-Vorpommern*bis zu 75.000 €1
Niedersachsen*bis zu 5.000 €
Nordrhein-Westfalen*bis zu 5.000 €
Rheinland-Pfalz*bis zu 5.000 €
Saarland*bis zu 5.000 €
Sachsen*bis zu 5.000 €
Sachsen-Anhalt*bis zu 5.000 €
Schleswig-Holstein*bis zu 25.000 €
Thüringenbis zu 5.000 €

* Bei einer vorsätzlichen Tat können Gegenstände, mit der die Tat begangen worden ist, eingezogen werden.
1 Das Bußgeld fällt in Küstengewässern an. In Binnengewässern zieht der Tatbestand bis zu 10.000 € nach sich.

Bußgeldkatalog: Fisch vor Erreichen der Schonmaße gefangen

BundeslandBußgeld
Baden-Württemberg*bis zu 5.000 €
Bayern*bis zu 5.000 €
Berlinbis zu 50.000 €
Brandenburg*bis zu 50.000 €
Bremen*bis zu 5.000 €
Hamburgbis zu 10.000 €
Hessen*bis zu 5.000 €
Mecklenburg-Vorpommern*bis zu 75.000 €1
Niedersachsen*bis zu 5.000 €
Nordrhein-Westfalen*bis zu 5.000 €
Rheinland-Pfalz*bis zu 5.000 €
Saarland*bis zu 5.000 €
Sachsen*bis zu 5.000 €
Sachsen-Anhalt*bis zu 5.000 €
Schleswig-Holstein*bis zu 25.000 €
Thüringenbis zu 5.000 €

* Bei einer vorsätzlichen Tat können Gegenstände, mit der die Tat begangen worden ist, eingezogen werden.
1 Das Bußgeld fällt in Küstengewässern an. In Binnengewässern zieht der Tatbestand bis zu 10.000 € nach sich.

Bußgeldkatalog: Fisch danach nicht unverzüglich dem Wasser übergeben

BundeslandBußgeld
Baden-Württemberg*bis zu 5.000 €
Bayern*bis zu 5.000 €
Berlinbis zu 50.000 €
Brandenburg*bis zu 50.000 €
Bremen*bis zu 5.000 €
Hamburgbis zu 10.000 €
Hessen*bis zu 5.000 €
Mecklenburg-Vorpommern*bis zu 75.000 €1
Niedersachsen*bis zu 5.000 €
Nordrhein-Westfalen*bis zu 5.000 €
Rheinland-Pfalz*bis zu 5.000 €
Saarland*bis zu 5.000 €
Sachsen*bis zu 5.000 €
Sachsen-Anhalt*bis zu 5.000 €
Schleswig-Holstein*bis zu 25.000 €
Thüringenbis zu 5.000 €

* Bei einer vorsätzlichen Tat können Gegenstände, mit der die Tat begangen worden ist, eingezogen werden.
1 Das Bußgeld fällt in Küstengewässern an. In Binnengewässern zieht der Tatbestand bis zu 10.000 € nach sich.

FAQ: Schonzeiten für Fische

Was bedeuten Schonzeiten für Fische?

Schonzeiten gelten für bestimmte Fischarten wie beispielsweise Aale. In diesem Zeitraum dürfen die entsprechenden Fische nicht gefangen werden.

Welches Bußgeld droht, wenn ich Fische während der Schonzeit fange?

Dafür kann ein Bußgeld von bis zu 75.000 Euro drohen. Wie hoch die Geldbuße im jeweiligen Bundesland ausfällt, können Sie hier nachlesen.

Was sind die Schonzeiten der Fische in NRW?

Für den Hecht beginnt die Schonzeit zum Beispiel am 15. Februar und geht bis zum 30. April. Hier können Sie mehr über die Schonzeiten für Fische in verschiedenen Bundesländern erfahren.

Hier erfahren Sie die Schonzeiten für Hecht, Bachforelle und Co.

Die Schonzeiten von einem Fisch sind je nach Gewässer und Bundesland unterschiedlich
Die Schonzeiten von einem Fisch sind je nach Gewässer und Bundesland unterschiedlich

In Deutschland gibt es kein einheitliches Bundesfischereigesetz. Die Gesetze hierfür übernehmen die jeweiligen Bundesländer. Sie dürfen Verbote für ihre entsprechenden Gewässer aussprechen.

