1,1 Promille: Welche Strafe droht bei einer Trunkenheitsfahrt?
Letzte Aktualisierung am: 2. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 7 Minuten
Bei 1,1 Promille ist die Grenze zur Straftat regelmäßig überschritten
Alkohol am Steuer ist nicht in jedem Fall als Ordnungswidrigkeit zu werten. Auch die Einordnung als Straftat ist grundsätzlich möglich. Das kann bereits bei einem Wert ab 0,3 Promille gelten, wenn der Fahrzeugführer alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigt oder aber einen Unfall verursacht, den er im nüchternen Zustand hätte vermeiden können.
Spätestens jedoch ab 1,1 Promille am Steuer ist von einer absoluten Fahruntüchtigkeit auszugehen. Dann ist der Straftatbestand “Trunkenheit im Verkehr” in aller Regel erfüllt und der beschuldigte Fahrer muss mit einer entsprechenden Anklage rechnen.
Welche Strafe droht bei 1,1 Promille am Steuer? Wie lange ist der Führerschein weg? Und müssen Betroffene immer eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) absolvieren, um die Fahrerlaubnis zurückzuerhalten?
Inhaltsverzeichnis:
➥ Angebote zum Thema Alkoholtester
FAQ: 1,1 Promille am Steuer
Da bei 1,1 Promille am Steuer eines Kfz von einer absoluten Fahruntüchtigkeit auszugehen ist, droht regelmäßig eine Anklage wegen Trunkenheit im Verkehr. Infos zu den möglichen Strafen erhalten Sie in diesem Bußgeld- und Strafenkatalog. Eine Anklage wegen Trunkenheit kann jedoch bereits ab 0,3 Promille am Steuer drohen (relative Fahruntüchtigkeit).
Kommt es zur Entziehung der Fahrerlaubnis, ist in aller Regel eine Sperrfrist von mindestens 6 Monaten und maximal 5 Jahren in Kauf zu nehmen. Während der Sperrfrist können Sie die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis in aller Regel nicht beantragen. Theoretisch kann Ihnen alternativ zum Führerscheinentzug jedoch auch ein Fahrverbot drohen. Erfahren Sie hier mehr dazu.
Verlieren Sie Ihre Fahrerlaubnis aufgrund einer Trunkenheitsfahrt, so droht bereits bei einem Wert von 1,1 Promille regelmäßig eine MPU.
Bußgeld- & Strafenkatalog: Alkoholverstoß am Steuer
Verstoß | Bußgeld | FahrverbotFVerbot | Punkte | Lohnt ein Einspruch? |
---|---|---|---|---|
mehr als 0 Promille in der Probezeit* | 250 € | - | 1 | Hier prüfen ** |
mehr als 0 Promille bei einem Alter unter 21 Jahren* | 250 € | - | 1 | Hier prüfen ** |
erstmalig mit 0,5 oder mehr Promille am Steuer aufgefallen | 500 € | 1 Monat1 M | 2 | Hier prüfen ** |
... beim zweiten Mal | 1.000 € | 3 Monate3 M | 2 | Hier prüfen ** |
... beim dritten Mal | 1.500 € | 3 Monate3 M | 2 | Hier prüfen ** |
Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB)** | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis ein Jahr | a) bis 6 Monate odera) bis 6 M oder b) Fahrerlaubnisentzug | a) 2 oder b) 3 | Hier prüfen ** |
Gefährdung im Straßenverkehr (§ 315c StGB) | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis fünf Jahre | a) bis 6 Monate odera) bis 6 M oder b) Fahrerlaubnisentzug | a) 2 oder b) 3 | Hier prüfen ** |
* aber unter 0,5 Promille ** bereits ab 0,3 Promille möglich (relative Fahruntüchtigkeit), spätestens ab 1,1 Promille regelmäßig anzunehmen (absolute Fahruntüchtigkeit) |
Bußgeldrechner: Alkohol am Steuer
Keine Lust zum Lesen? Alkohol am Steuer im Video erklärt
Mit 1,1 Promille am Steuer erwischt: Welche Strafe droht Ihnen nun?
