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Verkehrsordnungswidrigkeit: Welche Sanktionen drohen dafür?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 8 Minuten

Verkehrsordnungswidrigkeit und Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht: Was steckt dahinter?

Verkehrsordnungswidrigkeit im Straßenverkehr: Überhöhte Geschwindigkeit gehört zu den häufigsten Verstößen.
Verkehrsordnungswidrigkeit im Straßenverkehr: Überhöhte Geschwindigkeit gehört zu den häufigsten Verstößen.

Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) schreibt in 53 Paragrafen wichtige Regeln vor, die den öffentlichen Straßenverkehr regulieren und dabei für Sicherheit sorgen sollen. Um zu kontrollieren, ob diese Regeln eingehalten werden, führen Polizeibeamte und Mitarbeiter des Ordnungsamts regelmäßig Kontrollen durch, prüfen die Geschwindigkeit der Verkehrsteilnehmer, den Sicherheitsabstand zum voranfahrenden Auto, das Einhalten von Parkverboten und vieles mehr. Wer gegen die StVO verstößt, begeht dann in den meisten Fällen eine Verkehrsordnungswidrigkeit.

Auf eine solche Verkehrsordnungswidrigkeit folgt dann häufig ein Strafzettel (bei einer geringfügigen Ordnungswidrigkeit im Verkehrsrecht) oder ein Bußgeldbescheid. Im Bußgeldkatalog sind die jeweiligen Sanktionen für solche Verkehrsordnungswidrigkeiten festgehalten. Geringfügige Bußgelder gibt es für leichte Verstöße, mit wachsender Schwere hagelt es Punkte in Flensburg und bei entsprechender Schwere der Verkehrsordnungswidrigkeit auch ein ein- bis dreimonatiges Fahrverbot.

Mehr zu den Hintergründen einer Verkehrsordnungswidrigkeit, der Abgrenzung zu anderen Ordnungswidrigkeiten und den Abläufen eines Bußgeldverfahrens erfahren Sie in unserem Ratgeber.

FAQ: Verkehrsordnungswidrigkeit

Was ist eine Verkehrsordnungswidrigkeit?

Eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr ist die Missachtungen der Regeln der StVO. Dabei kann es sich zum Beispiel um eine Geschwindigkeitsüberschreitung oder einen Rotlichtverstoß handeln.

Welche Konsequenzen drohen bei einer begangenen Verkehrsordnungswidrigkeit?

Für eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr drohen ein Bußgeld, Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten.

Kann ich die Sanktionen umgehen?

Bei einem erfolgreichen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid, müssen Sie die Sanktionen nicht antreten. Wie Sie Einspruch einlegen, erfahren Sie hier.

Im Video erklärt: Verkehrsordnungswidrigkeit

Alles Wichtige zur Verkehrsordnungswidrigkeit erfahren Sie auch in unserem Video.
Alles Wichtige zur Verkehrsordnungswidrigkeit erfahren Sie auch in unserem Video.

Was genau ist eine Verkehrsordnungswidrigkeit? – Eine Definition

Die Verkehrsordnungswidrigkeit ist im Grunde eine Unterart der allgemeinen Ordnungswidrigkeit. Daher kann hier, natürlich übertragen auf das Verkehrsrecht, die gleiche Definition zum Tragen kommen, wie bei der Ordnungswidrigkeit. So heißt es in § 1 Abs. 1 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG):

Eine Ordnungswidrigkeit ist eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes verwirklicht, das die Ahndung mit einer Geldbuße zulässt.

Im Zusammenhang dazu gibt es auch im Straßenverkehrsgesetz (StVG) einen Paragrafen. So gibt bzgl. der Verkehrsordnungswidrigkeit der § 24 (StVG) den zuständigen Ämtern die Befugnis, solche Verstöße zu verfolgen und zu ahnden.

Hierzu zählen Verstöße gegen die folgenden Verordnungen:

  • Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
  • Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
  • Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)
  • Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

Wie läuft ein Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren ab?

Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Die Polizei als zuständige Behörde hat einen Ermessensspielraum.
Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Die Polizei als zuständige Behörde hat einen Ermessensspielraum.