Zudem sind sie auch befugt, Schonzeiten und Mindestmaße der Fische in ihren Seen und Flüssen festzulegen. Dieser Zeitraum, in denen die heimischen Fische den Schonzeiten unterliegen, soll den Tieren zugutekommen.

Denn in dieser festgelegten Zeit ist das Angeln der speziellen Fischart verboten. Die jeweilige Schonzeit der Fische ist ein Zeitraum, in dem die Tiere laichen. Da diese Fortpflanzungszeit je nach Fischart variiert, sind die Schonzeiten beim Angeln auch unterschiedlich.

Die Schonzeiten gelten u. a. für folgende Fischarten in Deutschland: Aal, Nase, Schleie, Regenbogenforelle und Bachsaibling.

Die jeweiligen Schonzeiten der Fische nach Bundesländern

Sollten Sie ein Tier angeln, das in den entsprechenden Landesfischereigesetzen mit Schonzeiten der Fische definiert ist, müssen Sie den Fisch wieder schonend dem Gewässer übergeben.

Neben den Fischschonzeiten benennen die Ländergesetze auch Schonmaße. Diese Mindestmaße der Fische geben eine vorgeschriebene Länge an, die ein Tier mindestens groß sein muss, damit ein Angler es fangen darf.

Die Fisch-Mindestmaße sollen sicherstellen, dass das Tier mindestens einmal im Leben die Möglichkeit hat, sich fortzupflanzen. Damit möchten die Länder gewährleisten, dass der Bestand der Fische erhalten bleibt.

Auch das Mindestmaß der entsprechenden Fische ist unterschiedlich, je nach Art des Tieres. So muss der Angler das Tier von der Maulspitze bis zum äußersten Endes der Schwanzflosse messen. Liegt die ermittelte Länge unter den vorgeschriebenen Mindestmaßen muss der jeweilige Fisch in das Gewässer entlassen werden.

Schonzeiten der Fische in Bayern

Die Schonzeiten der Fische in Bayern
Die Schonzeiten der Fische in Bayern

Die Schonzeit der Fische in Bayern ist in der Ausführungsverordnung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) verankert.

Die Mindestmaße, die neben den Schonzeiten von Bayern für Fische herausgegeben werden, gelten das gesamte Jahr und sind nicht zeitabhängig.

Folgende Schonzeiten für Fische gelten in Bayern (Auswahl):

  • Die Schonzeit für einen Hecht in Bayern beginnt am 15. Februar. Ab diesem Tag dürfen Sie diese nicht fangen, da hier die Laichzeit vom Hecht beginnt. Die Schonzeit laut Bayern endet am 15. April. Neben den Schonzeiten vom Hecht in Gewässern in Bayern beträgt das Schonmaß 50 Zentimeter.
  • Die Schonzeit vom Zander in Bayern ist der Zeitraum vom 15. März bis zum 30. April. Das Schonmaß beträgt 50 Zentimeter.
  • Am 1. Oktober startet und am 28. Februar endet die Schonzeit der Bachforelle in Bayern. Das Schonmaß misst mindestens 26 Zentimeter.
  • Die Schonzeit der Äsche beginnt am 1. Oktober und endet am 28. Februar. 26 Zentimeter ist das Schonmaß für den Fisch Äsche.

Die Schonzeiten der Fische in Bayern sind jedoch nicht für alle Tiere definiert. So sind u.a. folgende Tiere ausgenommen: Flussneunauge, Stör, Atlantischer Lachs und Meerforelle.

Schonzeiten der Fische in NRW

Die Schonzeiten von NRW (Nordrhein-Westfalen) für Fisch sind in der Landesfischereiverordnung (LFischVO) festgeschrieben. Daneben gibt es das Fischereigesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LFischG), welches Grundbestimmungen für das Angeln und Fischen in deren Gewässern regelt.

Folgende Schonzeiten für Fische gelten in NRW (Auswahl):

  • Die Schonzeit für den Hecht in NRW beginnt am 15. Februar. Wiederum enden die Schonzeiten vom Hecht in NRW am 30. April eines jeden Jahres. Der Fisch muss die Mindestmaße von 45 Zentimetern übersteigen.
  • Am 1. April beginnt und am 31. Mai endet die Schonzeit vom Zander in NRW. Dessen Schonmaß muss mindestens 40 Zentimeter betragen.

