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Wespe töten – Droht ein Bußgeld oder ist das erlaubt?

News von Thomas R.

Veröffentlichungsdatum: 17. April 2018

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Wer eine Wespe tötet kann in manchen Fällen ein Bußgeld in Rechnung gestellt bekommen.
Wer eine Wespe tötet, kann in manchen Fällen ein Bußgeld in Rechnung gestellt bekommen.

Wespen haben ein Imageproblem. Sie gelten als angriffslustig und sind der Stimmungskiller in jedem Biergarten. Aber auch am eigenen Haus oder im Garten sorgt ein Wespennest für Ärger. Gerade in der Sommerzeit, wenn viele Freizeitaktivitäten nach draußen verlagert werden, gelten Wespen als regelrechte Plage. Durch wildes Umherschlagen wird versucht die schwarz-gelben Störenfriede zu vertreiben und wenn das nicht hilft, werden sie mit härteren Mitteln bekämpft. Aber dürfen Sie eine Wespe töten ohne ein Bußgeld zu erhalten?

Stehen Wespen unter Artenschutz?

In Deutschland gibt es insgesamt über 10.000 Wespen­arten, einige der Arten stehen auf einer sogenannten “roten Liste”, das heißt, sie gelten als besonders gefährdet und stehen unter Artenschutz. Aber nicht nur für gefährdete Wespenarten, sondern für wildlebende Tiere im Allgemeinen, gilt laut Gesetz Folgendes:

§ 39 I Ziffer 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG): Es ist verboten, wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten.

Bezogen auf Wespen lässt sich hieraus schließen, dass es theoretisch verboten ist, Wespennester zu entfernen, zu zerstören oder auszuräuchern. Da die Wespen dadurch beunruhigt, verletzt oder schlimmsten Falls getötet werden können. Gibt es aber berechtigte Gründe, weshalb ein Wespenbau umgesetzt werden muss, können Schädlingsbekämpfer/Kammerjäger oder Umweltschutzvereine oft helfen. Das kann z. B. der Fall sein, wenn etwa auf der Spielfläche eines Kindergartens eine Wespenhöhle gefunden wurde oder wenn Anwohner aufgrund von Wespenbefall ihr Haus nicht mehr betreten können.

Darf man Wespen töten?

Nein, ohne einen “vernünftigen Grund” (§ 39 BNatSchG) dürfen Wespen nicht getötet werden. Einzige Ausnahme: Aller­giker. Für diese Personengruppe besteht im Falle eines Wespenstichs mitunter Lebensgefahr. Hier muss daher eine Ausnahme gelten. Das heißt, wer auf Wespen allergisch ist, darf eine Wespe töten ohne ein Bußgeld zu bekommen. Denn bevor sich betroffene Personen selbst in Gefahr begeben, sollten sie die gelb-schwarzen Insekten besser unschädlich machen. Infos dazu, wie Sie Wespen vertreiben können, finden Sie in der News “Wespen vertreiben: Was ist erlaubt, was nicht?“.

Wenn Sie eine Wespe töten, kann das Bußgeld teuer werden

Eine Wespe töten: In diesem Fall kann das Bussgeld mitunter teuer werden. Vor allem wenn ganze Wespenvölker vernichtet werden.
Eine Wespe töten: In diesem Fall kann das Bussgeld mitunter teuer werden. Vor allem wenn ganze Wespenvölker vernichtet werden.

Wer sich nicht an die Vorschriften hält, die laut Gesetz gelten, wird entsprechend zur Kasse gebeten. Im Falle des Vernichtens von Wespen, kann dem Betroffenen laut Bußgeldkatalog ein Bußgeld zwischen 5.000 und 65.000 Euro in Rechnung gestellt werden. Die Bußgelder sind zwar im Bußgeldkatalog festgeschrieben, wie viel Geld Betroffene aber tatsächlich zahlen müssen, hängt immer auch vom Einzelfall ab und lässt sich somit nicht pauschal beantworten.

Wer im Biergarten eine Wespe tötet, muss daher nicht unbedingt damit rechnen, ein Bußgeld in Höhe von beispielsweise 5.000 Euro zahlen zu müssen. Die folgenden zwei Tabellen geben einen Überblick über mögliche Bußgelder in den verschiedenen Bundesländern Deutschlands.

