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Alkohol und Drogen als Radfahrer

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Strafen für betrunken Fahrrad fahren

BeschreibungFolgen
Mit 1,6 Promille oder mehr Fahrrad gefahren3 Punkte + Geldstrafe + Anordnung einer MPU
mit 0,3 Promille oder mehr fahrauffällig Fahrrad gefahrenStrafanzeige

FAQ: Drogen und Alkohol auf dem Fahrrad

Welche Promillegrenze gilt für Radfahrer?

Für Radfahrer gilt eine Promillegrenze von 1,6 Promille. Wer allerdings eine solch hohe Blutalkoholkonzentration erreicht und dennoch mit dem Fahrrad fährt, gilt bereits als absolut fahruntauglich und muss mit ernsthaften Folgen rechnen. Denn dieser Wert liegt schon im Bereich der Strafbarkeit.

Gibt es eine vergleichbare Grenze in Bezug auf Drogen beim Radfahren?

Nein. Der Drogenkonsum ist vor und während der Fahrt generell verboten. Radfahrer, die unter Drogeneinfluss stehen, machen sich strafbar.

Welche Sanktionen sind für Verstöße gegen die Promillegrenze vorgesehen?

Wer mit 1,6 Promille oder unter Drogeneinfluss mit dem Fahrrad fährt, muss mindestens mit einer Geldstrafe rechnen. Ihm kann sogar die Fahrerlaubnis entzogen und eine MPU angeordnet werden.

Alkoholisiert Fahrrad gefahren? Diese Strafen sieht der Bußgeldkatalog vor!

Alkohol beim Fahrradfahren ist nicht grundsätzlich untersagt. Aber auch hier gibt es Grenzen.
Alkohol beim Fahrradfahren ist nicht grundsätzlich untersagt. Aber auch hier gibt es Grenzen.

Autofahrer, die mit 0,5 Promille erwischt werden, erhalten eine Geldbuße. Ab 1,1 Promille gelten Fahrer als absolut fahruntüchtig und der Führerschein ist für mindestens sechs Monate weg, auch wenn sich ohne Fehlverhalten im Straßenverkehr bewegt wurde.

Doch wie sieht es beim Thema “Rad und Alkohol” aus? Wo liegt die Promillegrenze für Radfahrer?

Welche Strafen sieht der Bußgeldkatalog für das Delikt betrunken Fahrrad fahren vor und wie viele Unfälle sind auf alkoholisierte Radfahrer zurückzuführen? Viele Fragen, auf die unser Ratgeber im Folgenden die Antworten liefert.

Weitere Infos zum Thema Alkohol und Drogen als Radfahrer:

Promillegrenze: Wie viel Promille sind bei Radfahrern erlaubt?

Während die Promillegrenze für Autofahrer hierzulande bei 0,5 Promille liegt, ist sie für Radfahrer deutlich höher. Denn erst ab 1,6 Promille begeht man eine Straftat. Wer betrunken Fahrrad fährt, von der Polizei angehalten wird und die Blutalkoholkonzentration bei 1,5 Promille liegt, darf dagegen unbestraft weiterfahren, oder doch nicht?

Doch trinkfeste Radfahrer sollten sich nicht zu früh freuen. Denn selbst ein weitaus geringerer Alkoholpegel als 1,6 Promille kann zu einer Strafanzeige führen. Beispielsweise immer dann, wenn geltende Fahrrad-Verkehrsregeln missachtet, Schlangenlinien gefahren werden oder ein Unfall verursacht wird. In diesem Fall liegt schon ab 0,3 Promille eine Straftat vor.

Welche Strafen drohen für alkoholisierte Radfahrer?

Wenn ein Radfahrer mit 1,6 Promille oder mehr Alkohol im Blut unterwegs ist bzw. wenn ein strafrechtlich relevanter Alkoholmissbrauch festgestellt wird dann hat der Radfahrer mit verschiedenen Konsequenzen zu rechnen:

