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Debeka-Verkehrsrechtsschutz: Leistungen und Selbstbeteiligung

Von Sarah K.

Letzte Aktualisierung am: 16. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

FAQ: Debeka-Verkehrsrechtsschutz

Wann greift der Debeka-Verkehrsrechtsschutz?

Sie können finanzielle Unterstützung vom Debeka- Verkehrsrechtsschutz erhalten, wenn Sie beispielsweise nach einem Unfall Schmerzensgeld gelten machen wollen. Welche weiteren Leistungen die Police von diesem Anbieter umfasst, lesen Sie hier.

Was kostet eine Rechtsschutzversicherung bei der Debeka?

Wie teuer der Verkehrsrechtsschutz von der Debeka ist, hängt auch damit zusammen, wie hoch die von Ihnen gewählte Selbstbeteiligung ist. Liegt diese bei 150 Euro zahlen Sie mehr, als wenn Sie eine Selbstbeteiligung in Höhe von 250 Euro auswählen. Bei beiden Modellen müssen Sie meist mit einem Jahresbeitrag über 100 Euro rechnen.

Wie kann ich den Verkehrsrechtsschutz bei Debeka kündigen?

Wollen Sie bei der Debeka Ihre Verkehrsrechtsschutz kündigen, müssen Sie ein entsprechendes Schreiben aufsetzen und an den Versicherer senden. Eine Online-Kündigung ist aktuell (Stand Februar 2023) nicht möglich. Als Kündigungsfrist gelten drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres.

Welche Leistungen enthält der Debeka-Verkehrsrechtsschutz?

Die Debeka bietet einen Verkehrsrechtsschutz an.
Die Debeka bietet einen Verkehrsrechtsschutz an.

Laut eigenen Angaben bietet Ihnen der Debeka-Verkehrsrechtsschutz Leistungen in den nachfolgenden Bereichen:

  • Schadensersatz-Rechtsschutz (z. B. für das Geltendmachen von Schmerzensgeld nach einem Unfall),
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht (z. B. bei Mängel nach einem Fahrzeugkauf),
  • Steuer-Rechtsschutz vor deutschen Gerichten (für steuer- und abgabenrechtliche Angelegenheiten),
  • Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen (z. B., wenn der Führerschein nicht wieder ausgehändigt wird),
  • Straf-Rechtsschutz (z. B., wenn Sie sich wegen fahrlässiger Körperverletzung verteidigen müssen),
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz (für die Verteidigung in Bußgeldverfahren),
  • telefonische Rechtsberatungen für versicherte Angelegenheiten

Sie sind mit der Police also so gut wie für jede Rechtsstreitigkeit, die im Zusammenhang mit der Teilnahme im Straßenverkehr steht, abgesichert. Sie können mit dem Unternehmen Einjahresverträge abschließen.

Bis zu der mit der Debeka vereinbarten Deckungssumme werden die Kosten für einen Rechtsstreit in den oben genannten Bereichen übernommen. Dabei kann es sich zum Beispiel um Anwalts- oder Gerichtskosten handeln.

Wie teuer der Debeka-Verkehrsrechtsschutz ist, richtet sich nach unterschiedlichen Faktoren. Wichtig ist dabei auch, ob Sie eine Selbstbeteiligung von 150 oder 250 Euro wählen. Meist müssen Sie mit einem Jahresbeitrag über 100 Euro rechnen.

Interessant: Die Debeka wirbt damit, dass bei dem angebotenen Verkehrsrechtsschutz auch Ehe- oder Lebenspartner sowie Kinder beitragsfrei mitversichert sind.

So können Sie den Debeka-Verkehrsrechtsschutz kündigen

Den Verkehrsrechtsschutz der Debeka müssen Sie schriftlich kündigen.
Den Verkehrsrechtsschutz der Debeka müssen Sie schriftlich kündigen.

Doch wann können Sie eigentlich bei Debeka Ihren Verkehrsrechtsschutz kündigen? Eine ordentliche Kündigung ist immer drei Monate bis zum regulären Ende Ihres Jahresvertrags möglich. Anders als bei anderen Anbietern, haben Sie bei Debeka nicht die Möglichkeit, online eine Kündigung einzureichen.

Es bedarf also der Schriftform. Dafür genügen wenige Zeilen, in welchen Sie deutlich machen, dass Sie den Vertrag mit dem Anbieter kündigen. Das Dokument muss von Ihnen unterschrieben und dann verschickt werden. Hierzu sollten Sie als Versandart das Einschreiben wählen.

Es gibt auch Fälle, in denen Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zusteht. Melden Sie zum Beispiel Ihr Kraftfahrzeug ab, weil Sie dieses nicht mehr benötigen, so fällt auch der Grund für den angeschlossenen Debeka- Verkehrsrechtsschutz weg.

Erhöht die Versicherung die Beiträge für Ihre Police, so genießen Sie in aller Regel auch ein Sonderkündigungsrecht. Doch Achtung: Dieses gilt nur einen Monat lang. Kündigen Sie in diesem Zeitraum nicht, läuft der Vertrag zu den neuen Konditionen für die restliche Laufzeit weiter.

Über den Autor

Sarah
Sarah K.

Sarah absolvierte ein Journalismus-Studium an der DEKRA Hochschule für Medien in Berlin mit dem Schwerpunkt "Onlinejournalismus" und ist seit 2016 Teil unseres Teams. Sie schreibt Texte zu unterschiedlichsten Fragestellungen im Bereich Verkehrsrecht und ist insbesondere für den Newsbereich zuständig.

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