Wie bereits angemerkt ist das Fahren unter Alkoholeinfluss nach heutiger Rechtsprechung spätestens ab 1,1 Promille als Straftat zu werten. Fahrer, die mit einem entsprechenden Verstoß auffallen, sehen sich nicht mehr der Ahndung durch den Bußgeldkatalog ausgesetzt. Stattdessen kommt das Strafgesetzbuch (StGB) zur Anwendung.
Kommt eine Anklage wegen Gefährdung (vgl. §§ 315a, 315c StGB) dann nicht infrage, kann dem Beschuldigten Trunkenheit im Verkehr zur Last gelegt werden. Nach § 316 Absatz 1 StGB können ihm dann bei einer Verurteilung eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr drohen. Das zuständige Gericht legt innerhalb dieses Strafrahmens für den Einzelfall die genaue Strafe fest, sofern es zu einer Verurteilung kommt.
Wie hoch die Strafe also genau ausfällt, wenn ein Fahrer mit 1,1 Promille erwischt wurde, wird in jedem Einzelfall neu bestimmt. Dabei zieht das Gericht unterschiedlichste Faktoren mit in die Betrachtung hinein, z. B.:
- Ist der Beschuldigte bereits vorher mit ähnlichen Verstößen aufgefallen?
- Als wie schwerwiegend ist der Verstoß zu werten?
- Zeigt der Beschuldigte sich einsichtig?
- Welche Folgen hatte der Verstoß?
- Gab es mildernde Umstände?
Das heißt nun nicht automatisch, dass eine Fahrt mit 1,1 oder mehr Promille eine geringere Strafe für Ersttäter bedeutet. Die Gesamtschau der jeweiligen Tat und der Tatumstände ist ausschlaggebend.
Weiterführende Ratgeber zur Promillegrenze:
➥ Angebote zum Thema Alkoholtester
Geld- oder Freiheitsstrafe sind zudem nicht die einzigen Folgen, mit denen der Verurteilte rechnen muss. Hinzu treten in der Regel weitere Nebenfolgen:
Folgen für Fahrerlaubnis & Führerschein bei 1,1 oder mehr Promille am Steuer
Begeht ein Fahrzeugführer eine Straftat, die erheblich an dessen Fahreignung zweifeln lässt, kann nach § 69 StGB als Nebenstrafe die Entziehung der Fahrerlaubnis drohen. Für den Verurteilten bedeutet das dann: Er ist die Berechtigung, Fahrzeuge zu führen, für mindestens 6 Monate und maximal 5 Jahre los (sog. Sperrfrist). Die genaue Dauer bestimmt das Gericht und wird im Urteil festgehalten.
Erst nach Ablauf der Sperrfrist kann er dann die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beantragen. Sieht diese noch immer erhebliche Zweifel an der Eignung des Betroffenen, Kraftfahrzeuge zu führen, kann sie eine MPU-Auflage erteilen. Das heißt: Sie kann ein positives MPU-Gutachten für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis voraussetzen. Die Wahrscheinlichkeit, dass eine MPU ab 1,1 Promille droht, ist vergleichsweise hoch, da Zweifel an der Fahreignung die Regel sind.
Erst wenn die Sperrfrist abgelaufen und die Tat, die zum Führerscheinentzug führte, verjährt ist, droht eine MPU in der Regel nicht mehr. Die Verjährungsfrist beginnt mit Ablauf der Sperrfrist. Trunkenheitsfahrten, denen ein Fahrerlaubnisentzug folgte, verjähren in der Regel nach 10 Jahren.
Droht immer der Führerscheinentzug bei 1,1 Promille? Ein Fahrverbot von bis zu 6 Monaten ist als Nebenstrafe bei einer Verurteilung ebenfalls denkbar (vgl. § 44 StGB). In der Regel führt eine Trunkenheitsfahrt mit 1,1 oder mehr Promille jedoch zu erheblichen Zweifeln an der Fahreignung des Betroffenen, weshalb häufig die Entziehung der Fahrerlaubnis mit der Verurteilung einhergeht. Ausnahmen von dieser Regel sind jedoch nicht grundsätzlich ausgeschlossen.
