Radwegebenutzungspflicht: Auf welchen Strecken gilt diese?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 24. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Manchmal dürfen Räder nicht auf die Straße

Ob die Radwegebenutzungspflicht gilt, entnehmen Sie entsprechenden Verkehrsschildern.
Ob die Radwegebenutzungspflicht gilt, entnehmen Sie entsprechenden Verkehrsschildern.

Das Thema “Radwegebenutzungspflicht” ist häufig Gegenstand hitziger Diskussionen: Während manche Autofahrer Zweiräder am liebsten auf den Radweg verbannen würden, möchten gerade schnellere Radfahrer die Straße nutzen, um ihre Geschwindigkeit voll ausfahren zu können.

Besonders relevant wird das Thema, sobald es zu einem Fahrradunfall mit Beteiligung anderer Verkehrsteilnehmer kommt. Hat der Radfahrer den falschen Weg benutzt, so kann es sein, dass er zumindest eine Teilschuld an dem Unfall tragen muss.

Doch in welchen Fällen schreibt die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zwingend vor, den Radweg zu benutzen? Und wann dürfen Sie sich im Verkehr frei entscheiden, ob Sie die Straße oder den Radweg nutzen? Dieser Ratgeber klärt Sie darüber auf.

FAQ: Radwegebenutzungspflicht

Wann besteht eine Radwegebenutzungspflicht?

Die Pflicht zur Benutzung des Radweges mit dem Fahrrad besteht nur dann, wenn dies durch ein Verkehrszeichen angezeigt wird. Radfahrer müssen hier fahren, für andere Verkehrsteilnehmer ist der Radweg tabu.

Was gilt bezüglich der Benutzungspflicht bei kombinierten und getrennten Geh- und Radwegen?

Handelt es sich um einen kombinierten Geh- und Radweg, müssen Radfahrer hier fahren und auf Fußgänger achten. Auf einem getrennten Geh- und Radweg müssen Fahrradfahrer auf dem Radweg bleiben.

Welcher Radweg muss benutzt werden?

Sind zwei Radwege auf jeder Straßenseite vorhanden, muss der rechte Radweg in Fahrtrichtung benutzt werden. Auf dem linken Radweg darf nur gefahren werden, wenn dies durch Verkehrszeichen erlaubt wird.

Ist eine Radwegebenutzungspflicht gesetzlich vorgeschrieben?

Sie können die Regeln zur Radwegebenutzungspflicht in der StVO finden. § 2 Absatz 4 besagt hierzu folgendes:

Eine Pflicht, Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung zu benutzen, besteht nur, wenn dies durch Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist. Rechte Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen benutzt werden. Linke Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen nur benutzt werden, wenn dies durch das allein stehende Zusatzzeichen “Radverkehr frei” angezeigt ist.

Wenn Sie kein blaues Verkehrsschild mit einem weißen Fahrrad an einem Radweg sehen, heißt dies, dass Sie wahlweise die Fahrbahn oder den Radweg benutzen dürfen. Entscheiden Sie sich für die Straße, achten Sie darauf, auf der rechten Seite zu bleiben, wenn Sie nicht als Geisterfahrer mit Ihrem Fahrrad unterwegs sein wollen.


Doch in früheren Zeiten war dies anders: Seit 1934 war in der StVO eine Radwegebenutzungspflicht fest verankert, egal, ob dieser speziell beschildert war oder nicht. In den 1980er Jahren wurde zunehmend deutlich, dass Radfahrer auf der Straße häufig sicherer sind als auf dem Radweg. Dort werden Sie von Kraftfahrern in jedem Fall gesehen, was auf dem Radweg nicht immer der Fall sein muss. So entstehen Unfälle häufig dann, wenn Autofahrer nach rechts abbiegen und Fahrräder übersehen, die auf dem Radweg geradeaus fahren.

Diese Erkenntnis führte zur Reform der StVO im Jahre 1998. Seitdem ist die Benutzung von einem vorhandenen Radweg keine Pflicht mehr, wenn dies nicht durch Verkehrsschilder extra so angeordnet wird.

Fahrräder sind nicht die einzigen Fahrzeuge, welche auf Radwegen fahren dürfen. So ist es gemäß § 2 Absatz 4 Satz 6 StVO auch Mofas (also langsameren Fahrrädern mit Hilfsmotor) erlaubt, auf Radwegen fahren, was allerdings nur außerhalb geschlossener Ortschaften gilt.

Welche Verkehrsschilder ordnen eine Radwegebenutzungspflicht an?

Folgende Gebotszeichen schreiben vor, dass Fahrräder diesen Radweg benutzen müssen:

Eine Radwegebenutzungspflicht wird unter anderem durch dieses Verkehrszeichen angezeigt.
Eine Radwegebenutzungspflicht wird unter anderem durch dieses Verkehrszeichen angezeigt.
  • Das Verkehrszeichen 237 zeigt ein weißes Fahrrad auf blauem Grund und schreibt vor, dass Fahrräder diesen Weg benutzen müssen, während andere Verkehrsteilnehmer diesen nicht betreten oder befahren dürfen.
  • “Radfahrer müssen den Radweg benutzen” besagt auch Schild Nummer 240, auf dem zwei Fußgänger über einem Fahrrad abgebildet sind. Allerdings handelt es sich hierbei um einen kombinierten Geh- und Radweg. Hier müssen Radfahrer aufpassen, beim Fahren nicht mit Fußgängern zusammenzustoßen.
  • Das Zeichen Nummer 241 schließlich zeigt ein Fahrrad neben zwei Fußgängern und weist darauf hin, dass sich direkt neben dem Gehweg ein Radweg mit Benutzungspflicht befindet.

Allerdings gibt es auch bei vorgeschriebenen Radwegen Ausnahmen: Ist der Weg in einem schlechten Zustand und weist beispielsweise zu viele Schlaglöcher auf? Oder ist der Radweg durch geparkte Fahrzeuge oder Fußgänger blockiert? Ist ein Radweg unbenutzbar, gilt nach Ansicht des das Oberlandesgerichts (OLG) Naumburg im Verkehr nicht die Radwegebenutzungspflicht, wie Urteil Az. 1 U 74/11 vom 8.12.2011 besagt.

Welche Konsequenzen erwarten Sie, wenn Sie die Radwegebenutzungspflicht missachten?

Laut Bußgeldkatalog können Sie mit 20 bis 35 Euro Bußgeld rechnen, wenn Sie dabei erwischt werden, dass Sie einen Radweg nicht benutzen, obwohl dies vorgeschrieben ist. Die Höhe des Bußgeldes hängt davon ab, ob Sie andere Verkehrsteilnehmer behindert, gefährdet oder gar in einen Unfall verwickelt haben, weil Sie der Radwegebenutzungspflicht nicht nachgekommen sind.