Ein Bußgeldverfahren kann bezüglich des Aufbaus mit einem strafrechtlichen Verfahren verglichen werden. Der große Unterschied ist hier jedoch, dass die Verfolgung der Verkehrsordnungswidrigkeit teilweise im pflichtgemäßen Ermessen der zuständigen Beamten liegt. Dies wird als Opportunitätsprinzip bezeichnet. Dem entgegen steht das Legalitätsprinzip im Strafrecht, bei dem eine Verfolgung verpflichtend ist.

Darüber hinaus gibt es eine Besonderheit bzgl. der Zuständigkeit: Bei einer normalen Ordnungswidrigkeit sind die Verwaltungsbehörden zuständig für die Verfolgung. Hier ist es aber die Polizei, die eine Verkehrsordnungswidrigkeit gemäß Bußgeldkatalog ahnden kann. Zudem haben auch die unteren Verkehrsbehörden (Kommunen) die Befugnis, sich einer Verkehrsordnungswidrigkeit gemäß diesem Katalog anzunehmen, bspw. Parkverstöße sowie eine Verkehrsordnungswidrigkeit im fließenden Verkehr (z. B. Geschwindigkeit).

Wurde jemand bei einem solchen Verstoß gegen eine gesetzlich festgelegte Regel im Verkehr ertappt, wird ein entsprechendes Verfahren eingeleitet. Dabei gibt es einen Unterschied in den Verfahrenstypen:

  • Verwarnungsgeldverfahren: Dies wird eingeleitet, wenn es sich nur um eine geringfügige Verkehrsordnungswidrigkeit handelt. Die Sanktion umfasst dabei in der Regel 5 bis 55 Euro. In diesem Zusammenhang wird auch von einem Strafzettel gesprochen. Hier werden keine Verwaltungskosten erhoben.
  • Bußgeldverfahren: Handelt es sich um eine schwerer wiegende Verkehrsordnungswidrigkeit, nimmt die zuständige Bußgeldstelle das entsprechende Verfahren auf und erlässt einen Bußgeldbescheid. Hierbei werden Verwaltungskosten erhoben.

In der Regel ist ein solches Verfahren mit der Begleichung des Verwarngeldes oder der Geldbuße und Einhalten der anderen Sanktionen abgeschlossen. Jedoch kann auf ein Verwarnungsgeldverfahren auch ein Bußgeldverfahren folgen. Zahlt der Betroffene nicht die geforderte Summe, wird die Angelegenheit an die Bußgeldstelle weitergeleitet, die ein solches Verfahren schließlich eröffnet.

Zudem sollte immer im Kopf behalten werden, dass die Beamten dem Opportunitätsprinzip nach handeln können. Demnach können Sie auch entscheiden, ob Sie die Verwarnung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit mündlich und ohne Verwarngeld ausführen, oder eine schriftliche Verwarnung dem Verkehrssünder per Strafzettel ins Haus schicken. Verweigert dieser die Zahlung, folgt eine Anzeige wegen der Verkehrsordnungswidrigkeit. Hier kommt es, wie erwähnt, zum Erlass eines Bußgeldbescheides ohne weitere Anhörung. Alternativ kann das Verfahren auch eingestellt werden, wenn sich überzeugende Gründe dafür finden.

Die Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit kann in einem Bußgeldverfahren vor dem Bußgeldbescheid kommen. Dabei hat der Beschuldigte die Möglichkeit, sich auf dem Anhörungsbogen zu seinem Tatvorwurf zu äußern.

Wie gehe ich nach einer Verkehrsordnungswidrigkeit mit dem Anhörungsbogen um?

In Deutschland gilt die Fahrerhaftung mit wenigen Ausnahmen. Das bedeutet: Wurde eine Verkehrsordnungswidrigkeit begangen, muss die Polizei den tatsächlich verkehrssündigen Fahrer ausfindig machen und darf nicht einfach nur den Kfz-Halter dafür belangen. Als Hilfsmittel dafür wird häufig ein Anhörungsbogen versendet, bei dem bereits der Tatvorwurf und Details dazu aufgeführt werden, mitsamt der Forderung, sich dazu zu äußern. Dies stellt noch keinen Bußgeldbescheid dar.

Tatsächlich müssen Sie aber diese Anhörung nach einer Verkehrsordnungswidrigkeit nicht ausfüllen und zurückschicken. Die Angaben sind freiwillig. Dennoch dürfen Sie keine unwahren Aussagen machen.

