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Fahrradfahren auf dem Gehweg: Wann ist das erlaubt?

Von Gitte H.

Letzte Aktualisierung am: 15. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Aktueller Bußgeldkatalog zum verbotswidrigen Befahren von Gehwegen

VerstoßBußgeld
verbotswidrig Gehweg befahren55 €
... mit Behinderung70 €
... mit Gefährdung80 €
... mit Unfallfolge100 €
verbotswidrig Gehweg befahren, obwohl dieser durch Zeichen 239/241/242.1 gesperrt war25 €
... mit Behinderung30 €
... mit Gefährdung35 €
... mit Unfallfolge40 €

FAQ: Fahrradfahren auf dem Gehweg

Ist das Fahrradfahren auf dem Gehweg erlaubt?

Grundsätzlich ist es nicht erlaubt, dass Sie mit einem Fahrrad den Gehweg nutzen. Das ist nur zulässig, wenn eine entsprechende Beschilderung vorhanden ist.

Welche Sanktionen drohen für das Fahrradfahren auf dem Gehweg?

Fahren Sie unerlaubterweise mit einem Fahrrad auf dem Gehweg, droht ein Bußgeld in Höhe von bis zu 100 Euro. Welche Sanktionen bei einer Gefährdung oder Behinderung drohen, verrät Ihnen unsere Tabelle.

Darf ich mit dem E-Scooter den Gehweg nutzen?

Nein. Auch mit einem E-Scooter dürfen Sie den Gehweg nicht benutzen. Tun Sie dies trotzdem, riskieren Sie ebenfalls ein Geld in Höhe von mindestens 55 Euro.

Das Fahrradfahren auf dem Fußweg ist üblicherweise verboten

Verbotenerweise mit dem Fahrrad auf dem Gehweg: Welches Bußgeld droht Radlern?
Verbotenerweise mit dem Fahrrad auf dem Gehweg: Welches Bußgeld droht Radlern?

Gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) haben Radfahrer auf dem Gehweg in der Regel nichts verloren, denn in § 2 Abs. 1 StVO heißt es folgendermaßen:

Fahrzeuge müssen die Fahrbahnen benutzen. […]

Auch das Fahrrad gilt als Fahrzeug – allerdings nicht als Kraftfahrzeug – und gehört somit üblicherweise auf die Straße. Von dieser Regelung darf abgewichen werden, wenn ein eigener Fahrradweg vorhanden ist, den die Radler an Stelle der Straße benutzen können.

Ist besagter Radweg als benutzungspflichtig gekennzeichnet, sind sie sogar dazu verpflichtet, darauf zu fahren und nicht auf der Fahrbahn.

Ein benutzungspflichtiger Radweg ist daran zu erkennen, dass ein blaues Schild mit weißem Fahrradsymbol (mitunter in Kombination mit einem Fußgängersymbol) vorhanden ist. Fehlt ein solches Schild, ist der Radweg nicht benutzungspflichtig und es steht den Radfahrern frei, auf dem Radweg oder der Straße zu fahren. In jedem Fall ist das Fahrradfahren auf dem Gehweg tabu. Wer sich nicht daran hält, muss mit einem Verwarnungsgeld von 10 bis 25 Euro rechnen.

Dieses Verbot gilt lediglich in zwei Situationen nicht: So dürfen bis zu einem bestimmten Alter Kinder mit ihrem Fahrrad auf dem Bürgersteig fahren. Des Weiteren gibt es Gehwege, die zusätzlich für den Radverkehr freigegeben sind. Beide Fälle erläutern wir im Folgenden.

Kinder mit Fahrrad auf dem Gehweg

Aufsichtspersonen dürfen Kinder mit dem Fahrrad auf dem Gehweg begleiten. Die StVO wurde Ende 2016 dementsprechend geändert.
Aufsichtspersonen dürfen Kinder mit dem Fahrrad auf dem Gehweg begleiten. Die StVO wurde Ende 2016 dementsprechend geändert.

Gemäß der StVO darf ein Kind mit dem Fahrrad auf dem Gehweg fahren, wenn es das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Für Kinder, die jünger als 8 Jahre sind, ist das Fahrradfahren auf dem Gehweg sogar Pflicht, es sei denn, es ist ein Radweg vorhanden, der baulich von der Fahrbahn getrennt ist.

Im Alter zwischen 8 und 10 Jahren kann es sich ein Kind aussuchen, ob es auf der Straße, dem Rad- oder dem Gehweg Fahrrad fährt.

