Menü

Steht der Waschbär unter Naturschutz?

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 14. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Bußgeldtabelle: Verstoß gegen die Schonzeiten

BundeslandBußgeld
Baden-Württembergbis zu 5.000 €
Bayernbis zu 5.000 €
Berlinbis zu 5.000 €
Brandenburgbis zu 5.000 €
Bremenbis zu 5.000 €
Hamburgbis zu 5.000 €
Hessenbis zu 5.000 €
Mecklenburg-Vorpommernbis zu 5.000 €
Niedersachsenbis zu 5.000 €
Nordrhein-Westfalenbis zu 5.000 €
Rheinland-Pfalzbis zu 5.000 €
Saarlandbis zu 5.000 €
Sachsenbis zu 5.000 €
Sachsen-Anhaltbis zu 5.000 €
Schleswig-Holsteinbis zu 5.000 €
Thüringenbis zu 5.000 €

FAQ: Waschbären unter Tierschutz?

Stehen Waschbären unter Naturschutz?

Waschbären stehen nicht unter Naturschutz, sondern gelten eher als invasive Art, weil sich seine Ausbreitung negative auf unsere heimische Tierwelt auswirken kann.

Ist es erlaubt, Waschbären zu töten oder zu jagen?

Der Waschbär unterliegt in fast allen Bundesländern dem Jagdrecht, außer während der Schonzeit. In dieser Zeit ist es verboten, die Kleinbären zu jagen.

Wer darf Waschbären jagen?

Auch wenn der Waschbär unter das Jagdrecht fällt, darf nicht jeder ein solches Tier jagen oder töten. Dazu sind nur Jäger berechtigt, die einen entsprechenden Jagdschein besitzen.

Waschbären: Von der gebietsfremden zur heimischen Tierart

Der Waschbär hat die Natur erobert, findet sich aber ebenso wie Füchse auch in städtischem Gebiet sehr gut zurecht.
Der Waschbär hat die Natur erobert, findet sich aber ebenso wie Füchse auch in städtischem Gebiet sehr gut zurecht.

Die ursprüngliche Heimat der Waschbären liegt auf dem nordamerikanischen Kontinent. Einst vor allem in der Pelzzucht aufgrund des dichten Fells beliebt, fassten Mitte des 20. Jahrhunderts die ersten Tiere durch Ausbruch aus Gehegen oder gezielte Freisetzung (zuerst am hessischen Edersee) auch in Europa Fuß. Die Anpassungsfähigkeit der Wald- und Wiesenbewohner hat dazu geführt, dass sich die Population auch in Deutschland explosionsartig vergrößerte. Geschätzt wird, dass allein hierzulande bereits mehrere hunderttausend Waschbären leben.

Die nachtaktiven Allesfresser finden in Deutschland ideale Lebensbedingungen vor und haben sogar neben Reineke Fuchs, Steinmarder & Co. die Großstädte erobert. Allein in Berlin soll es 2017 bereits 600 bis 800 Waschbärenfamilien gegeben haben. 2014 wurde die Population in der Hauptstadt noch auf 800 Tiere geschätzt. Der Reichtum an Nahrung sowie die klimatischen Bedingungen begünstigen den Zuwachs.

Da zudem größere Raubtiere in Deutschland fehlen und der Mensch allein durch Bejagung kaum etwas gegen die kleinen pelzigen Diebe ausrichten kann, können diese sich immer weiter ausbreiten. Die Zahl der geschossenen Tiere steigt unaufhörlich, genauso schnell aber wachsen die Bestände weiter. Immer mehr Menschen plädieren aufgrund der Unmöglichkeit einer Ausrottung daher für eine friedliche Koexistenz mit dem zugewanderten Raubtier.

Für andere einheimische Arten stellt der Waschbär jedoch auch eine Bedrohung dar. Als effektiver Nesträuber gefährdet er unter anderem die Bestände zahlreicher Vogel- und Greifvogelarten, aber auch Fledermäusen oder der vom Aussterben bedrohten Europäischen Sumpfschildkröte geht es an den Kragen. Der Waschbär stellt für Naturschutz und Artenschutz somit selbst auch eine Gefahr dar. Das wiederum befeuert die Befürworter der Ausrottungsbestrebungen.

Im Jagdjahr 2016/2017 wurden bundesweit 134.098 Waschbären getötet – so viele wie noch nie zuvor. Noch vor 10 Jahren lag die Zahl bei 24.800 Tieren. Dennoch wächst die Population. Das Problem: Die Tiere reagieren mit einer erhöhten Fortpflanzung auf die Bedrohung. Je mehr Tiere getötet werden, desto mehr Jungtiere kommen zur Welt, wodurch Verluste ausgeglichen und sogar übertroffen werden.

