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Hilft der Verkehrsrechtsschutz, wenn ein Bußgeld droht?

Von bussgeldkatalog.org, letzte Aktualisierung am: 5. Mai 2023

Rote Ampel, Abstandsverstoß, Geschwindigkeitsüberschreitung: Was können Sie unternehmen?

Hilft der Verkehrsrechtsschutz, wenn ein Bußgeld droht?
Hilft der Verkehrsrechtsschutz, wenn ein Bußgeld droht?

Eine Rechtsschutzversicherung sichert Personen ab, wenn es zu einem Rechtsstreit kommt. Die Versicherung übernimmt sowohl die anfallenden Kosten für den Anwalt als auch die für das Verfahren vor Gericht. Der Verkehrsrechtsschutz ist eine besondere Form der Rechtsschutzversicherung. Er springt immer dann ein, wenn es zu rechtlichen Problemen im Straßenverkehr kommt.

Laut Angaben des Statistikportals „Statista“ verfügten im Jahr 2017 nur rund 20,61 Millionen Haushalte in Deutschland über solch einen speziellen Rechtsschutz. Dabei handelt es sich um einen elementaren Schutz für all diejenigen, die am Straßenverkehr teilnehmen. Die Versicherung hilft bei vielen Streitthemen, etwa wenn es um Schadensersatz nach einem Unfall oder um Probleme beim Autokauf geht.

Ein weiteres Rechtsgebiet, bei dem es häufig zu Auseinandersetzungen kommt, stellt das Ordnungswidrigkeitenrecht dar. Wurden Personen geblitzt oder haben sie eine rote Ampel überfahren, drohen neben einem Bußgeld oftmals auch Punkte in Flensburg sowie Fahrverbote. Hilft der Verkehrsrechtsschutz, wenn ein Bußgeld abgewehrt werden soll?

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FAQ: Verkehrsrechtsschutz bei Bußgeld

Kommt die Versicherung für das Bußgeld auf, wenn ich einen Verkehrsrechtsschutz habe?

Nein. Geldstrafen und Geldbußen müssen Sie grundsätzlich selbst bezahlen.

Was bringt mir eine Rechtsschutzversicherung mit Verkehrsrechtsschutz dann beim Bußgeld?

Wenn Sie den Bußgeldbescheid anfechten, oder die vorgeworfene Orndungswidrigkeit bestreiten, trägt die Versicherung die Kosten für den Streit und ggf. den Verkehrsanwalt.

In welchen Fällen greift der Verkehrsrechtsschutz nicht?

Möchten Sie ein Bußgeld anfechten, das aus einer vorsätzlich begangenen Verkehrsordnungswidrigkeit oder einem Halte- oder Parkverstoß resultiert, springt die Versicherung in der Regel nicht ein.

Wie läuft das Bußgeldverfahren ab?

Wurden Sie geblitzt? Der Verkehrsrechtsschutz zahlt das Bußgeld nicht an Ihrer Stelle.
Wurden Sie geblitzt? Der Verkehrsrechtsschutz zahlt das Bußgeld nicht an Ihrer Stelle.

Wird Ihnen eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr vorgeworfen, etwa eine Geschwindigkeitsüberschreitung, erhalten Sie in der Regel zunächst einen Anhörungsbogen, in welchem Sie Angaben zur Sache machen können. Stehen Sie für die Behörde als Fahrer fest, wird dann ein Bußgeldbescheid erlassen. Verkehrsexperten schätzen, dass jedoch etwa jeder dritte Bußgeldbescheid fehlerhaft ist.

In diesen und weiteren Fällen haben Betroffene die Möglichkeit, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen. Oftmals führt dies jedoch nicht sofort zum gewünschten Erfolg. Lässt sich die Frage, welche von beiden Seiten Recht hat, nicht klären, kommt es zu einem Verfahren vor Gericht. Und dieses bringt Kosten mit sich, die sich viele Autofahrer nicht leisten können oder wollen.

Die gute Nachricht lautet: Besitzen Sie einen Verkehrsrechtsschutz, kann das Bußgeld ohne Kostenrisiko angefochten werden. Sowohl die Kosten für den Anwalt als auch für das Verfahren vor Gericht werden übernommen. Ebenso trägt die Rechtsschutzversicherung die Kosten für eventuell nötige Gutachten von Sachverständigen. Diese werden häufig benötigt, wenn es darum geht, ob ein Blitzer richtig eingestellt war oder nicht.

Beachten Sie jedoch Folgendes: Der Verkehrsrechtsschutz hilft Ihnen dabei, für Ihr Recht einzustehen. Allerdings greift der Rechtsschutz nicht bei Halte- oder Parkverstößen sowie wenn Ihnen vorsätzliches Handeln nachgewiesen werden kann.

Übernimmt der Verkehrsrechtsschutz auch das Bußgeld?

Diese spezielle Rechtsschutzversicherung übernimmt also die anfallenden Kosten, wenn Sie gegen einen Bußgeldbescheid wegen einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr vorgehen möchten. Doch wie verhält es sich mit der Geldbuße?

Müssen Sie diese, wenn Ihrem Einspruch nicht Recht gegeben wird, selbst bezahlen oder übernimmt der Verkehrsrechtsschutz das Bußgeld? Bezüglich dieser Frage müssen wir Versicherte enttäuschen: Bußgelder oder Geldstrafen trägt die Versicherung nicht. Diese müssen Sie immer aus eigener Tasche bezahlen.

Flattert ein Bußgeldbescheid ins Haus, ist schnelles Handeln unerlässlich. Ein Einspruch ist nur innerhalb einer vierzehntägigen Frist möglich. Ob sich ein Einspruch tatsächlich lohnt, sollten Sie mit einem Anwalt für Verkehrsrecht besprechen. Dieser kann Sie zu Ihren Erfolgschancen und dem weiteren Vorgehen beraten.

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2 Kommentare

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  1. Ingo sagt:

    Ihr schöner Bericht ist leider – was Bußgeldbescheide zu – angeblichen – Parksünden (wie z.B. Knöllchen beim Stehen im eingeschränkten Halteverbot trotz ständiger Entladung des PKW) betrifft, unvollständig.

    So lehnt es z.B. die HUK Rechtsschutzversicherung ab, auch bei unrichtiger Knöllchenvergabe durch die Behörde den geschädigten Verkehrsteilnehmer zu unterstützen.

    Die Praxis: Behördenwillkür und Schilda treffen auch in Zukunft jeden Bürger. Es wiehert der Amtsschimmel und den Gemeindekassen gings noch nie so gut !

    Der Autofahrer kann nun hemmungslos gemolken werden. Und die Rechtsschutzversicherung ganz ohne Schutz freut sich gleich mit !

  2. Ilse Z sagt:

    Genau, die HUK übernimmt lehnt Rechtsschutz und Anwaltunterstützung bei Bußgeldern für angebliches Falschparken ab.

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