Wie ist es aber mit erwachsenen Radfahrern, die solche Kinder begleiten? Lange Zeit war ihnen auch in diesem Fall das Fahrradfahren auf dem Gehweg nicht gestattet. Während ihre Kinder also auf dem Bürgersteig fuhren, mussten sie selbst den Radweg oder die Straße nutzen.

Am 14. Dezember 2016 hat sich dies jedoch geändert. Seitdem dürfen begleitende Aufsichtspersonen mit ihrem Fahrrad ebenfalls den Gehweg nutzen. Das Kind darf in diesem Fall allerdings nicht älter als 8 Jahre alt sein.

Personen, die Kinder mit dem Fahrrad auf dem Fußweg begleiten, müssen mindestens 16 Jahre alt sein.

Sollten Gehwege auch von Radfahrern und E-Scooter-Fahrern genutzt werden dürfen?

Was ist ein gemeinsamer Rad- und Fußweg?

Das Fahrradfahren auf dem Gehweg ist auch dann gestattet, wenn es sich um einen gemeinsamen Fahrrad- und Fußgängerweg handelt. Dies kann durch verschiedene Schilder angezeigt werden. Zum einen existiert das Zusatzzeichen „Radfahrer frei“. Dieses markiert, dass das Radfahren auf dem Gehweg hier erlaubt ist. Die Radler sind dazu allerdings nicht verpflichtet und können stattdessen auch die Straße nutzen.

Zum anderen kann der gemeinsame Rad- und Fußweg aber auch benutzungspflichtig für die Radfahrer sein. Dies ist der Fall, wenn ein blaues Schild vorhanden ist, das sowohl ein Fußgänger- als auch ein Fahrradsymbol zeigt. Werden diese durch einen senkrechten Strich getrennt, bedeutet dies auch eine Trennung des Weges: die Radfahrer müssen sich auf einer Seite bewegen, die Fußgänger auf der anderen. Ist auf dem Schild hingegen ein waagerechter Strich zu sehen, nutzen Radfahrer und Fußgänger gemeinsam den Gehweg.

Bildnachweise: fotolia.com/duncanandison (Header), eigenes Bild, eigenes Bild

Über den Autor

Gitte
Gitte H.

Gitte erhielt ihren Master-Abschluss in Germanistik und Kommunikationswissenschaften. Als Redakteurin schreibt sie Ratgeber im Bereich Verkehrsrecht und unterstützt die bussgeldkatalog.org-Redaktion tatkräftig im Lektorat. Außerdem zählen die Pflege und Kontrolle unseres YouTube-Kanals zu ihren Kernaufgaben.

Bußgeldrechner: Straßenbenutzung mit dem Fahrrad

22 Kommentare

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  1. Radweg-Benutzen-Gesetz und Gefährdung
    Am 7. September 2022 um 8:15

    Hi, Person A wurde heute von einem Fußgänger genötigt den Bordstein herunter in den Gegenverkehr zu fahren, hätte ich nicht einen guten Gleichgewichts-Sinn.
    Die Straße ist zwar eine 30er und der Gehweg breit genug für Mensch und Bike, das berg-herunter fahren wäre wohl auch schneller möglich als das hochfahren, dennoch ist eine Richtung eben mit Gegenverkehr, nah dem Bordstein, bergauf. Nun, herunter fahre ich überwiegend Straße weil ich bis zu 30 km/h drauf krieg, hoch aber nicht.

    Der Verkehr wurde nun situativ etwas stärker am morgen, weswegen man den Fußweg hochwärts nutzen wollte, denn auf der Straße wird auch geparkt, parkendes überholt und der Gehweg hat nur paar Menschen. Situativ sah ich absolut kein Problem, keine Gefährung, den Gehweg zu nutzen, doch ein Fußgänger stellte sich sturr und gefährdete nun doch jemanden, den Radfahrer.

    Dieser unmögliche Mensch kassierte von mir ein Kopfschütteln für seine zwischenmenschliche Ignoranz und gefährlichen Verhaltens. Für mich hätte eine Kontrolle vermutlich 25-55 Euro gekostet. Beides kann ich nicht wirklich verstehen. Die Stadt wird von mir den Vorschlag erhalten für das Hochfahren den Gehweg Abschnittsweise nutzen zu dürfen. Denn vor und nach diesem Abschnitt wird es unmöglich sein den Radweg nicht zu benutzen. Da der selbe Weg auch an der Hauptstraße lang führt.

