Verkehrsrechtsschutz: Was ist konkret versichert?
Letzte Aktualisierung am: 7. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 7 Minuten
Unfall, Autokauf, Ordnungswidrigkeiten: Bei Problemen kann es ohne Rechtsschutzversicherung teuer werden
Allein im Jahr 2017 wechselten rund 8,66 Millionen Kfz den Besitzer, berichtet das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg. Leider verläuft Gebrauchtwagenkauf aber nicht in allen Fällen reibungslos. Oft kommt es dazu, dass erst im Nachhinein schwerwiegende Mängel am Auto entdeckt werden und nicht immer zeigt sich der Verkäufer einsichtig und beseitigt diese. Ein Rechtsstreit ist dann häufig vorprogrammiert.
Auch in vielen weiteren Situationen rund um die Themen Auto und Straßenverkehr kann es zu Problemen kommen, die das Einschalten eines Anwalts oder gar einen Prozess vor Gericht nötig machen – etwa wenn die Schuldfrage nach einem Verkehrsunfall strittig ist oder Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid eingelegt werden soll.
Ein solches Vorgehen kann jedoch äußerst hohe Kosten mit sich bringen. Je nach Einzelfall belaufen sich Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten auf mehrere tausend Euro – Geld, das nicht jeder Kfz-Besitzer zur Verfügung hat. Eine Versicherung über einen Verkehrsrechtsschutz hilft in einem solchen Fall weiter.
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Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Verkehrsrechtsschutz
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Wenn es Streitigkeiten mit der Kfz-Versicherung gibt oder Sie einen Bußgeldbescheid anfechten möchten ist ein Verkehrsrechtsschutz sinnvoll. Klicken Sie hier, um nachzulesen, welche Bereiche abgedeckt werden.
In der Regel gilt der Verkehrsrechtsschutz für Halter, Fahrer und Insassen. Es kann je nach Rechtsschutzversicherung aber Abweichungen geben.
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Verkehrsrechtsschutz: Was ist versichert?
Was ist der Verkehrsrechtsschutz überhaupt? Eine Rechtsschutzversicherung dieser Art springt ein, wenn es zu Rechtsstreitigkeiten kommt, die mit den Themen Auto und Verkehr zusammenhängen. Muss ein Anwalt eingeschaltet werden oder kommt es gar zu einem Prozess vor Gericht, kann dies hohe Kosten verursachen. Die Versicherung übernimmt diese und sorgt dafür, dass Versicherungsnehmer für ihr gutes Recht einstehen können.
In welchen Bereichen der Verkehrsrechtsschutz tatsächlich greift, ist vielen Laien jedoch nicht bewusst. Bei einem Blick auf die verschiedenen Gebiete wird aber schnell klar, dass dies ein durchaus umfassender und wichtiger Schutz ist:
- Wird Ihnen eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr, etwa eine Geschwindigkeitsüberschreitung, vorgeworfen, können Sie dagegen vorgehen. Die Rechtsschutzversicherung trägt unter anderem Anwalts- und Gerichtskosten.
- Im Vertragsrecht springt die Versicherung ein, wenn es etwa zu Streitigkeiten beim Neu- oder Gebrauchtwagenkauf, bei der Kfz-Finanzierung oder nach einer misslungenen Reparatur kommt.
- Fordern Sie nach einem Unfall Schadensersatz und die gegnerische Versicherung will nicht zahlen, hilft der Rechtsschutz weiter.
- Wird Ihnen eine Straftat im Straßenverkehr, beispielsweise Fahrerflucht, vorgeworfen, übernimmt der Verkehrsrechtsschutz die Kosten für Ihren Verteidiger.
- Auch im Verwaltungsrecht kann Hilfe durch einen Anwalt nötig sein, etwa wenn Sie Ihren Führerschein nicht zurückbekommen, obwohl die Sperrfrist bereits abgelaufen ist.
- Der Rechtsschutz hilft außerdem bei Streitigkeiten wegen der Kfz-Steuer.
Und was deckt der Verkehrsrechtsschutz genau ab? Hierzu gehören unter anderem anfallende Kosten für den Anwalt, das Gericht sowie eventuell nötige Gutachten. Zwar springt diese Rechtsschutzversicherung auch ein, wenn Sie gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einlegen, Bußgelder werden hingegen nicht übernommen. Auch für die Abwehr von Schadenersatzansprüchen nach einem Unfall ist der Rechtsschutz nicht zuständig. In diesem Fall springt die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung ein.
Für welche Personen greift der Rechtsschutz?
Setzen Sie sich mit dieser Art von Rechtsschutzversicherung auseinander, kommt bestimmt die Frage auf, ob der Verkehrsrechtsschutz für den Halter oder Fahrer eines Kfz einspringt. Grundsätzlich lässt sich sagen, dass bei einer allgemeinen Verkehrsrechtsschutzversicherung in der Regel alle Kfz des Versicherungsnehmers sowie berechtigte Fahrer und Insassen versichert sind. Des Weiteren besteht der Versicherungsschutz auch bei jedweder Teilnahme am Straßenverkehr, also beispielsweise, wenn die Person mit dem Rad oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs ist.
Neben dieser Option kann der Verkehrsrechtsschutz für eine Familie abgeschlossen werden. In diesem Fall sind auch Ehepartner sowie Kinder abgesichert, egal ob als Fahrer, Insasse oder bei sonstiger Teilnahme am Straßenverkehr.
Daneben gibt es noch zwei andere Formen des Rechtsschutzes, die jedoch etwas weniger verbreitet sind. Der sogenannte Fahrerrechtsschutz springt nur ein, wenn fremde Kfz benutzt werden oder der Versicherungsnehmer als Beifahrer, Fußgänger, Radfahrer oder Passagier in öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs ist. Der Fahrzeugrechtsschutz erstreckt sich demgegenüber nur auf ein gewisses Auto.
