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Verkehrsrechtsschutz: Wer ist dadurch versichert?

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 17. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

FAQ: Verkehrsrechtsschutz – Wer ist versichert?

Wer ist beim Verkehrsrechtsschutz versichert?

Prinzipiell bestimmt der gewählte Tarif beim Verkehrsrechtsschutz, wer im Einzelnen versichert ist. So besteht die Möglichkeit, ein einzelnes Auto oder alle Kfz einer Familie in der Police zu berücksichtigen.

Greift der Rechtsschutz im Verkehr auch beim Fahren fremder Fahrzeuge?

Ja, in der Regel greift der Verkehrsrechtsschutz auch dann, wenn der Versicherungsnehmer mit einem fremden Fahrzeug am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt. Hierbei kann es sich etwa um das Auto von Bekannten, einen Firmenwagen oder einen Mietwagen handeln.

Sind Fußgänger und Radfahrer beim Verkehrsrechtsschutz inbegriffen?

Der Verkehrsrechtsschutz umfasst verschiedenste Aspekte der Verkehrsteilnahme. Der Versicherte ist daher sowohl als Kraftfahrzeugführer als auch als Fahrradfahrer und Fußgänger abgesichert. Darüber hinaus besteht die Versicherung üblicherweise auch bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel.

Wer ist durch den Verkehrsrechtsschutz abgesichert?

Unterschiedliche Tarife beim Verkehrsrechtsschutz: Wer ist dabei versichert?
Unterschiedliche Tarife beim Verkehrsrechtsschutz: Wer ist dabei versichert?

Benötigen Sie nach einem Unfall oder aufgrund einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr die Dienste eines Anwalts für Verkehrsrecht, kann dies schnell teuer werden. Vor allem dann, wenn die juristische Beratung zu einem Gerichtsverfahren mit Gutachtern und Sachverständigen führt.

Möchten Sie diese Kosten im Ernstfall nicht selbst tragen, kann es durchaus sinnvoll sein, im Vorfeld einen Verkehrsrechtsschutz abzuschließen. Doch wer ist dabei konkret versichert? Benötigt etwa jedes Fahrzeug, jeder potenzielle Fahrer oder sogar jeder Insasse eine eigene Rechtsschutzversicherung für das Verkehrsrecht?

Wie weitreichend eine Versicherungspolice gilt, hängt grundsätzlich vom vereinbarten Tarif ab. Daher ist es sinnvoll, die Vertragsbedingungen im Vorfeld gründlich durchzulesen, die verschiedenen Tarife zu vergleichen und die individuellen Kosten mit dem Nutzen abzuwägen.

In der Regel lassen sich beim Verkehrsrechtsschutz zwei Modelle unterscheiden. Beim ersten ist nur ein einzelnes Fahrzeug versichert. Dabei profitiert jeder berechtigte Fahrer ebenso wie alle Insassen des Fahrzeugs von der Rechtsschutzversicherung. Darüber hinaus ist der Versicherungsnehmer auch als Fußgänger, Radfahrer, Passagier in öffentlichen Verkehrsmitteln oder Fahrer eines fremden Kfz abgesichert.

Beim zweiten Modell umfasst die Verkehrsrechtsschutzversicherung alle Kfz einer Familie. Neben dem Versicherungsnehmer sind üblicherweise auch dessen Ehe- bzw. Lebenspartner, minderjährige Kinder sowie volljährige Kinder, die noch mit im Haushalt leben, bei der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr abgesichert. Der Versicherungsschutz besteht dabei in der Regel unabhängig von der Nutzung eines Autos.

Verkehrsrechtsschutz oder Fahrerrechtsschutz: Worin liegt der Unterschied?

Fahrerrechtsschutz statt Verkehrsrechtsschutz? Wer ist dann mitversichert?
Fahrerrechtsschutz statt Verkehrsrechtsschutz? Wer ist dann mitversichert?

Verkehrsrechtsschutz und Fahrerrechtsschutz können mitunter schnell verwechselt werden, schließlich schließen in der Regel Autofahrer einen Verkehrsrechtsschutz ab. Doch wer ist konkret versichert?

Der Verkehrsrechtsschutz deckt umfassend die verschiedensten Aspekte des Verkehrsrechts ab, unabhängig davon, ob Sie zum Zeitpunkt des Schadens hinter dem Steuer eines Fahrzeugs saßen. Daher kann sich eine entsprechende Versicherung für alle Verkehrsteilnehmer lohnen.

Anders gestaltet es sich allerdings beim Fahrerrechtsschutz, denn dieser besteht nur, wenn der Versicherungsnehmer weder Halter noch Fahrer des entsprechenden Kfz ist. Es handelt sich hierbei also um eine Police, die vor allem für Berufskraftfahrer von Lkw, Bussen und Taxen gedacht ist. Der Rechtsschutz ist dabei personenbezogen, weshalb der Name der versicherten Person und das Fahrzeug im Versicherungsschein aufgeführt werden müssen. Der Versicherungsnehmer ist darüber hinaus auch als Beifahrer, Fußgänger und Radfahrer rechtlich abgesichert.

Übrigens! Der Fahrerrechtsschutz ist in der Regel deutlich günstiger als eine reguläre Verkehrsrechtsschutzversicherung. Dennoch lohnt sich der Abschluss einer solchen Police für die meisten Autofahrer nicht.

Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Seit 2016 verstärkt Nicole die Redaktion von bussgeldkatalog.org. Zuvor absolvierte sie ein Studium der Buchwissenschaft und Kulturanthropologie in Mainz. Zu ihren thematischen Schwerpunkten zählen unter anderem die verschiedenen Aspekte der Verkehrserziehung und Verkehrssicherheit, Verkehrsregeln im Ausland sowie das Zollrecht.

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