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Verkehrsrechtsschutz rückwirkend abschließen: Ist das möglich?

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 15. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

FAQ: Rückwirkender Verkehrsrechtsschutz

Kann man eine Verkehrsrechtsschutzversicherung rückwirkend abschließen?

Ja, bei einzelnen Versicherern lässt sich rückwirkend ein Verkehrsrechtsschutz abschließen.

Wie lange greift ein rückwirkend abgeschlossener Rechtsschutz?

Je nach Anbieter kann der Zeitraum für die rückwirkende Verkehrsrechtsschutzversicherung variieren. Prüfen Sie daher die Vertragsbedingungen gründlich. In der Regel können Sie allerdings für einen Zeitraum von drei Monaten einen Rechtsschutz für den Verkehr rückwirkend abschließen. Also genau die Frist, in der ein Bußgeldbescheid nach einer Ordnungswidrigkeit bei Ihnen eingehen muss.

Welche Einschränkungen hat eine rückwirkende Rechtsschutzversicherung für den Verkehr?

Schließen Sie einen Rechtsschutz für Verkehrsrecht rückwirkend ab, sehen die Vertragsbedingung in der Regel Einschränkungen vor. So sind etwa rechtliche Auseinandersetzungen zum Autokauf oder vorsätzliche Verkehrsdelikte ausgeschlossen.

Verkehrsrechtsschutz nachträglich abschließen: Wann ist dies sinnvoll?

Rechtsschutz: Lassen sich rückwirkend im Verkehr begangene Ordnungswidrigkeiten absichern?
Rechtsschutz: Lassen sich rückwirkend im Verkehr begangene Ordnungswidrigkeiten absichern?

Wie sinnvoll der Abschluss einer Verkehrsrechtsschutzversicherung sein kann, realisiert so manch ein Verkehrsteilnehmer erst dann, wenn es eigentlich schon zu spät ist. Etwa weil sie, um Ansprüche nach einem Unfall geltend machen oder um das für eine Ordnungswidrigkeit drohende Fahrverbot in eine höhere Geldbuße umwandeln zu können, die Unterstützung eines Rechtsanwaltes benötigen. Einige Versicherungsunternehmen bieten allerdings mit einem Verkehrsrechtsschutz, der noch rückwirkend abgeschlossen werden kann, eine Möglichkeit an, um dieses Versäumnis auszugleichen.

In der Regel ist ein entsprechender Rechtsschutz für bis zu drei Monate rückwirkend abschließbar, wobei die Mindestvertragslaufzeit drei Jahre beträgt. Es ist demnach nicht möglich, rückwirkend Rechtsschutz für eine einzelne Ordnungswidrigkeit zu erhalten.

Zudem sollten Sie sich der Tatsache bewusst sein, dass eine Rechtsschutzversicherung, die rückwirkend für den Verkehr abgeschlossen wird, teurer ausfällt als ein regulärer Verkehrsrechtsschutz. So sollten Sie im Monat im Durchschnitt Kosten zwischen 20 und 30 Euro einplanen. Unter Umständen kann auch eine Selbstbeteiligung anfallen, daher gilt es, die Vertragsbedingungen im Vorfeld gründlich zu lesen.

Übrigens! Nicht nur Kraftfahrer können einen solchen Rechtsschutz rückwirkend abschließen. Am Verkehr nehmen schließlich auch Fußgänger und Radfahrer teil, die unter Umständen auch von einem juristischen Beistand profitieren können.

Welche Versicherer bieten einen rückwirkende Verkehrsrechtsschutzversicherung an?

VersicherungAngebotVoraussetzungen
ARAG Verkehrsrechtsschutz SofortKosten: 31,34 € pro Monat

Mindestlaufzeit: 3 Jahre

Selbstbeteiligung: 150 €*

Übernahme von Anwalts- und Gerichtskosten
Es geht um die Vertretung bei Ordnungswidrigkeitenverfahren*.

Es wurde noch kein Anwalt über eine Beratung hinaus beauftragt.

Es sind weder Mahnverfahren noch Klage gegen Sie anhängig.
* entfällt i. d. R. bei Beauftragung eines von der ARAG empfohlenen Anwalts
** andere Leistungen (z. B. Schadensersatzforderungen oder Strafsachen) werden nicht rückwirkend abgedeckt

Rückwirkender Verkehrsrechtsschutz: Gibt es Einschränkungen?

Rechtsschutzversicherung rückwirkend abschließen: Das Verkehrsrecht ist dabei meist nicht komplett abgedeckt.
Rechtsschutzversicherung rückwirkend abschließen: Das Verkehrsrecht ist dabei meist nicht komplett abgedeckt.

Üblicherweise umfasst der Verkehrsrechtsschutz alle rechtlichen Belange des Verkehrs. Um eine Rechtsschutzversicherung, die Verbraucher rückwirkend abschließen können, aber überhaupt anbieten zu können, reduzieren die Versicherer den Leistungsumfang. So sind in den meisten Fällen folgende Bereiche nicht abgedeckt:

  • Autokauf
  • Autoreparatur
  • Fahrerlaubnisentzug
  • Trunkenheit am Steuer
  • Unfälle und Verkehrsdelikte mit Vorsatz

Aufgrund dieser Einschränkungen erscheint der Kreis der Personen, die einen Verkehrsrechtsschutz rückwirkend abschließen sollten, durchaus begrenzt. Profitieren können etwa unverschuldete Unfallopfer, die Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld gegenüber dem Verursacher geltend machen wollen.

Hilfreich kann eine Rechtsschutzversicherung fürs Verkehrsrecht, die rückwirkend abgeschlossen wird, auch sein, wenn für Ordnungswidrigkeiten ein Fahrverbot droht. Mit der Unterstützung eines fachkundigen Anwalts ist es unter Umständen möglich, den zeitweisen Verzicht auf den Führerschein in ein höheres Bußgeld umzuwandeln. Beachten Sie dabei aber auch, dass die Kosten für einen Rechtsbeistand bei Ordnungswidrigkeiten meist erst übernommen werden, wenn der Bußgeldkatalog mindestens einen Punkt in Flensburg vorsieht.

Wichtig! Haben Sie bereits einem Anwalt ein Mandat erteilt oder selbst rechtliche Schritte eingeleitet, greift ein Verkehrsrechtsschutz, der rückwirkend abgeschlossen wurde, in der Regel nicht mehr.

Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Seit 2016 verstärkt Nicole die Redaktion von bussgeldkatalog.org. Zuvor absolvierte sie ein Studium der Buchwissenschaft und Kulturanthropologie in Mainz. Zu ihren thematischen Schwerpunkten zählen unter anderem die verschiedenen Aspekte der Verkehrserziehung und Verkehrssicherheit, Verkehrsregeln im Ausland sowie das Zollrecht.

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