Neben diesen Tieren besitzen folgende Arten vom Fisch Schonzeiten: Seeforellen, Bachforellen, Bachsaiblinge und Seesaiblinge (20. Oktober bis 15. März), Regenbogenforellen (20. Oktober bis 15. März, gilt nur in Fließgewässern), Äschen und Nasen (1. März bis 30. April), Barben (15. Mai bis 15. Juni) und Aale (1. Oktober bis 1. März, gilt nur im Rheinhauptstrom, ohne Nebengewässer).

Schonzeiten der Fische in MV (Mecklenburg-Vorpommern)

Angler, die die Schonzeiten der Fische nicht beachten, müssen mit einer Strafe rechnen
Angler, die die Schonzeiten der Fische nicht beachten, müssen mit einer Strafe rechnen

Mecklenburg-Vorpommern ist bekannt für seine malerische und große Küsten- und Seenlandschaft. Dementsprechend groß ist der Andrang von Fischern und Anglern.

Da es in MV verschiedene Fischarten von Gewässern gibt (Binnen- und Küstengewässer sowie Nationalparks), sind die Bußgelder und auch Schonzeiten unterschiedlich.

Folgende Schonzeiten für Fische gelten in MV (Auswahl):

  • Eine Schonzeit vom Hecht in MV gibt es in Binnengewässern nicht. In Küstengewässern gilt sie jedoch vom 1. März bis zum 30. April. Das Schonmaß bzw. Mindestmaß der Fische beträgt in Binnengewässern 45 Zentimeter und in Küstengewässern 50 Zentimeter.
  • Auch für den Zander sind in Binnengewässern keine Schonzeiten für den Fisch reglementiert. In Küstengewässern ist dieser Zeitraum jedoch vom 23. April bis zum 22. Mai. Die Mindestmaße für die Fische sind folgendermaßen definiert: 45 Zentimeter in Binnengewässern sowie in Küstengewässern. Die Fisch-Mindestmaße sinken auf 40 Zentimeter in den Fischereibezirken Darßer Boddenkette, Peenestrom und Stettiner Haff.

Die Schonzeiten für Fische in MV gelten u.a. nicht für das Bachneunauge, die Barbe, den Maifisch, den Edelkrebs oder den Stör.

Schonzeiten der Fische in BW (Baden-Württemberg)

Das Fischereirecht in Baden-Württemberg wird auch durch zwei Gesetzesbücher geregelt; zum einen die Verordnung des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum zur Durchführung des Fischereigesetzes für Baden-Württemberg (LFischVO) und zum anderen das Fischereigesetz für Baden-Württemberg (FischG).

Folgende Schonzeiten für Fische gelten in BW (Auswahl):

  • Der Hecht besitzt folgende Schonzeiten: 15. Februar bis 15. Mai. Die Mindestmaße der Fische müssen mindestens 50 Zentimeter betragen.
  • Die Schonzeit der Äsche beginnt am 1. Februar und endet am 30. April. Das Schonmaß muss 30 Zentimeter betragen.

Zudem gibt es eine ganzjährige Schonzeit beim Angeln in baden-württembergischen Gewässern für folgende Tiere: u.a. alle Neunaugen, Atlantischer Stör sowie Flußperl-, Fluß- und Teichmuscheln.

Schonzeiten der Fische in Brandenburg

Die jeweiligen Schonzeiten der Fische in Brandenburg
Die jeweiligen Schonzeiten der Fische in Brandenburg

Wie auch in den anderen Ländern geregelt, besitzt das Bundesland Brandenburg ein Fischereigesetz (BbgFischG) sowie eine Fischereiordnung (BbgFischO), um das Fischen und Angeln zu reglementieren.

Beide Gesetze sollen das Gewässer als Lebensraum der darin beheimateten Tiere und Pflanzen schützen sowie die ordnungsgemäße Fischerei bestimmen. Die Gesetzesbücher gelten für alle Oberflächengewässer, die ständig oder zeitweise wasserführend sind. Zudem berühren sie auch die künstlich angelegten Fischteiche und andere Anlagen. Zusätzlich bestimmt es Ordnungswidrigkeiten wie das Angeln ohne Angelschein.

Folgende Schonzeiten für Fische gelten in Brandenburg (Auswahl):

  • Die Schonzeiten vom Hecht gelten nur dann, wenn die Tiere mit Fanggeräten der Erwerbsfischerei gefischt werden. Dann betragen sie vier aufeinanderfolgende Wochen, die vorher im regelmäßigen Hegeplan festgesetzt worden sind.
  • Für die Bachforelle gilt eine Schonzeit vom 16. Oktober bis zum 15. April. Ganzjährig besteht ein Schonmaß von 30 Zentimetern.
  • Der Karpfen kann außerdem ganzjährig gefangen werden. Er muss jedoch ein Mindestmaß von 35 Zentimetern erreicht haben.