Mögliche Bußgelder: Wespen töten

Hinweis: Bei diesen Bußgeldern handelt es sich um Maximal-Angaben. Für die tatsächliche Höhe ist der Einzelfall entscheidend. Es können daher auch niedrigere Bußgelder für das Töten von Wespen verhangen werden.

Ohne vernünftigen Grund fangen, verletzen, oder töten
BundeslandBußgeldBußgeld (besonders geschützte Wespenart)*
Baden-WürttembergBis zu 15.000 €Bis zu 50.000 €
BayernBis zu 5.000 €Bis zu 50.000 €
BerlinBis zu 5.000 €Bis zu 50.000 €
BrandenburgBis zu 13.000 €Bis zu 65.000 €
BremenBis zu 5.000 €Bis zu 50.000 €
HamburgBis zu 5.000 €Bis zu 50.000 €
HessenBis zu 5.000 €Bis zu 50.000 €
Mecklenburg-VorpommernBis zu 20.000 €Bis zu 20.000 €
NiedersachsenBis zu 5.000 €Bis zu 50.000 €
Nordrhein-WestfalenBis zu 50.000 €Bis zu 50.000 €
Rheinland-PfalzBis zu 5.000 €Bis zu 5.000 €
SaarlandBis zu 10.000 €Bis zu 10.000 €
SachsenBis zu 5.000 €Bis zu 50.000 €
Sachsen-AnhaltBis zu 5.000 €Bis zu 50.000 €
Schleswig-HolsteinBis zu 5.000 €Bis zu 50.000 €
ThüringenBis zu 50.000 €Bis zu 50.000 €
Ohne vernünftigen Grund Fortpflanzungs- oder Ruhestätte beschädigen oder zerstören
BundeslandBußgeldBußgeld (besonders geschützte Wespenart)*
Baden-WürttembergBis zu 15.000 €Bis zu 50.000 €
BayernBis zu 5.000 €Bis zu 50.000 €
BerlinBis zu 50.000 €Bis zu 50.000 €
BrandenburgBis zu 13.000 €Bis zu 65.000 €
BremenBis zu 5.000 €Bis zu 50.000 €
HamburgBis zu 5.000 €Bis zu 50.000 €
HessenBis zu 5.000 €Bis zu 50.000 €
Mecklenburg-VorpommernBis zu 20.000 €Bis zu 20.000 €
NiedersachsenBis zu 5.000 €Bis zu 50.000 €
Nordrhein-WestfalenBis zu 50.000 €Bis zu 50.000 €
Rheinland-PfalzBis zu 5.000 €Bis zu 5.000 €
SaarlandBis zu 10.000 €Bis zu 10.000 €
SachsenBis zu 5.000 €Bis zu 50.000 €
Sachsen-AnhaltBis zu 5.000 €Bis zu 50.000 €
Schleswig-HolsteinBis zu 5.000 €Bis zu 50.000 €
ThüringenBis zu 5.000 €Bis zu 50.000 €

*Besonders geschützte Wespen sind z. B.: Kreiselwespen oder Knopfhornwespen.

In der folgenden Infografik finden Sie eine umfangreiche Übersicht zu:

✓ Wie lassen sich Wespen von Bienen, Hummeln und Hornissen voneinander unterscheiden?
✓ Welche Rolle spielen Wespen im Ökosystem?
✓ Wie können Sie sich vor Wespen schützen
✓ Dürfen Sie Wespen vertreiben?
✓ Welche Bußgelder drohen, wenn Sie eine Wespe töten?

Wespen-Infografik
Kostenlose Wespen-Infografik: Bitte zum Vergößern auf das Bild klicken!