Das bedeutet:

  1. Sind im Anhörungsbogen unrichtige Angaben zu Ihrer Person (bspw. ein falsches Kennzeichen oder Ähnliches) vorhanden, dann müssen Sie diese korrigieren. Sind alle Angaben richtig, müssen Sie nicht zwingend reagieren.
  2. Sie dürfen den Bogen nicht nutzen, um die Polizei in die Irre zu führen. So machen Sie sich strafbar, wenn Sie dabei fälschlicherweise einen anderen Fahrer angeben, obwohl Sie tatsächlich selbst (oder jemand anderes) gefahren sind.

Natürlich dürfen Sie den Anhörungsbogen nach einer Verkehrsordnungswidrigkeit nutzen und den wahren Fahrer angeben, wenn Sie gar nicht am Steuer saßen und die Tat nicht begangen haben und so um die Sanktionen herumkommen.

Beachten Sie auch: Schicken Sie den Anhörungsbogen nicht zurück bzw. erklären, dass Sie sich nicht erinnern, wer den Wagen zum fraglichen Zeitpunkt fuhr, dann kann Ihnen unter Umständen ein Fahrtenbuch auferlegt werden, wenn die Polizei davon ausgeht, dass Sie nicht geholfen haben.

Welche Rechte und Pflichten habe ich bei den Ermittlungen zu einer Verkehrsordnungswidrigkeit?

Nach Verkehrsordnungswidrigkeit: Einer Vorladung durch die Polizei müssen Sie nicht folgen.
Nach Verkehrsordnungswidrigkeit: Einer Vorladung durch die Polizei müssen Sie nicht folgen.

In diesem Zusammenhang kann es auch zur Zeugenbefragung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit kommen. Können die Behörden den Täter nicht ermitteln und der Halter ist bspw. eine Firma und das fragliche Kfz ist ein Firmenwagen, kann auch mal ein Beamter mit dem Foto in die Firma kommen, um den Täter ausfindig zu machen.

Erhalten Sie nach einer Verkehrsordnungswidrigkeit eine Vorladung von der Polizei, müssen Sie auch diese nicht wahrnehmen. Erst wenn diese von der Staatsanwaltschaft oder vom Gericht kommt, sind Sie sowohl als Beschuldigter als auch als Zeuge verpflichtet, dieser nachzukommen.

Insbesondere wenn es sich beim Schuldigen bzw. Beschuldigten um einen nahen Verwandten handelt, können Sie bei einer Befragung von Ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen.

Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten

Auch hinsichtlich der Sanktionen, die eine Ordnungswidrigkeit nach sich ziehen kann, gibt es Besonderheiten. So kann auf eine Verkehrsordnungswidrigkeit ein Bußgeld folgen, wie bei anderen Ordnungswidrigkeiten auch. Wie erwähnt wird eine Summe bis einschließlich 55 Euro als Verwarngeld bezeichnet, ab 60 Euro ist offiziell von einer Geldbuße die Rede.

Jedoch kann eine Verkehrsordnungswidrigkeit auch ein Fahrverbot, Punkte in Flensburg oder die Anordnung zu einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU), zu einem Aufbauseminar mit sich bringen. Was Sie eine Verkehrsordnungswidrigkeit letzten Endes kosten kann, hängt somit davon ab, wie schwerwiegend Ihr Verstoß war. So wird eine Verkehrsordnungswidrigkeit wegen Parken im einfachen Parkverbot (ohne Behinderung oder Ähnliches) üblicherweise eine geringere Summe nach sich ziehen, als eine Verkehrsordnungswidrigkeit wegen erhöhter Geschwindigkeit, wenn Sie dabei das Tempolimit weit überschritten haben.

Dabei sollten Sie aber beachten: Alkohol am Steuer kann schon ab 0,3 Promille nach § 316 Strafgesetzbuch eine Straftat darstellen, nämlich wenn die Polizei Ihnen Ausfallerscheinungen oder einen Fahrfehler unterstellt. Aber spätestens bei einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille wird eine absolute Fahruntüchtigkeit vermutet, dies gilt nach dem genannten Paragrafen in der Regel als Straftat und nicht mehr als Verkehrsordnungswidrigkeit.