  • Denn für den Verstoß gegen das Verkehrsrecht gibt es 3 Punkte in Flensburg und zudem eine Geldstrafe von meist einem Nettomonatsgehalt.
  • Radfahrer, die die Promillegrenze von 1,6 Promille erreicht oder überschritten haben, müssen zudem mit der Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) – auch als „Idioten-Test“ bekannt – rechnen. Wird die Untersuchung nicht bestanden, kann ein Fahrverbot ausgesprochen werden und der PKW-Führerschein wird entsprechend entzogen. Es kann sogar ein unbefristetes Rad-Fahrverbot ausgesprochen werden.
  • Ist ein Radfahrer ab einem Wert von 0,3 Promille – und somit deutlich unterhalb der absoluten Promillegrenze liegt – unterwegs, kann er sich auch in diesem Fall strafbar machen. Strafrechtlich wird es nämlich dann relevat, wenn der Radfahrer durch seine Fahrweise auffällig wird bzw. in einem angetrunkenen Zustand einen Unfall verursacht. Allerdings ist es nicht imemr eindeutig nachweisbar, ob gewissen Ausfallerscheinungen auch tatsächlich einen Schluss ziehen lassen auf den Trunkenheitszustand des Radfahrers. Denn bestimmte Handlungen, wie zum Beipspiel das Nichteinschalten des Lichts oder die den Arm nicht in die entsprechende Richtung gezeigt, selbst das schlangenartige Fahren, müssen nicht immer ein Indiz dafür sein, dass der radfahrer betrunken ist. Diese Handlungen können ebenso von einem nüchternen Radfahrer vollzogen werden. Entsprechend aknn die Polizei den Radfahrer, der mit unter 1,6 Promille unterwegs ist, längst nicht immer bestrafen oder die Weiterfahrt untersagen.
    Außer gutes Zureden gibt es keine Handlungsoption, zumal Ausfallerscheinungen unterhalb der Promillegrenze schwer nachzuweisen sind. Daher wird immer wieder über eine Senkung der Promillegrenze für Radfahrer diskutiert und oftmals ein einheitlicher Alkoholgrenzwert (für Auto- und Radfahrer) gefordert. Bei Ausfallerscheinungen und einer strafbaren Handlung wird in solchen Fällen wie bei den Autofahrern verfahren.

Was sind die Vorschläge für geringere Promillegrenze bei Radfahrern?

Welche Promillegrenze gilt für Fahrradfahrer?
Welche Promillegrenze gilt für Fahrradfahrer?

Die Polizei-Gewerkschaft und der ADFC plädieren dafür, den Richtwert für Fahrradfahrer mit 1,1 Promille dem der absoluten Fahruntüchtigkeit für Autofahrer anzugleichen.

Denn wer mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille betrunken Fahrrad fährt, kann sich keinesfalls sicher auf zwei Rädern fortbewegen. An dieser Stelle lohnt auch der Blick ins europäische Ausland. Hier liegt die Promillegrenze für Radfahrer teilweise zwischen 0,0 und 0,8 Promille, wobei es in den skandinavischen Ländern keine Grenzen gibt.

Pro: Was spricht für das Absenken der Promillegrenze für Radfahrer?

Im Vergleich zu einem betrunkenen Autofahrer ist ein betrunkener Radfahrer für andere Verkehrsteilnehmer weitaus ungefährlicher, doch dafür ist sie Selbstgefährdung bei Radfahrern deutlich höher. Denn kommt es zu einem Unfall, muss meist der Radler die schmerzhaften Konsequenzen der Verletzungen tragen.

1,6 Promille sind ein sehr hoher Wert, sodass es für Personen, die nicht erheblich an Alkohol gewöhnt sind, extrem schwer wird, das Fahrrad überhaupt wiederzufinden, aufzuschließen oder gar den Drahtesel zu besteigen. Vom Radfahren ganz zu schweigen.

Contra: Was spricht gegen das Absenken der Promillegrenze für Radfahrer?

Auch wenn betrunkene Radfahrer eine Gefährdung für den Straßenverkehr darstellen, ist das Fahrrad immer noch einfacher zu fahren als das Auto. Zudem stellt – wie bereits angesprochen – ein betrunkener Radfahrer insgesamt eine geringere Gefahr dar für die Allgemeinheit dar.

Wenn die Promillegrenze für Auto- und Radfahrer angeglichen wird, besteht hingegen das Risiko, dass für viele angetrunkene Verkehrsteilnehmer die Verlockung groß ist, gleich mit dem Auto zu fahren.

Wie viel Alkohol ist nötig, um 1,6 Promille zu erreichen?

Diese Fragestellung ist zugegebenermaßen sehr unseriös. Denn für die Berechnung, wie schnell ein gewisser Promillepegel erreicht wird, müssen verschiedene Faktoren berücksichtigt wären. Dazu gehören:

  • Geschlecht
  • Gewicht
  • Größe
  • Alkoholgewohnheiten
  • Trinkdauer

Dennoch wollen wir Ihnen anhand eines Beispiel aufzeigen, wie viel Alkohol ungefähr für eine Promillewert von 1,6 nötig sind. So erreicht ein 40-jähriger Mann mit einer Körpergröße von 1,80 Meter und einem Körpergewicht von 80 Kilo nach knapp 3 Litern Bier einen Blutalkohohlwert von 1,6 Promille. Eine weitere „Faustregel“ besagt, dass die meisten Männer nach 4 Litern Bier diesen Grenzwert erreicht haben. Alles was über 1 Promille hinausgeht, geht auch über einen leichten Rausch hinaus. Was bei geselligen Anlässen vielleicht nur selten erreicht wird, ist bei exzessiven Feiern aber schnell intus.