    Das ist das Gleiche wie eine Rote Ampel, sie ist rot und es ist kein Auto zu sehen, warum warten? WARUM WARTEN!!! Ich finde Menschen sollten im Verkehr aufpassen und selbst entscheiden dürfen, wenn man immer Vorgaben hat, wird man nie lernen selbst zu entscheiden und wird irgendwann bei grün loslaufen ohne zu gucken…viel Glück dabei. Und wäre das mit dem Fußgängerweg juristisch nicht definiert oder etwas freier, würde sich auch keiner herausnehmen hier ein aggressives Verhalten zu zeigen, weil es ja so im Gesetz steht und sich jeder dran halten muss, anstatt 30 cm weiter rüber zu gehen4stttccc. 3 Meter breiter Fußgängerweg, Fahrradverbot…ist dort ein Fahrradradfaher und ein Fußgänger wird der Fußgänger den Radfahrer nötigen anstatt ihn passieren zu lassen. Das ist Deutschland.

  2. Viktor
    Am 9. Juli 2022 um 15:41

    Jeder der hier davon spricht, dass jemand lieber zu Fuß gehen soll, statt mit Angst auf der Straße zu fahren, hat ja wohl selbst noch nie in einer Großstadt das Fahrrad täglich benutzt.

    Ich fahre fast täglich zur Arbeit auf meinem Rad. Und benutze täglich ein Stück des Gehweges, an einer Kreuzung, wo ich eben nicht mit Rad fahren würde. Da ist mir sogar das Bußgeld lieber, wenn ich nicht absteige, als mein Tot.

    Ich bin auch nicht froh, wenn Radfahrer die Fußgänger über den Gehweg scheuchen. Wenn jemand langsam und rücksichtsvoll den Gehweg auf dem Rad benutzt, ist das für mich völlig in Ordnung.

  3. Hermann C
    Am 17. Mai 2022 um 10:29

    Gestern 16.5.22 bin ich mit dem Rad auf der Straße gefahren,da hielt ein Streifenwagen der Pol. an und sagte mir ich soll auf dem Gehweg fahren da ich die Autofahrer behindern würde und zur eigenen Sicherheit.Ich wies den Beamten auf das Urteil des Verwaltunsgerichts hin.Er sagte das er davon gehört hatte.Das wars.Also Hauptsache Auto muß freie Fahrt haben.

  4. Ronny L.
    Am 8. November 2021 um 13:20

    Wenn ich den neuen (ab 09.11.21) Bußgeldkatalog richtig verstehe, kostet es auf einem nach Zeichen 239/241/242.1 beschilderten Gehweg mit dem Fahrrad zu fahren 25,-€ (§ 41 (2) StVO). Und wenn der Gehweg nicht ausgeschildert ist, kostet das Befahren 55,-€ (§ 2 (1) StVO)? Wo ist da die Logik?

  5. PE
    Am 17. April 2021 um 16:24

    Auch in Gottmadingen, Landkreis Konstanz, werden die Bürgersteige entlang der Durchgangsstraße mit einer Selbstverständlichkeit von Radfahren ( auch in Gegenrichtung ) befahren, die man sich nicht vorstellen kann. Und die Polizei lässt sie gewähren!

  6. Florian T
    Am 3. Dezember 2020 um 9:55

    Es kam neulich zu einer Eskalation mit einem Radfahrer, der mir auf dem Gehweg entgegen kam.
    Bin ich verpflichtet einem Radfahrer auf dem Gehweg platz zu machen?
    Muss ich mir gefallen lassen, wenn besagter Radfahrer seinem Anliegen Nachdruck verleiht, in dem er versucht mich mit seinem Rad aus dem Weg zu stoßen?

    Radfahrer stellen sich gerne als die schwächsten im Straßenverkehr dar, was ich zum Teil auch verstehen kann. Es gibt aber leider viele, die aus diesem Grund ein Verhalten an den Tag legen, dass es einen gruselt.

  7. Fussgaenger
    Am 27. September 2020 um 14:56

    Ich musste auf dem Gehweg schon des öfteren Nachbarn ausweichen, die plötzlich um die Ecke bogen mit Ebike.
    In ihrer eigenen Radfahrherrlichkeit denken sie wohl, man könne doch auch zur Seite springen, als Fußgänger sei man ja flexibler.
    Ich habe in meinem Leben gelernt, dass man Rücksicht auf Schwächere nehmen muss (ja, und das gilt natürlich auch für Verkehrsteilnehmer).
    Ich sehe aber auch jeden Tag im Strassenverkehr Kamikaze-Motorradfahrer und Kamikaze-Radfahrer.
    (entfernt von der Redaktion) – die Allgemeinheit darf dann nachher noch für deren Krankenhausaufenthalt oder lebenslange Pflege bezahlen.