BeschreibungBußgeld
Beschilderten Radweg nicht benutzt (blaues Schild)20 €
...mit Behin­derung25 €
...mit Gefährdung30 €
...es kam zum Unfall oder Sachbeschädigung35 €

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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111 Kommentare

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  1. Uwe
    Am 28. Juni 2024 um 9:34

    Auf einer breiten Bundesstraße, auf der die einzelnen Fahrspuren der Pkw / Lkw auf je einer Brücke geführt werden, befinden sich dementsprechend auch jeweils nur ein Rad-/Fussweg. Wenn ich auf der entsprechenden linken Seite den Weg benutze, habe ich zu Beginn das Schild 241. Ich wurde diesbezüglich schon mehrmals von der hiesigen Polizei und dem Ordnungsamt darauf hingewiesen, dass ich die falsche Fahrwegseite nutze. Wie ist da jetzt die Rechtslage?
    Fahre ich jedoch auf der rechten Seite habe ich ebenfalls das Schild 241 – jedoch mit dem Zusatzzeichen 1000-31. Zeigt mir dieses Zeichen lediglich an, dass ich auf meinem Fahrweg mit Gegenverkehr zu rechnen habe?

    Vielen Dank Schon mal vorab.

  2. Christoph
    Am 3. Mai 2024 um 11:19

    Ich bin Radfahrer und erlebe mit einer steigenden Tendenz, dass viele kombinierten Rad+Fußwege (Schild 240) hierzulande zu einem “Fußweg, Radfahrer frei” (Schild 239 + 1022-10) umgewidmet werden. Alternativ wird ein Schild “Radwegschäden” aufgestellt, wobei dies dann auch wieder fließend in die oben genannte Kombination übergeht.

    In so einem Fall fahre ich Neuerdings nur noch auf der Straße, vor allem weil der Gehweg sehr dicht an Grundstücksauffahrten vorbei führt und in einem sehr schlechten Zustand ist.

    Natürlich werde ich regelmäßig angehupt, wenn ich mit 22 bis 25km/h auf meinem nicht-Ebike zur Arbeit pendel. Natürlich gilt dann auch hier der Spruch “Radfahrer müssen überholt werden!”, was zu so manch einer gefährlichen Situation führt.

    Die Wege neben der Straße mal zu erneuern (vor allem nach dem aktuellen Glasfaser-Ausbau) würde mal helfen. Dann alles um einen halben Meter breiter machen.

    Ich möchte gerne sicher (und für mich eher fit als umweltfreundlich) zur Arbeit und zurück kommen. Aber mit dem aktuellen Zustand vieler Rad- und Fußwege (von den Straßen mal ganz zu schweigen!) ist das leider langsam nicht mehr möglich.

  3. Thies R
    Am 14. Dezember 2023 um 20:30

    Ich wollte eigentlich wissen, welche Voraussetzungen vorliegen müssen, damit der Staat eine Radwegebenutzungspflicht (237, 240, 241) anordnen darf. Diese Frage betrifft insebesondere die Breite und die Beschaffenheit der Wege. Diese Frage finde ich nicht beantwortet?

    • Thomas S
      Am 18. Mai 2024 um 22:12

      Da gibt es verschiedene Mindestanforderungen ! Fakt ist aber wenn das Schild da ist must Du den Radweg auch benutzen ( natürlich mit Ausnahmen , Schlaglöcher z.b ) ! Für den Staat/Stadt ist es nur ein Anhaltspunkt !

      • Pierre W
        Am 25. Juni 2024 um 21:06

        Moin,

        Was ist mit angehobener Teerdecke durch Wurzeln? die sind dann auch gern mal 5cm und höher und an der Spitze aufgebrochen.

        Gerade mit dünnen Rennradreifen eine echte Qual und Zumutung.

        Oder: Ich habe Reifen von Pirelli. In deren Datenblatt ist vermerkt, dass die Reifen NUR auf festem Untergrund wie Asphalt gefahren werden dürfen und nicht auf Schotter, Geröll und sonstigen losen Wegbeschaffenheiten.

        Wie verhält es sich da, wenn dort das Blaue Schild steht? meine Reifen sind durch den Hersteller nicht für Schotter zugelassen (wir haben hier mehrere Kilometer solcher Radweg) und auf die Straße darf ich laut Schild auch nicht. Was darf ich denn dann?

        Vielen Dank für eine Antwort.

        • Ömer C.
          Am 5. Juli 2024 um 7:18

          Ich würde mal behaupten das du dafür verantwortlich bist das dein Fahrzeug das du im Straßenverkehr führen möchtest “sicher” ist.

          An deiner Stelle wäre vorsichtig mit solchen Reifen im Straßenverkehr. Bei einem Unfall an einer Stelle wofür deine Reifen nicht für vorgesehen sind, könnte man dir Teilschuld vorwerfen. Wenn du so überspezialisierte Upgrades fährst, bist du auch dafür Verantwortlich die passende legale Route zu finden. Niemand zwingt dich so ein Rad überhaupt im regulären Straßenverkehr zu fahren.
          Zumal, nur weil ich ne ALL MOUNTAIN Bereifung auf meinem MTB habe erwarte ja auch kein Trail mit großem Geröll auf dem Fahrrahrweg (auch wenn manche Fahrradwege sich so anfühlen^^).

          • Pierre W
            Am 29. Juli 2024 um 18:42

            Danke für Deinen Kommentar, Ömer C.

            Nunja, da es sich um ein “Straßenfahrrad” handelt und die Reifen auch entsprechend für Asphalt gemacht sind und ebenso TÜV, CE und was nicht alles, getestet sind, habe ich bei diesem namhaften Hersteller wenig bedenken, dass ich das Rad mit dieser Bereifung nicht im Straßenverkehr führen darf.

            Bei KFZ verhält es sich ja ähnlich mit Ganzjahres, Winter und Sommerreifen. Die Sommerpelle fährt man als Bauer oder Förster mit seinem PKW ja auch nicht in Wald und Flur ;-)

            Und die passende Route ist auch kein Vorwurfs-Grund, da Baustellen, gerade an und auf Radwegen oder vorrübergehend anders gestalteter Bodenbelag ja nirgends verzeichnet ist, wohingehend man sich vorher hätte informieren können.
            Hier werden Radwege gern erstmal plan gemacht (wurzelbrüche entfern) und dann mit Split, Kies oder ähnlichem (worauf meine Reifen eben keine ‘Freigabe’ vom Hersteller haben) aufgefült und gerüttelt werden. Monate oder Jahre später erfolgt dann erst das erneute versiegeln der Oberfläche. Inzwischen weiß ich das auch.

