Menü

Stehen Wespen eigentlich unter Naturschutz?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Bußgeldkatalog Wespen

Bußgeld für das Fangen, Verletzen, Töten von Wespen sowie für die Beschädigung oder Zerstörung der Fortpflanzungs- oder Ruhestätten

Ohne vernünftigen Grund fangen, verletzen, oder töten
BundeslandBußgeldBußgeld (besonders geschützte Wespenart)*
Baden-WürttembergBis zu 15.000 €Bis zu 50.000 €
BayernBis zu 5.000 €Bis zu 50.000 €
BerlinBis zu 5.000 €Bis zu 50.000 €
BrandenburgBis zu 13.000 €Bis zu 65.000 €
BremenBis zu 5.000 €Bis zu 50.000 €
HamburgBis zu 5.000 €Bis zu 50.000 €
HessenBis zu 5.000 €Bis zu 50.000 €
Mecklenburg-VorpommernBis zu 20.000 €Bis zu 20.000 €
NiedersachsenBis zu 5.000 €Bis zu 50.000 €
Nordrhein-WestfalenBis zu 50.000 €Bis zu 50.000 €
Rheinland-PfalzBis zu 5.000 €Bis zu 5.000 €
SaarlandBis zu 10.000 €Bis zu 10.000 €
SachsenBis zu 5.000 €Bis zu 50.000 €
Sachsen-AnhaltBis zu 5.000 €Bis zu 50.000 €
Schleswig-HolsteinBis zu 5.000 €Bis zu 50.000 €
ThüringenBis zu 50.000 €Bis zu 50.000 €
Ohne vernünftigen Grund Fortpflanzungs- oder Ruhestätte beschädigen oder zerstören
BundeslandBußgeldBußgeld (besonders geschützte Wespenart)*
Baden-WürttembergBis zu 15.000 €Bis zu 50.000 €
BayernBis zu 5.000 €Bis zu 50.000 €
BerlinBis zu 50.000 €Bis zu 50.000 €
BrandenburgBis zu 13.000 €Bis zu 65.000 €
BremenBis zu 5.000 €Bis zu 50.000 €
HamburgBis zu 5.000 €Bis zu 50.000 €
HessenBis zu 5.000 €Bis zu 50.000 €
Mecklenburg-VorpommernBis zu 20.000 €Bis zu 20.000 €
NiedersachsenBis zu 5.000 €Bis zu 50.000 €
Nordrhein-WestfalenBis zu 50.000 €Bis zu 50.000 €
Rheinland-PfalzBis zu 5.000 €Bis zu 5.000 €
SaarlandBis zu 10.000 €Bis zu 10.000 €
SachsenBis zu 5.000 €Bis zu 50.000 €
Sachsen-AnhaltBis zu 5.000 €Bis zu 50.000 €
Schleswig-HolsteinBis zu 5.000 €Bis zu 50.000 €
ThüringenBis zu 5.000 €Bis zu 50.000 €

*Besonders geschützte Wespen sind z. B.: Kreiselwespen oder Knopfhornwespen.

FAQ: Wespen unter Naturschutz

Welche Wespen darf man töten?

Wespen dürfen generell weder getötet noch verletzt oder gefangen werden. Als wild lebende Tiere stehen alle Wespen unter Natur- und Artenschutz. Bestimmte Arten wie die Hornisse genießen sogar einen besonderen Schutzstatus nach dem Bundesnaturschutzgesetz.

Wieso stehen Wespen unter Naturschutz?

Wespen sind wild lebende Tiere und damit ein wesentlicher Teil der Artenvielfalt in Deutschland. Und obendrein sehr nützlich, denn sie bestäuben u. a. Obstbäume und Beerensträucher. Während der Brutzeit jagen Wespen am liebsten Fliegen, Blattläuse, Spinnen und Raupen. Und weil sie auch Baumschädlinge vertilgen, sind sie in der Fortwirtschaft sehr beliebt. Übrigens: Wespe und Honigbiene sind direkte Verwandte.

Wie kann ich mich vor Wespen schützen?

Wespen “verirren” sich zu uns, weil sie Nahrung suchen und nicht, weil sie uns angreifen wollen. Der beste Schutz ist es daher, keine Lebensmittel offen stehen zu lassen. Weitere Tipps lesen Sie hier. Außerdem haben wir die wichtigsten Informationen zu diesem Insekt in unserer Infografik gebündelt.

Sind Wespen besonders geschützt?

Biene und Wespe stehen unter Naturschutz
Sowohl die Biene als auch die Wespe stehen unter Naturschutz.