Wespen töten: Wann das Bußgeld noch höher ausfallen kann

Werden Tiere oder Insekten getötet, die unter besonderem Schutz stehen, kann das Bußgeld mitunter deutlich höher ausfallen. Bei Wespen gilt dies insbesondere für alle heimischen Arten der Kreisel- und Knopfhornwespen. Wer diese Wespen tötet, kann mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro sanktioniert werden. Doch Achtung: Auch hier ist immer der Einzelfall zu betrachten. Dieser ist letztendlich entscheidend für die Bußgeldhöhe.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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40 Kommentare

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  1. Eva
    Am 2. Juli 2023 um 18:45

    Meine Mutter lag im Pflegeheim letzten Sommer bei 35 Grad im Bett, die Fenster waren geöffnet. Ich besuchte die jeden Tag, und sie hatte an jedem Tag neue Wespenstiche. An ihrem Fenster außen war ein Wespennest. Man durfte es angeblich nicht entfernen und meine Mutter wurde weiterhin gestochen. Nach der 2. Woche nahm ich einen Besenstiel und entfernte das Nest. Ruhe war! Anscheinend ist es unten im Park gelandet und die Wespen haben fröhlich weitergelebt. Und meine Mutter war vor den Stichen sicher und konnte in dem Pflegeheim den Sommer bei geöffnetem Fenster und ohne Klimaanlage überleben!!

    • Ben
      Am 14. August 2023 um 18:44

      Geschichten ausm Paulaner Garten… Wenn in einem Pflegeheim ein Wespennest irgendwo angebracht ist, dann wartet man doch keine 2 Wochen… Da wird sofort ein Spezialist für das Umsiedeln kontaktiert.

  2. Jonny
    Am 8. November 2022 um 15:00

    Mein Fazit zum Thema Wespen !
    ich liebe Wespen auf meinen Teller. Sie schmecken sehr gut und kann es weiter empfehlen. ABER Bienen schmecken deutlich besser weil, Sie necktar bei sich tragen obwohl ich allergisch bin macht es mir nicht aus.

  3. alfred
    Am 2. September 2022 um 4:41

    Ich finde es ja sinnvoll, Wespen zu schützen, aber warum um Gottes Willen sollen wir denn tolerieren, dass sie Nester in unseren Häusern bauen?
    Bei uns sind sie bspw. unterm Dach und haben Eingang in die Innenräume unterm Dach gefunden.
    Ich habe wirklich kein Problem wenn Sie im Garten unterwegs sind und uns beim Mittagessen usw. besuchen, aber warum in aller Welt sollte ich mein eigenes Haus nicht davor nicht schützen dürfen?

  4. Mika
    Am 2. September 2022 um 3:28

    Wenn man ein allergiker ist und von einer wespe,biene,hornisse (jegliche art) verfolgt wird darf man dann die gennanten insekten töten oder ist das dann illegal da ja sonst ein stich nicht ausgeschlossen ist,bleibt und evtl eine lebensgefährliche situation für allergiker entsteht

    • Fritz
      Am 14. April 2024 um 16:10

      Wie ist es in Frankreich geregelt?

    • Michi
      Am 31. Juli 2023 um 21:11

      steht doch im Artikel, dass für Allergiker (bzgl. der drohenden Lebensgefahr) besondere Regelungen gelten.

      • Da-ten Schutz
        Am 11. September 2023 um 20:57

        Wer kann es nachweisen wenn die Wespe getötet wird? LMFAO dieses Land geht mit diesen Gesetzen den Bach runter.

  5. Nancy
    Am 16. Oktober 2021 um 10:23

    Ich füttere seit 3 Jahren regelmäßig Wespen auf meinem Balkon, es sind in der Regel 40 – 50 Tiere. Sie warten jeden Morgen auf ihr Frühstück. Normalerweise habe ich sie bis Mitte/Ende November. In diesem Jahr ist der Herbst schon sehr kalt, aber sie haben ihre eigene Rotlichtlampe, unter der sie sich tagsüber aufhalten. Ich hatte noch nie Probleme und wurde noch nie gestochen. Die Tiere sind absolut friedlich, ich kann meinen Balkon voll nutzen. Bei meinen Nachbarn sind sie der absolute Hit, viele waren schon bei mir zu Besuch um die Wespen zu sehen. Ich liebe diese fleißigen Tierchen und bin überhaupt kein Freund von allgemeiner Panikmache. Auf meinem Balkon sind sie sicher und haben ein relativ langes Leben.

    • Beate
      Am 10. August 2023 um 10:06

      dann bist du kein allergiker und wahrscheinlich auch noch nie gestochen worden. denn sonst wüßtest du, wie lebensbedrohlich ein stich für allergiker sein kann.