Wesentlich eindeutiger lässt sich sagen, wie schnell bzw. langsam der Körper den Alkohol abbaut. So werden in einer Stunde gerade einmal 0,1 Promille Alkohol abgebaut.

Welchen Promillewert Sie vermutlich nach dem Genuss von Alkohol haben, können Sie auch mit unserem Promillerechner ermitteln. Die Werte können jedoch nur einer Orientierung dienen. Welcher Promillewert im Einzelfall tatsächlich vorliegt, kann nur durch eine entsprechende Untersuchung verlässlich bestimmt werden.

Statistik zu Radunfälle unter Alkoholeinfluss

Dass das Unfallrisiko beim Radfahren unter Alkohol erhöht ist, steht außer Frage. Doch was sagt die Statistik? Wie viele Unfälle ereignen sich unter Alkoholeinfluss bei Radfahrern? Welche Entwicklungen sind zu beobachten?

2010 passierten 5% aller Fahrradunfälle aufgrund von Alkohol
2010 passierten 5% aller Fahrradunfälle aufgrund von Alkohol
  • Von 1995 bis 2005 stieg die Zahl der verunglückten betrunkenen Radfahrer auf fast 5.000 pro Jahr an. Doch seitdem ist die Zahl rückläufig.
  • 2010 wurden 3.489 betrunkene Radfahrer verletzt oder getötet, was einem Anteil von 4,9 Prozent der gesamten Fahrradunfälle entspricht.
  • 2011 verunglückten laut ADFC 3.725 Radfahrer nach Alkoholkonsum, was ebenfalls einem Anteil von rund 5 Prozent aller Unfälle der Zweiradfahrer entspricht.
  • Bei Autofahrern ist die Zahl der verunglückten alkoholisierten Autofahrer deutlich stärker zurückgegangen. Als Ursache wird hierfür die 1998 eingeführte 0,5 Promillegrenze sowie das 2007 eingeführte strikte Alkoholverbot bzw. Null-Promillegrenze für Fahranfänger aufgeführt. Das trägt aber wiederum dazu bei, dass der relative Anteil der Radfahrfahrer an allen Unfällen, die auf Alkoholkonsum zurückzuführen sind, steigt.
  • Zudem gibt es noch zwei weitere Statistiken, die zeigen, dass bei den alkoholisierten Fahrradfahrern eine Verhaltensänderung stattgefunden hat. Denn zwischen 2009 bis 2001 wurden 20 Prozent weniger Radler wegen Fahrens unter Alkohol oder Drogen verurteilt. In Zahlen gesprochen: Von 11.782 Delikte in 2009, auf 10.049 Delikte in 2010, ging die Zahl im Jahre 2012 bis auf 9.229 Delikte zurück. Zudem ging der Anteil der betrunkenen Radfahrer an Alleinunfällen zurück. Nach Auswertungen des Statistischen Bundesamtes ist der Anteil drei- bis viermal so hoch wie an den übrigen Fahrradunfällen, ging aber seit 2006 jedes Jahr bis 2010 durchgängig von 20,8 auf 17,4 Prozent zurück.
  • Auch wenn nur bei jedem 20. verunglückten Radfahrer Alkohol im Spiel war, ist das Unfallrisiko erhöht. Vor allem abschreckend sind die Statistiken zu den typischen Verletzungen von betrunkenen Radfahrern. Im Vergleich zu nüchternen Radlern sind bei alkoholisierten Radfahrern Gesichtsverletzungen dreimal so häufig.

Über den Autor

Autor
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

Bußgeldrechner für betrunken Fahrrad fahren

72 Kommentare

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  1. Johann
    Am 23. April 2018 um 18:20

    Hallo,
    ich bin des nachts bei rot über eine rote Ampel gefahren. Die Polizei natürlich hinter mir. Es wurden 1,4 Promille festgestellt. Mit welchen Konsequenzen muss ich rechnen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. Juni 2018 um 10:10

      Hallo Johann,

      sollte der Rotlichtverstoß als Fahrauffälligkeit gewertet werden, kann dies zu einem Punkt und einem variablen Bußgeld und Fahrverbot führen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Marie
    Am 4. Juli 2017 um 8:46

    Hallo,
    ich wurde nachts mit dem Fahrrad angehalten. Beim Bluttest auf dem Revier kam 1,61 Promille heraus. Ich bekam dann ein Schreiben mit mehreren Fragen zu denen ich mich schriftlich äußern musste. Das habe ich bereits abgeschickt.
    Ich habe vorher noch nie in so etwas verwickelt.
    Womit muss ich rechnen?
    Die Angaben im Rechner sind ja alle variabel…
    Wie wahrscheinlich ist eine MPU oder ein Führerscheinentzug?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 10. Juli 2017 um 8:00

