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ERGO-Verkehrsrechtsschutz – Abgesichert bei rechtlichen Streitigkeiten

Von Meike Z.

Letzte Aktualisierung am: 19. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

FAQ: ERGO-Verkehrsrechtsschutz

Welche Leistungen umfasst der Verkehrsrechtsschutz der ERGO?

Der ERGO-Verkehrsrechtsschutz trägt die Kosten, die für einen Rechtsstreit entstehen, der mit dem Straßenverkehr im Zusammenhang steht – dazu gehören unter anderem Prozesskosten. Enthalten sind der Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht, der Schadensersatz-Rechtsschutz sowie der Verwaltungs-Rechtsschutz.

Was kostet der Verkehrsrechtsschutz bei ERGO?

Aktuell erhalten Sie den ERGO-Verkehrsrechtsschutz ab 4,80 Euro pro Monat (Stand Februar 2023). Die Kosten variieren jedoch je nach Einzelfall. Entscheidend sind unter anderem der gewählte Tarif sowie die Höhe der Selbstbeteiligung.

Wie gut ist die ERGO-Rechtsschutzversicherung?

Möchten Sie wissen, wie gut der ERGO-Verkehrsrechtsschutz ist, ist es ratsam, wenn Sie sich Bewertungen von Versicherungsnehmern auf entsprechenden Plattformen im Internet durchlesen. Dort erfahren Sie beispielsweise, wie lang die Bearbeitungszeiten sein können.

Was bietet Ihnen die Verkehrsrechtsschutzversicherung der ERGO?

Der Verkehrsrechtschutz der ERGO sichert Sie umfassend ab.
Der Verkehrsrechtschutz der ERGO sichert Sie umfassend ab.

Der ERGO-Verkehrsrechtsschutz übernimmt die Kosten für Rechtsstreitigkeiten, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehen. Die folgenden Kostenpunkte können unter anderem anfallen:

  • Anwaltskosten
  • Gerichtsgebühren
  • Sachverständigenkosten
  • Kosten für Mediationsverfahren

All dies kann sich zu einem beträchtlichen Betrag aussummieren. Mit einer Verkehrsrechtsschutzversicherung sind Sie jedoch finanziell abgesichert. Der ERGO-Verkehrsrechtsschutz umfasst die folgenden Rechtsbereiche:

  • Schadensersatz-Rechtsschutz
  • Verwaltungs-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht

Dabei sind Sie als Versicherungsnehmer nicht nur als Führer eines Kfz versichert, sondern auch als Fahrzeughalter, Eigentümer, Radfahrer, Fußgänger, Mitfahrer eines Kfz oder als Passagier in öffentlichen Verkehrsmitteln.

Gut zu wissen: Der ERGO-Verkehrsrechtsschutz greift auch im Ausland – sogar weltweit. Werden Sie also beispielsweise im Urlaub in einen Unfall mit Ihrem Mietwagen verwickelt und die Schuldfrage lässt sich nicht einfach klären, springt die Versicherung ein.

Können Sie den ERGO-Verkehrsrechtsschutz rückwirkend abschließen?

Sie können den ERGO-Verkehrsrechtsschutz nicht rückwirkend abschließen.
Sie können den ERGO-Verkehrsrechtsschutz nicht rückwirkend abschließen.

Ein Rechtsstreit im Bereich Verkehrsrecht kommt häufig unverhofft. Bahnt sich ein solcher an, machen sich die Betroffenen häufig Sorgen wegen der Kosten, die dabei auf sie zukommen können. Häufig stellt sich dann die Frage, ob auch dann noch – quasi als finanzielle Absicherung – eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen werden kann.

Können Personen die ERGO-Verkehrsrechtsschutzversicherung auch rückwirkend abschließen? Nein, das ist nicht möglich. In diesem Zusammenhang ist außerdem Folgendes zu beachten: Nach Abschluss des Vertrages können Sie die Versicherung in der Regel nicht sofort in Anspruch nehmen. Vielmehr gibt es zunächst die sogenannte Wartezeit.

Diese beträgt beim ERGO-Verkehrsrechtsschutz drei Monate. Dies betrifft sowohl Fälle im Vertrags- und Sachenrecht sowie beim Verwaltungsrechtsschutz. Eine Ausnahme gibt es jedoch bei rechtlichen Problemen, die einen Leasing- oder Kaufvertrag für ein fabrikneues Fahrzeug betreffen.

Wann und wie können Sie die Versicherung der ERGO kündigen?

Möchten Sie den ERGO-Verkehrsrechtsschutz kündigen, weil Sie den Schutz nicht mehr benötigen oder zu einem anderen Anbieter wechseln möchten? In diesem Fall müssen Sie die Kündigungsfrist beachten. In der Regel können Sie bis spätestens drei Monate, bevor die Vertragslaufzeit endet, kündigen. Genaue Angaben finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen.

Es gibt jedoch auch Situationen, in denen das sogenannte Sonderkündigungsrecht greift. Das bedeutet, dass Sie keine Kündigungsfrist einhalten müssen. Das ist unter anderem dann der Fall, wenn

  • der Versicherer die Beiträge erhöht, es in dem Zuge aber nicht zu einer Verbesserung der Leistungen kommt,
  • Sie Ihr Kfz verkaufen und sich kein neues zulegen, das versicherte Risiko dementsprechend wegfällt, oder
  • der ERGO-Verkehrsrechtsschutz zahlt im Versicherungsfall nicht, obwohl er die Kosten übernehmen müsste.

Über den Autor

Meike
Meike Z.

Meike hat ihren Master-Abschluss im Fach Linguistik an der Universität Paderborn erworben und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.org-Teams. Dabei besteht ihr Anspruch darin, Informationen unter anderem zu Kfz-Versicherungen und zur Autofinanzierung leicht verständlich aufzubereiten.

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