  6. Bruce I
    Am 8. September 2021 um 11:36

    Und genau wegen solchen Leuten wie du sind die Gerichte überlastet

  7. Thomas
    Am 4. September 2020 um 22:05

    Statt Wespen etc. einfach zu töten kann man sich fleischfressende Pflanzen besorgen. Die gibt es heutzutage in jedem Baumarkt mit Gartenartikeln. Meine Schlauchpflanzen fangen fleißig Beute. Wer also Probleme mit Insekten hat sollte sich diese biologischen “Killer” zulegen. Einen kleinen Sonnentau oder eine Venusfliegenfalle oder ein Fettkraut gibt es etwa schon ab 5 Euro. Schlauchpflanzen kosten natürlich mehr da sie eine beträchtliche Größe erreichen können. In der Haltung ist es wichtig dass sie sehr viel Licht und Wasser (kein Leitungswasser, da Kalk!) erhalten. Man sollte am besten zu Regenwasser oder zu destilliertem Wasser greifen, Auch in jedem Gartenbaumarkt erhältlich. Einfach mal ausprobieren. Nebenbei: sie blühen auch sehr schön was sie auch für Bienen interessant macht. (Bienenschutz!)

  8. Jack
    Am 30. August 2020 um 16:13

    Wir waren heute essen und wurden von einer Wespen armee überrannt. Gilt es als vernünftiger Grund sie dann zu töten? 😂😂

  9. Hotte
    Am 27. August 2020 um 20:15

    Ich dachte immer, alle Vollpfosten sind auf Facebook unterwegs und jetzt finde ich euch hier ;-)

  10. AZ
    Am 27. August 2020 um 9:54

    Ja, diese These kenne ich auch: Wespen, wenn sie auf einem rumkrabbeln, einfach machen lassen; die stechen nicht und fliegen irgendwann wieder von alleine weg.
    Das Doofe daran ist nur, dass Wespen das selber nicht wissen.
    Aus eigener Erfarhung muss ich daher sagen, dass, solange ich bei einer individuellen Wespe nicht erkennen kann, ob sie davon Kenntnis hat oder nicht, lasse ich es nicht wieder darauf ankommen.
    Und ja, wegwischen mit der Hand: Wespen stechen übrigens auch im Flug.

  11. Tina
    Am 24. August 2020 um 20:00

    Wenn ich eine Wespe erschlage weil sie meinen Hund stechen will soll ich 5000€ bezahlen? Was für ein Schwachsinn ist das denn?????

  12. Thomas
    Am 24. August 2020 um 8:40

    Es ist echt unglaublich.wenn man eine Wespe töte bekommt man ein bußgeld.wenn ein hundehasser einen hund an den Baum nagelt bekommt er eine Anzeige wegen sachbeschädigung.das ist echt krank

  13. Jakob
    Am 21. August 2020 um 10:47

    Danke, Ihr Kommentar hat mir den Tag schlagartig verbessert! Musst doch sehr lachen.

  14. Snejl
    Am 15. August 2020 um 0:12

    Was hier für ein Haufen unqualifizierte Kommentare zu finden sind.

    Wespen die eine Daseinsberechtigung haben wie jedes andere Lebewesen, werden hier mit Dreck auf eine Stufe gestellt. Ich mag sie auch nicht, aber ich würde mir niemals erlauben über ihr Leben zu entscheiden. Warum auch. Das nennt man im Übrigen „Intelligenz“. Schonmal davon gehört?

    Ich würde einigen Vorrednern mal raten das Gehirn einzusetzen und drüber nachzudenken, was für ein eigener Unsinn abgelassen wurde.

    Es KANN keine Meinung oder Diskussionen dazu geben ob Tiere leben dürfen, oder nicht. Das ist moralisch absolut abstrus! Basta! Das gilt für alle Tiere.
    Nebenbei: Das Wort „Schädlinge“ darf es genauso nicht geben wie „Unkraut“. Sowas gibt es nicht.

    Die Leute die hier Nester eigenmächtig zerstören, den wünsche ich nicht nur ein fettes Bußgeld, ich würde sagen, direkt hinter Gitter.

    Allen Tierhassern würde ich empfehlen auf den den Mond mit der den Mars zu ziehen. Da stört kein anderes Lebewesen das eigene Ego.