            Aber was ist halt, wenn die Stelle frisch ist und ich auf die Straße ausweichen muss und dann was passiert? Also es nicht vorher planen konnte und zu meiner eigenen Sicherheit (Sturz durch defekt auf dem Schotterweg) auf die Straße wechsle?

            Abschließend: Und doch zwingt mich jemand mit diesem Rad im Straßenverkehr zu fahren. Es gibt nämlich keinerlei Trainingsgelände für den Straßenradsport ;-)

            In diesen Punkten einhergehend würde ich schon gern mal eine professionelle und rechtskräftige Information haben.
            Sie dient sicher nicht nur mir sondern vielen anderen Radsportlern da draußen gleichermaßen.

            Grüße, Pierre

  4. Dave
    Am 31. August 2023 um 17:24

    Ich verstehe viele Kommentare hier einfach nicht. Egal wie schlecht der Radweg tatsächlich ist, er muss eben benutzt werden. Wo kommen wir denn hin, wenn jeder das macht, was er will. Beschwert euch bei euren Politikern und nicht beim Autofahrer, der sich dadurch gestört fühlt. Eine rote Ampel ist ja schließlich auch keine “Empfehlung”.

    • Marco
      Am 16. April 2024 um 11:48

      eine Strasse ist auch i.d.R in einem guten Zustand, eine Huckelpiste oder eine Schlangenbahn ist halt kein Radweg, auch nicht wenn ein Schildchen steht… ;) Beschwere dich bei den Politikern

    • Kai
      Am 25. September 2023 um 9:58

      Tja Dave, lies den Artikel nochmal. Du hast es nach einen Mal lesen jedenfalls nicht verstanden.
      ” Ist der Weg in einem schlechten Zustand und weist beispielsweise zu viele Schlaglöcher auf? Oder ist der Radweg durch geparkte Fahrzeuge oder Fußgänger blockiert? Ist ein Radweg unbenutzbar, gilt nach Ansicht des das Oberlandesgerichts (OLG) Naumburg im Verkehr nicht die Radwegebenutzungspflicht, wie Urteil Az. 1 U 74/11 vom 8.12.2011 besagt.”

  5. Mr Blueberry
    Am 20. August 2023 um 14:38

    Ich kann nur müde lächeln über alle in ihren Bleckkisten, die jetzt die StVO entdecken und von Radler erwarten gefälligst das zu tun, was da steht. Es gibt Passagen ohne Radwege, wird da der Abstand beim überholen eingehalten? Nein.
    Es gibt Radwege, die man kaum so nennen kann. Benutzungspflicht… nein. ” Radfahren erlaubt“ ist ein Fußweg. Das sind die meisten Wege an Landstraßen. Und nötigen über Hupen oder noch besser rumkrakelen aus dem Fenster, nö… nicht erlaubt, sorry. Und andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr bringen, nein auch nicht erlaubt.

    Und mein absoluter Klassiker für die Fans der STVO, Parken auf Geh und Radwegen ist nicht erlaubt, nicht geduldet und es gibt kein Gewohnheitsrecht. Also wer meint anderen zu sagen was sie tun dürfen und was nicht, zig Millionen Autos parken täglich falsch.

    Von daher, wenn da mal ein Radler auf der Landstraße fährt, die paar Sekunden sind sicher drin, mal eben zu warten und dann mit 2 Meter Abstand korrekt zu überholen.

    Ich empfehle jedem auch gerne selbst mal die Erfahrung mit Radwegen an der Landstraße zu machen… anders als die Straßen sind die meist von 1943 und deren Nutzung ist nicht zumutbar.

    • Marc
      Am 3. November 2023 um 17:49

      Also sorry wenn ich es in dem moment so schroff sagen muss. Aber wenn man Rennrad fährt und trainieren will, sollte man sich nicht unbedingt die Straße aussuchen, denn dort hat man sich nun mal an die StVO zu halten. Diese besagt unter anderem auch aus, dass man seine Geschwindigkeit auch anzupassen hat, wenn notwendig. Ich kann und darf auch nicht einfach mit meinem Sportwagen auf die Straße und für mein nächstes Rennen trainieren. Ich muss als Autofahrer, wenn ich mal mehr beschleunigen will oder auch trainieren will, auf ein abgesperrtes Gelände. Andernfalls muss ich mich an die StVO halten.

      • Thomas S
        Am 18. Mai 2024 um 20:45

        200 km abgesperrten Gelände ?

  6. Toffer
    Am 21. Juli 2022 um 20:51

    Puh, viele aufgeheizte Gemüter hier, die sich beschweren.
    Kann ich verstehen, da ich mich oft selbst über Situationen aufregen musste, in denen ein Radfahrer einfach den Verkehrsfluss “blockierte”.
    Das war eben meine Sicht als Autofahrer. Inzwischen bin ich selbst sehr viel mit dem Rennrad unterwegs und oft sehr verärgert darüber, wie man – wie ich früher selbst – auf einen reagiert.
    Ich spreche hier allerdings auch von ambitionierten Trainings, die man mit dem Rennrad absolviert.
    Fährt man auf dem Radweg, meckern die “normalen” Radfahrer, dass man zu schnell unterwegs sei. Dazu kommen dann frei laufende Hunde, nebeneinander fahrenden “Touristen”, dicken Anbauten in Form von Anhängern & Co etc.. So ist ein Training nicht möglich.

    Wo also ist denn nun der Platz für die Ausübung des Radsports?

    Über die Beschaffenheit oder überhaupt das Vorhandensein von Radwegen möchte ich gar nicht erst reden. Und ich werde mich sicherlich nicht mit einem Rennrad auf einen Schotterweg begeben, wenn sich daneben eine gut asphaltierte Straße befindet!

    • Armin
      Am 30. August 2023 um 7:05

      Tut mir leid, wenn es so passiert ist. Aber es liest sich ein bisschen, wie die halbe Seite der Medallie/ eine Seite beschönt. Falls der Radraudi aber aus dem Nichts (ohne vorherige Nötigung oder Gefährdung) so gehandelt hat, war es aber nachvollziehbar unangenehm.
      Ich bin beides, Berufskraftfahrer (und mittlerweile recht routiniert, deswegen relativ sicher und entspannt in vielen Situationen), und Rennradfahrer (Lizenzrennen). Viele Radwege sind für das Training (mit schon 35 km/h Schnitt) echt nicht zu gebrauchen (kaputt durch Wurzeln, oder schlechte Anbindung z.B. direkt auf den Gehweg in Dörfern). Man sucht sich ohnehin kleine, schöne Sträßchen, aber manchmal lässt es sich nicht vermeiden kurz größere Straßen zu nehmen.

