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LVM-Verkehrsrechtsschutz: Diese Leistungen umfasst er!

Von Gitte H.

Letzte Aktualisierung am: 23. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

FAQ: LVM-Verkehrsrechtsschutz

Besteht beim Verkehrsrechtsschutz der LVM eine Wartezeit?

Nein. Der Verkehrsrechtsschutz besteht sofort. LVM wirbt sogar damit, dass der Sofort-Schutz bereits ab dem Autokauf greift.

Welche Leistungen bietet der LVM-Verkehrsrechtsschutz?

Unter anderem deckt der LVM-Verkehrsrechtsschutz diverse Kosten bei Rechtsstreitigkeiten ab, wie z. B. gesetzliche Anwaltsgebühren, Prozesskosten oder Sachverständigenkosten. Mehr Informationen zu den angebotenen Leistungen erfahren Sie hier.

Hilft mir der LVM-Verkehrsrechtsschutz auch bei Verkehrsverstößen?

Wollen Sie sich mit Hilfe eines Anwalts gegen einen Bußgeldbescheid zur Wehr setzen, kann die Verkehrsrechtsschutzversicherung die Kosten übernehmen. Sie zahlt allerdings nicht Ihr Bußgeld.

Der LVM-Rechtsschutz im Bereich Verkehr

Die Rechtsschutzversicherung der LVM kann Ihnen bei Rechtsstreitigkeiten rund um das Themen Verkehr und Fahrzeug zur Seite stehen. Das betrifft zum Beispiel:

Der LVM-Verkehrsrechtsschutz hilft u.a. bei Schadensersatzansprüchen nach einem Unfall.
Der LVM-Verkehrsrechtsschutz hilft u.a. bei Schadensersatzansprüchen nach einem Unfall.
  • Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall
  • Streitigkeiten mit der Kfz-Werkstatt
  • Unstimmigkeiten aus einem Kauf- oder Leasingvertrag für ein Auto
  • Abwenden eines Fahrverbots nach einer Verkehrsordnungswidrigkeit
  • Vorwurf einer Verkehrsstraftat
  • Anerkennung des Grads der Erwerbsminderung nach einem Verkehrsunfall

Der LVM-Verkehrsrechtsschutz bietet für solche (und andere) Fälle folgende Leistungen an:

  • Übernahme diverser Kosten, darunter gesetzliche Anwaltsgebühren, Prozesskosten, Auslagen für Zeugen, gerichtliche Sachverständigenkosten und ggf. auch die Kosten der Gegenseite
  • telefonische Beratung durch einen Anwalt
  • Empfehlung von Anwälten in Ihrer Nähe
  • Beratung per E-Mail
  • Vermittlung eines Mediators
  • Kostenlose, geprüfte Mustertexte

Der LVM-Verkehrsrechtsschutz deckt eine Versicherungssumme bis 2 Millionen Euro sowie eine Strafkaution bis 200.000 Euro ab. Wenn Sie sich für den Tarif RechtsschutzPlus entscheiden, sind Sie innerhalb Deutschlands sogar bis zu einer unbegrenzten Summe versichert. Die abgedeckte Strafkaution bei diesem Tarif beträgt bis zu 300.000 Euro.

Wer kann versichert werden?

Wenn Sie den LVM-Verkehrsrechtsschutz für Ihr Fahrzeug abschließen, sind alle berechtigten Fahrer und Mitfahrer dieses Fahrzeugs mit versichert.

Der LVM-Verkehrsrechtsschutz versichert Sie nicht nur als Autofahrer.
Der LVM-Verkehrsrechtsschutz versichert Sie nicht nur als Autofahrer.

Des Weiteren sind Sie als Versicherungsnehmer auch in folgenden Fällen abgedeckt:

  • als Eigentümer, Halter, Mieter, Käufer oder Leasingnehmer des versicherten Fahrzeugs
  • als Führer oder Mitfahrer eines fremden Fahrzeugs
  • als anderer Verkehrsteilnehmer (z. B. Fußgänger, Radfahrer oder Fahrgast im öffentlichen Verkehrsmittel)
  • als Fahrer von Elektrokleinstfahrzeugen (z. B. E-Scooter)

Wollen Sie außerdem Ihre Familie, Ehe- oder Lebenspartner mit versichern, bietet sich der „große LVM-Verkehrsrechtsschutz” an. Dieser deckt sogar Ihre unverheirateten Kinder ab, sofern diese noch nicht das 30. Lebensjahr vollendet haben und sich in einer Schul-/Berufsausbildung oder im Studium befinden.

Über den Autor

Gitte
Gitte H.

Gitte erhielt ihren Master-Abschluss in Germanistik und Kommunikationswissenschaften. Als Redakteurin schreibt sie Ratgeber im Bereich Verkehrsrecht und unterstützt die bussgeldkatalog.org-Redaktion tatkräftig im Lektorat. Außerdem zählen die Pflege und Kontrolle unseres YouTube-Kanals zu ihren Kernaufgaben.

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