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Greift der Verkehrsrechtsschutz bei einer Fehlmessung durch Blitzer?

Von Meike Z.

Letzte Aktualisierung am: 13. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Geblitzt: Es drohen Bußgeld, Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot

Kostenübernahme durch den Verkehrsrechtsschutz? Wenn ein Blitzer Fehlmessungen produziert, können Sie Einspruch einlegen.
Kostenübernahme durch den Verkehrsrechtsschutz? Wenn ein Blitzer Fehlmessungen produziert, können Sie Einspruch einlegen.

Im Jahr 2016 stellte eine nicht angepasste Geschwindigkeit laut Angaben des Statistischen Bundesamtes eine der häufigsten Unfallursachen im Verkehr dar. Um für mehr Sicherheit zu sorgen, überprüft die Polizei deshalb sowohl mit mobilen als auch stationären Blitzern die Geschwindigkeit von Fahrzeugen.

Bei Verstößen drohen neben einem Bußgeld unter Umständen auch Punkte in Flensburg sowie ein Fahrverbot. Öfter als meist angenommen kann ein Bußgeldbescheid jedoch Fehler enthalten. Bei Blitzern besteht durchaus die Möglichkeit, dass sie beispielsweise falsch eingestellt oder bedient wurden.

Diese und weitere Fehler sorgen dafür, dass der Bußgeldbescheid anfechtbar wird. Wurden Sie unrechtmäßig im Auto geblitzt, können Sie Einspruch einlegen. Hierfür können jedoch Kosten anfallen. In diesem Zusammenhang kommt oft die Frage auf, ob der Verkehrsrechtsschutz einspringt, wenn Blitzer Fehlmessungen produziert haben und Betroffene dagegen vorgehen möchten. Die Antwort verrät der folgende Ratgeber.

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FAQ: Verkehrsrechtsschutz bei Blitzer-Fallen

Ich bin geblitzt worden – wie hilft mir der Verkehrsrechtsschutz jetzt?

Sie können prüfen lassen, ob die Messung fehlerhaft war. Die Kosten für den Verkehrsanwalt sowie weitere Kosten (z. B. für die Akteneinsicht) können von der Versicherung übernommen werden.

Wann kommt es überhaupt zu Fehlmessungen beim Blitzer?

Wenn das Gerät falsch bedient oder falsch aufgestellt wurde, kann es durchaus zu Fehlmessungen kommen.

Wie kommt es zu fehlerhaften Messungen durch Blitzer?

Bevor wir uns mit dem Thema „Verkehrsrechtsschutz und Blitzer“ auseinandersetzen, ist zunächst zu klären, wie es überhaupt zu Fehlern im Bußgeldbescheid kommen kann. Eine bedeutende Fehlerquelle stellt die Technik an sich dar. Werden Messgeräte nicht richtig bedient oder nicht entsprechend der Vorgaben aufgestellt, ist die Messung anfechtbar. Bei Lasermessungen kann unter Umständen ein anderes Auto erfasst werden, was das Ergebnis verfälscht.

Auch bei der Auswertung kann es zu Problemen kommen. Oftmals ist eine Person nicht richtig auf dem durch den Blitzer angefertigten Foto zu erkennen. Des Weiteren ist ein Einspruch möglich, wenn die Beweisführung in der Akte mangelhaft ist.

Um diese Fehler aufzudecken, ist es ratsam, dass ein Anwalt damit beauftragt wird, eine Akteneinsicht vorzunehmen. Doch wer trägt die anfallenden Kosten? Greift der Verkehrsrechtsschutz, wenn beim Blitzer Fehler vermutet werden?

Einspruch gegen den Bußgeldbescheid: Wer trägt die Kosten?

Ein Bußgeld zahlt der Verkehrsrechtsschutz nicht, wenn Blitzer zugeschlagen haben.
Ein Bußgeld zahlt der Verkehrsrechtsschutz nicht, wenn Blitzer zugeschlagen haben.

Wenn Sie gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einlegen, können hierdurch Kosten entstehen. Schalten Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht ein, muss dieser für seine Dienste entlohnt werden. Denken Sie außerdem daran, dass der Einspruch zu einem Verfahren vor Gericht führen kann. Dies bringt immer auch Gerichtskosten mit sich.

Oftmals kann der Fall nur geklärt werden, indem ein Gutachten durch einen Sachverständigen angefordert wird. Die Kosten dafür können sich je nach Einzelfall auf über tausend Euro belaufen. Um diesem Kostenrisiko zu entgehen, verzichten viele Fahrer, die geblitzt wurden, deshalb lieber auf einen Einspruch.

Verfügen Sie jedoch über eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, unterstützt diese Sie dabei, für Ihr Recht einzustehen. Der Verkehrsrechtsschutz hilft, wenn Blitzer und Bußgeldbescheid angefochten werden sollen. Die Versicherung übernimmt die anfallenden Kosten. Hierzu gehören sowohl Anwalts-, Gerichts- als auch Sachverständigenkosten.

Bedenken Sie jedoch Folgendes: Wurden Sie mit Ihrem Auto geblitzt, übernimmt der Verkehrsrechtsschutz nicht die anfallenden Bußgelder. Diese müssen Sie aus eigener Tasche bezahlen.

Über den Autor

Meike
Meike Z.

Meike hat ihren Master-Abschluss im Fach Linguistik an der Universität Paderborn erworben und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.org-Teams. Dabei besteht ihr Anspruch darin, Informationen unter anderem zu Kfz-Versicherungen und zur Autofinanzierung leicht verständlich aufzubereiten.

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