      Hallo Marie,

      ab dem Wert von 1,6 Promille liegt eine Straftat vor und es wird ein Verfahren wegen Trunkenheit eingeleitet.
      Die Konsequenzen sind in der Regel 3 Punkte in Flensburg, die Anordnung einer MPU und eine Geldstrafe, die aber variabel ausfallen kann.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Wolfgang
    Am 22. Juni 2017 um 18:35

    Habe mit 1,1 Prom. mit einen Unfall gehabt, bin auf einen Kiesweg ohne Fremdeinwirkung gestürzt. Blutwert wurde im Krankenhaus festgestellt. Polizei wurde von Zeugen gerufen. Habe Führerschein für PKW. Mit welcher Strafe habe ich zu rechnen?

    • tierschutz.bussgeldkatalog.org
      Am 3. Juli 2017 um 9:34

      Hallo Wolfgang,

      wer mit 0,3 Promille bis 1,6 Promille fahrauffällig Fahrrad fährt, erhält in der Regel eine Strafanzeige. Ein Fahrverbot oder die Entziehung der Fahrerlaubnis ist nicht zu befürchten.

      tierschutz.bussgeldkatalog.org

  4. Manuela
    Am 6. März 2017 um 5:11

    Mit 2 Promille Fahrrad gefahren und kurz bewusstlos und eine platzwunde am Kopf die genäht werden musste. Eine Nacht zur Kontrolle im Krankenhaus. Mit was muss ich rechnen?
    Hab mir noch nie was zu Schulden kommen lassen.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. März 2017 um 7:47

      Hallo Manuela,

      dabei handelt es sich um eine Verkehrsstraftat. Sie müssen mit drei Punkten in Flensburg, einer Geldstrafe und der Anordnung einer MPU rechnen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Tobi
    Am 4. Februar 2017 um 10:58

    Hallo,
    ich wurde mit 2.0 Promille aufn Fahrrad angehalten. Habe jetzt Post vom Staatsanwalt bekommen. Ich solle nur 100 € bezahlen für die Einstellung des Verfahrens . Da kommt doch jetzt bestimmt noch Post von der Führerscheinstelle zwecks MPU Fahrverbot und Bußgeld oder ? Dachte eigentlich das, das Bußgeld und Fahrverbot schon vom Staatsanwalt kommt. Kann mir da jemand helfen ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. Februar 2017 um 7:39

      Hallo Tobi,

      2,0 Promille sind eine Straftat und somit muss ein Strafverfahren und kein Bußgeldverfahren durchgeführt werden. Ein Richter und nicht die Bußgeldstelle entscheidet daher über das Strafmaß. In Ihrem Fall wurde aber offenbar die Einstellung des Verfahrens mit Auflage erwogen. Das bedeutet, dass mit dem Zahlen der Geldsumme, die Sache vom Tisch sein sollte. Es gilt folglich weiterhin die Unschuldsvermutung und weitere Folgen sollte dies nicht für Sie haben, denn Sie wurden nicht rechtskräftig verurteilt – sind folglich unschuldig. In diesem Fall wäre eine angeordnete MPU oder ein Fahrverbot vermutlich nicht zulässig. Zahlen Sie die Auflage nicht, kommt es zur Verhandlung.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Jan
    Am 11. Januar 2017 um 9:23

    Ich wurde am Wochenende nach einem Sturz mit dem Rad mit auf die Wache genommen, wo mir Blut abgenommen wurde. Zuvor habe ich pusten müssen. Der Test ergab einen Wert von 1,68 Promille.
    Besteht noch die Hoffnung mit dem Blutwert unter 1,6 Promille zu kommen?
    Falls ja, würde das helfen eine MPU usw zu vermeiden? Bzw. was kann mir allgemein für ein Strafmaß drohen?
    MfG

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. Januar 2017 um 7:31

      Hallo Jan,

      es ist durchaus möglich, dass der Blutalkoholwert unter 1,6 Promille liegen kann. Da Sie aber gestürzt sind (Alleinunfall) und so vermutlich auch eine “auffällige” Fahrweise hatten, genügt schon ein Wert von 0,3 Promille, um Ihnen eine MPU anordnen zu können. In jedem Fall kann es zur Strafanzeige kommen. Egal ob über oder unter 1,6 Promille – Ihnen drohen drei Punkte, eine Geldstrafe sowie die MPU-Anordnung. Maßgebend ist aber die Entscheidung der Behörden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Tim
    Am 8. November 2016 um 18:59