Ihr Image ist nicht das beste. Anders als bei fröhlich summenden Bienen fühlen sich die meisten Menschen von Wespen sehr gestört. Die naschhaften Tiere stören im Sommer das Eisessen in der Sonne, das Kaffeekränzchen im Garten oder den entspannten Biergartenbesuch. Um die Wespen zu vertreiben, fuchteln dann Jung und Alt ängstlich mit den Händen, rufen „sauer, sauer, sauer“ oder ergreifen die Flucht.

In der Regel geraten die Deutschen nur mit zwei Wespenarten in Konflikt, der Paravespula germanica und der Paravespula vulgaris, also der Deutschen Wespe bzw. der Gemeinen Wespe. Beide Arten stehen in Deutschland unter allgemeinem Naturschutz. Gemäß § 39 Abs. 1 Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist es verboten, Wespen mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten.

Einige Wespenarten wie die Kreiselwespen oder Kopfhornwespen stehen sogar unter besonderem Schutz (§ 44 Abs. 1 Nrn. 1 und 3 BNatSchG). Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Doch auch, wenn diese Wespen geschützt sind, droht nicht immer das volle Bußgeld. Es muss stets der Einzelfall betrachtet werden. Die Bußgeldhöhe wird daher immer individuell bemessen.

Viele kennen die Wespen nur als „Plagegeister“, allerdings sind die Hautflügler enorm wichtig für unser Ökosystem. Ein Wespenstaat vernichtet beispielsweise bis zu 2 kg Insekten wie Mücken, Fruchtfliegen oder andere Schädlinge am Tag. Wespen treten auch als Aasfresser in Erscheinung, denn sie benötigen viel Eiweiß zur Aufzucht ihres Nachwuchses. Außerdem stellen sie wiederum selbst eine Nahrungsquelle für andere Tiere dar. Auf diese Weise tragen sie zum Erhalt des ökologischen Gleichgewichts bei. Eher unbekannt ist auch ihre große Bedeutung als Blütenbestäuber.

In der folgenden Infografik finden Sie umfangreiche Infos über Wespen:

✓ Wie können Sie eine Wespe von Biene, Hummel und Hornisse unterscheiden?
✓ Welche Bedeutung haben Wespen für das Ökosystem?
✓ Wie können Sie sich vor Wespen schützen oder diese sogar vertreiben?
✓ Und welche Bußgelder drohen, wenn Sie Hand an eine Wespe oder einen ganzen Staat legen?

Wespen-Infografik
Kostenlose Wespen-Infografik: Bitte zum Vergößern auf das Bild klicken!

Darf man Wespennester entfernen?

Wespen sind geschützt
Die Wespe ist geschützt: Das Naturschutzgesetz verbietet in der Regel das Töten von Wespen.

Die Wespe steht unter Naturschutz, daher lautet die Antwort auf diese Frage: “Grundsätzlich ‘Nein!’ Aber es gibt wie so häufig Ausnahmen.” Ähnlich wie Hornissen, die größte deutsche Wespenart, sind Wespen nützliche Schädlingsbekämpfer. Die meisten Arten leben im Normalfall nicht in Menschennähe. Für ihre Behausungen bevorzugen sie oft Erdlöcher wie Mäuse- oder Maulwurfsgänge. Die Gemeine und die Deutsche Wespe baut ihre Nester aber auch in unserem Umfeld. Als Nistplätze kommen für Wespen dann meist dunkle Hohlräume in Frage.

Sie bauen ihre Nester:

  • in Löchern im Mauerwerk,
  • in Gartenhäusern,
  • in Garagen,
  • auf Dachböden oder
  • in Rolladenkästen.

Das eigenmächtige Entfernen der Behausungen ist in der Regel nicht erlaubt. Unter Umständen stellt dies sogar einen Verstoß gegen den Artenschutz dar, wenn es sich um besonders seltene Wespen handelt. Aber auch jedes andere Wespennest steht unter Naturschutz. Im Gesetz steht:

Es ist verboten, Lebensstätten wild lebender Tiere und Pflanzen ohne vernünftigen Grund zu beeinträchtigen oder zu zerstören. § 39 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG

Wespen umsiedeln? Sie brauchen gute Gründe!

Nur in Ausnahmefällen ist das Entfernen eines Wespennests zulässig. Dafür müssen aber „vernünftige Gründe“ vorliegen. Dann ist es erlaubt, Wespen umzusiedeln oder, falls das nicht möglich ist, die Tiere zu töten.