  15. Sascha
    Am 14. August 2020 um 16:30

    Bei uns sind auch oft Wespennester und Hornissennester auf dem Grundstück.
    Bisher hatten wir garkeine Probleme damit. Flaschen und Gläser abdecken. Fertig.
    Die Probleme die hier viele anscheinend haben, hatte ich noch nie.
    Es schwirren seid 35 Jahren mal mehr und mal weniger Wespen um mich herum.
    Gestochen hat mich bisher noch keine davon.

  16. S. Peters
    Am 13. August 2020 um 16:22

    Hi Leute,

    – gelten die im Artikel genannten Bußgelder für auch Fliegen und Stechmücken (bzw. für alle Insekten allgemein)?
    – wenn ja: warum werden gerade Wespen (Vespula vulgaris & Vespula germanica) immer wieder thematisiert?

    Gruß
    S.P.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 28. Oktober 2020 um 16:37

      Hallo,

      der Paragraph § 39 I Ziffer 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) gilt für wildlebende Tiere im Allgemeinen. Fliegen und Stechmücken stehen dabei nicht auf der sogenannten “roten Liste”. Wespen werden immer wieder herausgehoben, da im Sommer häufig Fragen zum vertreiben oder gar töten von Wespen aufkommen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. Kenshiro
    Am 13. September 2019 um 14:32

    Bei meinem letzten Wespennest habe ich nach den altbekannten und bewährten 4S gehandelt:
    “Sehen, schießen, schaufeln, schweigen”
    Wobei das schießen durch einen Dachdeckerbrenner erfolgte.

  18. Holger
    Am 16. August 2019 um 9:24

    benötige ich jetzt zuküntig für eine Fliegenklatsche den kleinen Waffenschein ??

  19. Michael L
    Am 13. August 2019 um 12:13

    Ich hatte eine im Mund, ich finde es gibt viel zu viele Wespen.

  20. Atoz
    Am 10. August 2019 um 23:27

    An rudolf: Wie kann man mit so viel Blödsinn im Kopf eigentlich noch geradeaus laufen?

    Wer ein Wespennest auf dem Balkon hat, ruft beim Vermieter an und der schickt dann jemanden vorbei, welcher sich um das Nest kümmert. Ich spreche da aus Erfahrung.
    Kindern erklären, dass sie die Tiere ohne Angst beobachten sollen, ist ja schon beinahe fahrlässig strafbar.

    An Hartmut L.: Warum dürfen Elektriker an Hochspannungsleitungen oder ein Sanitäter im Ernstfall erste Hilfe leisten? Richtig, weil sie es können, dafür ausgebildet sind und auch die Erlaubnis dafür haben.

    Manche Kommentare hier senken das Dummheitsniveau auf ein neues niedriges Level. Einzig allein Karl hat Kompetenz und Fachwissen bewiesen.

    Gibt es im Bußgeldkatalog eigentlich auch Verordnungen für dumme Fragen? Ich hätte da ein paar Ideen, wie man die Kassen der Städte extrem auffüllen könnte….

  21. ich
    Am 25. Juli 2019 um 1:28

    war eigentlich schonmal wer in (erzwingungs)haft, weil er die Strafe für das Töten einer Wespe nicht gezahlt hat?
    Das würde mich mal interessieren.

    Und wenn die Wespe einen gestochen hat – darf man sie dann töten? oder gilt das nur im Moment des Stechens als “rechtfertigender Notstand”?
    Nun, es sind für mich theoretische Fragen.
    Ich bin mal vor Jahren auf eine Wespe unabsichtlich getreten, weil diese spazierenging und nicht flog wo ich auch barfuß spazierte. Ich habe sie erst bemerkt, als sie mich stach. Sofort zog ich den Fuß weg und entschuldigte mich bei dem weghumpelnden Tier.
    Ich hielt mich für sehr großzügig – nach so einem Bußgeldkatalog wäre dann wohl aber ein Schmerzensgeld fällig?

    Was ist mit “insektophobikern” und deren Angehörigen, die auch regelmäßig gebeten werden, für ihre Lieben Viehcher aus dem Haus zu schaffen?
    Kriegen die “mildernde Umstände”, wenn sie in ihrer Privatwohnung Angst vor den Tieren haben und eben nicht mit denen Freundschaft schließen können?