      Generell habe ich das Gefühl: je unsicherer der Verkehrsteilnehmer (v.a. Kraftfahrer), desto hasserfüllter und gefährlicher die Reaktion.

  7. Uwe
    Am 2. März 2022 um 11:49

    Ich fuhr neulich hinter einem Radfahrer, der fast in der Mitte unserer Fahrbahn fuhr. Hinter mir weitere 5 Autos. Als ich ihn überholte zeigte er mir den “Stinkefinger”. Nachdem ich auf einen Parkplatz fuhr, kam er mir hinterher. Ich wies ihn darauf hin, dass er, da ja auf dem Bürgersteig das Zeichen 241 zu finden war, auf diesem zu fahren hätte. Und wenn er nochmals mir den Stinkefinger zeigen würde, ich ihn anzeige. Seine Antwort:”Wollen mal sehen, wer wen anzeigt”!
    Viele Radfahrer ignorieren dieses Verbot der Straßenbenutzung, vielleicht aus Unkenntnis oder tatsächlich aus Ignoranz.

  8. C Jens
    Am 10. Februar 2022 um 16:59

    Wenn es gesetzlich eindeutig geklärt ist wer wo fahren darf, würde es diese Diskussion gar nicht geben. Aber das ist Deutschland!

  9. Klaus
    Am 15. Januar 2022 um 0:28

    Interessante Ansätze hier.
    Für Fahrräder ein Nummernschild finde ich fast am Besten.

    In der Stadt (München, Hamburg z.B.) kommen mir auf meiner Spur auf der Straße regelmäßig Fahrradfahrer entgegen, kreuzen Straßen und fahren bei Rot über die Ampel.
    Auf dem Lande, hier bei uns, fahren Fahradfahrer, wenn der Radweg endet, ohne sich umzusehen auf die Straße ein.

    Manchmal denke ich, seid ihr Lebensmüde?

    Autofahrer sind auch doof, wie der oben beschriebene tiefer gelegte, Chip getunte Oberaffe, der absichtlich Menschen in Gefahr bringt.

    Die Meinung “leben und leben lassen” ist aber zu lässig, wenn ich den Radfahrer ramme, weil er meint kurz vor mir doch noch auf die Straße einscheren zu müssen, obwohl ich mit 80 daher komme oder ähnliches.

    Radfahrer wie Autofahrer haben sich an die Verkehrsregeln zu halten, damit ein Miteinander möglich ist. Die meisten Unfälle passieren, weil sich irgendeiner nicht an die Vorschriften hält.
    Deshalb: ein Versicherungskennzeichen für Fahrräder wie bei Mofas wäre schon lange angebracht.

  10. Werner F
    Am 23. Juni 2021 um 12:00

    Reicht allein die rote Farbe um einen Streifen des Gehwegs als nichtbenutzungspflichtigen Radweg zu markieren oder braucht es zusaetzlich
    das weisse Fahrradsymbol?
    Hintergrund:
    Wenn das nicht ausreicht, darf man (eigentlich) diesen Streifen nicht benutzen sondern muss die Strassse benutzen

    Noch anders gefragt:
    Woran erkennt man definitiv, ob es sich auch um einen Radweg oder ausschliesslich um einen Gehweg handelt auc( wenn der evtl. bunt ist?

  11. Thomas
    Am 12. Juni 2021 um 16:59

    Ich als Auto- Radfahrer und ja auch als Fußgänger obendrein noch Senior. Es gibt sicherlich zuviele uneinsichtge Autofahrer welche Radfahrer gefährden. Wiederum benutze ich tagtäglich einen gemeinsamen Rad und Fahrradweg und schon mehrmals von Radfahrern von hinten ohne Klingelsignale ( welche auch bei Rennfahrrädern entgegen so mancher Meinung mit helltönenden Klingeln ausgestattet sein müssen,) in hoher Geschwindigkeit fast Hautnah, also mit sehr geringem Abstand überholt werde. Dies ist ganz klar und eindeutig ein Verstoßes gegen die StVo. Diese verlangt grundsätzlich Ein Fahrradfahrer hat Warnsignale zu geben,seine Geschwindigkeit zu reduzieren gegebenenfalls auch unter Schrittgeschwindigkeit und die Reaktion des Fussgängers abzuwarten. Also nicht nur auf die bösen Autofahrer schimpfen, sondern selbst Rücksicht auf schwächere Verkehrsteilnehmer nehmen. Denn spätestens im Schadensfall wird es für den Radfahrer teuer

  12. PA
    Am 31. Mai 2021 um 17:55

    Ich habe auf dem Heimweg eine Kreuzung, die ich überqueren muss. Auf der anderen Straßenseite beginnt ein gemeinsamer Fuß- und Radweg (blaues Schild). Ich muss 25 Meter hinter dieser Kreuzung nach links abbiegen. Es gibt Bordsteinsenken im Randstein. Der Fahrradweg selbst ist stark befahren. Mir wurde gesagt, ich dürfte hier für die 25 m die Straße benutzen. Das würde aber der Fahrradwegepflicht widersprechen. Wie ist hier die Lage?

  13. Carlchen
    Am 15. Oktober 2020 um 14:28

    Es gibt – wie so oft im Leben – keine Lösung, die alle immer glücklich macht! Ich fahre gerne Fahrrad. Und ich nutze mit zunehmenden Widerwillen gelegentlich das Auto. Der Straßenverkehr hat Radfahrer als schlendernde Freizeitverkehrsteilnehmer eingeplant. Wenn man mit dem Rad aus vegnügen oder als Berufspendler schnell von A nach B will stört man überall alle die sich ärgern lassen wollen oder einen Aufreger suchen, auf der Straße Autofahrer, die abbremsen müssen und Sekunden verlieren, auf dem Fuß-/Radweg Hundebesitzer, die ihrem Hund alle Freiheiten lassen wollen, und auf den Radwegen, landschaftliebende schlenderende Radfahrer, die nicht verstehen, dass Rennradfahrer einem Geschwindigkeitsrekord hinterherjagen. Ja, und auch ich ägere mich, aber nur wenn ich will und ich lasse mich nur von bestimmten Leuten ägern, zumindest meistens. Wenn ich schnell und sicher von A nach B will fahre ich durchgehend Straße, wenn ich schlendern will auf dem Radweg. Und machmal nehme ich mein Mountainbike und fahre in die Berge, je höher desto weniger Menschen treffe ich, die sich von mir als radfahrer ärgern lassen wollen.