Eine nahe Nachbarschaft zu den Wespen und eine damit verbundene Störung der Ruhe reicht als „vernünftiger Grund“ meist nicht aus. Sind Sie allerdings Allergiker, bei dem ein Wespenstich tödlich enden kann, haben kleine Kinder im Haus oder andere Tiere werden durch die Wespen bedroht, kann ein solcher „vernünftiger Grund“ vorliegen. Auch Wespen unter Artenschutz dürfen dann umgesiedelt werden.

Unter Naturschutz stehen neben Wespen auch Hornissen
Unter Naturschutz stehen neben Wespen auch Hornissen

Ob eine Umsiedlung von einem Wespennest in Frage kommt, muss durch einen Fachmann geklärt werden. Wer eigenmächtig handelt, das Nest mutwillig zerstört, ausräuchert oder Gift gegen die Wespen einsetzt, riskiert eine Geldbuße von bis zu 50.000 Euro. Auch das Verschließen des Einfluglochs ist keine gute Idee. Meist finden die Tiere einen anderen Weg nach draußen. Problematisch wird das dann, wenn die neue Flugroute durch Innenräume führt.

Wer bietet bei Problemen Hilfe an und kann Wespennester entfernen?

  • Imker (können beraten, jedoch selbst nicht die Nester entfernen, da hierzu eine entsprechende Ausbildung erforderlich ist)
  • Schädlingsbekämpfer
  • Örtliche Feuerwehr (nur wenn akute Gefahr droht)
  • Gemeinde- oder Stadtverwaltung

Der Wespenartenschutz greift noch nicht, wenn sie ein einzelnes Tier in Notwehr töten, weil es sie beispielsweise gestochen hat. Eine Geldbuße ist in solchen Fällen eher unüblich. Einige Wespen sind besonders geschützt, diese Arten leben aber nur selten in der Umgebung von Menschen.

Wie können Sie Wespen vertreiben?

Töten Sie nicht jede Wespe, die sich in Ihr Wohnzimmer verirrt. Es gibt humanere Methoden, eine Wespe wieder loszuwerden. Der beste Weg heißt Prävention. Durch Fliegengitter in Fenstern schaffen Sie eine undurchdringbare Barriere zwischen sich und den unter Naturschutz stehenden Wespen. Findet dennoch eine Wespe den Weg in Ihr Zuhause, können Sie das Tier fangen und draußen wieder aussetzen.

Weitere Tipps:

Schützen Sie sich vor Wespen, durch:

  • Abdecken von Nahrungsmittel (auch Fleisch)
  • sofortiges Entsorgen von Essensresten und Müll
  • Vermeidung bunter Kleidung, süßlich riechender Parfums und Cremes
  • frühzeitige Beseitigung von Fallobst
  • Abwischen von Mund und Händen nach Eis oder Süßigkeiten (besonders bei Kindern darauf achten)

Den Nestbau verhindern Sie durch:

  • Verschließen von Öffnungen z. B. an Rollkästen
  • Abhängen möglicher Nistplätze mit Fliegengittern
  • Ordnung halten im Außenbereich

Findet eine Wespe Sie besonders interessant, sollten Sie Ruhe bewahren und keine heftigen Bewegungen machen, nicht nach den schwarz-gelben Tieren schlagen oder sie anpusten. Wespen stechen erst, wenn sie sich bedroht fühlen. Wer ruhig bleibt, hat meist nichts zu befürchten. Kommt es dennoch zum Wespenstich, helfen eine halbe Zwiebel oder ein Kühlakku, die Schmerzen zu lindern.

Über den Autor

Autor
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

30 Kommentare

Neuen Kommentar verfassen

  1. Katzenjammer
    Am 21. April 2021 um 2:57

    Sehr geehrte Nutzer, die von “Entmündigung des Bürgers” oder auch “Unverhältnismäßigkeiten” schreiben:

    Ich zweifle um das Vorhandensein eines gesunden Menschenverstands bei Ihnen. Warum? Weil…