Stehen auch Waschbären unter Naturschutz?

Anders als viele andere Wildtiere steht der Waschbär nicht unter Naturschutz.
Anders als viele andere Wildtiere steht der Waschbär nicht unter Naturschutz.

Nein. Zwar hat sich der Waschbär in der Natur Deutschlands und Europas seit Generationen weitgehend fest etabliert und wird sogar bereits den heimischen Säugetierarten zugerechnet, dennoch steht der Waschbär nicht unter Artenschutz.

Stattdessen fällt der Waschbär unter das Jagdrecht.

Er wird zwar nicht im Bundesjagdgesetz unter § 2 aufgeführt, wurde jedoch in fast allen Bundesländern in den Landesjagdgesetzen zusätzlich als bejagbares Wild benannt. Eine Ausnahme stellt Bremen dar, hier können die Tiere ggf. im Rahmen der Schädlingsbekämpfung ganzjährig bejagt werden.

In Deutschland ist der Waschbär also nicht geschützt, zumindest nicht durchgängig, denn: Das Jagdrecht bestimmt für ihm unterliegende Tiere ggf. Schonzeiten. Viele Bundesländer haben von Schonzeiten für Waschbären abgesehen, nicht aber alle.

Innerhalb befriedeter Bezirke (Ortschaften, Gebäude, Friedhöfe) ist die Jagd in aller Regel grundsätzlich untersagt. Hier dürfen Tiere zumeist nur im Rahmen der Schädlingsabwehr gefangen und getötet werden. Die Fallenjagd oder Jagd in befriedeten Bezirken ist zumeist nur mit entsprechender Ausnahmegenehmigung zulässig.

Wann darf man Waschbären töten?

Auch wenn der Waschbär nicht unter Naturschutz steht, sind bei der Bejagung folgende Schonzeiten in den einzelnen Bundesländern zu beachten (Stand: 2018 – Angaben ohne Gewähr):

BundeslandSchonzeit
Baden-Württemberg01.03. bis 31.07.
Bayernkeine
Berlin01.02. bis 31.09.
Bremen-
Brandenburgkeine
Mecklenburg-Vorpommernkeine
Hessen01.03. bis 31.07.
Hamburgkeine
Rheinland-Pfalz*01.03. bis 31.07.
Niedersachsen*01.04. bis 15.07.
Nordrhein-Westfalen*01.03. bis 31.08.
Sachsen-Anhaltkeine
Saarland01.03. bis 31.06.
Sachsenkeine
Schleswig-Holsteinkeine
Thüringenkeine
* keine Schonzeit bei Jungwaschbären
Ebenso wie viele andere Wildtiere fällt auch der Waschbär unter das Jagdrecht (Ausnahme Bremen).
Ebenso wie viele andere Wildtiere fällt auch der Waschbär unter das Jagdrecht (Ausnahme Bremen).

Obwohl der Waschbär nicht unter Naturschutz steht, dürfen Anwohner und Jäger die Tiere also nicht beliebig töten. Abweichende Bejagung von Waschbären ist in der Regel nur bei vorliegender Ausnahmegenehmigung gestattet. Neben der Berücksichtigung von möglichen Schonzeiten ist aber auch das Tierschutzrecht zu beachten, das unnötige Quälerei von Tieren verbietet.

Auch das Jagdrecht gibt vor, unter welchen Maßgaben die Jagd auf Tiere erfolgen sollte. Dabei soll unnötiges Tierleid stets vermieden werden. Das gilt grundsätzlich auch für einen Waschbär. Ob unter Naturschutz bzw. Artenschutz stehend oder nicht: Tierquälerei ist in keinem Fall zulässig.

Übrigens: In vielen Bundesländern ist in den Landesjagdgesetzen auch ein Fütterungsverbot bei Waschbären bestimmt (z. B. Berlin). Es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld bis etwa 5.000 Euro geahndet werden kann.

Über den Autor

Jana
Jana O.

Jana studierte Ger­manis­tik, Philosophie und Englischen Literatur­wissenschaften an der Universität Greifswald. Sie ist seit 2015 Bestandteil des bussgeldkatalog.org-Teams. Neben einem umfassenden Überblick zu verkehrsrechtlichen Fragestellungen liegt ihr Interesse u. a. im Bereich Tuning und Fahrzeugtechnik.

1 Kommentar

Neuen Kommentar verfassen

  1. Gotthard S
    Am 9. November 2021 um 19:57

    Alle Fragen geklärt

Verfassen Sie einen neuen Kommentar

Konnten wir Ihnen weiterhelfen? Dann bewerten Sie uns bitte:
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (156 Bewertungen, Durchschnitt: 4,41 von 5)
Steht der Waschbär unter Naturschutz?
Loading...
Das könnte Sie auch interessieren:

Nach oben