  14. D.W.
    Am 12. September 2020 um 13:07

    also ich bin der Meinung, wenn wir eh schon einen Radweg bezahlt haben dieser genzutzt werden muss.
    Erst recht dann wenn die Radfahrer mitten auf der Straße und auch nebeneinander fahren (Bundesstraße),
    wäre dafür, das sobald ein Radweg zur Verfügung steht im Falle eines Unfalles mit einen Kraftfahrzeug der Radfahrer die Kosten zu 100% trägt. Der Mindestabstand wäre dann nicht nötig wenn diese Personen sich regulär verhalten!

  15. Nölpferd
    Am 8. September 2020 um 8:45

    Richtlinien und Gesetze schön und gut, oft aber sieht es in der realen Welt so aus:
    Ein Radfahrer, da er nicht eindeutig gekennzeichnet ist, kann nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Daduch entsteht oft die Situation dass, wenn Sach- oder Personenschäden von ihnen verursacht werden und ihr Fahrrad noch fahrtüchtig ist, vom Ort des Geschehens einfach geflüchtet wird. Die Geschädigten sollen dann innerhalb von Sekundenbruchteilen sich eine detailierte Fahrrad- und Personenbeschreibung einprägen während z.b. das Unfallchaos geschieht und Verletzte zu versorgen sind?
    Wäre da eine kurze Kenn-Nummer, die man notieren kann, nicht sinnvoller?
    Als Radfahrer, KFZler oder KRAD-Fahrer kann man vielleicht auch noch eine sog. “Dashcam” nutzen. Aber als Fußgänger hat man nicht so oft eine Kamera auf dem Kopf und generell sind deutsche Gerichte sehr zarghaft mit dem Zulassen des Videomaterials als Beweisstück.
    Ps: Fahrerflucht bei Radfahrern gibt es in jeder Bevölkerungsschicht: Hippies, Sportler oder Pendler, alle sind da erstaunlicherweise gleich.

    • Klaus
      Am 27. Juli 2023 um 17:18

      Der Grund für den Eingriff in die Persönlichkeitsrechte beim KFZ ergibt sich aus der Gefährdung. Solange ein Auto 1000 mal gefährlicher ist, (mind. 1 Tonne Gewicht + Motorantrieb), und ein Fahrrad dies eben nicht hat. Wird das Fahrrad kein Kennzeichen bekommen können. Anders ein (echtes) e-Bike. Das sind ja dann Mofas und haben ein Kennzeichen.

  16. Oliver
    Am 28. Juli 2020 um 21:41

    Meine Grundsätzliche Meinung zum Thema “Radfahrer-Fehlverhalten”:

    Vielleicht ist es einigen schon aufgefallen, dass sich besonders in den Städten, viele Radfahrer nicht an viele Verkehrsregeln halten. Sie beachten Ampeln nicht, fahren auf der Strasse und benutzen Radwege in der falschen Richtung. Natürlich kann man dieses Verhalten nicht nachvollziehen, wenn man nicht selbst zu der Gruppe der Radfahrer gehört, welche sehr regelmäßig viel Fahrrad fahren (z.B. längerer Arbeitsweg) und hierbei auch größere Strecken mit höherem Tempo zurücklegen. Wer selbst nur einmal im Jahr auf einem Sonntagsausflug eine kurze, langsame Spazierfahrt mit dem Fahrrad macht – jedoch nicht aus sportlichen, gesundheitlichen, ökonomischen oder ökologischen Gründen – wird die folgenden Probleme dieser Radfahrer nur schwer nachvollziehen können.

    Radfahrer werden aufgrund einer, über Jahrzehnte fast ausschließlich auf den Autoverkehr ausgerichteten, Verkehrs- und Bau-Politik so stark benachteiligt, dass fast alle (ich schließe mich hier ein) nach einer gewissen Zeit beginnen bestimmte Regeln zu missachten. Die Ursache hierfür sind z.B.:

    1. Die Radwege sind oft in schlechtem Zustand, verdreckt, uneben oder zugeparkt.
    2. Das Nutzen von Radwegen ist oft sehr gefährlich, weil die Sichtbarkeit des Radfahrers sehr schlecht ist. Deshalb besteht besonders an Ein- und Ausfahrten ein hohes Kollisionsrisiko. Für Kollisionen mit Fußgängern gilt dies ebenso – besonders dann, wenn Radfahrer deutlich schneller (als z.B. 20km/h) fahren.
    3. Die Radwege sind oft nicht durchgängig. Durchaus vorhandene gut ausgebaute Teilstücke werden regelmäßig unterbrochen durch Abschnitte mit z.B. einfachen Gehwegen oder ähnlichem. Oft ist sogar ein umständlicher (Anhalten notwendig) Wechsel der Strassenseite notwendig.
    4. Das vorgeschriebene Benutzen von Radwegen entgegen der Fahrtrichtung – wenn nur einseitig ausgebaut – ist besonders bei höherem Tempo sehr gefährlich, weil z.B. Autofahrer beim Abbiegen nicht damit rechnen, dass auch aus dieser Richtung Fahrräder kommen können.
    5. Die Ampel-Schaltzeiten auf Radwegen sind oft viel kürzer als die Zeiten für Autos auf der Strasse. Teilweise müssen die Ampel erst gedrückt werden (man stelle sich das mal bei Autos vor).
    6. Radfahrer müssen beim links-abbiegen oft 2x an einer Ampel (die mit den schlechten Schaltzeiten) warten!
    7. Bei Bauarbeiten werden oftmals nur Umleitungen für Autos ausgeschildert. Radfahrer müssen sich selber einen Weg suchen – wenn es überhaupt einen gibt.

    Und dabei ist doch Radfahren so Gesund und so gut fürs Klima!

    Wenn eine Gesellschaft jahrzehntelang die Bedürfnisse derer, die es eigentlich richtig machen, ignoriert muss sie sich nicht wundern, wenn die Betroffenen anfangen einige unsinnige Regeln dieser Gesellschaft zu ignorieren.

    Natürlich gibt es aber auch Radfahrer, die einfach nur Idioten sind …

  17. Hansi
    Am 16. Juli 2020 um 22:18

    @Hein
    “Schon interessant wieviele Leute vermeintlich den Zustand eines Radwegs vom Auto aus beurteilen können. Respekt!”