    1. Die Frage nach der Notwendigkeit des Schutzes der Wespen in der vorhergenden Artikulation weitgehends beantwortet wurde. Aber meckern und jammern und von der deutschen “Diktatur” zu lamentieren ist ja immer leichter als sich drei Minuten Zeit zu nehmen und den ausformulierten Texten bis zum Ende zu folgen.
    2. Beläuft sich das angegebene Bußgeld nicht IMMER bei 65.000 Euro, sondern beschreibt das Ultimo Ratio. Kein Mensch in der Bundesrepublik Deutschland wird jemals sein Haus verkaufen müssen, weil er eine Wespe zu töten gedenkt, da …
    3. …auch hier die Verhältnismäßigkeit betrachtet werden muss. Wenn die körperliche Unversehrtheit unmittelbar durch einzelne Tiere bedroht ist, darf das menschliche Individuum sich davor schützen indem er das Tier zuvor tötet. Unverhältnismäßig also auch logischerweise unter Strafe verboten ist es logischerweise aus reiner Angst heraus dass möglicherweise und eventuell, wenn der Mond im dritten Hause des Mars steht es ja passieren KÖNNTE dass sich diese im Übrigen eher harmlosen Tiere nähern, provisorisch einfach Mal einen ganzen Insektenstaat auszurotten, da Dies in keinerlei Verhältnis steht (mit Kanonen auf Spatzen schießen).
    4. Wie in Punkt 3 bereits erwähnt sind Wespen sehr umgängliche Lebewesen, welche nur aufgrund ihrer Suche nach Nahrung den Weg der Menschen kreuzen, wobei diese im Übrigen nicht auf ihrem Speiseplan stehen. Zu einem Wespenstich kommt es in der Regel nur durch falsches Verhalten des Individuums Mensch, da dümmlichen in Panik geraten und nach dem Tier zu schlagen logischerweise dazu führt, dass das Tier sein Leben oder auch das Leben seines Staates schützen will. Daher heißt es vollständig auch WEHRstachel. Auch sollte man wenn sich eine Wespe unmittelbar vor dem Gesicht befindet das Tier nicht versuchen durch anpusten Tier zum wegfliegen zu bewegen, da Dies den ganz genau gegenteiligen Effekt hat; denn das in der Atemluft befindliche Kohlenstoffdioxid macht die Wespe leider tatsächlich aggressiv.

    Glücklicherweise gibt es viele Möglichkeiten Wespen sich sowohl Innenräumen als auch Außenbereichen fernzuhalten. Für Innenräume gibt es Insektengitter in allen nur erdenklichen Formen, Farben und Maschendichten. Wer das nicht will, kann auf eine sehr gut funktionierende, ökologische Variante zurückgreifen indem er sich beim Floristen seines Vertrauens Zierkohl besorgt. Aber auch konventionelle Kohlarten eignen sich hervorragend als Wespenabwehr, da Wespen den Geruch von Kohl nicht mögen. Es empfiehlt sich diesen bei geöffneten Fenstern, diesen einfach in die Fensterbank zu stellen. Das Plus kann hierbei sogar sein, dass durch die ausströhmenden Gase des Kohls Kohlweißlinge und andere Schmetterlingsarten angelockt werden, da Diese ihn zur Eiablage nutzen.
    In Außenbereichen, zum Beispiel im heimischen Garten, eignet sich eine “Wespenfalle”. Das bedeutet das man einen Lockköder zwischen sich und dem Herkunftspunkt platziert. Als Beispiel nehmen wir einen üblichen Grillabend. Einfach ein daumengroßes Stück vom Grillfleisch abschneiden, auf einen Teller legen und in unmittelbarer Nähe des vermuteten Nestes legen. Die Wespen haben nun eine Nahrungsquelle in unmittelbarer Reichweite und damit keinen Grund mehr ihre Suche weiter auszudehnen und bleiben vom Essenstisch fern (in soweit man ein paar Meter von der Wespenfalle entfernt ist). Dies funktioniert nach meiner Erfahrung sogar auf der Außenterrasse einer weltweit agierenden Fastfoodkette welche ein goldenes M in ihrem Logo trägt. Kleines Stück vom Bret auswirken und dem Tier vor die nicht vorhandene Nase halten. Das Tier wird Recht schnell das einladende Angebot annehmen und darauf landen. Fleisch samt Wespe vorsichtig auf den nächsten leeren Tisch legen und schon können Mensch und Tier in Koexistenz ihre Mahlzeit genießen. Dies funktioniert im übrigen auch mit zuckerhaltüber Nahrung wie Obst. Hier gilt, je älter der Apfel umso mehr Zucker zu Masse hat er und ist damit sehr viel verlockender für das Tier.

    Ich hoffe ich konnte hier einige Missverständnisse aufklären und den einen oder anderen Menschen zur Vernunft, Einlenkung oder vielleicht ja sogar (man wird ja noch hoffen dürfen) zur Begeisterung für dieses ökologisch sehr wertvolle und zumeist einfach nur sehr missverstandene Geschöpf, bewegen.