    Das muss endlich aufhören !!

  8. GS
    Am 19. September 2020 um 10:24

    Das passiert ständig in Berlin. Ich komme heraus aus meiner Wohnung und da sind Fahräder auf dem Gehweg und zwar nicht selten in beiden Richtungen. Wie kann man das melden, damit es tatsächlich kontrolliert wird?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. November 2020 um 15:06

      Hallo,
      die Zuständigkeit liegt in diesem Fall bei der Polizei.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. JK
    Am 26. September 2019 um 11:47

    Ich fahre sehr selten Fahrrad, denn ich finde es auf Berlins Straßen viel zu gefährlich. Schon meine Mutter fuhr nur auf dem Bürgersteig. Hier in Berlin Lichterfelde, wo wir ein sehr holpriges nicht befahrbares Pflaster haben, fahren ALLE Radfahrer auf dem Bürgersteig und zwar sehr vorsichtig. Es gibt nie Probleme. Gesetze sind wichtig, aber es gilt, Maß zu halten. Meine Kinder (10 und 6) lasse ich auch nur auf dem Bürgersteig fahren – soll ich dann auf der Straße daneben rollen?
    Heute hat mich eine Polizistin in einem Ton und auf eine Art und Weise (Ihren Ausweis bitte!) runtergeputzt, weil ich im Lauftempo auf dem Bürgersteig mit dem Rad fuhr, dass ich wirklich nicht weiß, wo hier die Prioritäten liegen. Warum steht sie nicht vor der Kita, wo die Irren mit 70 km/h morgens langrasen und nicht mal ihre Kinder anschnallen?
    Ich finde soetwas einfach traurig.

  10. Radfahrer
    Am 5. Juli 2019 um 17:01

    In Deutschland läuft das einfach so:
    Du hast als Radfahrer keine Lobby. Du sollst mit dem Rad auf der Straße fahren und dabei Dein Leben riskieren.
    Umwelt- und Klimaschutz wird nur dann betrieben, wenn sich Geld damit verdienen lässt.
    Du sollst ein Elektroauto kaufen, Du sollst es versichern und Steuern dafür zahlen.
    Außerdem will die Pharma-Industrie mit Kreislaufmedikamenten an Dir verdienen. Weißt Du, wie viele Menschen Blutdrucksenker einnehmen, weil sie unter Bewegungsmangel leiden? Du darfst alternativ natürlich auch gern mit Auto ins Fitness-Center fahren und Dein Geld dort investieren.
    Wer also mit dem Rad z.B. zu Arbeit fährt ist nichts wert. In Gegenteil; es wäre zum Schaden für den Staat, wenn das populär würde.

    • Sabine
      Am 13. Mai 2022 um 19:50

      Wenn Sie sich nicht trauen auf der Straße zu fahren, dann lassen Sie Ihr Fahrrad zu Hause und laufen. Als Fußgänger muss man sich so manche Beleidigung gerade von Radfahrern anhören. Die meisten Radfahrer haben weder Respekt noch Achtung vor Fußgänger. Ich möchte mich sicher fühlen auf dem Gehweg ohne von irgendeinem Fahrradfahrer überholt zu werden bei dem ich nicht weiß, ob man mir meine Handtasche wegnehmen will. Radfahrer und E-Rollerfahrer gehören auf die Straße Punkt aus!!!!

  11. Daniel
    Am 5. Juni 2019 um 12:30

    Hallo,
    hier in Frankfurt am Main, fahren die Mütter ,manchmal Väter mit ihren Lastenfahrrädern und elektro Antrieb oft einfach auf dem Bürgersteig.
    Es ist schon beängstigend wenn so ein Fahrrad mit einem riesen Holzkasten/Stahlrahmen, vor sich her schiebend, auf einen zu fährt.

  12. Andre
    Am 4. Juni 2019 um 23:24

    Das würde mich auch interesieren. Ich fahr mit dem Fahrrad zur Arbeit und fahr mittlerweile auch einen kleinen Teil der Strecke aufm Gehweg, weil auf Hauptverkehrstrassen das Linksabbiegen als Fahrradfahrer lebensgefährlich ist. Bin selber schonmal fast zamgefahren worden.