    Hallo,
    ich wurde vor ca 3 Wochen auf dem Fahrrad angehalten. Da ich beim pusten 1,7 Promille hatte musste ich zum Bluttest -> dabei kam 1,48 Promille raus.
    Jetzt hab ich post bekommen das ich ein Bußgeld von 600€ zahlen soll.
    War auf dem Weg nachhause und so gut wie schon da, und konnte aufjedenfall noch normal fahren.
    Mir wird Trunkenheit am Steuer vorgeworfen, da ich einen schwankenden Gang gehabt haben soll, was ich so nicht bestätigen kann. Hab außerdem die Idiotentests im Krankenhaus problemlos gemacht, was der Aussage ja irgendwie widerspricht. Meine Frage ist ob ich vor Gericht eine Chance hätte das Bußgeld zu verringern oder komplett entfallen zu lassen oder ist das Risiko dabei zu hoch zu verlieren und die Gerichtskosten usw. zu tragen?
    Könnte außer dem Bußgeld noch etwas kommen, Punkte oder so?
    Bin in der Probezeit.
    Mfg

    • bussgeldkatalog.org
      Am 10. November 2016 um 8:15

      Hallo Tim,

      da es hier tatsächlich auf den Einzelfall ankommt, empfiehlt sich eher der Gang zum Anwalt. Insbesondere eine Verminderung des Bußgelds ist in der regel nur durch einen Richterspruch möglich. In der Regel können für eine fahrauffällige Tour mit dem Rad auch Punkte und Fahrverbote vergeben werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Kurt
    Am 1. September 2016 um 17:26

    hallo,

    mein Sohn (30) wurde vor etwa einem Monat betrunken von der Polizei erwischt. Der Blutalkoholwert betrug 2,81 Promille. Jetzt kam die schriftliche Anhörung mit der Bitte um Äußerung zum Tatvorwurf. Er hat keinen Führerschein und hat es in Zukunft auch nicht vor, er ist polizeilich nicht bekannt und war bei der Tat auch nicht aggressiv. Wie geht es jetzt weiter? Muss er an einer MPU teilnehmen, obwohl er keinen Führerschein hat? Was kommt nach dem Brief von der schriftlichen Anhörung? Wie lange kann sich das jetzt hinziehen? Mit was für einem Bußgeld ist zu rechnen? Sorry für die vielen Fragen ?
    Vielen Dank für eure Hilfe

    MFG

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. September 2016 um 9:26

      Hallo Kurt,
      wie es danach genau weitergeht, ist von vielen verschiedenen Faktoren abhängig. Wir würden Ihnen aus diesem Grund empfehlen, einen Rechtsanwalt aufzusuchen, da dieser Sie in der Angelegenheit bestmöglich unterstützen kann.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. helmut
    Am 25. August 2016 um 10:42

    Hallo,
    ich bin von meiner Nachbarin angezeigt worden weil ich betrunken Fahrrad gefahren bin.ich hatte 1,4 Promille im blut.es passierte kein Unfall und bin auch unauffällig gefahren.vor über 2 jahren musste ich mal für 4 Wochen meinen Führerschein wegen einer Ordnungswidrigkeit abgeben.kann man mir jetzt den Führerschein entziehen oder eine mpu anordnen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 29. August 2016 um 8:04

      Hallo Helmut,

      in diesem Fall sollten Sie den Bußgelbescheid abwarten. Dieser wird Ihnen die Höhe der Sanktion mitteilen.
      Der Führerschein wird üblicherweise erst dann entzogen, wenn durch die Fahrweise unter Alkoholeinfluss andere im Verkehr gefährdet wurden oder ein Unfall verursacht wurde.

      Mit der Anordnung einer MPU ist in der Regel ab einem Promillewert von 1,6 zu rechnen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Niklas
    Am 26. Mai 2016 um 12:49

    Hallo,
    ich habe eine Frage die ich trotz lesen aller Kommentare nicht verstanden habe. Ich bin noch 1 Jahr in der Probezeit und weiß nicht wie das mit dem Fahrrad fahren und dem Alkoholkonsum ist. Kann ich nun bis zu 1,6 Promille trinken und unauffällig fahren ohne eine Strafe zu bekommen?

    Danke :)

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. Mai 2016 um 8:23

      Hallo Niklas,
      ab 1,6 Promille haben Sie die Grenze bereits erreicht und müssen mit Strafen rechnen. Auch ab einem Wert von 0,3 Promille in Kombination mit einer auffälligen Fahrweise ist es möglich, dass Sanktionen fällig werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Jastrzebski
    Am 20. März 2016 um 12:21

    Vor zwei Tagen wurde ich von der Polizei angehalten. Wie später festgestellt wurde hatte ich 1.8 Promille im Blut. Ich war mit dem Fahrrad unterwegs, bin aber nicht gefahren. Dies bestätigten mir auch die beiden Polizisten, dass ich nicht gefahren bin. Ich schob lediglich das Fahrrad. Was erwartet mich jetzt? Muss ich meinen Kfz-Führerschein abgeben? Oder droht mir sogar eine MPU? Wie gesagt ich bin nicht gefahren.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 21. März 2016 um 9:51