Schonzeiten der Fische im Saarland

Die Verordnung zur Durchführung des Saarländischen Fischereigesetzes (LFO) wurde am 10. März 2015 geändert. Diese Verordnung bezieht sich auf das Saarländische Fischereigesetz (SFischG).

Dieses Gesetz regelt die Fischerei und Fischhaltung in 1

  1. allen ständig oder zeitweilig oberirdisch fließenden oder stehenden Gewässern,
  2. allen künstlich angelegten und ablassbaren sowie während der Bespannung gegen den Wechsel der Fische ständig abgesperrten Fischteichen und Fischbehältern, unbeschadet der Tatsache, ob sie mit einem natürlichen Gewässer in Verbindung stehen.

Folgende Schonzeiten für Fische gelten im Saarland (Auswahl):

Es gibt auch ganzjährige Schonzeiten für Fische
Es gibt auch ganzjährige Schonzeiten für Fische
  • Der Fisch Barbe unterliegt den Schonzeiten vom 15. März bis zum 15. Juni. Sein Mindestmaß muss 40 Zentimeter betragen.
  • Beim Angeln des Hechts gelten die Schonzeiten vom 15. Februar bis zum 31. Mai. Die gleiche Schonzeit besteht für Fische der Gattung Zander. Der Zander muss jedoch ein Schonmaß von 45 Zentimetern aufweisen; der Hecht hingegen 50 Zentimeter.
  • Die Fischschonzeit für Bachforellen beginnt am 1. Oktober und endet am 31. März. Das Schonmaß muss 25 Zentimeter betragen.

Ganzjährige Schonzeiten gelten u.a. für folgende Fische im Saarland: Elritze, Lachs, Stör und Europäischer Flusskrebs.

Über den Autor

Autor
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

6 Kommentare

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  1. Emile
    Am 7. Juni 2021 um 19:58

    Hallo,

    es geht doch sicher um die Aneignung/Entnahme gefangener untermaßiger Fische, oder etwa nicht?
    Wenn ein Fisch ein Mindestmaß hat, muss er idr schonend zurückgesetzt werden. Aus meiner Sicht müsste daher die Beschreibung hier von “Fisch vor Erreichen der Schonmaße gefangen” in “Fisch vor Erreichen der Schonmaße angeeignet” werden. Es kann ja wohl kein Bußgeld geben, wenn ein untermaßiger Fisch trotz aller Vorsicht den Köder schluckt und danach unverzüglich und schonend zurückgesetzt wird. Ähnlich bei Zufallsbissen, falls ein in der Schonzeit befindlicher Fisch den angebotenen Köder schluckt (schon vorgekommen, dass Friedfische auf spinner beißen oder Raubfische plötzlich ein Maiskorn im Teig verschlingen), immer vorausgesetzt, der Fisch wird schonend zurück gesetzt. Bitte um Überarbeitung/Klärung, besten Dank!

  2. Randolf P
    Am 22. Februar 2021 um 15:43

    Wie definiert man gefangen? Wenn ein geschonter Fisch anbeißt und gekeschert wird, ist er dann schon gefangen? Oder erst wenn man ihn nicht zurücksetzt?

  3. J.E.
    Am 6. Mai 2019 um 8:00

    Hallo,
    Wenn die Schonzeit am 15.Februar beginnt und am 15.Mai endet (wie beim Hecht in BW) darf man dann wieder am 15.Mai oder erst am 16.Mai die Fischart befischen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Mai 2019 um 15:39

      Hallo J.E.,

      erst am 16. Mai.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Michael W.
    Am 28. August 2018 um 13:40

    Hallo erst mal , da sind viele Tiere dabei, ich finde es gut mit die Strafen , mir wundert es das der Bär nicht dabei ist. das wehre schön wenn der Bär auch ihn den Bußgeldkatalog stehen würde und viele andere Tiere auch .

    • bussgeldkatalog.org
      Am 17. Oktober 2018 um 15:23

      Hallo Michael W.,

      Sie beziehen sich allgemein auf den Artenschutz des Bären? Hier bei den Fischen macht die Erwähnung des Bären leider eher wenig Sinn. Zudem ist der Bär (noch) nicht wieder heimisch in Deutschland.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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