    Ich für meinen Teil kenne die (Rad)Wege in meiner Gegend sehr gut als Radfahrer, fahre aber auch oft als Autofahrer an diesen entlang, also ja: ich kann hier den Zustand “vom Auto aus” beurteilen.
    Es gibt auch ein paar Radwege, bei denen kann ich schon verstehen, dass man lieber auf die Straße ausweicht. Aber es werden von einigen Freizeitradlern mit Hörnchenlenker eben auch die vielen sehr gut erhaltenen und teils nagelneuen Radwege mit BlauSchild nicht genutzt und dann eiert man auf dem Heimweg im Auto öfter mal hinter einem solchen her….
    Ich hatte auch schon einen Rennradler vor mir, der ist auf der alten Straße über Teerflicken geholpert und daneben war ein astreiner fast neuer Radweg verbaut. Manchmal wundert man sich…

  18. Annerose
    Am 3. Juli 2020 um 19:06

    Fahre 2 mal die Woche mit dem Auto zur Arbeit und habe fast jedesmal das Vergnügen Radfahrern mit einem Sportgerät (Rennrad) zu begegnen.
    Das Eine mal fuhren 2 Räder (natürlich ohne Licht) durch einen langen Eisenbahntunnel, draußen hellster Sonnenschein, Scheinwerfer an, und trotzdem erst im letzten Moment gesehen. Gott, oder egal wem, sei Dank kein Gegenverkehr.
    Auf Landstraßen fährt Frau mit 30 km/h locker hinterher, bis sich eine Gelegenheit ergibt, diese Benutzer von Sportgeräten, nach neuen Vorgaben, auf der Gegenfahrbahn zu Überholen.
    Die Steigerung ist: Während ich auf einer kurvigen Strecke innerorts, hinter einem Radfahrer hinterher fahre, sich endlich die Gelegenheit bietet den Radfahrer zu überholen (Blinker gesetzt), kommt Mister Unverletzlich auf seinem Sportgerät und überholt mich beim Überholvorgang auf der linken Seite ohne Rücksicht auf den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstand. Da hilft nur bremsen.Und dann winkt der Tiefflieger noch.
    Da ich selbst Rad fahre habe ich für vieles Verständnis, aber diese neu aufgekommene Phänomen der unverletzlichen und immer im Recht seienden Kamikaze-Fahrer auf ihren Sportgeräten, lässt mich nur mit dem Kopf schütteln.
    Brandenburg hat viele Rad- und Radwanderwege.
    Warum müssen diese von den Sportgerätenutzern nicht benutzt werden? Warum dürfen sie in der Dämmerung die Straßen nutzen? Warum muss ich bei einer Nötigung Verständnis zeigen.
    Und warum darf ich nicht mit einem Skateboard nicht die Straße nutzen? Es hat kein Licht und ist bergab auch sehr schnell.

  19. Knolle
    Am 30. Juni 2020 um 22:18

    Ich sehe regelmäßig Rennradfahrer auf Kreis und Bundesstraßen. Und das nervt gewaltig.
    Spannend sind auch die Dreiergespanne die ein Überholen unmöglich machen und 3/4
    der Spur vereinnahmen.
    Ich treffe immer nur Menschen die vor Ignoranz stinken und die Regeln nicht mal kennen.
    Die sollten bei den hochpreisigen Rädern mit ausgeliefert werden.
    Gerade Rennradfahrer animieren mich dazu eine Dashcam zu installieren. Eine mit GPS.
    Damit man auch sieht wie schnell ich als Pkw unterwegs war. Ich habe mit RennRadfahrern mehr
    schlechte Erfahrungen gemacht als mit PKW, Bus und Lkw zusammen.

  20. Hein
    Am 23. Juni 2020 um 18:49

    Schon interessant wieviele Leute vermeintlich den Zustand eines Radwegs vom Auto aus beurteilen können. Respekt!
    BTW: Wenn Verantwortliche nicht Bäume/Sträucher direkt neben den Radwegen platzieren würden, dessen Wurzelwerk den Weg beschädigt und dessen Laub und Früchte den Weg verschnutzt sowie Leute nicht einfach so Flaschen auf den Radweg werfen würden (keine Ahnung woher die alle kommen, aus dem Autofenster?) und die Kommunen die Radwege regelmässig reinigen würden, sähe es mit der Zumutbarkeit vielerorts deutlich besser aus.

    Solange es extreme Ausnahmen im Verhalten von Rad- und Autofahrern gibt, werden “die anderen” nur als Feindbild gesehen und dann geht es rund.
    Fakt ist das es eine StVO gibt, an die man sich zu halten hat. Und nur weil sich jemand anderes nicht daran hält, bedeutet dies nicht im Umkehrschluss, dass man sich selbst auch nicht mehr dran halten muss. Fährt also jemand auf der Straße, der einen benutzungspflichtigen Radweg ignoriert, kann man die Polizei rufen wenn der Radfahrer eine ewig lange Schlange hinter sich herzieht. Passiert dies irgendwo regelmässig (so wie es hier teilweise dargestellt wird, kann man sich an die Politik wenden damit die sich etwas einfallen lässt oder die Polizei vielleicht mal Kontrollschwerpunkte setzt). Das funktioniert garantiert besser als zum Beserker zu werden und es den anderen mal so richtig zu zeigen.

    Gibt es keine benutzungspflichtigen Radwege bzw. sollten diese unzumutbar sein, hat jeder Radfahrer genau das gleiche Recht die Straße zu benutzen wie ein Autofahrer. Das ist so, wir sind alles Bürger dieses Landes und niemand hat das alleinige Anrecht auf die Straßennutzung.

    Schade ist das nur wenige aggressive Autofahrer und wenige rüpelhafte oder ignorante Radfahrer die Situation verschärfen und die Verkehrsteilnehmer radikalisieren. Je mehr darauf reagiert wird, desto schlimmer wird die Situation weil sie sich aufschaukelt.

    Als Autofahrer habe ich noch nicht ein einziges mal in Schleswig-Holstein auf dem Land einen Radfahrer erlebt, der den kompletten Verkehr aufgehalten hat oder bei dem ich ewig lange hinterfahren musste (und nein, hier geht es nicht immer nur gerade aus, an der Ostküste ist es sehr kurvig und hügelig). Da habe ich wohl viel Glück gehabt wenn ich das hier so lese. Anscheinend bevölkern Horden von bösen Radfahrern die Straßen nur um Autofahrer zu schikanieren ;-)
    Das Ganze wird sich sicher noch verschärfen, jetzt, da die neue StVO in 2020 durch ist, die Fahrradfahrer per Gesetz gestärkt werden damit diese eben auch als gleichwertige Verkehrsteilnehmer wahrgenommen werden, wird der Platz enger auf den Straßen.

