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Geisterfahrer mit dem Fahrrad: Welche Konsequenzen drohen?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Wenn Sie auf zwei Rädern in falscher Richtung fahren

Welche Konsequenzen erwarten Sie, wenn Sie als Geisterfahrer mit dem Fahrrad unterwegs sind?
Welche Konsequenzen erwarten Sie, wenn Sie als Geisterfahrer mit dem Fahrrad unterwegs sind?

Auf der Autobahn gelten Sie als gefürchtete Todesbringer: Geisterfahrer, die in falscher Richtung fahren und andere Fahrzeuge in große Unfallgefahr bringen können. Doch auch auf zwei Rädern mit Pedalantrieb können Sie leicht in die undankbare Rolle eines Geisterfahrers geraten. Schließlich gibt es auch für Fahrräder in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) konkrete Regeln dazu, auf welcher Seite Sie zu fahren haben. Diese unterschieden sich, je nachdem, ob ein Radfahrer neben Autos auf einer Straße oder auf einem Radweg unterwegs ist.

Da kann es passieren, dass Sie sich auf einmal auf der falschen Seite wiederfinden, was aus Versehen passieren kann oder mit Absicht, wenn Sie versuchen, Ihren Weg abzukürzen. Doch wann gelten Sie als Geisterfahrer, wenn das Fahrrad Ihr Fortbewegungsmittel ist? Und welche Konsequenzen erwarten Sie, wenn Sie in der falschen Richtung unterwegs sind? Die Antworten lesen Sie in unserem Ratgeber.

FAQ: Geisterfahrer auf dem Fahrrad

Auf welcher Seite müssen Radfahrer auf der Straße fahren?

Auf der Straße gilt für Radfahrer ebenfalls das Rechtsfahrgebot. Eine Einbahnstraße darf auch von Fahrradfahrern nur in der vorgegebenen Richtung befahren werden.

Auf welcher Seite müssen Radfahrer auf dem Radweg fahren?

Ist auf beiden Seiten ein Radweg vorhanden, muss der in Fahrrichtung rechte benutzt werden. Sie dürfen den linken Radweg befahren, wenn dies durch ein Verkehrszeichen erlaubt wird.

Was droht Geisterfahrern auf dem Fahrrad?

Befahren Sie einen Radweg in falscher Richtung, kann ein Bußgeld von 20 Euro drohen. Missachten Sie als Radfahrer das Rechtsfahrgebot, kann ein Bußgeld von 15 Euro die Folge sein.

Auf welcher Seite müssen Sie als Radfahrer fahren?

Hier können Sie kein Geisterfahrer mit Fahrrad werden, weil beiden Richtungen freigegeben sind.
Hier können Sie kein Geisterfahrer mit Fahrrad werden, weil beiden Richtungen freigegeben sind.

Der Gesetzgeber sieht auch für Radfahrer feste Regeln vor, auf welcher Straßenseite und in welcher Richtung diese fahren dürfen:

  • Fährt ein Fahrrad auf der Straße, so ist es nach § 2 Absatz 2 der StVO dazu verpflichtet, “möglichst weit rechts zu fahren”. Dieses Rechtsfahrgebot gilt auch für alle anderen Fahrzeuge im Straßenverkehr.
  • In Einbahnstraßen dürfen Fahrräder – genau wie Kraftfahrzeuge – nur in der vorgegebenen Richtung fahren. Eine Ausnahme besteht dann, wenn ein Zusatzschild die Straße für Räder in beiden Richtungen freigibt.
  • Hat eine Straße auf beiden Seiten einen Radweg, so dürfen Fahrradfahrer im Normalfall nur den Weg benutzen, der in ihrer Fahrtrichtung rechts liegt (§ 2 Absatz 4 StVO).
  • Radwege auf der linken Seite dürfen Sie nur dann befahren, wenn das Verkehrszeichen 237, 240 oder 241 dort angebracht ist oder das Befahren des linken Weges durch das Zusatzzeichen “Radverkehr frei” erlaubt wird.

Wenn Sie eine dieser Regeln missachten, dann gelten Sie bereits als Geisterfahrer auf dem Fahrrad und sind einem erhöhten Risiko ausgesetzt, in einen Fahrradunfall verwickelt zu werden.

Welche Konsequenzen drohen einem Geisterfahrer mit dem Fahrrad?

Der aktuelle Bußgeldkatalog sieht für die verschiedenen Formen von Geisterfahrern auf Fahrrädern unterschiedliche Bußgelder vor. In jedem Fall sind höhere Bußgelder fällig, wenn es durch das Fehlverhalten des Radfahrers zur Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer kam oder gar ein Unfall die Folge war.

BeschreibungBußgeld
Beschilderten Radweg in falscher Richtung befahren20 €
...mit Gefährdung25 €
...es kam zum Unfall oder Sachbeschädigung35 €
Rechtsfahrgebot missachtet15 €
...mit Behinderung20 €
...mit Gefährdung25 €
...es kam zum Unfall30 €
Als Radfahrer das Zeichen 267 (Verbot der Einfahrt) missachtet20 €
...mit Behinderung25 €
...mit Gefährdung30 €
...es kam zum Unfall35 €

Was passiert bei einem Unfall?

Wenn ein Radfahrer mit einem Auto zusammenstößt, so wird in vielen Fällen dem Autofahrer zumindest eine Teilschuld zugesprochen, weil er als stärkerer Verkehrsteilnehmer auf schwächere besonders Acht geben sollte. Anders sieht es jedoch aus, wenn der Radfahrer gravierend gegen seine Sorgfaltspflichten verstößt.

Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn Sie als Geisterfahrer mit dem Fahrrad unterwegs sind. So lehnte das Amtsgericht München die Forderung einer Radfahrerin auf Schadensersatz ab, nachdem diese mit einem Auto kollidiert ist. Das Gericht argumentierte in seinem Urteil, dass die Radfahrerin an dem Unfall die volle Schuld trage, weil sie auf der falschen Straßenseite unterwegs war (AZ 345 C 23506/12).

Über den Autor

Autor
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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9 Kommentare

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  1. Udo F
    Am 5. März 2022 um 7:47

    Ich bin am 04.03.2022 in einer Ausfahrt mit einer Rentnerin,welche auf einem E-Skooter fuhr, zusammengestoßen. Sie kam auf dem kombinierten Rad- und Fuhsgänerweg von rechts.Da die Sicht nach rechts in der Einfahrt durch einen Baum und Buschwerk sichtbehindert ist, habe ich mich extrem vorsichtig vorgetastet, um eine bessere Sicht nach recht zu haben.Plötzlich sah ich nur einen Kopf vorbei huschen und es gab einen Stoß.. als ich aus dem Taxi stieg,sah ich ,das ich einem E-Scooter gerammt hatte. Ich fragte die Fahrerin,warum sie auf der rechten Seite fahre und hörte als Antwort : ” ich bin Rentnerin und darf sowohl auf der rechten als auch auf der linken Seite fahren. Muss ich jetz schuldig sein?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. März 2022 um 12:17

      Hallo Udo F.,

      wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich in diesem Fall an einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Kristin
    Am 22. September 2021 um 8:40

    Hallo, an einer großen Ampelkreuzung ohne 237-Schild: müsste ich die gesamte Kreuzung (3 Ampeln statt 1 Ampel) umfahren, um legal zu fahren? Der Radweg ist auf beiden Seiten extra breit, sodass auch Gegenradverkehr passieren kann, jedoch gibt es immer wieder Radfahrer auf der “richtigen” Seite, die absichtlich auf einen zufahren und behindern. Was gilt hier? Vielen Dank vorab :)

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. Oktober 2021 um 10:40

      Hallo Kristin,

      da wir die genaue Verkehrslage nicht kennen, können wir leider keinen passenden Rat geben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Michael
    Am 10. August 2021 um 0:31

    Hallo Kittel,

    Verkehrszeichen müssen immer so aufgestellt werden, dass sie in Fahrtrichtung rechts angebracht sind, wenn sie für dich gelten sollen. Fährst du also auf der rechten Seite, hat ein Verkehrszeichen, das links aufgestellt ist, für dich keinerlei Bedeutung – als Ausnahme kommt nur infrage, das der Radweg in Fahrtrichtung auf die linke Seite geführt wird, um dort mit anderen Radfahrern im Begegnungsverkehr (also mit Gegenverkehr) zu fahren, was dann mit angepasster Geschwindigkeit geschehen darf. Die angepasste Geschwindigkeit ist in der StVO nicht definiert, doch schon der § 1 StVO gibt die entsprechenden Hinweise, denn es heißt:
    ” (1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
    (2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.”
    Damit ist das Verhalten soweit geklärt, wobei dieses Verhalten grundsätzlich angewendet werden muss, um Gefahren für andere und sich selbst weitestgehend ausgeschlossen werden können. Eine Geschwindigkeit im km/h anzugeben, ist daher unnötig und sogar unmöglich.

    LG Michael

  4. Michael
    Am 10. August 2021 um 0:20

    Hallo Reinhard,

    1. Ein E-Roller darf nicht auf dem Radweg fahren, weil dieser E-Roller gemäß Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZo) ein Kraftfahrzeug ist – Kraftfahrzeuge müssen auf der Fahrbahn fahren.
    2. Es käme bei einer Rotlicht zeigenden Ampel darauf an, wo diese Ampel steht, denn Grundsätzlichmuß die Ampel rechts von deinem Fahrstreifen stehen um für dich Gültigkeit zu erlangen. In den meisten Fällen ist auch eine Haltelinie aufgebracht, an die du dich halten mußtIst also rechts neben dem Radweg eine Ampel, gelten auch die jeweiligen Lichtzeichen. Steht die Ampel nun neben der Fahrbahn am Rad, gilt sie nur für die Fahrzeuge auf der Fahrbahn.

    Beste Grüße

  5. Dirk H.
    Am 25. Juli 2021 um 21:12

    Geisterfahrer Fahrrad für z. B. 200m vs zweimal Fahrbahn überqueren.
    Gibt es Regeln die hier die beiden unterschiedlichen Gefährdungen in Einklang bringen?

  6. Reinhard S.
    Am 22. Mai 2020 um 7:54

    Hallo,

    ich hätte gerne gewußt, ob ein E-Roller, der auf einem parellel zur Straße verlaufenden Radweg fährt, die Verkehrsampel beachten muß?

    Viele Grüße

    Reinhard S.

  7. kittel
    Am 7. Februar 2020 um 19:36

    S. g. Damen und Herren, in meiner Wohnumgebung ist es üblich Radwegschilder links (linke Fahrbahnseite) aufzustellen bzw so, dass ich als die rechte Fahrbahnseite Benutzender mich unvermittelt parallel zum “Radweg” bewege. Muss ich an jeder Einmündung die evt aufgestellten Fahrradweg-Gebotszeichen suchen – bzw ist es seit neuem egal wo Verkehrszeichen aufgestellt werden – linke oder rechte Seite einer Straße?
    Danke vorab.
    fG KM

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