Springt der Verkehrsrechtsschutz bei Mietwagen oder Firmenautos ein?
Viele Personen, die sich für eine Verkehrsrechtsschutzversicherung interessieren oder sie schon abgeschlossen haben, fragen sich, ob diese nur für ihr eigenes Auto oder auch für andere Kfz gültig ist. Eine pauschale Antwort lässt sich hierauf nicht geben, da dies von den Versicherungsbedingungen abhängt.
In der Regel wird der Rechtsschutz, wie bereits oben erwähnt, für die Person als Fahrer und nicht für ein bestimmtes Kfz abgeschlossen. In einem solchen Fall gilt der Verkehrsrechtsschutz auch für Firmenwagen oder Mietautos. Bei Dienstwagen ist es allerdings häufig auch der Fall, dass der Arbeitgeber über eine eigene Firmenrechtsschutzversicherung verfügt, über welche das Auto versichert ist.
Anders verhält es sich jedoch, wenn der Verkehrsrechtsschutz nur für ein spezielles Kfz abgeschlossen wurde. In diesem Fall ist der Versicherungsnehmer nur dann versichert, wenn er mit eben diesem Auto unterwegs ist. Bei Fahrten mit einem Dienst- oder Mietwagen wäre dann kein Rechtsschutz im Verkehrsrecht vorhanden.
Ist der Verkehrsrechtsschutz sinnvoll oder nicht?
Der Unterhalt eines Fahrzeugs kann durchaus hohe Kosten mit sich bringen. Zunächst muss natürlich der Autokauf finanziert werden, etwa durch einen Autokredit. Zusätzlich muss das Auto mindestens über eine Kfz-Haftpflichtversicherung verfügen.
Des Weiteren sind Kfz-Steuer, Inspektionen, Kraftstoff und einiges mehr zu bezahlen. Angesichts dieser hohen Ausgaben fragen sich viele Kfz-Besitzer, ob ein zusätzlicher Verkehrsrechtsschutz tatsächlich notwendig ist.
Grundsätzlich lohnt sich die Versicherung für das Verkehrsrecht für alle Personen, die, in welcher Form auch immer, am Straßenverkehr teilnehmen. Denken Sie daran: Ein Unfall kann immer und überall geschehen, egal, ob Sie nun mit dem Auto, dem Rad oder zu Fuß unterwegs sind. Leider kommt es dabei oft zu Streitigkeiten, die nur vor Gericht geklärt werden können.
Wird beim Verkehrsrechtsschutz eine Wartezeit angesetzt?
In vielen Fällen muss bei einer Rechtsschutzversicherung eine sogenannte Wartezeit beachtet werden. Das bedeutet, dass der Rechtsschutz nicht sofort greift, sondern meist drei Monate nach Abschluss des Vertrages. Durch diese Regelung möchte die Versicherung vermeiden, dass der Rechtsschutz erst bei einem sich anbahnenden Rechtsstreit abgeschlossen wird. Auch ein rückwirkender Abschluss einer Rechtsschutzversicherung ist damit unmöglich.
Doch wie verhält es sich beim Verkehrsrechtsschutz? Greift dieser sofort oder ist auch hier, wie bei anderen Formen der Rechtsschutzversicherung, eine Wartezeit zu beachten? Bei den meisten Versicherern besteht der Schutz ab dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Eine Wartezeit ist also häufig nicht zu beachten. Jedoch kann dies je nach Anbieter und Tarif variieren, weshalb Sie einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen sollten, um auf Nummer sicher zu gehen.
Was kostet der Verkehrsrechtsschutz?
Die Kosten für den Verkehrsrechtsschutz variieren je nach Anbieter sowie Versicherungs- und Leistungsumfang, halten sich in der Regel jedoch in Grenzen. Für eine einzelne Person ist der günstige Verkehrsrechtsschutz schon ab etwa 60 Euro im Jahr zu haben. Sind jedoch alle Familienmitglieder und mehrere Fahrzeuge vom Schutz der Rechtsschutzversicherung eingeschlossen, handelt es sich also um einen Familien- und Verkehrsrechtsschutz, sind Kosten ab 200 Euro jährlich keine Seltenheit.
Wird eine Selbstbeteiligung vereinbart, also eine Zuzahlung durch den Versicherungsnehmer im Versicherungsfall, fällt der Rechtsschutz meist etwas günstiger aus. Demgegenüber gilt, dass eine höhere Deckungssumme mit höheren Kosten einhergeht. Möchten Sie den für Sie passenden Rechtsschutz finden, bietet es sich an, einen Vergleich zwischen mehreren Anbietern und Tarifen vorzunehmen. Das ist ganz schnell und einfach im Internet, etwa mit dem Vergleichsrechner, den Sie oben auf dieser Seite finden, möglich.
Bei einem Vergleich ist jedoch zu bedenken, dass ein Verkehrsrechtsschutz nicht nur günstig sein sollte. Zwar ist für viele Kunden der Preis ein wichtiges Kriterium, allerdings sollte auch das Leistungsspektrum eine wichtige Rolle bei der Auswahl der richtigen Rechtsschutzversicherung spielen. Überlegen Sie im Vorhinein, welche Leistungen Sie wirklich benötigen. Achten Sie außerdem darauf, dass die Deckungssumme nicht zu gering ist. Zwar sind Angebote mit niedriger Deckungssumme günstiger, bei einem teuren Rechtsstreit kann es dann aber dazu kommen, dass der Verkehrsrechtsschutz nicht mehr zahlt und Sie auf den restlichen Kosten sitzen bleiben. Experten empfehlen für eine solche Rechtsschtzversicherung eine Deckungssumme von mindestens 500.000 Euro.