  21. D. seidel
    Am 7. Juni 2020 um 15:35

    Hallo, ist das Fahren in Parks gestattet oder grundsätzlich untersagt?
    Ich wohne in Essen
    Danke

  22. RoWie
    Am 3. Juni 2020 um 14:19

    Wenn ich mit meinem Rennrad innerhalb geschlossener Ortschaft mit 30 – 40Km/h unterwegs bin und direkt nach dem Ortsschild beginnt ein Rad-Fußweg, muss ich dann auf den Radweg wechseln. Innerhalb der Ortschaft gibt es keinen Radweg!

  23. Thomas
    Am 2. Juni 2020 um 0:04

    ok – an alle ein Vorschlag zur Güte:
    – Fußwege abschaffen
    – Zu Fuß gehen nur noch mit gültiger Fahrerlaubnis (sind ja dann Teilnehmer am “normalen” Straßenverkehr”)
    – Fußgänger nur noch mit Straßenverkehrszulassung und Kennzeichen
    – Fußgänger brauchen eine Haftpflichtversicherung
    – Fußgänger werden nur zugelassen, wenn eine entsprechende Steuer bezahlt wird (vergleichbar der KFZ-Steuer)

    Aber warum nicht ein Fahrrad sicherer machen?
    Spiegel, Blinker, Motorisierung um auch für 100km/h gerüstet zu sein, und eine Blechhülle wäre auch eine gute Idee. 4 Räder würden sich auch gut anbieten. Oh, und Sitze vorne und hinten – tolle Idee. Mit Gesetzen kann man viele Probleme lösen.

  24. S.L.
    Am 28. Mai 2020 um 10:01

    Ja Leben und leben lassen…das sollten sich aber auch die Radfahrer zu Herzen nehmen und nicht nur die Autofahrer.

    Das Erste, was ich in der Fahrschule gelernt habe, war der Begriff “vorausschauendes Fahren”.
    Wenn ich in mein Auto steige, überlege ich also: Wie könnte der Radfahrer im nächsten Moment ragieren?” Wenn zum Beispiel die Radfahrerampel auf rot springt und der Radfahrer statt anzuhalten in die Pedale tritt, reg ich mich natürlich auch auf, aber was soll ich machen…in dem Moment ist er der Stärkere gerade weil er der Schwächere ist.
    Wenn ich mit dem Fahrrad unterwegs bin zögere ich an einer Kreuzung auch eher, weil ich mir vielleicht nicht sicher bin, ob der Auto-/Bus-/LKW-Fahrer mich gesehen hat. Wenn er dann losfährt, denkt man sich auch hier als Radfahrer “So ein Idiot”, aber im nächsten Moment ist man doch irgendwie auch froh, dass man gesund und munter weiter fahren kann.

    Ich bin immerwieder entsetzt, wie aggressiv der Straßenverkehr in Deutschland geworden ist. Nicht nur zwischen Radfahrern und Autofahrern, sondern auch die jeweilige Gruppe untereinander. Da wird gedrängelt, gehupt, gepöbelt…oh und jemanden reinlassen, der die Spur wechseln möchte ist das schlimmst was einem auf dem Weg zur Arbeit passieren kann.

    • Mirko
      Am 6. März 2024 um 13:09

      Guter Beitrag. Ich bin nach 20 Jahren Radeln zur Arbeit jetzt auf SUV umgestiegen, nach der Häufung von lebensbedrohlichen Situationen trotz regelkonformen Verhaltens und des Mitdenken für Andere. Die Rente möchte ich ja auch noch erleben. Die entsetzten Gesichter im Rückspiegel, wenn man 30 in der 30er Zone fährt.

  25. Hubert
    Am 23. Mai 2020 um 11:39

    Das ganze Problem kann man doch durch Einführung einer gebundenen Fahradsteuer lösen.
    Heruntergebrochen von der Steuer für mein Motorrad wären das für mein Rad 9,50€ im Jahr, ein Betrag denn ich für ein gefahrloseres und angenehmeres Fahren gerne bereit wäre auszugeben.
    Diese Einnahmen kanm mann dann für den Ausbau von anständigen Radwegen einschließlich sicheren Anbindungen an das Straßenvehrkehsnetz (wo nötig) nutzen.
    Ein anständiger Radweg wäre für mich ein Weg mit einem Belag ohne Löcher oder sonstigen Deformationen. Außdem müsste er so breit sein dass man andere Radfahrer gefahrlos überholen kann.
    Leider scheint die Alternative bei uns ja nichtmehr zu funktionieren. Nähmlich gegenseitige Rücksichtnahme, Respekt gegenüber den Anderen Vehrkehrsteilnehmern und Einhaltung der Vehrkehrsregel.
    Ich wünsche allen ein unfallfeies und entspanntes Fahren egal mit welchem Fortbewegungsmittel.

  26. Sebastian
    Am 20. Mai 2020 um 1:57

    Interessante Beiträge hier. Insbesondere von Autofahrern. Da erkennt man schon, wer seinen Führerschein schon mal los war oder, bald los sein wird :-)

    Das scheinen hier nicht die 99% der Autofahrer zu sein, mit denen ich es im Alltag zu tun habe. Ein Glück sind die meisten nicht auf den Kopf gefallen. Und selbst die, die mich knapp überholen, sind meistens ältere Menschen, die sich nicht so weit links rüber trauen. Aggros treffe ich recht selten. Hier fahren aber auch seit Covid sehr viele mit dem Rad. Es ändert die halt Wahrnehmung schon, wenn der Radfahrer (oder aus meinem Blickwinkel Autofahrer) die nette Bäckerin, dein Banker, Nachbar, Neffe oder deine Zahnärztin ist.

    Ich sehe auch, dass keiner der kommentierenden Autofahrer hier das Rad tatsächlich als vollwertiges Verkehrsmittel wahrnimmt. Man fährt eben nicht “entschleunigt” von Hildesheim nach Göttingen und ist dann “nur ein paar Minuten später da”. Das ist einfch Quatsch :-)) Entschleunigt mit dem “Noname Mountain Bike” brauchst du nämlich auf schlechten Radwegen mindestens 2 bis 4 Stunden länger als ich, noch wahrscheinlicher schaffst du es gar nicht. So wissend tun, aber offensichtlich ein “Jack Wolfskin Horizont” bei der nächsten Kneipe oder maximal im nächsten Dorf. Rennradfahrer fahren auch gerne mal im Alltag ‘nen 100er oder auch mehr, um etwas zu erledigen, jemanden zu Besuchen, auf eine Party zu gehen usw.