      Hallo Jastrzebski,
      wenn Sie nicht gefahren sind und lediglich das Fahrrad geschoben haben, sollte in der Regel keine MPU oder ein Führerscheinentzug auf Sie zukommen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Wolle
    Am 1. März 2016 um 13:41

    Hallo,

    hatte vor zwei Jahren eine Fahrrad MPU (2,01 Promille) mit kontrollierten trinken bestanden. Meine Frage nun: Wo liegt mein Grenzwert bei Wiederholungsfall?
    1,6 Promille oder darunter?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. März 2016 um 9:02

      Hallo Wolle,

      bis zu 1,6 Promille ist die Grenze, allerdings ist zu empfehlen, dass eine weitere Wiederholungstat noch weitreichende Konsequenzen nach sich ziehen könnte, wenn die Behörden dies als Beharrlichkeit einstufen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Gecko089
    Am 26. Januar 2016 um 16:58

    Hallo,
    ich mache gerade meinen (ersten) Führerschein. Vor ca. 4 Jahren wurde ich mit über 1,6 auf dem Fahrrad erwischt. Kann es jetzt sein, dass mein Punktekonto bereits von Anfang an “vorbelastet” ist. Wäre mir die Erteilung von Punkten mitgeteilt worden?

    Danke

    • bussgeldkatalog.org
      Am 1. Februar 2016 um 9:39

      Hallo,

      Ihnen wird nicht automatisch mitgeteilt, ob Sie Punkte auf dem Flensburger Konto haben. Allerdings kann eine Vorbelastung dazu führen, dass Sie beispieslweise eine MPU absolvieren müssen, um den Schein zu erlangen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Radlfahrer
    Am 20. Januar 2016 um 19:38

    Wielange beträgt denn die Tilgungsfrist, wenn der Vorfall auf dem Rad als Straftat (über 1,6) bereits über 5 Jahre zurück liegt? MPU wurde erfolgreich bestanden inklusive §70 Abzockkursus.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 25. Januar 2016 um 9:33

      Hallo,

      die Tilgungsfrist der Punkte beträgt in diesem Fall 10 Jahre.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Siggi
    Am 20. Dezember 2015 um 13:01

    Hallo!

    Ich wurde vor ein paar Wochen mit dem Fahrrad angehalten, ohne Licht und fahrauffällig. Beim Atemtest kam 0,7 heraus. Ich musste mit aufs Revier, dort wurde mir Blut abgenommen.
    Jetzt habe ich Post vom Amtsgericht bekommen und bin etwas erschrocken. Der Bluttest ergabe 1,5 (kann ein so großer Unterschied zum Atemtest überhaupt möglich sein?). Ich hab einen Strafbefehl über 300 Euro erhalten.
    Habe ich mit weiteren Konsequenzen wie Führerscheinentzug, Punkten, MPU zu rechnen? Ich bin Student, habe noch nie eine andere Strafanzeige oder sonstige Probleme mit der Polizei gehabt. Wo wird dieses Vergehen vermerkt. Im Zentralregister oder auch im Führungszeugnis?
    Kann ich irgendetwas tun um meine Lage zu verbessern?
    Sollte ich mir einen Anwalt nehmen oder Einspruch einlegen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 21. Dezember 2015 um 9:39

      Hallo Siggi,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten und verweisen an dieser Stelle auf einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Sepp
    Am 12. November 2015 um 18:49

    Hallo,

    ich bin Student, wurde mit 1,8 Primille im Blut angehalten und haben jetzt “nur” eine Geldstrafe von 600 Euro bekommen. Kann ich darüber froh sein oder kann ich sogar noch versuchen die Geldstrafe, aufrgrund meines nicht vorhandenem Monatseinkommen versuchen zu senken?

    Grüße

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. November 2015 um 10:56

      Hallo Sepp,

      die Höhe des Bußgeldes passt sich nicht dem Einkommen des Verkehrssünders an. Es steht Ihnen dennoch frei, mithilfe eines Anwalts Einspruch zu erheben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. Domenik K.
    Am 28. August 2015 um 16:40

    Ich wurde nachts, auf dem Fahrrad mit einem Promillewert von 1.29 Promille kontrolliert

    Musste mir dan auch Blutabnehmen lassen, mit welchen konsequen muss ich jetzt rechnen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. August 2015 um 9:15

      Hallo Dominik,

      bei auffälligem Fahrverhalten kann auch ab einem Promillewert unter 1,6 ein Strafverfahren eröffnet werden. Über das Strafmaß wird in dem Verfahren entschieden. Sie sollten gegebenenfalls einen Rechtsanwalt konsultieren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. Rainer M.
    Am 7. Juli 2015 um 11:46

    Mahlzeit
    Hier steht immer das man ab 1,6 promil auf dem Rad eine mpu machen muss ? Hat man den bei 2,08 promil eine chance einen positiven mpu zu bekommen ? Meiner INformation nach nicht oder sehe ich das falsch….

