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Verkehrsrechtsschutz: Was ist konkret versichert?

Von Meike Z.

Letzte Aktualisierung am: 16. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 7 Minuten

Unfall, Autokauf, Ordnungswidrigkeiten: Bei Problemen kann es ohne Rechtsschutzversicherung teuer werden

Der Verkehrsrechtsschutz hilft etwa nach einem Unfall mit ungeklärter Streitfrage.
Der Verkehrsrechtsschutz hilft etwa nach einem Unfall mit ungeklärter Streitfrage.

Allein im Jahr 2017 wechselten rund 8,66 Millionen Kfz den Besitzer, berichtet das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg. Leider verläuft Gebrauchtwagenkauf aber nicht in allen Fällen reibungslos. Oft kommt es dazu, dass erst im Nachhinein schwerwiegende Mängel am Auto entdeckt werden und nicht immer zeigt sich der Verkäufer einsichtig und beseitigt diese. Ein Rechtsstreit ist dann häufig vorprogrammiert.

Auch in vielen weiteren Situationen rund um die Themen Auto und Straßenverkehr kann es zu Problemen kommen, die das Einschalten eines Anwalts oder gar einen Prozess vor Gericht nötig machen – etwa wenn die Schuldfrage nach einem Verkehrsunfall strittig ist oder Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid eingelegt werden soll.

Ein solches Vorgehen kann jedoch äußerst hohe Kosten mit sich bringen. Je nach Einzelfall belaufen sich Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten auf mehrere tausend Euro – Geld, das nicht jeder Kfz-Besitzer zur Verfügung hat. Eine Versicherung über einen Verkehrsrechtsschutz hilft in einem solchen Fall weiter.

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FAQ: Verkehrsrechtsschutz

Welchen Verkehrsrechtsschutz sollte ich wählen?

Klicken Sie hier, um selbst einen Vergleich anzustellen.

In welchen Fällen greift der Verkehrsrechtsschutz?

Wenn es Streitigkeiten mit der Kfz-Versicherung gibt oder Sie einen Bußgeldbescheid anfechten möchten ist ein Verkehrsrechtsschutz sinnvoll. Klicken Sie hier, um nachzulesen, welche Bereiche abgedeckt werden.

Wer ist durch den Verkehrsrechtsschutz abgesichert?

In der Regel gilt der Verkehrsrechtsschutz für Halter, Fahrer und Insassen. Es kann je nach Rechtsschutzversicherung aber Abweichungen geben.

Weitere Informationen rund um den Verkehrsrechtsschutz

Verkehrsrechtsschutz: Was ist versichert?

Hilfe durch den Verkehrsrechtsschutz: Streitigkeiten beim Autokauf müssen oft vor Gericht geklärt werden.
Hilfe durch den Verkehrsrechtsschutz: Streitigkeiten beim Autokauf müssen oft vor Gericht geklärt werden.

Was ist der Verkehrsrechtsschutz überhaupt? Eine Rechtsschutzversicherung dieser Art springt ein, wenn es zu Rechtsstreitigkeiten kommt, die mit den Themen Auto und Verkehr zusammenhängen. Muss ein Anwalt eingeschaltet werden oder kommt es gar zu einem Prozess vor Gericht, kann dies hohe Kosten verursachen. Die Versicherung übernimmt diese und sorgt dafür, dass Versicherungsnehmer für ihr gutes Recht einstehen können.

In welchen Bereichen der Verkehrsrechtsschutz tatsächlich greift, ist vielen Laien jedoch nicht bewusst. Bei einem Blick auf die verschiedenen Gebiete wird aber schnell klar, dass dies ein durchaus umfassender und wichtiger Schutz ist:

