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ROLAND-Verkehrsrechtsschutz: Absicherung im Straßenverkehr

Von Meike Z.

Letzte Aktualisierung am: 18. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

FAQ: ROLAND-Verkehrsrechtsschutz

Was deckt die Verkehrsrechtsschutzversicherung ab?

Der ROLAND-Verkehrsrechtsschutz übernimmt unter anderem anfallende Prozesskosten, zu denen Anwaltskosten, Gerichtsgebühren und Kosten für Sachverständige zählen – insofern der betreffende Rechtsstreit mit dem Straßenverkehr zusammenhängt.

Was ist der Unterschied zwischen Rechtsschutz und Verkehrsrechtsschutz?

Eine Rechtsschutzversicherung ist ganz allgemein eine Versicherung, welche die Kosten übernimmt, die bei rechtlichen Streitigkeiten entstehen. Der Verkehrsrechtsschutz ist eine besondere Form des Rechtsschutzes. Er springt ein, wenn es sich um Rechtsstreitigkeiten rund um den Straßenverkehr handelt.

Wann greift ein Verkehrsrechtsschutz?

Der Verkehrsrechtsschutz übernimmt die Kosten für einen Rechtsstreit, der im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr steht. Er trägt unter anderem Anwalts- und Gerichtskosten. Der Rechtsschutz greift jedoch unter anderem dann nicht, wenn Sie einen Rechtsstreit mutwillig beginnen oder keine ausreichende Aussicht auf Erfolg besteht.

Wodurch zeichnet sich die ROLAND-Verkehrsrechtsschutzversicherung aus?

Geraten Sie in einen Rechtsstreit, beispielsweise nach einem Verkehrsunfall, übernimmt der ROLAND-Verkehrsrechtsschutz die dabei anfallenden Kosten. Zusätzlich profitieren Sie von professioneller rechtlicher Beratung durch geeignete Anwälte oder Mediatoren.

Der ROLAND-Verkehrsschutz umfasst eine telefonische Beratung.
Der ROLAND-Verkehrsschutz umfasst eine telefonische Beratung.

Der Rechtsschutz umfasst die folgenden Bausteine:

  • Strafrechtsschutz
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
  • Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen
  • Schadensersatzrechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz

Gut zu wissen: Beim ROLAND-Verkehrsrechtsschutz ist die Deckungssumme unbegrenzt. Das bedeutet, dass die Kosten für einen Rechtsstreit in voller Höhe übernommen werden. Außerdem sichert Sie der Versicherungsschutz weltweit ab.

Wem gehört Roland Rechtsschutz? Die AXA hält seit 2018 60 Prozent am ROLAND-Rechtsschutz. Die anderen 40 Prozent gehören der Gothaer.

Gibt es eine Wartezeit beim ROLAND-Rechtsschutz im Bereich Verkehr?

Viele Rechtsschutzversicherungen haben eine sogenannte Wartezeit. Das bedeutet, dass Sie die Leistungen der Versicherung nicht sofort nach Abschluss des Vertrages in Anspruch nehmen können. Meist müssen Versicherungsnehmer drei Monate warten und Beiträge leisten, bis sie tatsächlich den vereinbarten Versicherungsschutz genießen.

Wie verhält es sich in diesem Zusammenhang mit dem ROLAND-Verkehrsrechtsschutz? Eine pauschale Antwort auf diese Frage gibt es leider nicht. Es kommt nämlich darauf an, für welchen Tarif Sie sich entscheiden. In den günstigeren Basis-Tarifen kann es eine dreimonatige Wartezeit geben.

Für genauere Informationen fragen Sie direkt beim Anbieter nach oder werfen einen Blick in die für Ihren Verkehrs-Rechtsschutz von ROLAND geltenden Bedingungen.

Beachten Sie: Sie können den ROLAND-Verkehrsrechtsschutz nicht rückwirkend abschließen. Zeichnete sich der Beginn eines Rechtsstreits bereits vor Vertragsabschluss ab, übernimmt die Versicherung die im Zuge dessen entstehenden Kosten nicht.

Unter welchen Voraussetzungen können Sie den Rechtsschutz kündigen?

Umfassender ROLAND-Rechtsschutz: Der Verkehrsrechtsschutz ist nur ein Teil des Angebotsspektrums.
Umfassender ROLAND-Rechtsschutz: Der Verkehrsrechtsschutz ist nur ein Teil des Angebotsspektrums.

Möchten Sie den ROLAND-Verkehrs-Rechtsschutz kündigen, können Sie je nach Einzelfall Ihr ordentliches oder das außerordentliche Kündigungsrecht in Anspruch nehmen. Herkömmlicherweise ist eine ordentliche Kündigung bis drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit möglich.

Verpassen Sie diesen Termin, läuft der Rechtsschutz ein weiteres Jahr. Genauere Informationen zur Kündigung und den entsprechenden Fristen können Sie auch in den für den ROLAND-Verkehrsrechtsschutz geltenden Bedingungen, die Ihnen nach Vertragsabschluss zugeschickt oder übergeben wurden, entnehmen.

In ganz bestimmten Fällen müssen Sie diese Kündigungsfrist jedoch nicht einhalten. Sie haben dann die Möglichkeit, mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Das können Sie unter anderem dann, wenn die Versicherung teurer wird, aber Ihnen keine besseren Leistungen anbietet.

Zusätzlich haben Sie unter anderem dann ein Sonderkündigungsrecht, wenn Sie Ihr Auto abmelden und den Verkehrsrechtsschutz von ROLAND deshalb nicht mehr benötigen.

Über den Autor

Meike
Meike Z.

Meike hat ihren Master-Abschluss im Fach Linguistik an der Universität Paderborn erworben und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.org-Teams. Dabei besteht ihr Anspruch darin, Informationen unter anderem zu Kfz-Versicherungen und zur Autofinanzierung leicht verständlich aufzubereiten.

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