    • bussgeldkatalog.org
      Am 13. Juli 2015 um 9:24

      Hallo Rainer,

      suchen Sie eine MPU-Beratung auf, hier kann man Sie individuell zu Ihrem Fall beraten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. Klaus
    Am 4. Juli 2015 um 12:52

    Wie definiert sich das “gefahren” ?
    Ich wurde letzte Nacht angehalten weil ich wohl fahrauffällig war.
    Ich saß allerdings nicht auf dem Rad sondern habe es als Roller benutzt, das heißt 1 Fuß auf der Pedale, mit dem anderen am Boden abgestoßen.
    Zählt das als gefahren?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. Juli 2015 um 8:15

      Hallo Klaus,

      im Zweifelfall zählt dies wohl als Fahrradfahren, denn in diesem Fall kann durch die Fahrweise eine Gefahr für den Fahrer und für andere ausgehen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. Britta
    Am 8. Juni 2015 um 11:11

    Hallo,
    wurde am Wochenende von der Polizei angehalten, ´weil mein Vorderlicht beim Fahrrad nicht ging. Hierbei musste ich pusten und hatte dort 1.8 Prom. Das Gericht enscheidet nun, ob eine MPU angesetzt wird ? Nach welchen Richtlinien gehen die denn ? Bin “Ersttäter” und unauffällig gefahren. Vielen Dank

    • bussgeldkatalog.org
      Am 15. Juni 2015 um 7:59

      Hallo Britta,

      in diesem Fall erhalten Sie wohl eine Geldstrafe, 3 Punkte und wahrscheinlich auch eine MPU. Als Richtlinie gilt dabei Ihr Verhalten vor Gericht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. Andreas
    Am 5. Juni 2015 um 3:46

    Hallo zusammen,
    Wurde mit 0,82 Atemalkohol angehalten ohne Licht, dann wurde im Krankenhaus Blut genommen.
    2005 wurde mir mit dem Auto der Führerschein mit 1.42 entzogen.
    Was erwartet mich.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 8. Juni 2015 um 9:05

      Hallo Andreas,

      abhängig davon ob Sie fahrauffällig fuhren, können Sie eine Strafanzeige erhalten. Ansonsten bleibt dieses Vergehen ohne weitere Konsequenzen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. Patrick
    Am 30. Mai 2015 um 18:21

    Hallo
    Das macht alles Sinn mit den Rechtsgrundlage.
    Als Fahrradfahrer ist man im Falle besonders gefärdeter wie der Autofahrer.

    Die behörden nehmen Alkoholeinfluss im Verkehr allgemein sehr ernst.

    Reizt es nicht bis zur MPU aus. Es ist nicht selbstverständlich den Fürhrerschein zu besitzen. Und schon garnicht ihn wieder zu erlangen.

    Pat, Berlin

  23. Dimitri
    Am 17. Mai 2015 um 13:05

    Hallo,
    wenn man über 1,6 Promille hat , wie lang wird der Führerschein dann entzogen. Bekommt man ihn überhaupt wieder?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. Mai 2015 um 8:19

      Hallo Dimitri,

      dies ist abhängig von der Entscheidung des Gerichts. Es kann auch eine MPU verordnen, dann muss vor der Neuerteilung zunächst ein positives MPU-Gutachten eingereicht werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  24. Dimitri
    Am 17. Mai 2015 um 12:55

    Hallo, wie lange dauert es in der Regel biss man bescheit bekommt wie die Blutprobe ausgegangen ist und ob man vor Gericht muss.

    • HansWurst
      Am 2. August 2015 um 0:08

      dauert 7-10 Tage

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. Mai 2015 um 8:20

      Hallo Dimitri,

      das hängt davon ab, wie schnell die Behörde arbeitet. Fragen Sie direkt bei der Polizei nach, bis wann Sie mit einer Antwort rechnen können.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  25. Nina
    Am 14. Mai 2015 um 9:37

    Hallo,
    Wie ist die ganze Sache bei Fahranfängern sprich Leuten in der Probezeit und bis 21? Gelten hier die gleichen Regeln wie oben genannt oder gilt hier auch die 0,0 Promille Grenze?
    Danke schon mal im Voraus !