    Wie wird das denn eigentlich ermittelt – braucht man Zeugenaussagen, Gerichtsverhandlungen usw.?
    Oder dürfen Ordnungshüter dafür Knöllchen verteilen?
    Ich meine im Fall von “töten einzelner Tiere”, nicht wenn man ein Wespennest zerstört…
    und wie ist das mit den Kammerjägern? Kriegen die dann etwa “die Lizenz zum Töten” oder müssen die auch sehr achtsam die Tiere umsiedeln?

  22. Karl
    Am 11. Juni 2019 um 14:32

    Lieber Rudolf,

    zu behaupten, Wespen seien per se nicht aggressiv, ist faktenwidrig und sehr fahrlässig, weil Sie mit Ihrer Falschdarstellung Menschenleben gefährden. Das finde ich verachtenswert. Wespen haben eine geringe Angriffshemmschwelle, weil es jagende Insekten sind. Wenn man sie nicht abwehrt, versuchen sie beim Menschen im Haar, auf der Haut, im Gesicht zu landen und dort in Körperöffnungen bzw Vertiefungen wie Mund, Nase, Auge oder Ohr zu krabbeln. Geraten sie dabei in Panik, weil sie sich z.B. verklemmen, stechen sie zu. Das gehört zur alltäglichen Erfahrung und das zu leugnen, läßt entweder auf fehlende Lebenserfahrung oder Ideologisierung schließen. Zur Höhe der Obergrenze der Bußgelder schreibe ich nichts, es macht mich einfach sprachlos. Daß die Höhe fallweise entschieden wird, ist dabei kein Trost.

  23. Thomas
    Am 12. Mai 2019 um 5:11

    Deutsche Politiker haben schon einen richtig heftigen Knall. Die aggresiven Arten, wie z.B. die deutsche Wespe sollte man systematisch ausrotten. Was wir als nächstes geschützt? Stechmücken und Tsetse-Fliegen?

  24. Martina
    Am 11. Oktober 2018 um 14:34

    Hallo!! Ich möchte gerne eine Anzeige machen, wegen illegalen Wespen Tötung. Diese Wespen wurden bestialisch vergiftet und litten mehr als eine Woche darunter. Meine Aufforderung die Wespen zu retten und mit einer Verlegung eines anderen Ortes, wurden nicht angenommen. Statt dessen vergiftete man sie. Wo kann man sowas anzeigen, reicht sowas bei der Polizei?

  25. Linda
    Am 4. September 2018 um 16:45

    Hallo! Ich habe gesehen, wie ein Restaurant eine Falle aufgestellt hat und abends “Wespengift” in diesen Behälter gesprüht hat. Dies scheint dort jeden Tag im Sommer so abzulaufen. Wende ich mich da ans Ordnungsamt?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 26. Oktober 2018 um 10:38

      Hallo Linda,

      diese Möglichkeit besteht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  26. Hartmut L.
    Am 24. August 2018 um 19:44

    Warum dürfen Kammerjäger denn sowas?

  27. magomenie
    Am 24. August 2018 um 13:43

    “Im Falle des Vernichten von Wespen, kann dem Betroffenen laut Bußgeldkatalog ein Bußgeld zwischen 5.000 und 65.000 Euro in Rechnung gestellt werden.”

    Dieser Satz ist definitiv falsch. Es handelt sich immer nur um “bis zu”-Angaben. Der Satz klingt so, als fange es bei 5.000 Euro an. Für das erschlagen einer Wespe drohen aber nur bis zu 5.000 Euro, was im Einzelfall deutlich darunter liegen dürfte.

    Womit wir bei meinem Vorschlag für eine sinnvolle Ergänzung des Artikels wären: gab es jemals Fälle, in denen so ein Bußgeld verhängt wurde und in welcher Höhe war das dann z.B. für das einfache erschlagen einer Wespe?