  • Wird Ihnen eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr, etwa eine Geschwindigkeitsüberschreitung, vorgeworfen, können Sie dagegen vorgehen. Die Rechtsschutzversicherung trägt unter anderem Anwalts- und Gerichtskosten.
  • Im Vertragsrecht springt die Versicherung ein, wenn es etwa zu Streitigkeiten beim Neu- oder Gebrauchtwagenkauf, bei der Kfz-Finanzierung oder nach einer misslungenen Reparatur kommt.
  • Fordern Sie nach einem Unfall Schadensersatz und die gegnerische Versicherung will nicht zahlen, hilft der Rechtsschutz weiter.
  • Wird Ihnen eine Straftat im Straßenverkehr, beispielsweise Fahrerflucht, vorgeworfen, übernimmt der Verkehrsrechtsschutz die Kosten für Ihren Verteidiger.
  • Auch im Verwaltungsrecht kann Hilfe durch einen Anwalt nötig sein, etwa wenn Sie Ihren Führerschein nicht zurückbekommen, obwohl die Sperrfrist bereits abgelaufen ist.
  • Der Rechtsschutz hilft außerdem bei Streitigkeiten wegen der Kfz-Steuer.

Und was deckt der Verkehrsrechtsschutz genau ab? Hierzu gehören unter anderem anfallende Kosten für den Anwalt, das Gericht sowie eventuell nötige Gutachten. Zwar springt diese Rechtsschutzversicherung auch ein, wenn Sie gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einlegen, Bußgelder werden hingegen nicht übernommen. Auch für die Abwehr von Schadenersatzansprüchen nach einem Unfall ist der Rechtsschutz nicht zuständig. In diesem Fall springt die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung ein.

In manchen Fällen müssen Sie einen Verkehrsrechtsschutz nicht extra abschließen, wenn Sie bereits über eine private Rechtsschutzversicherung verfügen. Es kann nämlich durchaus sein, dass diese Leistung bereits im Versicherungsumfang enthalten ist. In der Regel ist jedoch ein separater Abschluss oder das Hinzubuchen dieses Schutzes nötig. Bei vielen Versicherern können Sie sich Ihren Rechtsschutz ganz nach Ihren Bedürfnissen zusammenstellen. So können Sie etwa den Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz als Paket wählen, um in all diesen Bereichen abgesichert zu sein.

Für welche Personen greift der Rechtsschutz?

Ein Familien- und Verkehrsrechtsschutz umfasst die Absicherung aller Familienmitglieder.
Ein Familien- und Verkehrsrechtsschutz umfasst die Absicherung aller Familienmitglieder.

Setzen Sie sich mit dieser Art von Rechtsschutzversicherung auseinander, kommt bestimmt die Frage auf, ob der Verkehrsrechtsschutz für den Halter oder Fahrer eines Kfz einspringt. Grundsätzlich lässt sich sagen, dass bei einer allgemeinen Verkehrsrechtsschutzversicherung in der Regel alle Kfz des Versicherungsnehmers sowie berechtigte Fahrer und Insassen versichert sind. Des Weiteren besteht der Versicherungsschutz auch bei jedweder Teilnahme am Straßenverkehr, also beispielsweise, wenn die Person mit dem Rad oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs ist.

Neben dieser Option kann der Verkehrsrechtsschutz für eine Familie abgeschlossen werden. In diesem Fall sind auch Ehepartner sowie Kinder abgesichert, egal ob als Fahrer, Insasse oder bei sonstiger Teilnahme am Straßenverkehr.

Daneben gibt es noch zwei andere Formen des Rechtsschutzes, die jedoch etwas weniger verbreitet sind. Der sogenannte Fahrerrechtsschutz springt nur ein, wenn fremde Kfz benutzt werden oder der Versicherungsnehmer als Beifahrer, Fußgänger, Radfahrer oder Passagier in öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs ist. Der Fahrzeugrechtsschutz erstreckt sich demgegenüber nur auf ein gewisses Auto.

Zwar springt der Verkehrsrechtsschutz ein, wenn es zu einem Rechtsstreit kommt. Allerdings bedeutet dies nicht, dass Versicherungsnehmer von nun an alles und jeden – Frei nach dem Motto „Die Versicherung zahlt ja schon!“ – verklagen dürfen. Nimmt eine Person den Rechtsschutz zu oft in Anspruch, kann die Versicherung den Vertrag kündigen. In der Regel ist den Versicherungsbedingungen zu entnehmen, wie viele Schadensfälle in einem Jahr eintreten dürfen.