  2. Marc J.
    Am 13. Juni 2019 um 20:04

    “an die Stadtverwaltung wenden, welche entsprechende Experten zur Beseitigung kennt”

    Wenn ich die Wespen beseitige bezahle ich bis zu 65’000€ Busse, wenn sie jemand von der Stadtverwaltung beseitigt, dann ist Alles ok. Ich verstehe die Logik/Idee zu diesem Vorgehen nicht ganz.

    Oder schneidet mir der Experte ein Loch ins Dach, um das ganze Wespennest samt lebendigen Wespen umzuziehen? Wer bezahlt/repariert dann mein Dach? Ist das hier versteckte Kamera oder tatsächlich ernst?

  3. TimBuktu
    Am 5. Juni 2019 um 1:48

    Hallo zusammen. Ich habe eher die Theorie, dass alles was nicht zu bewältigen ist unter einen speziellen Schutz gestellt wird um damit auch noch Geld zu verdienen… weshalb sonst sollte man die Stadttaube oder die Wespe unter Naturschutz setzten? Anderes Beispiel: ein altes Fabrikgebäude,( was bei uns übrigens wirklich so passiert ist) welches abgebrannt ist und sich dann noch bei Bodenproben herausgestellt hat, dass dieser stark belastet ist, wurde ( wie amüsant) unter Denkmalschutz gestellt. Weiter davon entfernt hat sich auf einer Wiese, die der Stadt gehört, ein Dornenfeld gebildet welches nicht mehr in den Griff zu bekommen ist. Dieses ist jetzt ein Biotop und wurde zum Wasserschutzgebiet erklärt. Wer weiß, vielleicht erhält die Stechmücke oder die Zecke nächstes Jahr noch ein schönes Plätzchen in dem Bußgeldkatalog. Wundern würde mich das bei der Willkür und dem Einfallsreichtum unseres Staates nicht.

  4. Christian F.
    Am 22. April 2019 um 22:06

    Sehr geehrtes Team der Bußgeldstelle,

    ist das alles ein Scherz? Ich werde prüfen lassen, ob Mißbrauch vorliegt. Abgesehen von seltenen Wespenarten hat die Wespe einen enormen Verbreitungsgrad, es gibt sogar Wespenplagen. Es wäre nett, wenn Sie offenlegen würden, wieviel Sie durch diesen Wespenschutz an Bußgeldern bundesweit monatlich einnehmen. Ich gebe Ihnen noch einen Tipp, falls die Bußgelder rückläufig sein sollten: dehnen Sie die Bußgelder (bis 50.000 Euro!!!!!!!!!!!!!!) einfach auch auf Ratten, Mücken und Kakerlaken aus. Ich wette es gibt sogar seltene Kakerlakenarten. Ich bin ja gegen Töten von Tieren oder Insekten aus Sadismus, aber das hier ist vollkommen out of range.

    P.S.
    Ich fürchte Deutschland will wirklich Rekordhalter in der Disziplin “Unverhältnismäßig” werden. Pedantenland.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. April 2019 um 17:02

      Hallo Christian,

      wir nehmen keine Bußgelder ein. Ihre Beschwerden können Sie gerne an die zuständige Behörde richten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Prunner z. E.
    Am 22. April 2019 um 18:51

    Nachts sind die Wespen alle im Nest, auch Zeugen sehen viel weniger.

  6. Ramona
    Am 12. April 2019 um 15:39

    Bisher war es in unserer Kindereinrichtung (Kleinkinder) üblich, dass bei Wespennestern oä. zur Entfernung/Umsiedlung der Imker gerufen wurde. Wir hatten jetzt wieder Erdwespen oder schätze eher Wildbienen anhand der vielen Einfluglöcher (bin nur Laie) direkt im Spielbereich, welches durch eine Fachfirma wie üblich entfernt wurde. Meine Chefin verlangt von mir, dass ich ab jetzt die Nester fluten soll, ohne Kenntnisse über die Art, weil ihr 200 € für die fachgerechte Beseitigung zu teuer sind. Kann/darf Sie das von mir verlangen? So wie ich das hier verstanden habe, mache ich mich da strafbar, zumal ich nicht mal weiß, was ich hier vernichte.

  7. Julia
    Am 23. Januar 2019 um 15:17

    Vielen Dank für die Informative Seite! Ein Paar Fragen zum Thema Insektenschutz hätte ich immer noch (ich habe mich damit heute Stundenlang wegen Studium beschäftig)…vielleicht kann sie jemand hier richtig beantworten?