Eine Übersicht zur Promillegrenze in Deutschland und den möglichen Sanktionen, die bei einem Verstoß drohen, erhalten Sie auch in der folgenden Infografik:
Im Übrigen: Während bei Fahrern von Kraftfahrzeugen ab 1,1 Promille von einer absoluten Fahruntüchtigkeit auszugehen ist, liegt die Grenze bei Radfahrern bei 1,6 Promille. Allerdings können auch diese bereits ab 0,3 Promille mit einer Strafe rechnen, wenn sie alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigen oder einen Unfall verursachen.
➥ Angebote zum Thema Alkoholtester
1,1 Promille: Was passiert in der Probezeit?
Für Fahranfänger und junge Fahrer unter 21 Jahren gilt am Steuer eines Kraftfahrzeugs in Deutschland ein striktes Alkoholverbot. Sie müssen bereits bei geringen Verstößen mit Bußgeldern rechnen. Verstoßen Fahrer so erheblich gegen das Alkoholverbot und sind mit 1,1 Promille unterwegs, gibt es für sie in aller Regel keinen Sonderbonus. Auch sie sehen sich dann regelmäßig mit einer Anklage wegen Trunkenheit im Verkehr konfrontiert.
Da Fahranfänger unter besonderer Beobachtung stehen, ist im Falle einer Verurteilung der Entzug der Fahrerlaubnis sogar sehr wahrscheinlich. In der Probezeit sollen sie nämlich den Nachweis erbringen, dass sie zum Führen von Fahrzeugen generell geeignet sind. Zweifel daran kommen bei Trunkenheit am Steuer daher umso schneller auf. Bei 1,1 Promille ist der Führerschein deshalb zumeist weg.
Weiterführende Ratgeber zu Alkoholverstößen in der Probezeit:
News-Archiv rund um Trunkenheitsfahrten ab 1,1 Promille
News vom 18. März 2021
BVerwG: MPU nach einmaliger Trunkenheitsfahrt ohne Ausfallerscheinungen
Ein Mann sollte nach seiner erstmaligen Trunkenheitsfahrt mit einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 1,3 Promille und ohne Ausfallerscheinungen ein medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU) für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis erbringen. Er wehrte sich gegen diese Anordnung der Fahrerlaubnisbehörde. Doch nun unterlag er vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG). Die Richter entschieden, dass eine MPU nach einmaliger Trunkenheitsfahrt mit einer hohen BAK und fehlenden Ausfallerscheinungen angeordnet werden kann.
BAK ab 1,1 Promille und fehlende Ausfallerscheinungen begründen Annahme eines (künftigen) Alkoholmissbrauchs
Wenn die Fahrerlaubnisbehörde nach einer Alkoholfahrt Zweifel an der Fahreignung hat, kann sie zu deren Klärung anordnen, dass der Betroffene ein medizinisch-psychologisches Gutachten beizubringen hat. Nach Auffassung der Richter des BVerwG ist die Anordnung einer MPU bereits nach einmaliger Trunkenheitsfahrt auch dann möglich, selbst wenn der Betroffene eine BAK über 1,1 und unter 1,6 Promille aufwies und keinerlei alkoholbedingte Ausfallerscheinungen erkennen ließ.
Das Bundesverwaltungsgericht stützt seine Entscheidung auf § 13 Fahrerlaubnis-Verordnung (FEV), der wie folgt lautet:
„Zur Vorbereitung von Entscheidungen über die Erteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis oder über die Anordnung von Beschränkungen oder Auflagen ordnet die Fahrerlaubnisbehörde an, dass … […]
2. ein medizinisch-psychologisches Gutachten beizubringen ist, wenn
a) … sonst Tatsachen die Annahme von Alkoholmissbrauch begründen,
b) wiederholt Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss im Straßenverkehr begangen wurden,
c) ein Fahrzeug im Straßenverkehr mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder mehr …. geführt wurde, …“
Die Anordnung der MPU nach einmaliger Trunkenheitsfahrt ist in diesem Fall gerechtfertigt, weil die hohe Blutalkoholkonzentration und die fehlenden Ausfallerscheinungen Tatsachen darstellen, die die Annahme eines Alkoholmissbrauchs begründen, wie es § 13 Satz 1 Nr. 2 a) FEV verlangt. Um die darauf beruhenden Zweifel an der Fahreignung zu klären, darf die Fahrerlaubnisbehörde danach ein medizinisch-psychologisches Gutachten anordnen.