    Wir reden also über grundverschiedene Dinge.

    Mit dem No-Name Bike ist das Schlagloch, die Hecke mit den Gartentörchen direkt neben dem Weg, der 60cm schmale Rad- und Gehweg nett und aus dem Auto heraus mag das als Ahnungsloser auch alles unheimlich nett aussehen. Mit zügig und sicher “von A nach B kommen” hat die durchschnittliche Radverkehrsführung in D allerdings wenig bis nichts zu tun.

    Kleine Anekdote habe ich auch für euch. Meistens ist es einem selbst peinlich, wenn man sich ungerechtfertigt aufgeregt hat. Man muss nur merken.

    Also:

    Hier im Landkreis Hildesheim wurden in letzter Zeit viele Radwege gesperrt, da sie Sanierungsbedürftig geworden sind. Ich Fahre mit dem Rad daher auf einer schmalen Landstraße auf die nächste Ortschaft zu, rechts neben mir der gesperrte Radweg, den ich sonst immer benutze (ist ja Pflicht). Ca. 400 Meter vor Erreichen der Ortschaft, kommt mir eine Schlange von 8 PKWs entgengen. Hier hat die Straße einen durchgezogenen Mittelstreifen. Der 7-te PKW-Fahrer sieht mich, schert mit quietschenden Reifen auf die Gegenfahrbahn (meine) aus und gibt Vollgas. Tieferglegt. Chiptunig sagt der Sound. Leider keine Zeugen. – hatten wohl keine Zeit – so unentscheunigt – komisch…

    Ich hoffe mal, der Spinner hat die Absperrung auf dem Heimweg wahrgenommen. Vielleicht rettet das ihm und dem einen oder anderen das Leben. Ich bin ihm vor 2 Jahren schon einmal begegnet. Das nächste mal mit Dashcam?

    In diesem Sinne: Nehmt Rücksicht aufeinander, genießt das Leben.

  27. Pic
    Am 28. April 2020 um 11:42

    Gar nicht schlecht. Dann dürfen Radfahrer endlich auch immer die ganze Spur nutzen und Autos müssen dahinter bleiben.

  28. Pit
    Am 23. April 2020 um 15:40

    ok – an alle ein Vorschlag zur Güte:
    – Radwege abschaffen
    – Radfahren nur noch mit gültiger Fahrerlaubnis (sind ja dann Teilnehmer am “normalen” Straßenverkehr”)
    – Fahrräder nur noch mit Straßenverkehrszulassung und Kennzeichen
    – Fahrräder brauchen eine Haftpflichtversicherung
    – Fahrräder werden nur zugelassen, wenn eine entsprechende Steuer bezahlt wird (vergleichbar der KFZ-Steuer)

    PS: Und wenn ein Radfahrer direkt rechts neben einem LKW/Bus oder anderem großen Fahrzeug an einer Kreuzung abbiegt, sollte er doch mal dafür sorgen, dass er von dem Fahrer des Fahrzeuges auch gesehen wird (bemerkbar machen oder halt weiter hinten stoppen), so daß er nicht von dem rechts abbiegenden Fahrzeug übersehen und erfasst wird. Ich jedenfalls habe mal in der FAHRSCHULE (Fremdwort für die einige Radfahrer) gelernt, dass ich nur gesehen werde, wenn ich denjenigen sehen kann (zB über die Rückspiegel des LKW)

  29. Und dann
    Am 8. April 2020 um 10:20

    Mir sind gestern beim Überholen zwei Rennradfahrer fast unter das Auto gekommen. Ich hatte die beiden leider nicht gesehen. Angehalten und gefragt, ob alles in Ordnung sei. Gott sei es gedankt, war nichts passiert.
    Jedoch die Aussage des einen Fahrradfahrers war dann doch bedenklich, warum sie nicht den Fahrrad weg benutzen. Es wäre eine Änderung der Straßenverkehrsordnung durch geführt worden und deshalb dürfe man den Radweg, außerhalb geschlossener Ortschaften auch ignorieren. Man wäre ja schließlich auf der Straße sicherer als auf dem Fahrradweg!
    Da viel mir nichts zu ein, dachte nur das kann er ja dann auf seinem Grabstein schreiben lassen, wenn es dann das nächste Mal kracht und er da nicht mehr lebend raus kommt.
    Klar ist es auf der Straße “SICHERER” weil da sind ja dann die Autofahrer schuld, wenn es zum Unfall kommt. Denn wenn ich auf einem gemeinsam genutzten Fahrrad/Fußgängerweg einen Fußgänger anfahre, dann wäre ich ja schuld.

    Nichts für ungut, ich verstehe jeden der wegen schlechter Wege auf die Straße ausweicht, aber außerhalb geschlossener Ortschaften und bei fast neuem nicht beschädigtem Fahrradweg auf der Straße (trotz korrekt ausgeschilderter Fahrradwege) zu fahren finde ich schon grenzwertig und leider schien der Typ sich auch gar keiner Schuld bewusst zu sein.

  30. Karin
    Am 23. März 2020 um 1:00

    Ich fuhr auf der linken Seite auf einem Fussweg mit dem Fahrrad. Ein Auto schoss aus einem Hof heraus und schnitt mir den Weg ab. Ich prallte dagegen. Der Autofahrer sah mich nicht, weil er wohl nach links schaute, ich aber von rechts gefahren kam. Jetzt erhielt ich von der Polizei ein Schreiben, zwecks Ordnungswidrigkeit. “Da auf der anderen Seite ein Seitenstreifen oder Radweg vorhanden sei”…hätte ich dort in Fahrtrichtung fahren sollen. Es ist dort aber kein Radweg vorhanden. Und der dortige Fussweg ist ständig mit Autos zugeparkt. Auf der Straße ist es viel zu gefährlich zu fahren. Jetzt will man mich noch bestrafen, obwohl der Autofahrer aus dem ruhenden Verkehr zur Straße einfach über den Fussweg fuhr, ohne zu schauen. Ich wurde verletzt. Mein Fahrrad ist Schrott. Ich habe keine Ahnung, was ich tun kann.

    • Thomas S
      Am 18. Mai 2024 um 22:03

      Auf einem reinen Fußweg mit dem Radfahren verboten , außer Sie sind unter 12 Jahre alt ! Sie mzdie Straße benutzen oder Schieben !

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