Springt der Verkehrsrechtsschutz bei Mietwagen oder Firmenautos ein?

Viele Personen, die sich für eine Verkehrsrechtsschutzversicherung interessieren oder sie schon abgeschlossen haben, fragen sich, ob diese nur für ihr eigenes Auto oder auch für andere Kfz gültig ist. Eine pauschale Antwort lässt sich hierauf nicht geben, da dies von den Versicherungsbedingungen abhängt.

In der Regel wird der Rechtsschutz, wie bereits oben erwähnt, für die Person als Fahrer und nicht für ein bestimmtes Kfz abgeschlossen. In einem solchen Fall gilt der Verkehrsrechtsschutz auch für Firmenwagen oder Mietautos. Bei Dienstwagen ist es allerdings häufig auch der Fall, dass der Arbeitgeber über eine eigene Firmenrechtsschutzversicherung verfügt, über welche das Auto versichert ist.

Anders verhält es sich jedoch, wenn der Verkehrsrechtsschutz nur für ein spezielles Kfz abgeschlossen wurde. In diesem Fall ist der Versicherungsnehmer nur dann versichert, wenn er mit eben diesem Auto unterwegs ist. Bei Fahrten mit einem Dienst- oder Mietwagen wäre dann kein Rechtsschutz im Verkehrsrecht vorhanden.

Viele Versicherungsnehmer fragen sich, ob der Verkehrsrechtsschutz auch im Ausland gilt. Bei den meisten Anbietern ist die das Verkehrsrecht betreffende Versicherung sowohl innerhalb der EU als auch in den Mittelmeer-Anrainerstaaten gültig. Bei manchen Versicherern ist sogar ein weltweiter Schutz inklusive. Es kann jedoch festgelegt werden, dass der Auslandsschutz nur einen gewissen Zeitraum umfasst. Oftmals ist die Deckungssumme für Fälle im Ausland auch geringer. Nähere Informationen finden Sie in Ihren Versicherungsbedingungen.

Ist der Verkehrsrechtsschutz sinnvoll oder nicht?

Vor allem für Vielfahrer stellt eine Verkehrsrechtsschutzversicherung eine wichtige Absicherung dar.
Vor allem für Vielfahrer stellt eine Verkehrsrechtsschutzversicherung eine wichtige Absicherung dar.

Der Unterhalt eines Fahrzeugs kann durchaus hohe Kosten mit sich bringen. Zunächst muss natürlich der Autokauf finanziert werden, etwa durch einen Autokredit. Zusätzlich muss das Auto mindestens über eine Kfz-Haftpflichtversicherung verfügen.

Des Weiteren sind Kfz-Steuer, Inspektionen, Kraftstoff und einiges mehr zu bezahlen. Angesichts dieser hohen Ausgaben fragen sich viele Kfz-Besitzer, ob ein zusätzlicher Verkehrsrechtsschutz tatsächlich notwendig ist.

Grundsätzlich lohnt sich die Versicherung für das Verkehrsrecht für alle Personen, die, in welcher Form auch immer, am Straßenverkehr teilnehmen. Denken Sie daran: Ein Unfall kann immer und überall geschehen, egal, ob Sie nun mit dem Auto, dem Rad oder zu Fuß unterwegs sind. Leider kommt es dabei oft zu Streitigkeiten, die nur vor Gericht geklärt werden können.

Vor allem Vielfahrer sollten auf keinen Fall auf eine solche Rechtsschutzversicherung verzichten. Angesichts der vergleichsweise geringen Beiträge sollte diese auch bei den meisten Personen kein allzu großes Loch in die Haushaltskasse reißen.

Wird beim Verkehrsrechtsschutz eine Wartezeit angesetzt?

In vielen Fällen muss bei einer Rechtsschutzversicherung eine sogenannte Wartezeit beachtet werden. Das bedeutet, dass der Rechtsschutz nicht sofort greift, sondern meist drei Monate nach Abschluss des Vertrages. Durch diese Regelung möchte die Versicherung vermeiden, dass der Rechtsschutz erst bei einem sich anbahnenden Rechtsstreit abgeschlossen wird. Auch ein rückwirkender Abschluss einer Rechtsschutzversicherung ist damit unmöglich.