Wann erfolgt die Verjährung einer Verkehrsordnungswidrigkeit in Deutschland?

Bis hierher wurde bereits etabliert, dass im Verkehrsrecht die Ordnungswidrigkeit ein wenig anders geregelt ist als die übergeordnete Form dieses Deliktes. In diesem Punkt verhält es sich ebenfalls so: So setzt bei einer Verkehrsordnungswidrigkeit die Verjährung bereits nach drei Monaten ein, während andere Ordnungswidrigkeiten erst nach sechs Monaten verjähren.

Diese drei Monate können Sie wie folgt berechnen:

  • Beginn der Frist: Tag, an dem die Verkehrsordnungswidrigkeit begangen wurde (Bsp.: 24.August)
  • Ende der Frist: Tag nach drei Monaten, welcher der Verkehrsordnungswidrigkeit voraus geht (23. November)

Haben Sie nach dem Ablauf dieser drei Monate keinen Bußgeldbescheid bzw. etwas anderes von der Verkehrsbehörde erhalten, dann können Sie davon ausgehen, dass Sie Glück hatten und Ihre Verkehrsordnungswidrigkeit bereits verjährt ist.

Die Frist kann jedoch unterbrochen werden, etwa durch den Erhalt eines Anhörungsbogen, die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens oder auch durch die Ansetzung einer Hauptverhandlung. Mit jeder Unterbrechung beginnt die Frist von drei Monaten erneut. Dennoch kann sie auch auf diese Weise nicht ewig andauern. Der Gesetzgeber hat diesbezüglich nämlich festgelegt, dass eine Verjährung allerspätestens dann eintritt, wenn das Doppelte der per Gesetz vorgeschrieben Frist erreicht ist – hier also sechs Monate.

Das bedeutet aber nicht, dass Sie einen Bußgeldbescheid einfach aussitzen können. Zwar ist die Verfolgungsfrist nach spätestens sechs Monaten abgelaufen, aber die absolute Verjährungsfrist für einen Bußgeldbescheid beträgt zwei Jahre. Weigern Sie sich, der Zahlungsaufforderung nachzukommen, dann kann eine Erzwingungshaft die Folge sein.

Kann ich Einspruch gegen die Sanktionen für eine Verkehrsordnungswidrigkeit einlegen?

Der Widerspruch gegen eine Verkehrsordnungswidrigkeit muss schriftlich erfolgen.
Der Widerspruch gegen eine Verkehrsordnungswidrigkeit muss schriftlich erfolgen.

Erhielten Sie einen Bußgeldbescheid und zweifeln an seiner Rechtswirksamkeit, dann haben Sie grundsätzlich gemäß § 67 OWiG das Recht, Einspruch dagegen einzulegen. Dieser Paragraf enthält jedoch auch einige Regeln zu diesem Ablauf:

  • Zuständigen Ansprechpartner herausfinden: Der Einspruch muss bei jener Verwaltungsbehörde eingehen, die schon den Bußgeldbescheid erlassen hat. Sie können diesen auch Ihrer lokalen Bußgeldstelle vorlegen, die diesen dann weiterleitet.
  • Einhalten der Form: So muss der Einspruch schriftlich oder zur Niederschrift bei der entsprechenden Behörde eingehen.
  • Einhalten der Frist: Innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Besacheides muss der Einspruch der zuständigen Behörde formgerecht vorliegen.

Zudem ist es zwar nicht unbedingt erforderlich, den Einspruch gegen die Verkehrsordnungswidrigkeit zu begründen. Wenn Sie jedoch tatsächlich das Stattgeben desselben erreichen wollen, wäre dies erforderlich. Dazu müssen Sie auch in jedem Fall Beweise für Ihre Behauptungen anführen. Dies wäre bspw. möglich, in dem Sie entweder auf Anhaltspunkte im Bußgeldbescheid an sich eingehen und diesen auf Vollständigkeit (§ 66 OWiG beinhaltet Vorschriften zu den Bestandteilen eines Bußgeldbescheids) und Korrektheit prüfen (sind alle Angaben richtig?).