    1) Habe ich es korrekt verstanden: die “Wespen” sind “nur” unter allgemeinen Naturschutz geschützt (ich meine jetzt alle Faltenwespen, Vespidae, außer die Hornisse, Vespa Crabro, die als besonders geschützte Art unter der Bundesartenschutzverordnung gelistet ist)? Also gesetzlich genau so “stark” geschützt wie, z.B. Marienkäfer oder Fleischfliegen. Oder gibt es irgendwelche “extra” gesetzliche Schutzt für Wespen (oder einzelne Vespidae-Arten)?

    2) Diese Frage geht etwas tiefer ins Thema Insektenschutz… aber ich probiere es trotzdem (es ist in Ordnung, wenn sie es nicht beantworten können: die erste Frage ist mir wichtiger!). In die Europäische Fauna-Flora-habitatrichtlinie stehte es, dass die in Anhang IV gelistete Tierarten europaweit unter Schutz stehen, und dass diese Arten in Deutschland in das Bundesnaturschutzgesetz als “Streng geschützte Arten” übernommen sind. Trotzdem finde ich z.B. die Schwimmkäfer “Breitrand”, Dytiscus latissimus, nicht unter den Streng geschützten Arten, obwohl die Art in FFH in Anhang IV gelistet ist. Was habe ich hier falsch verstanden?

  8. Stephan M.
    Am 21. Oktober 2018 um 18:09

    Wir ist eine Wespe beim fahren an die Windschutzscheibe gekommen welche dabei tödliche Verletzungen davon getragen hat. Muss ich mit einer Strafe rechnen oder darf ich nur noch so schnell fahren das keine Wespen an der Windschutzscheibe meines Autos getötet werden können?

    Bitte um Antwort.

  9. Andreas L.
    Am 18. Oktober 2018 um 13:29

    Was zu Wespen , die in unserem Umfeld leben zu sagen ist , es sind nutzlose Räuber , die aggressiv in die Biosphäre der friedlich lebenden Menschen steht’s interventieren um ihr unnützes Dasein zu unterhalten .
    Wespen sind Beuteräuber und ihr Nutzen bei Bestäubung steht in keinem Verhältnis zu angriff nicht selten auf Bienen ähnlich wie die Hornissen . Es ist erst kürzlich ein junger Chirurg beim Wandern in unsere Nähe am Analphielaktischen Schock zu Tode gekommen und hinterließ Frau mit 3 Kinder es ist einfach unverschämt traurig solche drecks Gesetze dem Bürger zu servieren

  10. Ralf
    Am 6. September 2018 um 20:25

    Normalerweise lotse ich Wespen lebend au s der Wohnung. Wenn eine Wespe mir beim Essen auf die Nerven geht und ich konkret befürchten muss, dass sie zu sticht und sich partout nicht vertreiben lässt, dann ist sie fällig. Bußgeld hin oder her. Irgendwo sollte noch gesunder Menschenverstand vorherrschen. Die Frage ist, wie weit darf Artenschutz gehen? Bewusst eine Wespe grundlos töten? Warum sollte ich sowas tun? Macht ja keinen Sinn. Keine Frage das Artenschutz wichtig ist. Aber Augenmaß schadet nicht.

  11. Uli
    Am 3. September 2018 um 12:59

    Stimmt es, dass die DEUTSCHE WESPE + die GEMEINE WESPE NICHT GESCHÜTZT sind?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Oktober 2018 um 10:41

      Hallo Uli,

      wie Sie dem obigen Text klar entnehmen können, stehen beide Arten unter allgemeinem Naturschutz.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Olaf
    Am 2. September 2018 um 17:47

    Ich bin verwirrt, wie kann es Geräte, wie in den Bäckereien, zur Vernichtung von Wespen geben, wenn das Fangen, Nachstellen u.ä. verboten ist. Mir erscheinen einige Regelungen doch recht lebensfremd. Die Kriterien, nach denen hier “Naturschutz” betrieben wird, wirken eher willkürlich. Konsequenterweise müsste bei jedem größerem Bauprojekt (wenn es nicht im Winter stattfindet) eine umfangreiche Umsiedlungsaktion auch für Wespen stattfinden.

  13. Anke
    Am 25. August 2018 um 10:11

    Frage: Ich habe ja das Recht auf Notwehr zur Selbstverteidigung. Wenn also sich Wespen unter der Styropordämmung neben dem Rollladen einnisten, vernichtet die mein Mann so schnell es geht mit Wespenschaum. (Übrigens gibt es auch Schäume, die für Dämmstoffe geeignet sind!) Das ist schon zweimal vorgekommen. Wozu soll man da zuerst die Verbandsgemeine anrufen, um dann an das Veterinäramt weitergeleitet zu werden, weil die mit Sicherheit nicht wissen, wer Schädlingsbekämpfung durchführt. Die Verbandsgemeine ist ja keine Auskunftsstelle. Das Veterinäramt leitet einen dann an einen Schädlingsbekämpfer weiter, der dann irgendwann kommt und Wespenschaum einsprüht zu einem horrenden Preis. Das machen wir selbst und vor allem sofort, da muss ich nicht wie klein Erna zuerst irgendwo flennen gehen und um Hilfe winseln. Die Entmündigung der Bürger in diesem Land bildet ja krebsartige Geschwüre aus.

