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Ist ein Verkehrsrechtsschutz steuerlich absetzbar?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz: Was ist steuerlich absetzbar?

Wann ist ein Verkehrsrechtsschutz steuerlich absetzbar?
Wann ist ein Verkehrsrechtsschutz steuerlich absetzbar?

Einer Auswertung der Allianz zufolge sind Großstädter häufiger in einen Rechtsstreit verwickelt als Kleinstädter. Insbesondere in Nordrhein-Westfalen ziehen die Leute am häufigsten vor Gericht.

Des Weiteren haben Familien häufiger Rechtsstreitigkeiten als Alleinstehende.

Bei einem Rechtsstreit ist es immer hilfreich, eine Rechtsschutzversicherung zu haben.

Mit dieser haben Sie nicht nur finanzielle Vorteile, sondern können auch Zeit und Aufwand sparen.

Doch ist ein solcher Rechtsschutz, insbesondere ein Verkehrsrechtsschutz steuerlich absetzbar?

FAQ: Ist der Verkehrsrechtsschutz steuerlich absetzbar?

Kann ich die Kosten für einen Verkehrsrechtsschutz von der Steuer absetzen?

In der Regel ist das nicht möglich.

In welchen Fällen kann ich die Kosten für den Verkehrsrechtsschutz steuerlich geltend machen?

Sollte der Verkehrsrechtsschutz im Rahmen einer Rechtsschutzversicherung für Sie beruflich relevant sein, ist es unter Umständen möglich, die Kosten als Werbungskosten abzusetzen.

Wann lohnt es sich, den Verkehrsrechtsschutz als Werbungskosten abzusetzen?

Das lohnt sich in der Regel nur, wenn es die 1.000 Euro-Grenze übersteigt, die das Finanzamt ohnehin pauschal für Werbungskosten berechnet.

In der Regel ist ein privater Verkehrsrechtsschutz nicht steuerlich absetzbar

Grundsätzlich ist ein privater Verkehrsrechtsschutz nicht steuerlich absetzbar, denn als Sachversicherung ist er zur Vorsorge angedacht. Doch es gibt eine Ausnahme, mit der ein Verkehrsrechtschutz steuerlich absetzbar ist. Die Voraussetzung dafür ist, dass ein beruflicher Schutz mit in die Versicherung eingeschlossen ist.

Früher konnte der Versicherte für die Kombination aus Berufs-, Privat- sowie Verkehrsrechtsschutz pauschal ein Drittel absetzen. Dies ist heute nicht mehr möglich, stattdessen ist auf Anordnung des Bundesministeriums der Finanzen stets der genaue Anteil zu berechnen.

Ihr Verkehrsrechtsschutz ist dann steuerlich absetzbar, wenn Sie diesen für Ihren Beruf abgeschlossen haben. Beispielsweise kann ein Berufskraftfahrer die Prämien für seinen Verkehrsrechtsschutz teilweise oder komplett in der Steuererklärung einbringen.

Wie kann ein Verkehrsrechtsschutz steuerlich abgesetzt werden?

Ein Verkehrsrechtsschutz ist steuerlich absetzbar, wenn der Schutz beruflich relevant ist.
Ein Verkehrsrechtsschutz ist steuerlich absetzbar, wenn der Schutz beruflich relevant ist.

Als Unternehmer, Freiberufler oder Selbstständiger ist es besonders sinnvoll, eine Rechtsschutzversicherung zu haben, um sein Recht ohne finanzielles Kostenrisiko fordern zu können. In diesem Fall kann der komplette Beitrag steuerlich geltend gemacht werden.

Wenn Sie einen Verkehrsrechtsschutz als Teil einer Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, können Sie ihn von der Steuer absetzen, sobald der Schutz beruflich relevant ist.

Hierfür können Sie Ihre Versicherung um eine separate Bestätigung über die Beiträge bitten. Es gibt jedoch Unternehmen, die den beruflichen Beitragsanteil bei einer Kopplung mit einem privaten Rechtsschutz gesondert auf der Rechnung ausweisen.

In den meisten Fällen bezieht die Versicherung für die Berechnung Ihre vollständige Schadenstatistik ein und erhebt so einen Anteil für den für die Arbeit relevanten Rechtsschutz. Je nach Umfang der Leistung kann sich dieser auf 30 bis teilweise über 50 Prozent der Kosten für den Verkehrsrechtsschutz belaufen.

Den ermittelte Betrag können Sie in der Steuererklärung als Werbungskosten zur Sicherung der Einkünfte geltend machen.

Es ist jedoch häufig nur sinnvoll, die Kosten für den Verkehrsrechtsschutz in die Steuererklärung als Werbungskosten einzutragen, wenn die Ausgaben und Aufwendungen für die Arbeit den Grenzwert von 1.000 € übersteigen. Schließlich berücksichtigt das Finanzamt ohnehin einen pauschalen Betrag von 1.000 € bei den Werbungskosten. Belaufen sich diese bei Ihnen auf unter 1.000 €, wäre der Aufwand in der Regel umsonst.

Die Kosten für Ihren Verkehrsrechtsschutz zählen zu den Werbungskosten und sind als solche in der Anlage N, Zeile 48 (Sonstiges) einzutragen. Des Weiteren müssen Sie den Nachweis des Rechtsschutzversicherers auf Anfrage nachreichen.

Über den Autor

Autor
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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