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. Mai 2015 um 8:23

      Hallo Nina,

      die 0,0 Promillegrenze für Fahranfänger und Fahrer unter 21 gilt für das Fahrrad nicht, sondern nur für motorisierte Kraftfahrzeuge.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  26. Martin
    Am 10. Mai 2015 um 10:22

    Ich wurde nachts von der Polizei angehalten und musste pusten 1,55 am raus. Ich musste mit auf Revier, mir wurde Blut abgenommen und der Führershein direkt entzogen. Begründung §315c.

    1. Ist es rechtmäßig, den Führerschein direkt zu entziehen, ohne richterliche Anordnung? (besitze kein Auto, somit keine Gefahr im Verzug).

    2. §315c find ich persönlich ungerechtfertigt, da ich für niemanden eine Gefahr war, noch das Leben anderer oder Sachdinge von erheblichem Wert beschädigt habe (ich bin einfach nur gefahren, es ist wirklich nichts! passiert)! ??

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. Mai 2015 um 7:45

      Hallo Martin,

      bei auffälliger Fahrweise – deren Bewertung der Polizei obliegt – ist dieses Vorgehen zulässig.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  27. Max
    Am 4. Mai 2015 um 15:38

    Ich hab eine Frage was passiert wenn ich mit 16 Jahren von der Polizei angehalten werden obwohl ich unauffällig gefahren bin und ich nach dem pusten stellen sie fest das ich 1 Promille habe. Was würde mir nun drohen??
    Hinweis ich besitze keinen Führerschein.

    Danke im vorraus

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. Mai 2015 um 7:44

      Hallo Max,

      solange Sie unauffällig fahren, ist erst eine Promilleanzahl von 1,6 Promille strafbar.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  28. Marco
    Am 15. April 2015 um 8:52

    Hallo
    ich wurde mit meinem Fahrrad angehalten und hatte 1,99 Promille in der Blutprobe besitze meinen Führerschein seit 2006 und bin nie Fahrauffällig gewesen.Muss Ich jetzt auch mit einer MPU rechnen da es ja das einzigste mal war? lg

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. April 2015 um 8:11

      Hallo Marco,

      in Ihrem Fall liegt eine Straftat vor. Welche Konsequenzen das Vergehen auf Ihren Führerschein hat, das wird vor Gericht entschieden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  29. Konstantin
    Am 19. März 2015 um 19:51

    Gesternabend hab ich 5 Bier 0,5 getrunken…. Und hab ein klabriges altes Damen Rad in einem Busch gefunden. Dieses Fahrrad war sehr alt und schlecht fahrbar. Ich bin an einer Polizei Station, in starken schlangen liegen vorbei gefahren. Hielt ein bisschen weiter an um in ein Busch zu ruinieren. Darauf hin kammen zwei Polizei Beamten raus und nahmen mich aufs Revier mit. Ich musste sollte pusten der Wert war bei 0,3 also 0,6 Promille… Darauf hin nahmen die mir Blut ab. Den Wert weiß ich noch nicht. Von der Polizei liegt eine Diebstahl und fahren unter Alkohol vor.

    Muss ich jetzt mit MPU und einer Führerschein sperre rechnen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. März 2015 um 7:59

      Hallo Konstantin,

      da Sie eine auffällige Fahrweise gezeigt haben, ist auch eine Promille-Anzahl von ab 0,3 Promille bereits eine Straftat. Ob es zu einer MPU kommen wird, entscheidet die Führerschein-Zulassungsstelle.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Finzl
        Am 4. Mai 2016 um 12:26

        Sie meinen wohl eher eine Ordnungswidrigkeit. Da besteht schon noch ein geringer Unterschied.

        • bussgeldkatalog.org
          Am 6. Mai 2016 um 6:12

          Hallo Finzl,
          sollte der besagte Radfahrer gegen Fahrrad-Verkehrsregeln verstoßen, eine auffällige Fahrweise an den Tag legen oder sogar einen Unfall herbeiführen, dann kann es sich bereits ab 0,3 Promille um eine Straftat handeln.

          Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  30. Patrick
    Am 11. März 2015 um 17:43

    Hallo,

    ich wurde mit 1,91 Promille auf dem Fahrrad angehalten und habe dafür 2 Punkte erhalten. Laut o. g. Regelung hätte ich 3 Punkte bekommen müssen. Kann ich mir nun berechtigt Hoffnung darauf machen, dass ich mit 2 Punkten auch keine MPU angeordnet bekomme (meinen Führerschein besitze ich aktuell noch)?

    Vielen Dank für eine Antwort.

    VG
    Patrick

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. März 2015 um 8:42

      Hallo Patrick,

      es ist sehr wahrscheinlich dass eine MPU verhängt wird. Sie müssen in diesem Fall die Prüfung durch die Fahrerlaubnisbehörde abwarten, die darüber entscheidet.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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Alkohol und Drogen als Radfahrer
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