Doch wie verhält es sich beim Verkehrsrechtsschutz? Greift dieser sofort oder ist auch hier, wie bei anderen Formen der Rechtsschutzversicherung, eine Wartezeit zu beachten? Bei den meisten Versicherern besteht der Schutz ab dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Eine Wartezeit ist also häufig nicht zu beachten. Jedoch kann dies je nach Anbieter und Tarif variieren, weshalb Sie einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen sollten, um auf Nummer sicher zu gehen.

Keine Wartezeit beim Verkehrsrechtsschutz bedeutet, dass Sie die Versicherung auch dann noch abschließen können, wenn sich ein Rechtsstreit anbahnt. Im Fall des Falles kann das durchaus nützlich sein und Sie vor hohen Kosten für Anwalt und Gericht bewahren.

Was kostet der Verkehrsrechtsschutz?

Ein Verkehrsrechtsschutz ohne Selbstbeteiligung ist in der Regel etwas teurer.
Ein Verkehrsrechtsschutz ohne Selbstbeteiligung ist in der Regel etwas teurer.

Die Kosten für den Verkehrsrechtsschutz variieren je nach Anbieter sowie Versicherungs- und Leistungsumfang, halten sich in der Regel jedoch in Grenzen. Für eine einzelne Person ist der günstige Verkehrsrechtsschutz schon ab etwa 60 Euro im Jahr zu haben. Sind jedoch alle Familienmitglieder und mehrere Fahrzeuge vom Schutz der Rechtsschutzversicherung eingeschlossen, handelt es sich also um einen Familien- und Verkehrsrechtsschutz, sind Kosten ab 200 Euro jährlich keine Seltenheit.

Wird eine Selbstbeteiligung vereinbart, also eine Zuzahlung durch den Versicherungsnehmer im Versicherungsfall, fällt der Rechtsschutz meist etwas günstiger aus. Demgegenüber gilt, dass eine höhere Deckungssumme mit höheren Kosten einhergeht. Möchten Sie den für Sie passenden Rechtsschutz finden, bietet es sich an, einen Vergleich zwischen mehreren Anbietern und Tarifen vorzunehmen. Das ist ganz schnell und einfach im Internet, etwa mit dem Vergleichsrechner, den Sie oben auf dieser Seite finden, möglich.

Bei einem Vergleich ist jedoch zu bedenken, dass ein Verkehrsrechtsschutz nicht nur günstig sein sollte. Zwar ist für viele Kunden der Preis ein wichtiges Kriterium, allerdings sollte auch das Leistungsspektrum eine wichtige Rolle bei der Auswahl der richtigen Rechtsschutzversicherung spielen. Überlegen Sie im Vorhinein, welche Leistungen Sie wirklich benötigen. Achten Sie außerdem darauf, dass die Deckungssumme nicht zu gering ist. Zwar sind Angebote mit niedriger Deckungssumme günstiger, bei einem teuren Rechtsstreit kann es dann aber dazu kommen, dass der Verkehrsrechtsschutz nicht mehr zahlt und Sie auf den restlichen Kosten sitzen bleiben. Experten empfehlen für eine solche Rechtsschtzversicherung eine Deckungssumme von mindestens 500.000 Euro.

Bevor Sie einen Verkehrsrechtsschutz abschließen, sollten Sie die Versicherungsbedingungen eingehend prüfen. Achten Sie darauf, ob alle Bereiche, die für Sie persönlich relevant sind, tatsächlich abgedeckt werden. So können Sie teure Überraschungen vermeiden.

Über den Autor

Meike
Meike Z.

Meike hat ihren Master-Abschluss im Fach Linguistik an der Universität Paderborn erworben und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.org-Teams. Dabei besteht ihr Anspruch darin, Informationen unter anderem zu Kfz-Versicherungen und zur Autofinanzierung leicht verständlich aufzubereiten.

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