Sie können jedoch auch auf andere Beweismittel zurückgreifen, wie die Risikobehaftung des eingesetzten Messverfahrens. Geht es z. B. bei Ihrer Verkehrsordnungswidrigkeit um den Abstand, den Sie sicherheitshalber im fließenden Straßenverkehr einhalten müssen, können Sie das im Bußgeldbescheid als Beweismittel angegebene Gerät recherchieren und auf seine Fehlerquellen hin untersuchen.

Um Ihnen eine Vorstellung davon zu geben, wie ein solcher Einspruch gegen den Bußgeldbescheid wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit aussehen könnte, haben wir im Folgenden ein Muster für Sie bereitgestellt.

Einspruch gegen Ordnungswidrigkeit: Muster

Einspruch gegen die Verkehrsordnungswidrigkeit – eine Vorlage

Gerne können Sie dieses Muster zum eigenen Gebrauch herunterladen. Im Folgenden finden Sie die Vorlage im PDF- und Word-Format zum Download:

  • Kostenloser Download
  • Muster als PDF & Word-Dokument
  • Vor Gebrauch überprüfen lassen

Video: Das sind die teuersten Bußgelder im Straßenverkehr!

Welches sind die teuersten Verkehrsordnungswidrigkeiten? Erfahren Sie es hier im Video!
Welches sind die teuersten Verkehrsordnungswidrigkeiten? Erfahren Sie es hier im Video!

Über den Autor

Autor
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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5 Kommentare

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  1. Olaf K
    Am 29. Dezember 2020 um 14:28

    hallo zusammen,
    am 24.05.2020 bin ich etwas zu schnell unterwegs gewesen. laut des Schreibens um 22 km/h…. das mag ja auch zutreffen. am 26.08.2020 bekam ich also diesen Bußgeldbescheid in höhe von .. is ja erstmal egal. also habe ich erstmal den zuständigen Herren in der zuständigen Behörde angerufen, denn… man achte auf das Datum, 3 Monate waren vorüber. den können.
    dieser erzählte mir, dass man meine Adresse nicht rausfinden konnte und sich somit eine Fristverlängerung ergeben hätte. Stichwort (amtshilfeersuchen) so hätte der kreis viersen binnen von wenigen Minuten meine aktuelle Adresse rausfinden können. ich also erstmal das Formular “EINSPRUCH” ausgefüllt und an den betreffenden Mitarbeiter gesendet, mit dem Zusatz,dass meine Geschwindigkeit dem Verkehrsfluss angepasst war (2 spurige strecke Richtung Ortsausgang Sonntag morgen) mein Einspruch ging per mail (ich befand mich im urlaub) bei der betreffenden stelle ein am 08.09.2020 …. am 16.10.2020 bekam ich von dem Herren mitgeteilt, dass mein fall Staatsanwaltschaft Mönchengladbach übergeben wurde. also schon fasst 5 Monate vergangen…
    wir schreiben heute den 29.12.2020, ohnehin ein bescheidenes jähr für Gastronomen und da flattert mir also nach 7 Monaten eine … ja was ist es denn? keine Vorladung, keine Einladung ….keine was weiß denn ich, es steht da nur :”zur Hauptverhandlung ist der Termin auf den …. bestimmt worden …. meine frage nun: “verjährt oder nicht?”
    liebe grüße vom Niederrhein

  2. Eberhard
    Am 4. September 2020 um 18:27

    Hallo,
    ich habe ein Schreiben bekommen, in dem mir “Verkehrsstrafe 58620827620” vorgeworfen wird. Ich weiß nicht, worum es sich handeln könnte. Wie kann ich herausfinden, um was für eine Verkehrsstrafe / Ordnungswidrigkeit es sicht handelt?
    Vielen Dank!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. November 2020 um 11:05

      Hallo Eberhard,
      wenden Sie sich mit diesem Anliegen am besten direkt an die zuständige Behörde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Ute
    Am 8. September 2019 um 15:40

    Betr.:Aktenzeichen [xxxxxxxx]
    Ich wollten das Orginalfoto, also keine Vergrößerung, ansehen.
    Dieses soll unter der Kennung:[xxxxxxxx] zu sehen sein. Leider gelingt es mir nicht dieses Foto zu sehen

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. September 2019 um 17:57

      Hallo Ute,

      bitte beachten Sie, dass wir keine Bußgeldbehörde repräsentieren. Bitte wenden Sie sich daher mit Ihrer Anfrage direkt an die zuständige Stelle.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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