    Wespen fressen auch die druckfesten Dämmstoffplatten rasend schnell weg. Also für mich absolut unverständlich da mit solchen drakonischen Strafen zu kommen, wenn man sich selbst viel schneller und besser helfen kann. Zum Glück wohnen wir in Rheinland Pfalz, wo die irrsinnigen Strafen noch gerade am oberen Rand der Schmerzgrenze liegen, in Brandenburg kann einen das ja mit 65.000€ die Existenz kosten, wenn man noch einen Kredit fürs Haus im Nacken hat. Welcher irre, realitätsfremde Politiker macht eigentlich solche Gesetze?

    Es geht ja auch um unseren Hund, dem kann man 100 Mal sagen, er soll nicht nach Wespen schnappen, aber wenn sich ein Hund genervt fühlt schnappt der eben doch. Unser voriger Hund hatte mal eine Wespe erwischt und hatte dann eine Zunge wie ein Tennisball und ist fast daran erstickt, weil er über Stunden nicht mehr richtig hecheln konnte. Wir haben ihm dann einen alten Pullover übergezogen und ständig mit Wasser nass gehalten und so gekühlt. Übrigens am Wochenende, wo alle Tierärzte zu haben hier auf dem Land im Nirgendwo. Also war auch hier die schnelle Selbsthilfe von erwachsenen und mündigen Bürgern angesagt und nicht das Kleinkindverhalten mit Hilferuf und einem “Experten”. Also kollidiert da ja auch meine Fürsorgepflicht für die Unversehrtheit des Hundes mit den Wespen. Und da ist mir der Hund näher als die gelb-schwarzen Plagegeister. PUNKT!

    Tierschutz ist ja schön und gut und ich stehe da auch voll dahinter, aber man muss eben auch abwägen, wo Schluss mit dem Ökoirrsinn ist. Ich bin ja eben erst über diese Seite gestolpert, aber was ich hier lese macht mich wirklich wütend!

  14. Jens
    Am 19. August 2018 um 13:13

    Also wenn mich wespen beim Essen stören würde ich die Armen Tiere nie töten.
    Ich sauge die dinger mit dem Staubsauger ein, einmal eingesaugt hat mich noch keine Wespe gestört.

  15. Hans-Peter H.
    Am 5. August 2018 um 15:16

    Kann mir irgendeiner von diesen naturschutzsektierern erklären, warum Wespen schützenswerte nützlinge sind. Bienen und Himmeln sind friedliche Tiere und haben unseren Schutz verdient. Dagegen verhalten sich Wespen meist agressiv. Demnächst werde wohl auch blattläuse unter Naturschutz gestellt!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. August 2018 um 15:35

      Hallo Hans-Peter H.,

      die Schutzwürdigkeit einer Tierart bemisst sich nicht an ihrem vorhandenen oder nicht vorhandenen Aggressionspotential. Die meisten Wespenarten ernähren sich ebenso wie Bienen und Hummeln an Blüten und dienen somit genauso der Bestäubung von Pflanzen. Andere Wespenarten fressen bspw. Schädlinge und sind somit für das ökologische Gleichgewicht wichtig. Zudem sind Wespen friedlich, solange sie sich nicht verteidigen müssen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Thaddeo
        Am 12. September 2018 um 14:59

        Naja, friedlich sind sie eben NICHT, da sie nach kleinsten Störungen (oder komplett ohne Grund) zustechen und dementsprechend gewalttätig werden. Friedlich würde bedeuten sie versuchen Gewalt zu vermeiden, ähnlich wie Hummeln oder Bienen, doch Wespen vermeiden Kampfaktionen nicht; Im Gegenteil, sie scheinen sie quasi zu begrüßen.