Kläger verweigert MPU trotz fahrlässiger Trunkenheitsheitsfahrt mit über 1,1 Promille
Geklagt hatte ein Mann, der nach einer Alkoholfahrt mit 1,3 Promille wegen fahrerlässiger Trunkenheit im Straßenverkehr nach § 316 StGB verurteilt wurde. Das Strafgericht entzog ihm außerdem die Fahrerlaubnis.
Später beantragte der Kläger die Neuerteilung der Fahrerlaubnis, woraufhin die Fahrerlaubnisbehörde aufforderte, eine MPU nach einmaliger Trunkenheitsfahrt zu erbringen. Sie stützte ihre Anordnung auf den oben erwähnten § 13 Satz 1 Nr. 2 a) FeV. Der Kläger legte jedoch kein entsprechendes Gutachten vor, weshalb die Behörde seinen Antrag auf Neuerteilung unter Berufung auf § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV ablehnte.
„Weigert sich der Betroffene, sich untersuchen zu lassen, oder bringt er der Fahrerlaubnisbehörde das von ihr geforderte Gutachten nicht fristgerecht bei, darf sie bei ihrer Entscheidung auf die Nichteignung des Betroffenen schließen.“[Quelle: § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV]
Während die erste Instanz diese Klage abwies, verpflichtete das Berufungsgericht die Fahrerlaubnisbehörde zur Neuerteilung der Fahrerlaubnis ohne MPU. Nach einmaliger Trunkenheitsfahrt mit einer BAK von 1,3 Promille könne die Anordnung der MPU nicht allein mit den fehlenden Ausfallerscheinungen begründet werden.
Das Bundesverwaltungsgericht änderte dieses Berufungsurteil, weil die Behörde aufgrund des fehlenden Gutachtens sehr wohl auf die Nichteignung des Klägers schließen durfte. Laut BVerwG ist die Anordnung einer MPU ab 1,1 Promille möglich.
Denn gerade die fehlenden Ausfallerscheinungen lassen die Schlussfolgerung zu, dass bei den Betroffenen bereits eine hohe Alkoholgewöhnung und damit eine erhöhte Rückfallgefahr besteht. Aufgrund dieser Trinkfestigkeit kann der Betroffene „die Auswirkungen seines Alkoholkonsums auf die Fahrsicherheit nicht mehr realistisch einschätzen“.
Angebote zum Thema Alkoholtester
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl verschiedener Alkoholtester:
- 【EINFACHE BEDIENUNG】Der alkoholtester...
- 【Schnell und Präzise】Der alkoholtester...
- 【Messbereich】Dieser alcohol tester hat einen...
- 【Tragbar und energiesparend】Dieses...
- 【WEIT VERBREITET】Der alkoholtestgerät hat 10...
- TESTSIEGER: Im großen Alkoholtester-Vergleich der...
- MIT ZÄHLER: Ein eingebauter Zähler speichert die...
- LIEFERUMFANG: Enthalten sind neben dem Alkotester...
- VORKALIBRIERT: Unser digitaler Alkoholtest wird...
- PROFI-GERÄT: Aufgrund der hohen Genauigkeit ideal...
- 👍【HOHE GENAUIGKEIT】Dieser Alkoholtester...
- 🍸【EINFACH ZU BEDIENEN】Drücken Sie einfach...
- 🍀【20 AUSTAUSCHBARE MUNDSTÜCKE】Dieser...
- ❤【TRAGBARES DESIGN】Dieser Alkoholtester ist...
- 🎁【LAUTE ALARMTÖNE】Sie erhalten einen...
Letzte Aktualisierung am 2023-10-15 / Affiliate Links / Bilder von der Amazon Product Advertising API
Bin mit 1,2 Promille angehalten worden wie lange ist meine Führerschein weg und lohnt es sich zum Anwalt zu gehen was droht mir denn
Hiii Servus,
Was kann bei dir raus musstest du MPu machen?
Danke im Voraus für die Rückmeldung
Habe dummerweise in mai getrunken und wurde mit 1,22 im Blut angehalten Führerschein sofort entzogen bis heute keine Bußgeld oder wie lange mein Führerschein weg ist ??? Sind jetzt fast 6 Monate was los bei den
Hallo wie lange war er weg wie teuer bei dir ?konnte Anwalt helfen ?