  28. hildegard z.
    Am 21. August 2018 um 21:32

    eine ameise ist auch ein wildlebendes tier.wenn ich auf eine trete muss ich 5000 euro zahlen-wer sich sowas ausdenkt müsste mal zu harter arbeit herangezogen werden . der weiss nicht was er den ganzen tag treiben soll,und so denkt er sich diesen blödsinn aus

  29. Roberto l.
    Am 15. August 2018 um 11:39

    Was mache ich wenn ein Wespennest auf meinen Balkon ist und meine Kinder da durch gefahrdet ist und es ist Wochenende und keiner sieht sich dafür verantwortlich z. B. Feuerwehr . Wer kommt für meine Verletzung und Unkosten auf. Der Staat wie für alles Geld und strafen verhängen dann sollte er auch für den Schaden aufkommen. Den wenn meint erkannt nur kassieren aber nicht für den Schutz seiner Bürger sorgen dann sollten sie sich mal Gedanken machen und nicht nur schlaffen. Den der Schutz der Familie geht vor und sollte auch unantastbar sein. Solange es um die eigene Sicherheit geht. Den mittlerweile sind viele Behörden nicht mehr zuständig und können nicht einmal eine ordentliche Information geben.

    • Zadek
      Am 23. September 2023 um 19:39

      Gegebenenfalls den Balkon an dem Wochenende nicht nutzen und montags beim Ordnungsamt fragen.

      Ich habe nach dem Urlaub ein Wespennest in einer Gartenbox auf dem Balkon. Da sind sie nun und fliegen fleißig raus und rein. Wenn ich im weg stehe, fliegen sie manchmal gegen mich. Gestochen hat mich keine.
      Vorsicht ist kurz vor Sonnenaufgang mit Licht geboten. Neulich hatte ich dann so 200 Tiere im Wohnzimmer. Aber auch die haben mir nichts getan. Licht aus, Tür auf und warten bis es draußen heller wird.

      Mein Tipp wäre, Parfüms, Deos und andere Duftstoffe zu vermeiden. Ist sowieso nicht sinnvoll. Verwirrt nur den Partner;)

      Viele Grüße

    • rudolf
      Am 28. Oktober 2018 um 19:43

      Beruhigung! Du mußt dich und deine Kinder, wenn keine Wespengiftallergie besteht, nicht schützen. Die Tierchen sind nicht aggressiv. Lerne sie kennen und lehre deine Kinder, sie ohne Angst zu beobachten. Ich habe einmal eine Wanne voll Augustäpfel im Garten geschnippelt. Die Wespen haben sich auch dafür interessiert, und bald sind ein halbes Hundert um mich herum gewesen, sind mir beim Arbeiten zwischen den gespreizten Fingern herumgekrochen und haben mich begeistert abgeschleckt. Natürlich mußte ich umsichtig arbeiten, daher die gespreizten Finger. Aber es war nur lustig und überhaupt nicht gefährlich. Ich wollte ihnen nicht ans Leder und sie mir auch nicht.
      Meine erste Begegnung mit einer Hornisse im Wald war Panik pur, später hab ich kapiert, dass die Tiere harmlos sind. Sie sind halt nur so groß, dass sie in einem Zimmer gleich gegen die Wand bumsen, wenn sie mal fliegen. Das schafft Unruhe, aber einfach aufmerksam beobachten und sich freuen hilft.

      • Max
        Am 23. August 2022 um 7:54

        Stimmt nicht das sie nicht aggressiv sind ich wurde schon keine Ahnung wie oft von denen gestochen ohne irgendetwas gemacht zu haben ich bin nur durch die Stadt gelaufen mehr habe ich nicht gemacht und wurde mehrfach gestochen die Viecher sind einfach nur lästig und nerven und können nix anders als ohne Grund zu stechen

      • Gernot
        Am 9. August 2022 um 19:25

        Wenn auf dem Balkon ein Wespennest ist also uU keine 2m von den Kindern weg, dann sind Wespen nochmal angriffslustiger als wenn ihr Nest 100m oder mehr weit entfernt ist. Robertos Kinder reagieren wahrscheinlich nicht so kontrolliert wie du und schlagen dann doch mal eine weg, die vor deren Gesicht rum tanzt, und wenn die einen Angreifer in der Nähe des Nestes wähnt verströmt sie entsprechenden Duftstoff, und dann gehen die Wespen kollektiv auf Angriff. Ein Kind mit vielleicht 20kg Körpermasse braucht da nicht zu allergisch sein.

        Und warum sollte Roberto sich beruhigen müssen, das hab ich nicht verstanden – vielleicht schreibt er ganz nüchtern. In seinem Text ist z.B. kein Ausrufzeichen oder Blockschrift zu sehen…

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