        Über den Platz im Ökosystem kann man sich nicht streiten, sie sind hervorragende Jäger im Tierreich und tragen neben der Aasbeseitung auch durch Bestäubung einen maßgeblichen Teil zu einem funktionierenden Ökosystem frei. Doch Wespen werden aufgrund ihres aggressiven Rudelverhaltens immer ein “Feind” der Menschen sein, da wird auch der Tierschutz nichts dran ändern;

        Kein Mensch wird nun aufhören Wespen zu liquideren die sich in seiner unmittelbaren Nähe befinden, da die Angst vor einem Stich, gepaart mit dem penetranten Auftreten der Wespen (sie fliegen nun wirklich oft in Gesicht- und Halsnähe) oftmals zu einer panischen Reaktion des Menschen führt, die dann meistens mit dem Zerquetschen der Wespen endet. Und dafür soll der besagte Mensch noch ein Strafgeld kassieren?

  16. Cornelia L.
    Am 3. August 2018 um 11:59

    Stehen eigentlich Menschen unter Naturschutz? Ich bin trotz Desensibilisierung schwere Wespengiftallergikerin und meine Frau wäre vor 15 Jahren fast an einem Wespenstich gestorben, gleicher Grund. Wenn Menschen also nicht schützenswert sind im Sinne des Naturschutzes aber trotzdem Natur der faktischen Lage nach sind, soll ich mich dann um der Wespen willen doch lieber freiwillig aus dem Leben nehmen damit den Wespen nichts geschehen kann, weil ich sie ja eventuell aus Angst töten würde? Das wäre aber wieder dem Naturschutz. Ich bin nur noch verwirrt. Ich gehe auch so kaum noch aus dem Haus und habe vor Jahren meinen Beruf als Gärtnerin an den Nagel gehängt. Bin ja nun Rentnerin und damit besteht auch keine so große Gefahr mehr für die Natur durch mich als gefährlicher Naturbestandteil. Also soll ich mich umbringen und ist das gut für die Ökosphäre des Planeten, der mir ja auch nicht gehört.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. August 2018 um 15:31

      Hallo Cornelia L.,

      bei Wespennestern in Hausnähe können Sie sich an die Stadtverwaltung wenden, welche entsprechende Experten zur Beseitigung kennt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. Rolf-Dieter M.
    Am 20. Juli 2018 um 17:19

    Soll ich mich etwas stechen lassen? Das Wespennest ist direkt unter meinem Schlafzimmerfenster. Das kann ich nicht mehr öffnen. Aber, ja, ich darf mir ja nicht selber helfen. Werde dann bestraft. OK, und besser ist es auch, dass ich die Art der Wespe vorher bestimmen lasse. Kann sonst sehr teuer werden. Ich mag unseren Staat und seine Rechtsprechung, ja, ich liebe ihn! Rolf-D. M.

    • jantje
      Am 28. August 2018 um 17:02

      bei mir wohnen wespen jeweils direkt über dem schlafzimmerfenster als auch direkt über dem küchenfenster im dachvorsprung, die fenster sind ständig angekippt, ab und zu verirrt sich eines der tierchen, aber gestochen hat mich noch nie eine wespe.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. August 2018 um 15:14

      Hallo Rolf-Dieter M.,

      für solche Fälle gibt es die Möglichkeit, sich an die Stadtverwaltung zu wenden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. Renate R.
    Am 13. Juli 2018 um 23:23

    Unser Nachbar hat heute abend ein Nest zerstört!!!
    Die brauchen hier keine Spezialisten,hier werden die Nester einfach verbrannt !!!
    😭😭😭

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. August 2018 um 14:58

      Hallo Renate R.,

      Verstöße gegen den Artenschutz können Sie melden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Max
        Am 30. Oktober 2018 um 16:54

        Hallo liebe Redaktion,

        wo kann man einen solchen Verstoß gegen den Artenschutz den anzeigen?

        • bussgeldkatalog.org
          Am 30. Oktober 2018 um 17:22

          Hallo Max,

          eine Strafanzeige kann bei der zuständigen Polizei- oder Strafuntersuchungsbehörde erstattet werden.

          Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Max
        Am 30. Oktober 2018 um 16:46

        Hallo liebe Redaktion,

        wo kann man solch einen Verstoß melden?

  19. Thomas
    Am 23. Juni 2017 um 10:48

    Nur als Anmerkung:

    die allerwenigsten Imker werden behilflich sein wenn es um Wespen geht weil sie meist weder die Ausbildung für die Umsiedlung von Wespen noch ein Interesse an diesen Tieren haben.

    Den Imker also anzurufen ist verschenkte Zeit…..

Verfassen Sie einen neuen Kommentar

Konnten wir Ihnen weiterhelfen? Dann bewerten Sie uns bitte:
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (586 Bewertungen, Durchschnitt: 4,30 von 5)
Stehen Wespen eigentlich unter Naturschutz?
Loading...
Das könnte Sie auch interessieren:

Nach oben