    • Sabine
      Am 13. Mai 2022 um 19:59

      Ich bin als Radfahrer so oft geschnitten worden und habe mich auf die Klappe gelegt. Man hatte mich auch schon angefahren. Trotzdem fahre ich nicht auf dem Gehweg. Der Fußweg ist für Fußgänger und NICHT für Radfahrer.
      Wenn man Angst hat Fahrrad zu fahren, dann sollte man das Rad verkaufen und zukünftig zu Fuß gehen

  13. S. Denis
    Am 17. Mai 2019 um 21:49

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    Ich hatte ein Unfall heute und wollte nachfragen welche Regel gilt jetzt. Ich fahre mein Fahrrad aus eine Gasse und fahre Links auf dem Bürgersteig weil kein Fahrradweg vorhanden ist und Ich muss links in Richtung zu meinem Bus. Keine zwanzig meter weiter kommt ein Autofahrer aus eine Einbahnstraße und will rechts vor mir apbiegen, die Straße hatte Stop Schild und darauf dachte Ich weil er noch nicht auf dem Bürgersteig ist hält er an und lässt mich durch. So ist es nicht passiert und Ich würde vom Auto getroffen und landete auf der Straße. Mein Fahrrad ist kaputt und Ich bin vollgekratzt und blaufleckig. Die polizei war da später und könnte nicht entscheiden und Ihre Sicht krieg Ich noch per Post, die haben den Fahrer nur erwähnt das er besser kucken muss und mich dass Ich auf der rechte seite fahren musste. Welche Entscheidung ist jetzt richtig und wer ist Schuld? Oder beide?

    Mit freundlichen Grüßen

    Herr S. Denis

  14. eva und dieter s.
    Am 17. Mai 2019 um 16:06

    im bereich körtestr. und fichtestr. in berlin-kreuzberg benutzen täglich
    viele radfahrer den gehweg, oft schnell fahrend ohne rücksicht auf fußgänger.
    aggressiv reagieren die meisten beim hinweis auf ihr fehlverhalten.
    was tun? polizei oder ordnungsamt ist nicht in sicht.

  15. Bernd
    Am 7. Mai 2019 um 11:43

    Guten Tag,
    das wäre mal gut wenn das auch kontrolliert wird.
    Immer wieder sieht man die Fahrräder auf dem Gehweg.
    Mfg

  16. Peter S
    Am 2. Mai 2019 um 17:09

    Eltern mit Kind auf dem Erwachsenrad dürfen nicht den Fussweg nutzen !
    Unklar definiert im Gesetz.
    Warte jetzt auf uneinsichtige e-Roller-Fahrer auf den Bürgersteigen.

    • Sabine
      Am 13. Mai 2022 um 19:54

      meines Wissens ist es klar und deutlich. Kinder bis 10 Jahren dürfen mit EINER Begleitperson ab 16 Jahren auf dem Gehweg fahren. Sie haben Ihr Kind in einem Kindersitz. Wo fährt Ihr Kind?

  17. Nicolas
    Am 13. April 2019 um 12:00

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich habe eine Hauptverkehrsstraße bei mir vor der Haustür mitten in Köln. Sie ist hat zwei Autospuren auf jeder Seite und keinen Radweg. Die Straßenführung ist sehr eng und die Autos fahren teilweise 80 Km/h. Ich wurde teilweise schon von Autos gestreift und habe riesen Angst auf der Straße zufahren. Deshalb benutze ich den Fußweg. Ist dies in Ausnahmefällen erlaubt? Es ist wirklich lebensgefährlich!

    • Sabine
      Am 13. Mai 2022 um 13:01

      Ich möchte als Fußgänger den sicheren Gehweg benutzen, ohne diesen mit Radfahrer zu teilen, die meist sehr schnell an einem vorbeifahren und auch ich schon von denen gestreift wurde. Sagt man etwas, wird man beschimpft.
      Kinder, die bis zum 10. Lebenjahr den Fußweg nutzen dürfen, fahren sehr rücksichtslos auf Gehwegen.
      Ich bin auch Radfahrer und würde nie mit meinem Rad den Gehweg benutzen. Und wenn Angst hinzukommt, dann lässt man das Fahrrad zu hause und läuft.
      Ich stelle mich weiterhin vor Radfahrer, die auf Gehwegen nichts zu suchen haben, es sei denn, es ist ein Rad- und Fußgängerweg…und der ist mit einem entsprechendes Verkehrsschild gekennzeichnet.

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